Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Soll ich also im Brief an die Richterin schreiben, dass wir keine Klage von meiner Frau einreichen oder sollen wir es noch tun?
Der vorletzte Richter hat ja im April 18 geschrieben, dass er versteht, dass ich wohl im Interesse aller Mitglieder geklagt habe und die neue Richterin schreibt Klage einreichen. Das finde ich etwas komisch. Aber wenigstens kann man da noch was tun.
Was ist der Überprüfungsantrag? Das hat damals der Anwalt gemacht, aber ich weiß nicht mehr, wofür das notwendig ist.
Wenn ich den Brief verfasse an die Richterin (ich habe ja 4 Wochen Zeit), so würde ich es hier hochladen, damit Ihr das absegnet.
Viele Grüße
Michael
Soll ich also im Brief an die Richterin schreiben, dass wir keine Klage von meiner Frau einreichen oder sollen wir es noch tun?
Der vorletzte Richter hat ja im April 18 geschrieben, dass er versteht, dass ich wohl im Interesse aller Mitglieder geklagt habe und die neue Richterin schreibt Klage einreichen. Das finde ich etwas komisch. Aber wenigstens kann man da noch was tun.
Was ist der Überprüfungsantrag? Das hat damals der Anwalt gemacht, aber ich weiß nicht mehr, wofür das notwendig ist.
Wenn ich den Brief verfasse an die Richterin (ich habe ja 4 Wochen Zeit), so würde ich es hier hochladen, damit Ihr das absegnet.
Viele Grüße
Michael
- marsupilami
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Überprüfungsantrag:
Für gewöhnlich hat man/vrau nach Zugang eines Bescheides 4 Wochen Zeit, dagegen zu widersprechen.
Fällt einem erst nach 3 Monaten auf, dass an dem Bescheid was "fischig" ist, kann man nicht mehr widersprechen.
Aber man kann einen Überprüfungsantrag stellen (lassen durch Anwalt) nach § 44 SGB X
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ueber ... 02815.html
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... rag-sgb-x/
Für gewöhnlich hat man/vrau nach Zugang eines Bescheides 4 Wochen Zeit, dagegen zu widersprechen.
Fällt einem erst nach 3 Monaten auf, dass an dem Bescheid was "fischig" ist, kann man nicht mehr widersprechen.
Aber man kann einen Überprüfungsantrag stellen (lassen durch Anwalt) nach § 44 SGB X
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ueber ... 02815.html
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... rag-sgb-x/
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Es gibt das sogenannte Individualisierungsgebot (heißt so oder ähnlich) danach hat jedes Mitglied der BG seinen individuellen Bedarf. Und der muss separat ermittelt und bewilligt werden. Und im Notfall auch separat (natürlich im gleichen Verfahren)eingeklagt werden. Was hindert euch, wenn Deine Frau eine Vollmacht schreibt.
Ich ..... geb ... , bevollmächtige Herrn (dich) meine Interessen im anhängigen Rechtsstreit Az .... gegen das JC ...... vor dem SG .... wahrzunehmen und in meinem Namen Anträge zu stellen und Erklärungen abzugeben.
Datum ..... Name ....
Ich ..... geb ... , bevollmächtige Herrn (dich) meine Interessen im anhängigen Rechtsstreit Az .... gegen das JC ...... vor dem SG .... wahrzunehmen und in meinem Namen Anträge zu stellen und Erklärungen abzugeben.
Datum ..... Name ....
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Richtig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Perfekt!
Danke! Also schreibt sie eine Vollmacht und das schicken wir erstmal an die Richterin.
Weil die Richterin hat dies nicht vorgeschlagen. Sie wollte ja extra, dass Frau die Klage einreicht. Das verstehe ich nicht, warum sie es nicht vorschlägt, wenn es für alle dann einfacher wäre.
Der Anwalt hat also dann den Überprüfungsantrag für meine Frau gestellt, wie ich es verstehe. Den kontaktiere ich lieber nochmal, damit er mir das so bestätigt. Dann verfasse ich den Brief.
Viele Grüße
Michael
Danke! Also schreibt sie eine Vollmacht und das schicken wir erstmal an die Richterin.
Weil die Richterin hat dies nicht vorgeschlagen. Sie wollte ja extra, dass Frau die Klage einreicht. Das verstehe ich nicht, warum sie es nicht vorschlägt, wenn es für alle dann einfacher wäre.
Der Anwalt hat also dann den Überprüfungsantrag für meine Frau gestellt, wie ich es verstehe. Den kontaktiere ich lieber nochmal, damit er mir das so bestätigt. Dann verfasse ich den Brief.
Viele Grüße
Michael
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Und schreib im Briefle an's Gericht, dass die Klage dementsprechend auf Frau etc. erweitert wird.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Hallo Leute!
Hat etwas gedauert. Ich lade jetzt den Brief hoch, den ich diese Woche an Sozgericht abschicke. Ich habe mit dem ehem. Anwalt telefoniert, der mir erklärte, warum er das mit dem Überprüfungsantrag gemacht hat. Dementsprechend hat er mir den ersten Teil formuliert, was ich in meinen Brief eingefügt habe. Ich hoffe so ist es ok?
Die Reihenfolge meiner Screenshots: Soz1 ist der Anfang.
Viele Grüße
Michael
Hat etwas gedauert. Ich lade jetzt den Brief hoch, den ich diese Woche an Sozgericht abschicke. Ich habe mit dem ehem. Anwalt telefoniert, der mir erklärte, warum er das mit dem Überprüfungsantrag gemacht hat. Dementsprechend hat er mir den ersten Teil formuliert, was ich in meinen Brief eingefügt habe. Ich hoffe so ist es ok?
Die Reihenfolge meiner Screenshots: Soz1 ist der Anfang.
Viele Grüße
Michael
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Wie ich sehe habe ich das etwas blöd hochgeladen. Also von unten nach oben müsste man lesen=)
Sorry!
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- kleinchaos
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Keep it, bitte überprüfe deine Anhänge. Da sind Klarnamen enthalten
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Danke! Jetzt sollte alles ok sein?
Viele Grüße
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Ich find nix zu meckern
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Warum kann ich die Anhänge nicht lesen, kann mir bitte das mal einer erklären, danke.
Jetzt kann ich sie wider lesen.
Jetzt kann ich sie wider lesen.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Guten Tag!
Habe so ein Brief erhalten von Mahnstelle.
Ich habe letztens ja für mich geschrieben und bei der Mahnung für meine Frau habe ich auch dann geschrieben, dass das Verfahren noch läuft.
Was soll ich jetzt am besten schreiben?
Vg
Michael
Habe so ein Brief erhalten von Mahnstelle.
Ich habe letztens ja für mich geschrieben und bei der Mahnung für meine Frau habe ich auch dann geschrieben, dass das Verfahren noch läuft.
Was soll ich jetzt am besten schreiben?
Vg
Michael
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Das Gleiche wie zuvor. Interessiert die nicht, kenn ich aus eigener Erfahrung. Trotzdem immer neu drauf hinweisen.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Hast du inzwischen beim Gericht auch im Namen deiner Frau geklagt, bzw. die eA auch auf deine Frau erweitert?
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Hallo Team,
Hallo Günter,
ich dachte, dass ich mit dem letzten Brief an Soz.Gericht erklärt habe, warum meine Frau und mein Kind in die Klage miteinbezogen werden müssen. Allerdings kam heute der Brief von Richterin:
Ich weise darauf hin, dass Ihre Ehefrau und Kind nach wie vor nicht Teil des hiesigen Klageverfahrens sind. Ihre Ehefrau muss insoweit selbst den Rechtsweg beschreiten, wenn sie dies für erforderlich hält.
Im Übrigen habe ich Ihr Schreiben an den Beklagten zur Stellungnahme weitergeleitet".
In diesem Sinne hat die Richterin den ersten Teil meines Briefs abgewiesen.
Meine Frage ist nun:
1. Wenn meine Frau getrennt die Klage einreicht, wird diese abgewiesen, weil sie nicht rechtzeitig den Widerspruch geschrieben hat?
2. Wenn ich auch der Vater unseres Kindes bin, warum soll meine Frau mit ihm zusammen die Klage einreichen?
3. Warum hat mein letzter Brief verdammt nichts gebracht??
Viele Grüße
Michael
Hallo Günter,
ich dachte, dass ich mit dem letzten Brief an Soz.Gericht erklärt habe, warum meine Frau und mein Kind in die Klage miteinbezogen werden müssen. Allerdings kam heute der Brief von Richterin:
Ich weise darauf hin, dass Ihre Ehefrau und Kind nach wie vor nicht Teil des hiesigen Klageverfahrens sind. Ihre Ehefrau muss insoweit selbst den Rechtsweg beschreiten, wenn sie dies für erforderlich hält.
Im Übrigen habe ich Ihr Schreiben an den Beklagten zur Stellungnahme weitergeleitet".
In diesem Sinne hat die Richterin den ersten Teil meines Briefs abgewiesen.
Meine Frage ist nun:
1. Wenn meine Frau getrennt die Klage einreicht, wird diese abgewiesen, weil sie nicht rechtzeitig den Widerspruch geschrieben hat?
2. Wenn ich auch der Vater unseres Kindes bin, warum soll meine Frau mit ihm zusammen die Klage einreichen?
3. Warum hat mein letzter Brief verdammt nichts gebracht??
Viele Grüße
Michael
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Wenn Richterin - vielleicht fälschlich - meint, dass Dein Widerspruch nicht auch für Deine Frau (und Kind) gelten solle, dann soll sie flugs einen Überprüfungsantrag stellen, der hoffentlich ebenso flugs abgewiesen wird. Das gleiche passiert dann mit dem Widerspruch, und anschließend wird Klage eingereicht mit der Bitte, sie zu Deinem Verfahren hinzuzuverbinden.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
ok, ich verstehe...
Soll ich sie anrufen und bitten, dass sie Überprüfungsantrag stellt für meine Frau und Kind?
Damit es abgewiesen wird und meine Frau dann klagen kann?
Viele Grüße
Michael
Soll ich sie anrufen und bitten, dass sie Überprüfungsantrag stellt für meine Frau und Kind?
Damit es abgewiesen wird und meine Frau dann klagen kann?
Viele Grüße
Michael
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Ich würde auf der Vertretungsbefugnis des §38 SGB II und der Prozessvollmacht bestehen. Du hast die Klage auch im Namen deiner Frau eingereicht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Vielleicht noch einen Schrieb von ihr an das SG, dass die Inhalte der einzelnen Schreiben stets mit Dir vorher besprochen worden wären und sie diese Schreiben genehmigt. (Wenn es denn stimmt)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Hallo!
Also ich lebe mit meiner Frau zusammen und sie hat keinen Widerspruch geschrieben, weil wir davon ausgegangen sind, dass mein Einkommen Einfluss auf uns alle hat, daher dachten wir alle, dass der Widerspruch alle Mitglieder der BG betrifft.
Also, wie ich verstehe muss ich jetzt ein Brief an Soz.Gericht senden, indem die Vollmacht meiner Frau liegt und wo sie schreibt, dass der Widerspruch, sowie die Klage und der ganze Schriftverkehr auch in ihrem Namen geschrieben wurde.
Und nochmal hinzufügen Vertretungsbefugnis des §38 SGBII, wie im letzten Brief von mir schon erwähnt.
Richtig so?
Ich habe das Gefühl, dass wir in den nächsten Tagen wieder den Brief von Inkassostelle bekommen, für den Teil, den Meine Frau und Kind zahlen sollen.
Viele Grüße
Michael
Also ich lebe mit meiner Frau zusammen und sie hat keinen Widerspruch geschrieben, weil wir davon ausgegangen sind, dass mein Einkommen Einfluss auf uns alle hat, daher dachten wir alle, dass der Widerspruch alle Mitglieder der BG betrifft.
Also, wie ich verstehe muss ich jetzt ein Brief an Soz.Gericht senden, indem die Vollmacht meiner Frau liegt und wo sie schreibt, dass der Widerspruch, sowie die Klage und der ganze Schriftverkehr auch in ihrem Namen geschrieben wurde.
Und nochmal hinzufügen Vertretungsbefugnis des §38 SGBII, wie im letzten Brief von mir schon erwähnt.
Richtig so?
Ich habe das Gefühl, dass wir in den nächsten Tagen wieder den Brief von Inkassostelle bekommen, für den Teil, den Meine Frau und Kind zahlen sollen.
Viele Grüße
Michael
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Richtig, schreib das noch mal an's SG. Und die Inkassostelle dann einfach darauf hinweisen, da laufen Widersprüche, die Forderung ist nicht fällig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Guten Tag!
Zum Stand der Dinge.
Habe heute den Brief erhalten vom Soz.Gericht. Die Richterin ist wieder neu und die schließt sich der ehem. Richterin vom März an. Wohl in Richtung des Job Centers.
Zudem braucht sie die Kontaktdaten meines Bruders, sowie Anschrift und meiner Kundin für die mein Bruder damals gearbeitet hat. Damit SozGericht die beiden als Zeugen einlädt. Dürfen die meine ehem. Kundin denn überhaupt kontaktieren??? Sie wusste ja von meinem Bruder nichts, weil ich es schon geschrieben habe, dass ich sie nicht verlieren wollte und mein Bruder übernahm damals meine Aufgaben. Sie zahlte mich und ich zahlte ihn.
SozGericht fragt auch, warum ich meinen Bruder in bar bezahlt habe, denn Überweisungen bei "so hohen Summen" wären einfacher. Die Summen lagen bei ca. 300-400 €.
Zwischenzeitlich muss ich hier noch erwähnen, dass wir eine extra Klage eingereicht haben bzgl. der Mahnung für meine Frau, die ich oben schon angesprochen habe. Der Anwalt hat den Fall gewonnen. Trotzdem kommt wieder eine Zahlungserinnerung vom Inkasso. Und Inkasso weißt nichts davon.
Zum Stand der Dinge.
Habe heute den Brief erhalten vom Soz.Gericht. Die Richterin ist wieder neu und die schließt sich der ehem. Richterin vom März an. Wohl in Richtung des Job Centers.
Zudem braucht sie die Kontaktdaten meines Bruders, sowie Anschrift und meiner Kundin für die mein Bruder damals gearbeitet hat. Damit SozGericht die beiden als Zeugen einlädt. Dürfen die meine ehem. Kundin denn überhaupt kontaktieren??? Sie wusste ja von meinem Bruder nichts, weil ich es schon geschrieben habe, dass ich sie nicht verlieren wollte und mein Bruder übernahm damals meine Aufgaben. Sie zahlte mich und ich zahlte ihn.
SozGericht fragt auch, warum ich meinen Bruder in bar bezahlt habe, denn Überweisungen bei "so hohen Summen" wären einfacher. Die Summen lagen bei ca. 300-400 €.
Zwischenzeitlich muss ich hier noch erwähnen, dass wir eine extra Klage eingereicht haben bzgl. der Mahnung für meine Frau, die ich oben schon angesprochen habe. Der Anwalt hat den Fall gewonnen. Trotzdem kommt wieder eine Zahlungserinnerung vom Inkasso. Und Inkasso weißt nichts davon.
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Ist nicht unnormal, das Inkasso sich nichts von laufenden Verfahren annimmt. Hatte ich auch schon.
Klar kann man Dich nicht zwingen, irgendwelche Adressen rauszurücken - aber dann wird SG vermutlich sagen: Sachverhalt ist nicht zu klären, also Klage abgewiesen.
Klar kann man Dich nicht zwingen, irgendwelche Adressen rauszurücken - aber dann wird SG vermutlich sagen: Sachverhalt ist nicht zu klären, also Klage abgewiesen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Alles klar.
Kann ich in dem Brief an JC erstmal nicht schreiben, dass wie schon vorher erwähnt meine Kundin wusste nichts davon, dass mein Bruder sie für 6 Monate übernimmt, daher kann sie hierzu keine Stellung nehmen.. Ich meine, sie hat meine RGs halt immer bezahlt, aber dass mein Bruder mir dafür RGs schrieb und er sich um ihre Belegungen kümmerte hat sie nichts davon gewusst. Ihre Aussagen würden eh an der Klage nichts ändern.
Kann ich in dem Brief an JC erstmal nicht schreiben, dass wie schon vorher erwähnt meine Kundin wusste nichts davon, dass mein Bruder sie für 6 Monate übernimmt, daher kann sie hierzu keine Stellung nehmen.. Ich meine, sie hat meine RGs halt immer bezahlt, aber dass mein Bruder mir dafür RGs schrieb und er sich um ihre Belegungen kümmerte hat sie nichts davon gewusst. Ihre Aussagen würden eh an der Klage nichts ändern.