Nachforderung der Umsatzsteuer

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
susanne
Benutzer
Beiträge: 65
Registriert: Di 1. Dez 2009, 16:57

Nachforderung der Umsatzsteuer

#1

Beitrag von susanne »

Hallo,
zu folgendem Problem habe ich eine Frage:
Mein Mann war bis 03/12 selbständig, jetzt arbeitet er wieder als Angestellter.
Im Juli 2012 hat mein Mann nun eine Nachzahlung der Umsatzsteuer von 2010 über 1.247,15 € bekommen.
Als ich diese Nachzahlung beim Jobcenter angegeben habe, bekam ich nur die schriftliche Antwort, dass diese Nachzahlung nicht berücksichtigt werden kann, da diese lediglich bei laufenden Einkommen aus Selbständigkeit in den Ausgaben berücksichtigt werden kann.
Wir haben diese Nachforderung doch aber erst im Juli 2012 erhalten.
Was können wie da jetzt machen???
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Nachforderung der Umsatzsteuer

#2

Beitrag von Koelsch »

Bezieht Ihr noch ALG II und wurde das Gewerbe offiziell abgemeldet?
Wobei ich aber im Moment keine "Lücke" sehe.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Nachforderung der Umsatzsteuer

#3

Beitrag von Pegasus »

Genau deshalb habe ich mein Gewerbe erst abgemeldet, als das Umsatzsteuerkonto fast auf Null war. :unschuld: Habe zwar noch ein kleines Guthaben von ca. 40 Euro, aber das tut dann nicht so weh.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
susanne
Benutzer
Beiträge: 65
Registriert: Di 1. Dez 2009, 16:57

Re: Nachforderung der Umsatzsteuer

#4

Beitrag von susanne »

Ja, wir beziehen noch Alg II und das Gewerbe wurde offiziell abgemeldet.
Anscheinend hat der Steuerberater aber einigen Murks gebaut.

Gibt es vielleicht irgendeinen Paragraphen, auf den wir uns beziehen können?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Nachforderung der Umsatzsteuer

#5

Beitrag von Koelsch »

Wie lag der Bewilligungszeitraum Ende 2010? Lief der am 31.12.2010 aus oder lief der noch bis in das Jahr 2011 rein?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
susanne
Benutzer
Beiträge: 65
Registriert: Di 1. Dez 2009, 16:57

Re: Nachforderung der Umsatzsteuer

#6

Beitrag von susanne »

Der Bewilligungszeitraum Ende 2010 ging von 12/2010 - 05/2011.

Was für eine Rolle spielt das denn?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Nachforderung der Umsatzsteuer

#7

Beitrag von Koelsch »

:bravo: Das ist schon mal gut, damit liegt der größte Teil im noch überprüfbaren Zeitraum.

Ich muss jetzt leider weg, werde mich aber morgen drum kümmern. Und werde das Thema auch heute mal beim Stammtisch der aufstockenden Selbstständigen (dahin geht's nämlich) anschneiden, vielleicht hat jemand eine Idee. Ich hab im Moment noch keinen so richtig zündenden Gedanken außer eben, wenn es funkt, dann ist es noch nicht zu spät. Bis 1.1.2011 ist alles überprüfbar.

Kannst Du vielleicht etwas genauer schreiben, was der StB nach Deiner Meinung falsch gemacht hat. Von irgendwo her müssen die "falschen" Angaben zur USt. ja kommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
susanne
Benutzer
Beiträge: 65
Registriert: Di 1. Dez 2009, 16:57

Re: Nachforderung der Umsatzsteuer

#8

Beitrag von susanne »

Also, meiner Meinung nach hat der Steuerberater sich mit der Steuererklärung für 2010 so lange Zeit gelassen-
bis auf den letzten Drücker. Vielleicht kommt dadurch die späte Nachforderung.
Vielen Dank schon mal für deine Hilfe :Daumenhoch:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Nachforderung der Umsatzsteuer

#9

Beitrag von Koelsch »

Und gleich noch 'ne Frage: Gibt es für diesen Zeitraum bis Mai 2011 einen endgültigen Bescheid vom JC oder liegt da nur ein vorläufiger Bescheid vor?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
susanne
Benutzer
Beiträge: 65
Registriert: Di 1. Dez 2009, 16:57

Re: Nachforderung der Umsatzsteuer

#10

Beitrag von susanne »

Ja, es gibt schon einen endgültigen Bescheid vom 18.01.2012 (betrifft den Zeitraum 01.12.2010 bis 31.05.2011).
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Nachforderung der Umsatzsteuer

#11

Beitrag von Koelsch »

Einmal drüber schlafen klärt hoffentlich die Gedanken. Das Ergebnis ist leider wenig erfreulich, obwohl ich keineswegs schlecht geträumt hab.
  1. Wenn der StB den Zeitrahmen bis zur letzten Sekunde ausreizt, dann darf er das vermutlich. Ich glaube nicht, dass man ihm da wegen Fehlverhaltens vor's Schienbein treten kann.
  2. Wenn das FA jetzt von Euch Umsatzsteuer nachgezahlt haben möchte heißt das ja vermutlich:
    1. Entweder war der USt.-pflichtige Umsatz höher als in der EKS angegeben, oder
    2. die vorsteuerpflichtigen Betriebsausgaben waren niedriger als in der EKS angegeben
    beidees aber führt zu einem höheren Gewinn als ihr damals angegeben habt
  3. Wenn Ihr also jetzt versucht, diesen abgeschlossenen Zeitraum wieder aufzurühren, was theoretisch möglich wäre über den § 44 SGB X wäre das Ergebnis vermutlich eine Rückforderung des Jobcenters, weil ihr ja in der Zeit einen höheren Gewinn, also auch höheres anrechenbares Einkommen hattet.
  4. Mein Rat daher, nicht mehr am Bescheid vom JC rühren und sich mit dem Gedanken trösten, diese € 1.247,15 haben wir ja damals schon als ALG II erhalten, nur war uns das nicht bewußt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
susanne
Benutzer
Beiträge: 65
Registriert: Di 1. Dez 2009, 16:57

Re: Nachforderung der Umsatzsteuer

#12

Beitrag von susanne »

Ok, dann danke ich dir auf jeden Fall für deine Hilfe!!!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Nachforderung der Umsatzsteuer

#13

Beitrag von Koelsch »

Ja, tut mir leid, dass ich keine bessere Idee habe. Vielleicht lässt sich das Finanzamt ja auf eine Ratenzahlung ein, Fragen kostet nix. Ansonsten, guckt mal, wie es bei Euch mit den Pfändungsfreibeträgen aussieht. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, die eingehenden Gelder auf ein P-Konto zu leiten und dies dann gegenüber dem Finanzamt als Argument zu nehmen: "Guck mal liebes FA, wir verdienen so wenig, Du könntest bei uns max. € (ganz wenig bis gar nix) pfänden. Das was wir bekommen geht auf ein P-Konto, aber wir wollen keinen Streit mit Euch, wir wären bereit das mit € ?? monatlich abzuzahlen." - oder, wenn nichts zu holen ist, dann unter Umständen auch die ganz harte Linie fahren und sagen, hier gibt's für Euch nichts zu holen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Nachforderung der Umsatzsteuer

#14

Beitrag von marsupilami »

Koelsch hat geschrieben:... - oder, wenn nichts zu holen ist, dann unter Umständen auch die ganz harte Linie fahren und sagen, hier gibt's für Euch nichts zu holen.
Hätte das nicht den Nachteil, daß die dann alle Nase lang bzw. regelmäßig so 1mal pro Jahr anfragen nach der Zahlungsfähigkeit, um die Verjährungsfrist nicht verstreichen zu lassen?
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Nachforderung der Umsatzsteuer

#15

Beitrag von Koelsch »

Das würde im Zweifelsfall dann auf eine eidesstattliche Versicherung (EV) rauslaufen, und die hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Wenn ein Gläubiger aber den "Verdacht" hat, beim Schuldner sei der Wohlstand ausgebrochen, dann kann er auch früher eine erneute EV verlangen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
wipeout
Benutzer
Beiträge: 44
Registriert: Do 25. Okt 2012, 00:31
Wohnort: Nürnberg

Re: Nachforderung der Umsatzsteuer

#16

Beitrag von wipeout »

Eine Abzahlung zu erreichen ist besser. Ein Gerichtsvollzieher wird versuchen den Betrag in 6 gleichen Monatsraten einzutreiben. Meistens nötigen sie einen sogar dazu...

Wenn man jedoch mit dem Bewilligungsbescheid des JC hingeht, sind sie willens auch Raten zu 50 EUR zu zulassen....
quinky
Benutzer
Beiträge: 859
Registriert: Mo 23. Feb 2009, 13:04

Re: Nachforderung der Umsatzsteuer

#17

Beitrag von quinky »

Hallo Kölsch,

das hier:

Wenn Ihr also jetzt versucht, diesen abgeschlossenen Zeitraum wieder aufzurühren, was theoretisch möglich wäre über den § 44 SGB X wäre das Ergebnis vermutlich eine Rückforderung des Jobcenters, weil ihr ja in der Zeit einen höheren Gewinn, also auch höheres anrechenbares Einkommen hattet.
Mein Rat daher, nicht mehr am Bescheid vom JC rühren und sich mit dem Gedanken trösten, diese € 1.247,15 haben wir ja damals schon als ALG II erhalten, nur war uns das nicht bewußt.

sehe ich nicht ganz so, denn
es ist zwar richtig, das die 1247,15€ praktisch wie vorab erhaltenes ALGII zu betrachten sind und daher ob Rückzahlung an das Finanzamt oder durch anrechenbares Einkommen an das Jobcenter gezahlt werden muß, aber hast Du auch dran gedacht, das durch einen höheren Gewinn auch ein höheres Bruttoeinkommen vorliegt, somit auch der Selbstbehalt (sofern nicht komplett ausgeschöpft) höher ausfällt. Da hier Selbständigkeit vorliegt muß das höhere Bruttoeinkommen auf 6 Monate aufgeteilt werden und im Maximalfalle kommem 20% heraus, die nicht angerechnet werden dürfen (je nach Höhe des anrechenbaren Einkommens).
20% machen rund 250€ aus und das sollte man erstmal nachrechnen, ob sich nicht doch ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X lohnt!

Gruß
Ernie
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Nachforderung der Umsatzsteuer

#18

Beitrag von Koelsch »

Ich glaube nicht, dass man da noch prüfen sollte. Denn die Forderung kommt nach Beendigung der Selbstständigkeit, darauf würden die vermutlich verweisen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“