Einstandsgemeinschaft - Berücksichtigung bei Steuer

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
klarine
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Re: Einstandsgemeinschaft - Berücksichtigung bei Steuer

#26

Beitrag von klarine »

Hallo,

Tochter hat sich im Juli vorigen Jahres einfach abschulen lassen. War in der 12. Klasse. Daraufhin und weil Sie auch keine Bemühungen, um Ausbildung usw. vorweisen konnte, wurden Kindergeld, und beide Halbwaisenrenten gestrichen. Leider wurde Sie von der BA auch nicht ausbildungssuchend eingetragen, weil erst ärtzliche Dinge abzuklären sind, und auch weil die dort ziemlich unfähig erscheinen. Sie ist aber nicht krankgeschrieben o.ä. Zieht sich alles schon seit August. Und da sie nichts tut und sich auch nicht bemüht, bin ich m.M. nach nicht unterhaltsverflichtet. Hab ich zumindest immer angenommen.

Lohnsteuerkarte habe ich leider nicht, da seit 7 Jahren selbständig. Aber wenn es da einen Freibetrag gäbe, hätte sich meine Frage ja erledigt, oder? Ich zahle ja auch meinem Sohn (14 Jahre) Unterhalt und kann den nicht von der Steuer absetzen.

Danke Dir erstmal
klarine
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Koelsch
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Re: Einstandsgemeinschaft - Berücksichtigung bei Steuer

#27

Beitrag von Koelsch »

Auch als Selbstständige kannst Du Dir Kinderfreibeträge eintragen lassen. Sprich mal mit Deinen Finanzamt.

Die Situation wird leider noch "blöder".

Wenn ihr ALG II beantragt und Tochter "tut nix", dann wird Tochter sich über kurz oder lang Sanktionen einfangen. Nur, das heißt, JC zahlt weniger, und ALG II Empfänger dürftest Du sein, also geht auf Deinem Konto weniger ein.

Gangbar erscheint mir nur der Versuch: Tochter wird krank geschrieben, das kann ja durchaus auch wegen psychischer Probleme sein. Dann besteht eine gute Chance, die Sanktionen zu vermeiden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
klarine
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Re: Einstandsgemeinschaft - Berücksichtigung bei Steuer

#28

Beitrag von klarine »

Hallo nochmal,

also hab mal nachgelesen, Kinderfreibetrag gibts anscheinend nur wenn es auch Kindergeld gibt. Das wurde ja eingestellt.

Tochter war letztens beim Arzt, der wollte Sie nicht krankschreiben, hat ihr eine Einweisung ins Krankenhaus mitgegeben. Da geht sie aber nicht hin. Sie hat auch noch diverse Termine bei Fachärzten, aber erst im April/Mai. Und dann soll sie noch zum MD. Das zieht sich alles dermaßen in die Länge. Ist echt schwierig, weil sie nicht so richtig akut krank ist, alles so chronisch, somatoform. Ich nehme an, dass da zwecks Sanktionen momentan nicht so viel kommen sollte. Ich hab ihr das auch alles ausführlich erklärt, wir haben ja nicht so ein schlechtes Verhältnis. Sie geht brav zu den Terminen. Nachdem ich ihr gesagt hab, sie soll bitte jedesmal Fahrtkostenerstattung beantragen, hält sich das jetzt auch im Rahmen. Die SB war sehr überrascht, dass sie davon überhaupt wusste.

Trotzdem danke Dir erstmal, das ist wohl sehr komplex. Ich werde mich dann mal ins Steuergesetz etwas einlesen. Hat ja auch noch Zeit. Ich fand nur diesen Thread sehr interessant, da ich davon bisher noch nicht gehört hatte.

klarine
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Günter
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Re: Einstandsgemeinschaft - Berücksichtigung bei Steuer

#29

Beitrag von Günter »

Notfalls ist das Kind durch das SGB II eine außergewöhnliche Belastung.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Einstandsgemeinschaft - Berücksichtigung bei Steuer

#30

Beitrag von Koelsch »

Die Krankschreibung dürfte aber wichtig sein, denn ich denke, dann kann man bei Kindergeld/-freibetrag argumentieren, Ausbildung wurde wegen Krankheit unterbrochen und dann geht m.E. durchaus Kindergeld. Sogar rückwirkend, was aber leider dann auch wieder zu praktisch 100% auf's ALG II angerechnet würde.
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klarine
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Re: Einstandsgemeinschaft - Berücksichtigung bei Steuer

#31

Beitrag von klarine »

Ja, wegen dem Kindergeld mach ich mich auch nicht verrückt. Außer Stress bringts nichts. Ist nur echt schade, um die Halbwaisenrenten, damit war sie nämlich gar nicht im Bezug. Gibts aber nicht so einfach bei Krankheit, höchstens Unterbrechung, aber das ist es ja nicht.
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Koelsch
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Re: Einstandsgemeinschaft - Berücksichtigung bei Steuer

#32

Beitrag von Koelsch »

Ich sag jetzt erst mal gute Nacht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Einstandsgemeinschaft - Berücksichtigung bei Steuer

#33

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Einstandsgemeinschaft - Berücksichtigung bei Steuer

#34

Beitrag von kleinchaos »

Freibetrag für Unterhalt gibt es nur für volljährige Kinder/Lebenspartner. Und zwar läuft das unter Sonderausgaben. Du solltest ALG2 erstmal beantragen. Wenn abgelehnt wird oder nur ein sehr geringer Betrag für deine Tochter gewährt wird, dann mit diesem Bescheid zum Finanzamt gehen und den Minusbetrag als Sonderbedarf eintragen lassen. Mindert deine Einkommensteuervorauszahlung
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
qcichorius
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Re: Einstandsgemeinschaft - Berücksichtigung bei Steuer

#35

Beitrag von qcichorius »

aha so habe ich das erstmal gar nicht gesehen.
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