Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#26

Beitrag von Koelsch »

Klage und Eilantrag sind was unterschiedlich. Klage dauert, eA sollte einigermaßen zügig sein - und dazu braucht man keinen Bescheid, kein Geld ist ausreichend.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Turtle39
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#27

Beitrag von Turtle39 »

Und wo muss ich den eA stellen oder macht das meine Anwältin, wenn ich sie Montag gleich anrufe ?
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Koelsch
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#28

Beitrag von Koelsch »

Das macht die Anwältin beim Sozialgericht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#29

Beitrag von kleinchaos »

Sowas ähnliches hatte ich vor paar Monaten. WBA gestellt, keine Änderungen zum vorherigen BWZ. Plötzlich will JC Grundrissskizze mit Möblierung haben, man vermutet mal wohl ...
Natürlich nix gezahlt, WBA in Prüfung.
Wir also hin und Vorschuss beantragt. Abgelehnt, da ja angeblich nur wenn schon bewilligt ist und man müsse doch noch prüfen ob denn überhaupt ein Anspruch bestehe. Das haben sie uns aber nicht schriftlich gegeben, wohl aber ein Gesprächsprotokoll mit selbem Inhalt.
Nun, das SG ist nur eine Tür weiter, wir dorthin und ER diktiert. Das war an einem Donnerstag. Dienstag darauf war Geld und Bescheid da
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Turtle39
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#30

Beitrag von Turtle39 »

Ich hab gerade Post vom JC aus dem Briefkasten geholt.

Sehr geehrte Frau ...,
Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 26.05 teilen wir Ihnen folgendes mit:
1. Die Kontoauszüge können Sie auch gern in Kopieform einreichen
2. Die Belege für das Geschäftskonto werden für die Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrages nicht benötigt
3. In der Anlage VM können die Angaben von Ihnen und Ihrem Ehemann eingetragen werden.

Jetzt frage ich mich, warum die Tante von der Hotline darauf bestanden hat das ich mit den Original-Kontoauszügen zur Abgabe erscheine ?
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Pegasus
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#31

Beitrag von Pegasus »

Tja jetzt weißt Du warum etliche gar nicht erst bei den Service-Centern anrufen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Turtle39
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#32

Beitrag von Turtle39 »

ja JETZT bin ich auch schlauer, aber es hat ja geeilt (Ende BWZ) und ich wollte ja nicht mehrmals hin
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Turtle39
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#33

Beitrag von Turtle39 »

Sooo Dienstag Morgen war ich bei der Anwältin, die eA ist wohl gestern ans Gericht gegangen und ich hatte heute vom Jobcenter eine Gutschrift über 345,66 EUR wo ich nicht weis ob das eine Nachzahlung der letzten BZW ist, oder die Leistungen für den neuen BWZ ... mal sehen ich halte euch auf dem laufenden.
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Koelsch
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#34

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Turtle39
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#35

Beitrag von Turtle39 »

Sooo der neue Bescheid ist da und ich hatte mit meiner Vermutung RECHT.

1.) wurde wieder der Wohnraum einfach um die NICHT MEHR GEWERBLICH GENUTZTE Fläche reduziert
Am 15.01.2015 habe ich meiner SB folgendes mitgeteilt:
Auf Grund des geringen Gewinn habe ich die Arbeitsabläufe umorganisiert und die bisherige Bürofläche von 9,3 m² wird nicht mehr benötigt. Die Auswirkungen dieser Änderung sind Ihrerseits durch Neuberechnung der Unterkunftskosten zu berücksichtigen.

2.) wurden keinerlei Stromkosten als Betriebskosten anerkannt OBWOHL ich auf folgendes hingewiesen habe:
Bei den Energiekosten habe ich die Differenz des lt. Regelbedarfermittlungsgesetz festgelegten monatlichen Beträge eingetragen (lt. Gesetz pro Person der BG jeweils 27,98 €) x 2 Personen = 55,96 € … unser monatl. Abschlag = 101 € abz. 55,96 € = betriebl. Energiekosten in Höhe von 45,04 €

3.) wurde mir monatlich FIKTIVES EINKOMMEN (Nebenjob) in Höhe von 150 € angerechnet, obwohl anhand der letzten Abrechnungen ca. 80 € nur gezahlt werden.
Tatsächlich hatte ich (Zufluss) Januar bis Mai folgende Einkünfte:
Januar ... Brutto 138,92 € / Netto 129,56 € (davon 2,88 € km-Gelderstattung)
Februar ... Brutto 141,15 € / Netto 129,60 €
März ... Brutto 97,37 € / Netto 83,00 € (davon 3,75 € km-Gelderstattung)
April ... 58,00 € / Netto 35,97 € (davon 2,00 € km-Gelderstattung)
Mai ... Brutto 83,19 € / Netto 66,58 € (davon 3,64 € km-Gelderstattung)
Wie kommen die bei den Einnahmen bitte auf 150 € ???

Ich hab euch das alles mal angehängt
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#36

Beitrag von Koelsch »

Ich schau mir das morgen mal im Detail an, aber da ist wohl mal wieder mindestens ein Widerspruch angesagt.
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Turtle39
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#37

Beitrag von Turtle39 »

Denke ich auch, hab schon alles an die Anwältin weitergeleitet.
Na die wird sich freuen ... irgendwann arbeitet sie nur noch für mich :lachen1:
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Günter
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#38

Beitrag von Günter »

Turtle39 hat geschrieben:Denke ich auch, hab schon alles an die Anwältin weitergeleitet.
Na die wird sich freuen ... irgendwann arbeitet sie nur noch für mich :lachen1:
Dann wird sie auch ALG II beantragen müssen. :trost: :trost:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#39

Beitrag von Koelsch »

So wie ich das sehe, geht's nur um die € 45,04 "Arbeitszimmer". Nur wenn JC selbst dieses Arbeitszimmer in der Berechnung "anerkennt", dann hat es dessen Kosten eben auch in der EKS zu berücksichtigen.
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#40

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben:So wie ich das sehe, geht's nur um die € 45,04 "Arbeitszimmer". Nur wenn JC selbst dieses Arbeitszimmer in der Berechnung "anerkennt", dann hat es dessen Kosten eben auch in der EKS zu berücksichtigen.
:frieden1: verstehe gerade nicht was Du meinst.
Die ziehen 9,3 qm "Arbeitsplatz" von meiner Wohnfläche ab, obwohl ich denen bereits im Januar mitgeteilt habe, das ich die nicht mehr verwende.
Die 45,04 € aus der EKS sind die Stromkosten (Differenz zwischen dem was ALG II Empfänger im Regelbedarf hat und dem Abschlag den ich tatsächlich zahle = monatlich 101 €)
War hier schon mal Thema -> http://www.alg-ratgeber.de/post358514.html#p358514
Die Wohnfläche wird um 9,3 qm reduziert, aber die 9,3 qm werden gleichzeitig NICHT als Raummiete akzeptiert ... gehts noch ?
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Koelsch
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#41

Beitrag von Koelsch »

Das meinte ich, wenn JC selbst sagt, da gibt's ein "Arbeitseckchen", dann hat JC eben auch die Kosten des "Arbeitseckchens" als Betriebsausgabe zu akzeptieren.
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#42

Beitrag von Turtle39 »

Mal sehen was die Anwältin dazu sagt.
Widerspruch ist eh klar ... aber vielleicht sagt sie ja gleich "jetzt ist Schluss, sofort Klage"
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#43

Beitrag von Koelsch »

Das halte ich für unwahrscheinlich, denn zunächst ist leider das Widerspruchsverfahren zwingend vorgeschaltet
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#44

Beitrag von Turtle39 »

Ok, wie formuliere ich den Widerspruch am besten ?
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#45

Beitrag von Koelsch »

Warte auf die Klage der Anwältin und kopier die als Widerspruchsbegründung. Damit vermeidest Du Widersprüche zwischen Klage und Widerspruch.
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#46

Beitrag von Turtle39 »

ähm, ich denke es muss jetzt erst mal ein Widerspruch eingelegt werden bevor geklagt werden kann ?
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Koelsch
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#47

Beitrag von Koelsch »

Ich hatte Dich so verstanden, Anwältin will so klagen, das wäre möglich als Eilantrag. Da braucht's keinen Widerspruch.

Hast Du nicht zu der Konstellation aus der Vergangenheit schon Widersprüche/Klagen als Vorlage?
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#48

Beitrag von Turtle39 »

Die Anwältin hat sich zu DEM neuen Thema noch nicht gemeldet.
Die letzte eingereichte Klage, da hat die Anwältin bisher vom Gericht nur die Eingangsmitteilung erhalten.

Ich denke halt das wenn die Anwältin da jetzt was unternimmt, es schneller geht, wie wenn ich "Hansel" da jetzt was schicke.
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Koelsch
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#49

Beitrag von Koelsch »

Schick mir doch mal die Klage, dann kann ich daraus schnell einen Widerspruch basteln.
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#50

Beitrag von Turtle39 »

Ich hab doch nichts vorliegen :(
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