KFZ beruflich und anderer Job

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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DrNo
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KFZ beruflich und anderer Job

#1

Beitrag von DrNo »

Folgende Situation:
Selbständig, Auto über 50% berufllich genutzt. Vom Jobcenter nun absichtlich kleine Stellen weit weg angeboten, damit beruflicher Anteil unter 50% rutscht. Dann Selbständigkeit gefährdet.
Wenn ein Arbeitgeber Auto verlangt, kann ich mit meinem alten Wagen dann sagen: ich fahre damit nur beruflich. Kann Jobcenter verlangen, daß ich damit auch zu anderem Job fahre?
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Koelsch
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Re: KFZ beruflich und anderer Job

#2

Beitrag von Koelsch »

Ein Arbeitgeber kann nicht den Einsatz eines Privatfahrzeugs verlangen, und zum Arbeitsplatz fährst Du doch mit dem Bus. :unschuld: Denn Busticket ist voll absetzbar, Kilometer aber nur mit 30 Cent einfache Strecke, das ist Zuschussgeschäft.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
DrNo
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Re: KFZ beruflich und anderer Job

#3

Beitrag von DrNo »

Wenn das Jobcenter nun Arbeitsstellen aussucht, die mit Bus zu Arbeitszeiten nicht erreichbar, kann man dann auch sagen, ok ich fahre mit PKW nur für Job, da komme ich leider mit Bus nicht hin.
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kleinchaos
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Re: KFZ beruflich und anderer Job

#4

Beitrag von kleinchaos »

Dann könnte der Job unzumutbar sein. Er bringt dich nicht aus der Bedürftigkeit, die Fahrkosten sind nicht durch die Grundfreibeträge gedeckt, Reparaturkosten bei Defekt werden nicht übernommen. Ich würde da auf die Unverhältnismäßigkeit zwischen Kosten und Lohn hinweisen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: KFZ beruflich und anderer Job

#5

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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