vEKS nicht angerechnet

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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marsupilami
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Re: vEKS nicht angerechnet

#51

Beitrag von marsupilami »

Klage gegen JobCenter


Das JobCenter hat mir auf meine Nachfrage vom [Datum] am 14.3.17 geschrieben, dass der Bescheid vom 16.2.2017 so völlig in Ordnung ist. Damit bin ich nicht aber einverstanden.
Ich habe dem JobCenter bei der Beantragung von ALG II viele ausgefüllte Formulare und Unterlagen eingereicht, z.B. Kontoauszüge, Unterlagen über Miete, Vermögen, Einkommen, Sozialversicherung usw. Diese werden aber vom JobCenter anscheinend überhaupt nicht berücksichtigt oder auch nur gelesen. Gerade bei der Miete ist das aber für mich unverständlich. Ich hab dem Jobcenter mitgeteilt, wie hoch die Miete ist. Dann erhielt ich ein Blatt vom JobCenter aus dem hervorgeht, dass eine Grund- bzw. Kaltmiete von max. € 300 gezahlt werden, aber vielleicht kann auch noch zusätzlich Heizung und andere Kosten gezahlt werden.
Ich hab das dann mit einem Bekannten besprochen, und der hat mir dann geraten, dazu eine Anmerkung zu machen. Die steht dann auf meiner Antwort an das JobCenter, denn ich kann doch nicht zu etwas "Ja" sagen, wenn ich nicht klar weiß, zu was ich da "Ja" sage.
Wenn jetzt über andere Sachen noch nichts gesagt wird vom JobCenter, dann versteh ich das. Es ging ja groß durch die Presse, dass jetzt alles einfacher geworden ist, und da ist es natürlich viel einfacher, sich z.B. über Einkommen erst dann Gedanken zu machen, wenn man genau weiß, wie hoch das ist.
Ich hab meine Änderungsvorschläge jetzt nicht explizit hervorgehoben.
Selber vergleichen.
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marsupilami
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Re: vEKS nicht angerechnet

#52

Beitrag von marsupilami »

Wenn ich sowas lese, ist das fast so gut wie ein .... ähhhh .... wie hieß das noch mal früher .... ach egal.

Es ist einfach schön zu erkennen, dass man nicht der einzige Doofe ist.
. Zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie diese unerwarteten Betriebsausgaben vorab anzeigen. Ich werde dann prüfen, ob die geplante Ausgabe anerkannt werden kann, und ob auf Grund dieser Ausgabe die Einkommensprognose für die Zukunft anzupassen ist.
Wie kann man ein unerwartetes Ereignis vorab anzeigen?
Bin ich Hellseher?

Meine Glaskugel ist auch kaputt :kristall_defekt: .


Wenn ich jetzt gerade beim Kunden bin, Löcher in die Wand bohre mit der Bohrmaschine um Bilder aufzuhängen und die Bohrmaschine geht kaputt.
Dann soll ich dem Onkel das vorher anzeigen?
Und dann will er prüfen, ob ich mir eine neue Bohrmaschine kaufen darf um den Auftrag zu Ende zu bringen?

Hallo?
Geht's noch?

Das ist sowas von lebensfremd, dass ich mich frage: in welcher Milchstraße leben die?
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Koelsch
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Re: vEKS nicht angerechnet

#53

Beitrag von Koelsch »

Liest sich besserer
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: vEKS nicht angerechnet

#54

Beitrag von marsupilami »

:arge:

Bitte ändern:
"Damit bin ich nicht aber einverstanden" in "Damit bin ich aber nicht einverstanden!"
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Koelsch
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Re: vEKS nicht angerechnet

#55

Beitrag von Koelsch »

Na logo - hatte ich gesehen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: vEKS nicht angerechnet

#56

Beitrag von Günter »

Mir gefällts, ich würde den jetzt an den GF des JC senden mit dem freundlichen Hinweis

"Für den unwahrscheinlichen Fall, dass bis zum 23.03.2017 11:00 keine Reaktion und keine Zahlung durch sie erfolgt, wird mein Bevollmächtigter diesen Antrag auf eA um 12:00 an das zuständige Sozialgericht faxen. Gleichzeitig wird auch die regionale Presse über den Fall informiert.

Ihre Aufgabe ist die Versorgung der Bürger mit dem Existenzminimum sicherzustellen, das ist nicht durch Verzögerung und durch Verhinderung von zustehenden Leistungen zu erreichen sondern durch Gewährung der gesetzlich vorgesehenen Hilfen und durch schnelle Bearbeitung in Notfällen."
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: vEKS nicht angerechnet

#57

Beitrag von Koelsch »

Das muss eLB meines Erachtens unbedingt selbst unterschreiben. Schick ich ihr daher heute per Post zu (sie hat meines Wissens derzeit keinen Drucker).

Heute Mittag geht dann erst mal der "Nachschlag" an die Herren GF raus und wenn Samstag keine Post im Poschtchäschtle ist, dann soll eLB das per Post an's SG senden.
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marsupilami
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Re: vEKS nicht angerechnet

#58

Beitrag von marsupilami »

Ist im Prinzip gut, denn die Hauptinhalte sind in dem anderen Schreiben ja schon diskutiert worden.

Ich selber würde mir eine kleine Polemik vor dem Schlusssatz nicht verkneifen, auch wenn man bei Klagen vor Gericht sachlich bleiben sollte.

Etwa so: "Wenn das JC Dingenskirchen diese Vorgehensweise als "Fördern" versteht, graust mir schon jetzt vor deren "Fordern"."

Oder - etwas sachlicher: "Ich bin mir darüber im Klaren, dass Anträge an eine staatliche Dienststelle ordentlich geprüft werden müssen, aber doch sehr verwundert, wie unflexibel solche Stellen in ernsten Notfällen reagieren."

Dann den Schlusssatz: " Ich bitte meinen Antrag positiv zu bescheiden."
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Günter
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Re: vEKS nicht angerechnet

#59

Beitrag von Günter »

marsupilami hat geschrieben: Mi 22. Mär 2017, 09:50

Oder - etwas sachlicher: "Ich bin mir darüber im Klaren, dass Anträge an eine staatliche Dienststelle ordentlich geprüft werden müssen, aber doch sehr verwundert, wie unflexibel solche Stellen in ernsten Notfällen reagieren."
Auch wenn die Gerichte mal entschieden haben, "Mit einen ALG II Antrag sind alle zustehenden Leistungen beantragt", sollte vielleicht doch erwähnt werden, hiermit ist auch ein Antrag auf Vorschuß nach §42 SGB I gestellt.
§ 42 SGB I Vorschüsse

(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
(2) Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. § 50 Abs. 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
(3) Für die Stundung, Niederschlagung und den Erlaß des Erstattungsanspruchs gilt § 76 Abs. 2 des Vierten Buches entsprechend.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: vEKS nicht angerechnet

#60

Beitrag von Koelsch »

Der neue § 41a SGB II sagt ja das Gleiche
§ 41a SGB II - Vorläufige Entscheidung

(1) 1Über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen ist vorläufig zu entscheiden, wenn

1.
zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder

2.
ein Anspruch auf Geld- und Sachleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist.
Gegenüber dem SG kann aber kein "Neuantrag" auf z.B. Vorschuss gestellt werden, dafür ist SG nicht zuständig. Das entscheidet nur über "ordnungsgemäß" an das JC gestellte Anträge.
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