Buchhalterin will sich selbständig machen
Verfasst: Do 30. Jan 2014, 22:02
eine bekannte ist buchhalterin, 50 jahre alt.
wurde letztes jahr gekündigt,nach 18 jähriger betriebszugehörigkeit.
sie bekommt noch für 6 monate alg 1
nun könnte sie bei dem einen oder anderen die buchhaltung machen und sich damit zumindest teilzeit selbständig machen.
für die festanstellung sucht sie auch einen teilzeitjob.
nun ist sie stark verunsichert und denkt, sie dürfe das nicht mit der selbständigkeit, weil sie doch dann dem arbeitsmarkt nicht mehr zur verfügung stünde.
außerdem weiß sie nicht bescheid mit dem was sie verdienen darf.
ist das ähnlich wie im alg 2 bezug, das auch hier kosten vom umsatz abgezogen werden und dann der gewinn das entscheidende ist?
ich würde denken ja, aber weiß man es.
habt ihr einen tipp wie sie verfahren sollte?
selbständig machen und dann anzeigen
oder erst fragen ob sie darf (ich würde das ja umgekehrt machen)
wurde letztes jahr gekündigt,nach 18 jähriger betriebszugehörigkeit.
sie bekommt noch für 6 monate alg 1
nun könnte sie bei dem einen oder anderen die buchhaltung machen und sich damit zumindest teilzeit selbständig machen.
für die festanstellung sucht sie auch einen teilzeitjob.
nun ist sie stark verunsichert und denkt, sie dürfe das nicht mit der selbständigkeit, weil sie doch dann dem arbeitsmarkt nicht mehr zur verfügung stünde.
außerdem weiß sie nicht bescheid mit dem was sie verdienen darf.
ist das ähnlich wie im alg 2 bezug, das auch hier kosten vom umsatz abgezogen werden und dann der gewinn das entscheidende ist?
ich würde denken ja, aber weiß man es.
habt ihr einen tipp wie sie verfahren sollte?
selbständig machen und dann anzeigen
oder erst fragen ob sie darf (ich würde das ja umgekehrt machen)