Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#326

Beitrag von Olivia »

Wenn AU vorliegt, ist der Rückenstuhl das Mindeste.
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#327

Beitrag von Hilfesuchender »

Ihr Schreiben habe ich zur Bearbeitung erhalten. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich seitens der Bundesagentur für Arbeit zu Ihrer Anfrage keine abschließende Aussage treffen kann.

Der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg liegen keine leistungsbegründenden Unterlagen im Einzelfall vor. Deshalb kann ich den von Ihnen geschilderten Sachverhalt hinsichtlich der gewährten Leistungen zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht beurteilen.

Ich werde das Jobcenter München deshalb bitten Ihre Eingabe zu prüfen und Sie entsprechend zu unterrichten.

Ich bedauere Ihnen keine andere Nachricht übermitteln zu können, hoffe aber, dass sich Ihr Anliegen zur beiderseitigen Zufriedenheit klären lässt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#328

Beitrag von Koelsch »

Immerhin, damit weiß Dein JC, Du wendest Dich nach oben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#329

Beitrag von Olivia »

Können denn dem JC nicht drei Kostenangebote für Rückenstühle vorgelegt werden? Da muss doch irgendwas gehen aus dem Vermittlungsbudget. Der Stuhl dient der Erhaltung der Arbeitskraft!
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#330

Beitrag von Hilfesuchender »

Bin bei der PKV plötzlich im plus. Nehmen wir an, der SB lässt den fehlenden Betrag nach überweisen,- muß mich SB nicht davon informieren ! Hatte am 04.04.17 vorsichtshalber mein Konto bei der KV ausgeglichen, da ja im Bewilligungsbescheid der falsche Betrag steht. LG
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#331

Beitrag von Olivia »

Vom Plus gleich den Rückenstuhl kaufen gehen!
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#332

Beitrag von Hilfesuchender »

Laufe ich Gefahr auf Dauer meinen Versicherungsschutz zu verlieren ? Habe mir die Aufstellung der JC-Zahlungen an die PKV geben lassen seit der Erhöhung zum 01.01.17:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#333

Beitrag von Olivia »

:1:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#334

Beitrag von Koelsch »

Drohender Verlust des KV-Schutzes ist doch auf jeden Fall Grund für Eilbedürftigkeit beim Sozialgericht. Also Eilantrag stellen. Gerade wenn man chronisch krank ist, darf so etwas nicht passieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#335

Beitrag von Olivia »

Der fehlende rückenschonende Bürostuhl verschlimmert die Angelegenheit noch weiter. Den Bürostuhl daher mit in den Eilantrag reinpacken! Mehr als abgelehnt kann nicht werden.
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#336

Beitrag von Hilfesuchender »

Guten Tag,-

die von mir absichtlich an Sie versendeten AU-Bescheinungen bescheinigen, dass ich dringendst einen geeigneten Bürostuhl benötige wegen massiver Schäden an der LWS, BWS, HWS und neuerdings der Beinaterien.

Ein Darlehensantrag in Höhe von 1000.- Euro wurde ja von Frau W. abgelehnt !

Wenn ich das richtig verstehe sind Sie und Frau W. nicht daran interessiert, dass meine Arbeitskraft erhalten bleibt, bzw. erhöht wird mit eindeutigen Mehreinkommen ?!

mit freundlichen Grüßen
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#337

Beitrag von Hilfesuchender »

Danke Koelsch ! Der richtige Betrag der Zuzahlung Seitens des JC / BA wurde diesen Monat richtig angewiesen. Da ich keine Info Seitens des SB hatte, entstand durch meine Sicherheitsnachzahlung ein Guthaben bei meiner PKV. Schönes WE euch allen !!!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#338

Beitrag von Koelsch »

Hilfesuchender hat geschrieben: Sa 8. Apr 2017, 10:35 Guten Tag,-

die von mir absichtlich an Sie versendeten AU-Bescheinungen bescheinigen, dass ich dringendst einen geeigneten Bürostuhl benötige wegen massiver Schäden an der LWS, BWS, HWS und neuerdings der Beinaterien.

Ein Darlehensantrag in Höhe von 1000.- Euro wurde ja von Frau W. abgelehnt !

Wenn ich das richtig verstehe sind Sie und Frau W. nicht daran interessiert, dass meine Arbeitskraft erhalten bleibt, bzw. erhöht wird mit eindeutigen Mehreinkommen ?!

mit freundlichen Grüßen
:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#339

Beitrag von Olivia »

Wünsche viel Erfolg beim Antrag auf den Bürostuhl! Sowas kann glaube ich auch über das Vermittlungsbudget laufen, da es der Erhaltung der Arbeitskraft dient.
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#340

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo Olivia,- bisher gingen sämtliche Anträge an die SB´s ins Leere ! Es interessiert diese nicht im geringsten,-leider. Statt dessen hatte mir der Gruppenleiter mit einem 1 Euro Job gedroht, wenn ich mit meinen dauernden Anträgen nicht aufhören sollte. Es kommt aber noch besser, denn ich bräuchte eine spezielle Matratze wegen der Schmerzen in der Nacht und am nächsten morgen. Diese kann ich mir nicht leisten,- wohl aber mit mehr Umsatz und Gewinn. Normalerweise müssten die SB´s doch auf die vielen AU reagieren ?!

LG
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#341

Beitrag von Hilfesuchender »

Zur Matratze ect.: mein Gesundheitszustand hat sich die letzten Monate nachweislich verschlechert
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#342

Beitrag von Günter »

Parallel würde ich mich von der KV und der RV beraten lassen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#343

Beitrag von Olivia »

Ein 1-€-Job dient der Heranführung an den Arbeitsmarkt und ist kein Förderinstrument für integrierte Selbständige. Eine private Matratze ist leider kein Betriebsmittel und daher auch vom Regelsatz zu bezahlen. Der Bürostuhl dagegen schon. Kannst Du nicht einen Sozialberater einsetzen? Was spricht gegen eine Anschaffung des Bürostuhls aus dem Betriebsgewinn?
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#344

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo,- meine Anfrage hatte ich hier schon einmal eingestellt. Es waren zwei Schreiben ( nicht e-mail ) in denen es um einen PC und den besagten Stuhl ging. Kurz darauf erledigte sich das mit dem PC mit einer preisgünstigen Anschaffung. Somit war das zweite Schreiben bzgl. des Stuhles relevant. Auf dieses Schreiben antworte der SB nicht, sondern nahm Bezug auf den PC. ( welche Schreiben har denn gelesen ? ). Darauf antwortete ich erneut und habe bis heute keinen Nachricht bekommen.

erneute Nachricht an den SB:

Guten Tag Herr W

es geht hier um Büromöbel !

Wichtig ist ein Stuhl zur Entlastung des gesamten Bewegungsapperates und Atteste liegen genügend vor und sind dem JC bekannt.

Frau W. ist bekannt, warum ich diesen Stuhl so dringend benötige !!! Gerade habe ich wieder massive Schmerzen, das grenzt schon an Körperverletzung.

Mit dieser Aussage möchte ich aber NICHT Sie angreifen, es musste nur einmal gesagt werden. Habe Ware in Kommission für 20000 Euro mit einem voraussichtlichen Gewinn von 10000 Euro und muss wohl noch auf Knien betteln um vom vorherigen Einnahmen einen extrem wichtigen Stuhl u.a. wegen Schmerzen im LWS-HWS-BWS Bereich kaufen zu dürfen ?

Sie fordern freundlichst eine erneute EKS. Für welchen Zeitraum ? 01.09.2016 - 29.11.2016 ?

mit freundlichen Grüßen
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#345

Beitrag von Hilfesuchender »

Es gab eine Antwort
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#346

Beitrag von Hilfesuchender »

Ende April nehme ich ca. 850 Euro ein ( Kosten Räumung ) und dann kaufe ich für 700.- Euro den Stuhl und ab 3 Stunden sitzen trage ich dann die Kompressioinsstrümpfe welche ich selbst bezahlen muß. LG
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#347

Beitrag von Hilfesuchender »

Schönes WE,- muß mich bewegen.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#348

Beitrag von Olivia »

Gibt denn die Gewinnlage die Anschaffung eines betrieblichen Rücksensessels her?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#349

Beitrag von Koelsch »

Hatten wir nicht schon mal geraten: Kauf den Stuhl und gut ist's. Den nimmst Du in die aEKS und dann schaun mer mal.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#350

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Sa 8. Apr 2017, 16:20 Hatten wir nicht schon mal geraten: Kauf den Stuhl und gut ist's. Den nimmst Du in die aEKS und dann schaun mer mal.
Daher an dieser Stelle die Frage an den TE: warum wird nicht so verfahren, sondern ein Bürostuhl im Antragsverfahren beim Jobcenter beantragt? Reicht der Gewinn möglicherweise nicht aus? Und gibt es auch keine Möglichkeit für ein betriebliches Bürosesseldarlehen?
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“