Jobcenterbescheid

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Peterpanik
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Jobcenterbescheid

#1

Beitrag von Peterpanik »

Dieser Bescheid beweist welcher Druck auf Selbständige gemacht wird wenn man sich an die Vorgaben der Bundesanstalt für Arbeit hält, wo binden vorgegeben ist das man Firmenunterlagen nur Vorlegen muss. Und das passiert wenn man sich an die Vorgaben hält, sieht Bescheid aus Hessen :
Jobcenter
Waldeck - Frankenberg
Mein Zeichen :
BG - Nummer :
Datum : Januar 2017

Vorlage einer Schlussabrechnung:
Vordruck Anlage „EKS“
Sehr geehrter Herr …..........
mit meinem Schreiben vom 6. Dezember 2016 habe ich Sie aufgefordert Ihre Schlussabrechnung zu den Einnahmen und Ausgaben aus Ihrer selbständiger Tätigkeit für den Bewilligungszeitraum vorn April 2016 bis September 2016 bei mir einzureichen.
Mit ihrem Schreiben vom Dezember 2016 haben Sie mir die Höhe der Einnahmen und Ausgaben für das Kalenderjahr 2016 mitgeteilt. Zeitgleich haben Sie mir eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben für das Kalenderjahr 2016 beigefügt.
Aus der Aufstellung der Betriebsausgaben kann nicht differenziert betrachtet werden um welche Art von Ausgaben es sich handelt, da Sie die Betriebsausgaben größtenteils lediglich mit der Bemerkung .Ausgaben“ aufgeführt haben.
Die Firmenbelege haben Sie nicht eingereicht und hierzu mit Ihrem Schreiben vom
30.12.2016 mitgeteilt. Dass Sie diese lediglich zur Einsicht vorlegen werden.
Ich möchte deshalb auf meine Schreiben vom 6. Dezember 2016 und 15. Dezember 2016 hinweisen, ln diesen Schreiben wurde ihnen bereits mitgeteilt. dass eine Einsichtnahme der Belege in Ihrem Beisein nicht möglich ist. Ich fordere Sie deshalb auf mir die Firmenbelege für den betreffenden Bewilligungszeitraum vollständig zur Einsichtnahme zukommen zu lassen. Um Wiederholungen zu vermeiden verweise ich auf die Ausführungen in den genannten Schreiben.
Darüber- hinaus fordere ich Sie auf den beigefügten Vordruck „Anlage EKS“ vollständig mit den abschließenden Angaben für den Bewilligungszeitraum auszufüllen. Hierbei ist es zwängend erforderlich, dass Sie insbesondere ihre Betriebsausgaben nicht „verallgemeinern“ sondern die Beträge unter den entsprechenden Punkten (B1 bis B18) eintragen. Tragen Sie also beispielsweise Ausgaben für Wareneinkauf im Feld B1 ein und Ausgaben für die geringfügige Beschäftigung von Personal unter B2 c). Um Ihnen das ausfüllen zu erleichtern füge ich Ihnen anbei die „Anlage HS“ bei.
Ich fordere Sie deshalb auf mir die genannten Unterlagen bis spätestens zum 02.02.2017 vorzulegen.
Ich habe Sie bereits mit meinen Schreiben vom 6. Dezember 2016, 15. Dezember 2016 und 22. Dezember 2016 bereits auf die Rechtsfolgen hingewiesen, falls Sie die erforderlichen Unterlagen ohne Begründung nicht oder nicht vollständig bis zum genannten Termin einreichen. In diesem Fall werde ich den Leistungsanspruch für den Bewilligungszeitraum vom April 2016 bis September 2016 nur in der Höhe abschließend feststellen, in welcher die Anspruchsvoraussetzungen ganz oder teilweise nachgewiesen wurden. Soweit keine Nachweise vorliegen, werde ich feststellen müssen, dass kein Leistungsanspruch bestand (§ 41 a Absatz 3 SGB II).
Eine Feststellung, dass keine Leistungsanspruch bestand würde bedeuten, dass die von mir erbrachten Leistungen im betreffenden Bewilligungszeitraum vollständig von Ihnen zu erstatten wären. Dieses hätte zur Folge, dass Sie für den Bewilligungszeitraum vom April 2016 bis September 2016 einen Betrag in Höhe von 4.444.44 Euro zu erstatten hätten.
Ich bitte Sie deshalb - in Ihrem eigenen Interesse - die mit diesem Schreiben geforderten Unterlagen fristgerecht einzureichen.
Sollten Sie weiterhin vortragen die Unterlagen nur in Ihrem persönlichen Beisein zur Einsicht einzureichen, werde ich hierauf nicht mehr reagieren, da Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt wurde, dass eine Einsichtnahme in Ihrem Beisein nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Waldeck - Frankenberg
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift wirksam.
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Koelsch
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Re: Jobcenterbescheid

#2

Beitrag von Koelsch »

Leider haben die das Recht, Einblick in die Belege zu nehmen und auch die EKS ist Pflicht. Einblick bzw. Vorlage sind aber Begriffe, über die man streiten kann. Ich hab's immer so gehalten, die haben Kopien bekommen und die waren hinsichtlich Daten Dritter geschwärzt. Natürlich hab ich die Kopien im Büro angefertigt :unschuld: - dadurch stiegen leider, leider die Tinten- und Papierkosten des Büros etwas an.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
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Re: Jobcenterbescheid

#3

Beitrag von Peterpanik »

EKS haben sie vorliegen seit November 2016 und zwei muss er nicht machen, oder ...............
Und um Termine zur Vorlage (Er hat mehre Anträge ( erster in 10.16, 12.16 letzter jetzt ) gestellt und um 3 Terminvorschläge gebeten. ) bettelt er seit Oktober 2016 auch, aber er kriegt keine, leider.

Noch da zu das Jobcenter hat ihm Fachliche Anweisungen der BA im Dezember geschickt und da steht vollendendes so drin :

Die Kundin / der Kunde ist im Rahmen der Mitwirkung aufzufordern,
dies unter Vorlage geeigneter Unterlagen zu klären.
Zuletzt geändert von Peterpanik am So 15. Jan 2017, 09:26, insgesamt 1-mal geändert.
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tigerlaw
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Re: Jobcenterbescheid

#4

Beitrag von tigerlaw »

Peterpanik hat geschrieben:EKS haben sie vorliegen seit November 2016 und zwei muss er nicht machen, oder ...............
Und um Termine zur Vorlage (Er hat mehre Anträge ( erster in 10.16, 12.16 letzter jetzt ) gestellt und um 3 Terminvorschläge gebeten. ) bettelt seit Oktober 2016 auch, aber er kriegt keine, leider.
Aber wie sind diese EKS ausgefüllt? (Halbwegs) zutreffend kontiert (also z.B. Wareneinkauf, Personal, Kfz, Büromat. etc. p.p.)? NAch dem Brieftext zu urteilen wohl nicht so sehr ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Peterpanik
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Re: Jobcenterbescheid

#5

Beitrag von Peterpanik »

So gut wie er konnte zum Zeitpunkt der Ausfüllung und einen Kurs wie er so ausfüllt vom Jobcenter gibst noch nicht bis Heute ........
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tigerlaw
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Re: Jobcenterbescheid

#6

Beitrag von tigerlaw »

Dann gib ihm doch mal den nachfolgenden Link: http://alg-ratgeber.de/post107135.html#p107135

Das Tool ist sehr ausgebufft, man gibt für jeden Buchungsvorgang eine Zeile ein, gibt auch die zutreffende Rubrik gemäß Formular EKS an, und es werden daraus sofort die Seiten 3 bis 5 der Anlage EKS generiert.

Auch ein Mitglied aus diesem Forum, das ich in EKS-Sachen gegenüber seinem JC und dem SG vertrete, verwendet dieses Tool und hat (insoweit :gaga: ) niemals Probleme mit dem JC!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Peterpanik
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Re: Jobcenterbescheid

#7

Beitrag von Peterpanik »

Danke tigerlaw werde ich ihm sagen.
Olivia
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Re: Jobcenterbescheid

#8

Beitrag von Olivia »

Damit da nichts anbrennt, würde ich zusätzlich zur EKS geschwärzte Kopien aller Belege einreichen. Für die Kopien würde ich einen Kopierer und Toner neu anschaffen und das in die nächste EKS mit reinsetzen, falls noch kein entsprechendes Gerät vorhanden sein sollte.
Peterpanik
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Re: Jobcenterbescheid

#9

Beitrag von Peterpanik »

Tut sich was nun will das Jobcenter mit mir Reden über die Sachlage im Februar, sie bewegen sich wenn auch langsam.
Und anscheinend reicht nun wahrscheinlich die Vorlage der Belege zur Einsichtnahme auf einmal beim Jobcenter.
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Koelsch
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Re: Jobcenterbescheid

#10

Beitrag von Koelsch »

Ab und an macht sich eine gewisse Hartnäckigkeit bezahlt :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Anne_ALG_Empfängerin
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Re: Jobcenterbescheid

#11

Beitrag von Anne_ALG_Empfängerin »

Peterpanik hat geschrieben: Sa 14. Jan 2017, 21:27
Ich wünsche mir, statt 2-3 Stunden für so ein Schreiben, könnte ein Mitarbeiter des Jobcenters was sinnvolles machen. Bei der Suche nach Stellenausschreibungen oder Jobportalen helfen ...
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