SGB II-Förderkriterien für Einstiegsgeld und Selbständigkeit

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Olivia
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SGB II-Förderkriterien für Einstiegsgeld und Selbständigkeit

#1

Beitrag von Olivia »

Das sind die Kriterien des JC Mönchengladbach, nach der Gründungswillige Einstiegsgeld (ESG) erhalten können:
  • Leistungshöhe der BG muss innerhalb von 12 Monaten um mindestens 50% sinken
  • Mindestbetrag der Bedürftigkeitsverringerung sind 500,00 € monatlich
  • Sozialleistungen müssen nach spätestens 24 Monaten nicht mehr benötigt werden
Und dann steht da noch:
Bietet im Einzelfall die Selbständigkeit keine dauerhafte Perspektive, entscheidet der zuständige Betreuer aus dem FB Selbständige/Existenzgründer, den Kunden wieder in die normalen Integrationsbemühungen (Vermittlungsvorschläge und Maßnahmen) mit einzubeziehen. Der Kunde steht dann dem Arbeitsmarkt wieder in Vollzeit zur Verfügung.
Quelle: http://www.arge-mg.de/downloads/dokumen ... uender.pdf
schnickschnuck
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Re: SGB II-Förderkriterien für Einstiegsgeld und Selbständigkeit

#2

Beitrag von schnickschnuck »

Oder anders formuliert:
Fange gar nicht erst an, die Kriterien sind unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen absurd. Lass Dich krankschreiben, wenn sie mit doofen Maßnahmen antanzen, bleib arbeitslos und zeige diesem Land den Mittelfinger.
Im Übrigen sprechen wir beim SGB II von Langzeitarbeitslosen. Also Menschen, die dieses Mistamt über einen langen Zeitraum nicht in Arbeit vermitteln konnte, die oftmals viele Hemmnisse haben, mittellos sind und sich viel mit Learning-by-Doing selbst erarbeiten müssen, weil ihnen keinerlei Förderung in Form von Weiterbildungen und Fortbildungen zusteht.

Da ist es schon ein starkes Stück, auf der anderen Seite eine solche Forderungspalette aufzustellen.
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Koelsch
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Re: SGB II-Förderkriterien für Einstiegsgeld und Selbständigkeit

#3

Beitrag von Koelsch »

Das Positive - es werden mal konkrete Zahlen genannt.

Andererseits € 725 Bruttogewinn mindestens innerhalb 1 Jahr nach Gründung halte ich für sehr optimistisch, insbesodnere weil ich ja die sehr zu erwartenden Anlaufverluste des 1. BWZ im Jahr nicht vortragen kann. Aber das muss sich ja "nur" im Businessplan zeigen, also kommt es darauf an, den optisch schön und überzeugend zu präsentieren. Ob das der Sinn eines Businessplans ist, darf bezweifelt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: SGB II-Förderkriterien für Einstiegsgeld und Selbständigkeit

#4

Beitrag von Olivia »

Wir hatten damals im Coaching drei verschiedene Businesspläne gemacht. Einen für das Jobcenter, einen für die Bank und einen für uns selbst. :gunni:

Was da unter anderem auch noch fehlt bei den Kriterien für das ESG: eine Unterscheidung nach Branchen. Es wachsen doch nicht alle Betriebe gleich schnell! Und ganz richtig, eine Halbierung der Hilbedürftigkeit nach nur einem Jahr ist eine sehr positive Annahme.
sleepy5580
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Re: SGB II-Förderkriterien für Einstiegsgeld und Selbständigkeit

#5

Beitrag von sleepy5580 »

naja durch das Einstiegsgeld ist die erste Hälfte ja schonmal geschafft :unschuld:
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Olivia
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Re: SGB II-Förderkriterien für Einstiegsgeld und Selbständigkeit

#6

Beitrag von Olivia »

:totlach:
schnickschnuck
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Re: SGB II-Förderkriterien für Einstiegsgeld und Selbständigkeit

#7

Beitrag von schnickschnuck »

Ich war damals bei einer Existenzgründerhilfe, die hatten Businesspläne mehr oder weniger bereits in der Schublade und haben dann nur ein paar Zahlen ein wenig vertauscht, dass sie individuell genug aussah. Ausdrucken, Unterschrift drunter. Fertig. Letztlich sind das doch sowieso Phantasiezahlen aus dem Bereich Mythen und Legenden. Entweder eine Gewerbeidee zündet, oder sie zündet nicht. Und bei Zweitem ist dann die Frage: Hilft sie dem Gewerbetreibenden oder nicht. Ist das Primär mit "Ja" zu beantworten (und das ist es regelmäßig, wenn 100 Euro Gewinn entstehen, denn das bedeutet 100 Euro mehr als ALG-II), dann würde ich in der Situation als Grundsicherungsempfänger auch nicht darauf verzichten. Ob das Jobcenter etwas davon hat, oder nicht, ist mir so ziemlich egal.
Und wenn sie sagen, dass ich das aufgeben muss, wird dagegen geklagt. Macht mir daraufhin der Staat mein Zusatzeinkommen zunichte, dann erhalten sie im Besten Fall von mir einen Querulanten Sondersgleichen. Maßnahmen? Sollen sie mal kommen, der Maßnahmeträger wird den Tag verfluchen, an dem ich dort aufgeschlagen bin.
Olivia
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Re: SGB II-Förderkriterien für Einstiegsgeld und Selbständigkeit

#8

Beitrag von Olivia »

Das Jobcenter will dem entgegen aber bei Erfolglosigkeit eine neue "Ziehung" veranstalten. So wie beim Lotto jeden Mittwoch und Samstag gilt: neues Spiel, neues Glück, so sollen bei nicht erfolgreichen Selbständigen öfters mal neue Anläufe unternommen werden. Zum Beispiel die Umsetzung in SV-pflichtige Beschäftigungsverhältnisse, in ein Fördercoaching, in einen Teilzeitjob, in eine Aushilfsstelle, in ergänzende Minijobs oder in ein Bewerbungstraining.
schnickschnuck
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Re: SGB II-Förderkriterien für Einstiegsgeld und Selbständigkeit

#9

Beitrag von schnickschnuck »

Eben. Nur nichts Nachhaltiges.
Denn wer im Bereich SGB II eine Selbständigkeit beginnt, ist zuvor bereits jahrelang nicht nachhaltig vermittelt worden. Und auch danach wird keine nachhaltige Vermittlung stattfinden. Auf Dauer zerstört man damit nur den hilfsbedürftigen Menschen. Ob es dafür in 50 oder 100 Jahren auch ein Mahnmal gibt? Für all die Geschädigten des SGB-II-Regimes?
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