notwendige Betriebsausgaben?
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Punkt 6 scheint mir auch etwas riskant.
Ich kann mir gut vorstellen, dass es Rechstanwälte im H4-Bezug gibt und dass denen tatsächlich solche "Einsparempfehlungen" vom JC mit auf den Weg gegeben werden. Aber Vorsicht!
Der Richter könnte sich angesprochen fühlen.
Und der möchte bestimmt nicht, dass er mit einem H4-ler verglichen wird. Ein Vergleich seiner Lebens- und Arbeitssituation mit dem eines Nachhilfelehrers wird ihm auch nicht gut bekommen. Wir sollten es uns mit dem Richter nicht verscherzen, oder besser gesagt, jetzt noch nicht.
Ich bin mit allem soweit einverstanden und habe dem auch nichts hinzu zufügen.
Der Schlusssatz gefällt mir sehr gut und kann gerne so bleiben.
Ich kann mir gut vorstellen, dass es Rechstanwälte im H4-Bezug gibt und dass denen tatsächlich solche "Einsparempfehlungen" vom JC mit auf den Weg gegeben werden. Aber Vorsicht!
Der Richter könnte sich angesprochen fühlen.
Und der möchte bestimmt nicht, dass er mit einem H4-ler verglichen wird. Ein Vergleich seiner Lebens- und Arbeitssituation mit dem eines Nachhilfelehrers wird ihm auch nicht gut bekommen. Wir sollten es uns mit dem Richter nicht verscherzen, oder besser gesagt, jetzt noch nicht.
Ich bin mit allem soweit einverstanden und habe dem auch nichts hinzu zufügen.
Der Schlusssatz gefällt mir sehr gut und kann gerne so bleiben.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Man könnte im Punkt 6 statt dessen vielleicht formulieren:
6. Zusätzlich ist bei der Bewertung der Notwendigkeit auch die Kundschaft des Klägers zu berücksichtigen. Gerade die heutige Jugend legt oftmals einen nach Erwachsenenmaßstäben übersteigerten Wert auf letzlich unbedeutende Äußerlichkeiten. Da ist ein Lehrer, der nicht über einen einigermaßen modernen Laptop, nicht über einen Overheadprojektor, nicht über einen Beamer verfügt sehr leicht im Blick seiner Kundschaft "voll out". Zwar zahlen diese Kunden selten die Rechnung, dies obliegt den Eltern, aber die Eltern werden von den "Kunden" beeinflusst. Es ist daher durchaus realistisch, wenn man hier sagen muss, rein objektiv mag eine Ausgabe nicht notwendig sein, aber wenn man diese "weichen" Kriterien, die für die Kundenzufriedenheit aber wichtig sind, in eine Bewertung einbezieht, dann ergibt sich eben doch eine Notwendigkeit, auch unter dem "harten" ALG II Maßstab. Denn "lästernde" Kunden sind mit Sicherheit dem Umsatz sehr abträglich.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: notwendige Betriebsausgaben?
Ich halte Punkt 6 für reine Polemik. Beide Versionen. Das passt nicht in das Schreiben.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: notwendige Betriebsausgaben?
Ich denke, ein wenig Polemik schadet nicht. Der Richter hatte im Termin schon recht eigenartige Ansichten zum Begriff "notwendig".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: notwendige Betriebsausgaben?
Dann druff.
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- marsupilami
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Re: notwendige Betriebsausgaben?
Ich bin ebenfalls Günter's Ansicht.
Aber wenn Polemik, dann die Variante Koelsch.
Die ist Kunden-bezogen und der Richter hat dann keinen Grund, zu meinen, man wolle ihm und seinem Berufsstand, ja der ganzen Juristen-Branche an's Bein ....
Aber wenn Polemik, dann die Variante Koelsch.
Die ist Kunden-bezogen und der Richter hat dann keinen Grund, zu meinen, man wolle ihm und seinem Berufsstand, ja der ganzen Juristen-Branche an's Bein ....
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Vielleicht sollte man etwas verkürzen
Punkt 6 Genauso wenig wie sich ein Richter heute leisten kann mit veralteten Gesetzeskommentaren und ohne juristische Fachzeitschriften zu arbeiten, kann es sich ein freiberuflicher Dozent leisten abgeschnitten von aktuellen fachlichen Informationen oder mit veralteter Buchhaltungssoftware zu arbeiten.
Mal abgesehen von der Zerstörung seiner beruflichen Reputation bei seiner Klientel, Schüler können grausam sein, wenn sie Schwachstellen beim Lehrpersonal entdecken, wäre es auch gegenüber dem Finanzamt fatal, wenn veraltete Software zu Steuerverkürzungen etc führen würde.
Punkt 6 Genauso wenig wie sich ein Richter heute leisten kann mit veralteten Gesetzeskommentaren und ohne juristische Fachzeitschriften zu arbeiten, kann es sich ein freiberuflicher Dozent leisten abgeschnitten von aktuellen fachlichen Informationen oder mit veralteter Buchhaltungssoftware zu arbeiten.
Mal abgesehen von der Zerstörung seiner beruflichen Reputation bei seiner Klientel, Schüler können grausam sein, wenn sie Schwachstellen beim Lehrpersonal entdecken, wäre es auch gegenüber dem Finanzamt fatal, wenn veraltete Software zu Steuerverkürzungen etc führen würde.
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Re: notwendige Betriebsausgaben?
Bei Günters Version fühlt sich mein Bauch irgendwie wohler
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Wenn schon Polemik, dann vielleicht als neutraler Nachsatz
Der Kläger und sein Anwalt können auch keinerlei Gesetzesänderung erkennen, die die Beklagte zwingt von der jahrelang geübten Praxis bei der Anerkennung der Betriebskosten abzuweichen. Es scheint vielmehr so, dass einfach mal der Rotstift angesetzt wurde um Streichungen vorzunehmen. Das nennt der Volksmund auch Willkür und die hat nix in staatlichen Handlungen zu suchen.
Der Kläger und sein Anwalt können auch keinerlei Gesetzesänderung erkennen, die die Beklagte zwingt von der jahrelang geübten Praxis bei der Anerkennung der Betriebskosten abzuweichen. Es scheint vielmehr so, dass einfach mal der Rotstift angesetzt wurde um Streichungen vorzunehmen. Das nennt der Volksmund auch Willkür und die hat nix in staatlichen Handlungen zu suchen.
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Re: notwendige Betriebsausgaben?
Ich habe tatsächlich auch auf den konkreten Richter abgehoben und seine Äußerungen im Termin sehr überspitzt auf seinen Arbeitsplatz angewendet.
Ich hatte ihm - bei einem anderen Verfahren für Marco - auch schon mal sehr deutlich meine abweichende Ansicht geschrieben, als es um eine äußerst mickrige Festsetzung von Anwaltsgebühren ging:
Und nein, ich bin immer noch im Grunde für meine Fassung. Denn am Ende der Nr 6 habe ich ausdrücklich geschrieben, dass auch dann qualitätsvolle Urteile geschrieben werden können.
Ich bin aber bereit, folgende Ergänzung am Anfang einzufügen:
Ich hatte ihm - bei einem anderen Verfahren für Marco - auch schon mal sehr deutlich meine abweichende Ansicht geschrieben, als es um eine äußerst mickrige Festsetzung von Anwaltsgebühren ging:
Gleichwohl haben wir jetzt beim Termin rein sachlich unsere Argumente ausgetauscht.Gleichzeitig sei mir aber erlaubt, als eine Art „Korrekturassistent“ (der war ich mal vor langer Zeit bei Prof. Maurer in Konstanz) Anmerkungen zu o.g. Entscheidung anzubringen:
Die Nr. 3102 VV kennt keine Schwellengebühr, und die zitierte Judikatur betraf auch nur Entscheidungen zu Nr. 2400 VV (da gibt es natürlich eine solche Kappungsgrenze), bzw. sogar eine Entscheidung zu § 116 BRAGO, wo das BSG zumindest praeter legem einen 2/3-Rahmen für Widerspruchsverfahren definiert hatte. Entweder wurden diese Entscheidungen „blind“ zitiert, oder aber gar nicht richtig zur Kenntnis genommen.
Weiterhin hatte ich in jenem Verfahren am 15.08.2012 meinerseits Entscheidungen verschiedener Sozialgerichte referiert, worauf aber überhaupt nicht eingegangen wurde.
Mit Verlaub: Als Klausurennote wären da bestimmt nicht mehr als 4 Punkte angefallen!
Und nein, ich bin immer noch im Grunde für meine Fassung. Denn am Ende der Nr 6 habe ich ausdrücklich geschrieben, dass auch dann qualitätsvolle Urteile geschrieben werden können.
Ich bin aber bereit, folgende Ergänzung am Anfang einzufügen:
Den von Kölsch gegebenen Vorschlag werde ich wohl als neue Nr. 6 einfügen und meinen Punkt als 7 umnummerieren6. Wenn ich die im Erörterungstermin angedeutete Tendenz zur äußerst restriktiven Anwendung des Merkmals „Notwendigkeit“ auf den Bereich des Sozialgerichtsbarkeit (zugegebenermaßen sehr stark überspitzt!) anwenden wollte, könnte man wie folgt argumentieren:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Von meiner Seite keine Einwände, mal hören, was Marco dazu sagt - ist ja schließlich sein Verfahren.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: notwendige Betriebsausgaben?
Alle Briefe, die wir bisher verfasst haben, wurden umgehend dem Beklagten weitergeleitet mit der Bitte um Stellungnahme. Dieses Schreiben ist an das SG bzw. an den Richter gerichtet und nicht für das JC gedacht. Kann man sicherstellen, dass dieser Brief nicht in falschen Händen gerät (z. B. in den JC-Akten gelangt)?
Ich kann die Auffassung von tigerlaw verstehen. Ob es aber taktisch klug ist, zwei Angelegenheiten miteinander zu verquicken, kann ich nicht beurteilen. Offensichtlich will der Richter das Verfahren möglichst ohne viel Aufwand zu Ende bringen. Drei Vergleichsvorschläge hat er inzwischen vorgelegt. Bisher war ich der "böse Bub" der nicht zugestimmt hat. Solange wie ich diese Rolle inne habe, kann und darf mein RA zwischen den Parteien vermitteln. Der Richter scheint in meinen Augen dem Beklagten recht wohl gesonnen zu sein.
Wenn der Richter bei seiner Ansicht über die Bedeutung von "notwendig" bleibt, werden wir einen harten Stand haben (egal, was tigerlaw schreibt). Dann geht es möglicherweise in eine Berufung.
Meinetwegen kann das Schreiben so raus.
Ich kann die Auffassung von tigerlaw verstehen. Ob es aber taktisch klug ist, zwei Angelegenheiten miteinander zu verquicken, kann ich nicht beurteilen. Offensichtlich will der Richter das Verfahren möglichst ohne viel Aufwand zu Ende bringen. Drei Vergleichsvorschläge hat er inzwischen vorgelegt. Bisher war ich der "böse Bub" der nicht zugestimmt hat. Solange wie ich diese Rolle inne habe, kann und darf mein RA zwischen den Parteien vermitteln. Der Richter scheint in meinen Augen dem Beklagten recht wohl gesonnen zu sein.
Wenn der Richter bei seiner Ansicht über die Bedeutung von "notwendig" bleibt, werden wir einen harten Stand haben (egal, was tigerlaw schreibt). Dann geht es möglicherweise in eine Berufung.
Meinetwegen kann das Schreiben so raus.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Jedes Schreiben muss auch an das JC gesandt werden, sonst sähe das ja nach "Gemauschel" mit dem Richter aus.
Ich denke auch, kann und sollte so raus, der Richter muss klare Worte hören. Und JC macht doch ohnehin mehr oder minder was es will.
Ich denke auch, kann und sollte so raus, der Richter muss klare Worte hören. Und JC macht doch ohnehin mehr oder minder was es will.
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Re: notwendige Betriebsausgaben?
Dann raus damit!
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Mal ne doofe Frage. Wenn hier "Strategien" entwickelt werden, kann es doch auch sein, dass der "Feind" mitliest. Das wäre dann doch kontraproduktiv, oder?
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Klar kann es sein, dass "der Feind" mitliest. Aber es muss erstens der richtige SB sein, und dann muss er "seinen Fall" erkennen. Das ist nicht so ganz einfach, denn wir achten ja schon auf größtmögliche Anonymität.
Und was soll's, auch wenn er die Strategie mitbekommt - die lernt er doch ohnehin kennen. Ich habe im Übrigen schon recht lange keinen "Besuch" eines JC und/oder der BA auf unserer Seite gesehen. Früher war das öfter mal der Fall. Ich kann natürlich nicht erkennen, ob nicht ein SB privat hier mitliest. Ich weiß auch, dass wir ganz wenige SB's unter unseren User haben, aber uch die hab ich schon seit "Ewigkeiten" hier nicht mehr gesehen.
Und was soll's, auch wenn er die Strategie mitbekommt - die lernt er doch ohnehin kennen. Ich habe im Übrigen schon recht lange keinen "Besuch" eines JC und/oder der BA auf unserer Seite gesehen. Früher war das öfter mal der Fall. Ich kann natürlich nicht erkennen, ob nicht ein SB privat hier mitliest. Ich weiß auch, dass wir ganz wenige SB's unter unseren User haben, aber uch die hab ich schon seit "Ewigkeiten" hier nicht mehr gesehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: notwendige Betriebsausgaben?
Stimmt und ich erinnere mich an eine ganz besonders. Sie war noch eine recht frische SB und wollte ihr Unwissen hier etwas reduzieren. Stichwort Selbständiger Aufstocker / EKS. Sie war angetan von diesem Forum.Ich weiß auch, dass wir ganz wenige SB's unter unseren User haben, aber auch die hab ich schon seit "Ewigkeiten" hier nicht mehr gesehen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
@Koelsch Danke!
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Re: notwendige Betriebsausgaben?
Das Jobcenter wie auch das Gericht übernehmen damit die Führung des Betriebes.
Alle wichtigen Entscheidungen werden von den beiden Parteien getroffen.
Der Selbständige Leistungsempfänger ist nur so eine Art Strohmann. Es lohnt sich damit zu beschäftigen. Es lohnt sich wohl auch mal von einem Gericht festellen zulassen das das JC in solchen Fällen die Geschäftsführung maßgeblich übernommen hat.
Denn das Jobcenter, wie auch das Sozialgericht bestimmen über die Art der Ausgabe, die Höhe der Ausgabe sowie darüber ob sie überhaupt getätigt werden muß.
Alle wichtigen Entscheidungen werden von den beiden Parteien getroffen.
Der Selbständige Leistungsempfänger ist nur so eine Art Strohmann. Es lohnt sich damit zu beschäftigen. Es lohnt sich wohl auch mal von einem Gericht festellen zulassen das das JC in solchen Fällen die Geschäftsführung maßgeblich übernommen hat.
Denn das Jobcenter, wie auch das Sozialgericht bestimmen über die Art der Ausgabe, die Höhe der Ausgabe sowie darüber ob sie überhaupt getätigt werden muß.
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Re: notwendige Betriebsausgaben?
der ratlose hat geschrieben:Das Jobcenter wie auch das Gericht übernehmen damit die Führung des Betriebes.
Alle wichtigen Entscheidungen werden von den beiden Parteien getroffen.
Der Selbständige Leistungsempfänger ist nur so eine Art Strohmann. Es lohnt sich damit zu beschäftigen. Es lohnt sich wohl auch mal von einem Gericht festellen zulassen das das JC in solchen Fällen die Geschäftsführung maßgeblich übernommen hat.
Denn das Jobcenter, wie auch das Sozialgericht bestimmen über die Art der Ausgabe, die Höhe der Ausgabe sowie darüber ob sie überhaupt getätigt werden muß.
Ich hab mal ein wenig über deine Worte nachgedacht ca. 80% des Gewinnes bekommt das JC und der HE trägt 100% des wirtschaftlichen Risikos + das Risiko das der jenige mit dem höheren Gewinnanteil sagt, da hast du zuviel ausgegeben daher nehme ich dir von deinen 20% noch mehr weg damit meine 80% größer werden, dafür bekommst du dann ein "Gehalt" was so gerade so zum überleben ausreicht. Wer würde so einen Vertrag unter normalen Bedingungen unterschreiben?
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Re: notwendige Betriebsausgaben?
sleepy, das kannst du so sehen.
Man kann´s auch anders sehen. Meine Einkünfte aus Selbständigkeit reichen nicht ganz zum Leben. Deswegen möchte ich vom JC was dazu bekommen, sprich aufstocken. Da sagt das JC: "Nö, du verdienst zu viel. Dein Bedarf kannst du mit dem Betriebsgewinn decken. Damit kannst du sogar die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Du bekommst gar nichts." Dann rechne ich dem JC vor, dass ich sehr wohl einen Anspruch habe, wenn man die Erwerbstätigenfreibeträge (2010 waren das max. 280€) einrechnet. Dann erkennt das JC viele Betriebsausgaben nicht an, bis mein Betriebsgewinn und Einkommen derart steigt, dass ich doch wieder keinen Anspruch habe.
Das JC prellt mich praktisch um die versprochenen Freibeträge. Was mir zustünde an Freibeträge habe ich für den Betrieb bereits ausgegeben. Folglich lebe ich nach wie vor auf H4-Niveau. Notwendige Investitionen unterbleiben und die Selbständigkeit lässt sich langfristig nicht aufrecht erhalten.
Wenn ich die "Schuld" für meine "Arbeitslosigkeit" der Gesellschaft (Regierung, Wirtschaft etc.) zuschreibe und die Sozialleistung als ein mir zustehendes Recht auffasse, dann wäre es konseqent, die Selbständigkeit einzustellen und mich ins Soziale Netz fallen zu lassen. Diese "unternehmerische Freiheit" kann mir niemand nehmen.
Bisher habe ich nichts vom JC bekommen und das JC bekommt nichts von mir. Ob das in Zukunft auch so sein wird, hängt vom Urteil des Richters ab.
Man kann´s auch anders sehen. Meine Einkünfte aus Selbständigkeit reichen nicht ganz zum Leben. Deswegen möchte ich vom JC was dazu bekommen, sprich aufstocken. Da sagt das JC: "Nö, du verdienst zu viel. Dein Bedarf kannst du mit dem Betriebsgewinn decken. Damit kannst du sogar die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Du bekommst gar nichts." Dann rechne ich dem JC vor, dass ich sehr wohl einen Anspruch habe, wenn man die Erwerbstätigenfreibeträge (2010 waren das max. 280€) einrechnet. Dann erkennt das JC viele Betriebsausgaben nicht an, bis mein Betriebsgewinn und Einkommen derart steigt, dass ich doch wieder keinen Anspruch habe.
Das JC prellt mich praktisch um die versprochenen Freibeträge. Was mir zustünde an Freibeträge habe ich für den Betrieb bereits ausgegeben. Folglich lebe ich nach wie vor auf H4-Niveau. Notwendige Investitionen unterbleiben und die Selbständigkeit lässt sich langfristig nicht aufrecht erhalten.
Wenn ich die "Schuld" für meine "Arbeitslosigkeit" der Gesellschaft (Regierung, Wirtschaft etc.) zuschreibe und die Sozialleistung als ein mir zustehendes Recht auffasse, dann wäre es konseqent, die Selbständigkeit einzustellen und mich ins Soziale Netz fallen zu lassen. Diese "unternehmerische Freiheit" kann mir niemand nehmen.
Bisher habe ich nichts vom JC bekommen und das JC bekommt nichts von mir. Ob das in Zukunft auch so sein wird, hängt vom Urteil des Richters ab.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Mit dem geplanten Rechtsvereinfachungsgesetz wäre dieses Verhalten künftig nicht mehr erlaubt. Danach besteht wohl in Zukunft die Möglichkeit, auch eine Vergrösserung der Hilfebedürftigkeit zu sanktionieren, indem ein sozialer Schaden festgestellt wird. Die Einstellung einer funktionierenden Selbständigkeit wäre wohl ein solches sozialwidriges Verhalten.Marco hat geschrieben:Wenn ich die "Schuld" für meine "Arbeitslosigkeit" der Gesellschaft (Regierung, Wirtschaft etc.) zuschreibe und die Sozialleistung als ein mir zustehendes Recht auffasse, dann wäre es konseqent, die Selbständigkeit einzustellen und mich ins Soziale Netz fallen zu lassen. Diese "unternehmerische Freiheit" kann mir niemand nehmen.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Klasse Begriff -> ein sozialer Schaden. Kann man auch umkehren, denn Harzt 4 ist für mich ein sozialer Schaden. Der Mist spaltet die Gesellschaft wie kaum ein anderes Gesetz.
Von wegen nicht erlaubt. Das heimliche mitbringen eines Teppich via Flieger war auch nicht erlaubt. Strafe? gab es nicht. Die paar Eurönchen Steuernachzahlung flatterte zügig aus der Portokasse. Fall erledigt und weiter so. Es ist so vieles nicht erlaubt aber glaubt jemand das Menschen es deshalb nicht tun?
Von wegen nicht erlaubt. Das heimliche mitbringen eines Teppich via Flieger war auch nicht erlaubt. Strafe? gab es nicht. Die paar Eurönchen Steuernachzahlung flatterte zügig aus der Portokasse. Fall erledigt und weiter so. Es ist so vieles nicht erlaubt aber glaubt jemand das Menschen es deshalb nicht tun?
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.