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vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 14:51
von Koelsch
Man muss nicht alles verstehen - und manches kann man nicht verstehen.

Selbstständiger stellt im Januar Erstantrag. Reicht gleich eine vEKS mit ein, diese weist auch recht ordentliche Gewinne aus. Nach meiner Berechnung, hätte er noch einen ALG II Anspruch in Höhe von etwa € 109,00.

Es gibt einige Nachfragen, hier noch 'nen Auszug und da noch 'ne Erklärung, man kennt das ja

Tja - und jetzt kommen Bescheid und Zahlung für Januar und Februar: etwa € 1.800 wurden überwiesen, und so steht's auch im Bescheid :1:
Ich hab von Widerspruch abgeraten :unschuld:

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 15:08
von Olivia
Da gilt die kaufmännische Regel, dass Abweichungen zugunsten des Unternehmers zwar zu untersuchen sind, keinesfalls aber von sich aus bemängelt werden sollten. Es könnte immer einen sachlichen/wirtschaftlichen/juristischen/sonstigen Grund für die Abweichung geben, den man selbst übersehen hat.

Im dem von Kölsch genannten Beispiel sollte gedacht werden, dass bei der aEKS eine grosse Rückzahlung auf den eLB zukommen wird. Dafür sollte Geld zurückgelegt werden, wenn nicht a) unvorhergesehene Betriebsausgaben oder notwendige Investitionen den Gewinn zwischenzeitlich auffressen und/oder b) man es nicht mit einer Aufrechnung zu tun bekommen will. Wobei letztere ja zeitlich und betraglich begrenzt wäre.

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 15:15
von Koelsch
Warum sollte da Geld zurück gelegt werden?

Es gibt doch den § 43 SGB II genau für die Fälle. Hast Du ja auch geschrieben.

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 15:29
von Olivia
Es kommt darauf an, für wie lange der Leistungsbezug voraussichtlich "angelegt" ist und welches Verhältnis zum Sachbearbeiter angestrebt wird. Mit einer Aufrechnung in den Leistungsbezug einzusteigen, weil das Geld vorzeitig verbraucht wurde und man nichts gesagt hat, wird das Verhältnis bestimmt nicht eben günstig beeinflussen. :unschuld:

Nach 36 x 122,70 € = 4.417,20 € wäre Schluss mit der Rückzahlung, die Mehrauszahlung beträgt 791,00 € x 6 = 4.746 €. Die Differenz beträgt somit 328,80 €. Es fragt sich, ob sich das für für diesen Betrag lohnt.

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 15:35
von Koelsch
Das wäre mir ziemlich egal. Der soll aufrechnen, mit dem zu viel erhaltenen Geld kann ich durch geschickte Investition eventuell so viel verdienen, dass ich kein ALG II mehr benötige - und dann hat das JC zu warten, bis ich dann mit den Gewinnen oberhalb der Pfändungsgrenzen lande - auch das wird dann vermutlich noch was dauern. :unschuld:

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 15:48
von marsupilami
Käme mir auch komisch vor.
Sagen tun täte ich erstmal nix, aber ich würde das Geld auch nicht sinnlos verprassen.

Selbst bei Investitionen wäre ich sehr vorsichtig.

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 15:55
von Olivia
@Kölsch: Wenn das Geld betrieblich verwendet wird, macht das durchaus Sinn. Nur eben nicht unbedingt für einen Teppichkauf oder eine private Fernreise, womöglich auch noch in die ungenehmigte OA. Da flippt der Sachbearbeiter aus und das JC wird sich bestimmt was einfallen lassen als Retourkutsche.

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 16:03
von Günter
Olivia hat geschrieben: Fr 24. Feb 2017, 15:55 @Kölsch: Wenn das Geld betrieblich verwendet wird, macht das durchaus Sinn. Nur eben nicht unbedingt für einen Teppichkauf oder eine private Fernreise, womöglich auch noch in die ungenehmigte OA. Da flippt der Sachbearbeiter aus und das JC wird sich bestimmt was einfallen lassen als Retourkutsche.
Liebe Olivia, wie oft muss ich dir noch zu erklären versuchen, dass das ALG II eine pauschalierte Leistung ist und keine Rechenschaft darüber abgelegt werden muss, ob die Knete bei Aldi oder im Puff verprasst wird.

Mit einer Einschränkung

§31 Abs2.2 SGB II
2.
sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ihr unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen,
Das heißt Knete vor Ablauf des Monats ausgegeben und neue Knete beantragt. Und das trotz der Belehrung dass das Geld bis Uktimo reichen muss.

Ansonsten steht dir der Teppichkauf frei. Allerdings wird es nicht für einen antiken Perverser reichen. Aber es soll ja auch hübsch bedruckte Scheuerlappen für wenig Geld geben.

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 16:06
von Olivia
Und Du meinst, das hält das Vertrauensverhältnis zum Jobcenter-Sachbearbeiter aus?

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 16:08
von Günter
Seit wann vertraust du einem SB? Sowas hab ich nie gemacht. Und zum anderen, woher sollte er wissen wo das Geld landet. Klebst du dir die Kassenzettel an die Stirn, wenn du das JC betrittst?

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 16:17
von Olivia
Erinnerungslücken bezüglich der Geldverwendung sind bestimmt auch nicht gerade förderlich für eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Jobcenter.
"Wo ist das Geld hin, das wir Ihnen versehentlich zu viel ausgezahlt haben?" -
"Daran kann ich mich nicht erinnern!"

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 16:33
von Günter
Ich hab drauf vertraut, dass ein JC keine Fehler macht. Für die Verwendung meines ALG II bin ich nicht rechenschaftpflichtig, es gibt gesetzliche Regeln für die Rückzahlung, ich werde entsprechend handeln.

Wo zerstört eine solche Aussage das nicht vorhandene Vertrauensverhältnis? Und wo gibt es eine reibungslose Zusammenarbeit?

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 17:22
von tigerlaw
Koelsch hat geschrieben: Fr 24. Feb 2017, 15:15 Warum sollte da Geld zurück gelegt werden?

Es gibt doch den § 43 SGB II genau für die Fälle. Hast Du ja auch geschrieben.
Beachte aber auch § 45 II 3 Nr. 3 SGB X

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 18:34
von Koelsch
Klar, da kann man "nen bösen Buben" konstruieren mit 30% Aufrechnung. Aber dagegen gibt's Widerspruch, SG, LSG, denn da ist die 750 Grenze ja nun mal überschritten. Man hat also für "Gespräche" mit dem JC durchaus was in der Hand.

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 18:42
von marsupilami
Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr neige ich dazu, zwar keinen offiziellen Widerspruch zu schreiben, aber dem JC in "informeller" Form und Formulierung zu sagen (schreiben - mit Empfangsbestätigung):
Leutz, seid Ihr sicher?

Allerdings eben nur in dieser Knappen Form.
Die müssen ja nicht sofort hellwach werden.
Andererseits könnte man dem JC später dann mal unter die Nase reiben: ich hab's euch doch gesagt bzw. das JC kann dann den Vorwurf "grob fahrlässig", "schuldhaft" .... vergessen.

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 18:55
von Koelsch
Nee, gegen den Bescheid ergeht doch noch Widerspruch - die Dödels haben "zu wenig" überwiesen. Sie meinen direkt ab 1. Zahlung nur "angemessene" KdU zahlen zu müssen - ohne Kostensenkungsaufforderung. Und da darf "der unbedarfte Laie" wie ich doch ganz klar davon ausgehen: Da gucken die noch mal, ob der Bescheid so in Ordnung ist auch wenn sie auf eine weitere "Auffälligkeit" nicht mit der Nase gestupst werden. :unschuld:

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 18:56
von Günter
:jojo: :jojo: :jojo:

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 19:04
von marsupilami
Ja gut, wenn das so ist ....
Wusste ich nicht, dass da wg. KdU eh gemeckert werden wird.

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 19:06
von Koelsch
Hab ich auch erst heute erfahren

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 19:34
von tigerlaw
Man darf aber den Widerspruch auch auf die KdU beschränken ... :zwinker: :gaga:

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 19:51
von marsupilami
JaJa!
Genau das hat Koelsch ja offenbar vor.
Mit der Hoffnung, dass die sich auf die KdU konzentrieren und dabei den Blick auf den Rest vergessen.

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 20:01
von Koelsch
So isses

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 20:15
von Koelsch
Das kann man ja nett und völlig einwandfrei formulieren:
Gegen den Bescheid vom .... lege ich Widerspruch ein, weil dieser falsch ist. So wurden z.B. € xxx Miete berechnet, meine Miete aber beträgt € yyy

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: Sa 25. Feb 2017, 08:24
von marsupilami
Genau.
Das konzentriert den Fokus auf die KdU.
Wenn die dann sonst nix finden, ist das deren Problem.

Re: vEKS nicht angerechnet

Verfasst: So 12. Mär 2017, 12:37
von Koelsch
Sodele, mal zu Bemeckerung mein Widerspruchsvorschlag:
Mit dem Bescheid vom .... scheint nach meinem Eindruck etwas nicht zu nstimmen. Ich denke, es wurden nicht alle Ihnen vorliegenden Unterlagen berücksichtigt. So liegt Ihnen z.B. mein Mietvertrag vor, dieser wird aber nicht bewrücksichtigt, sondern es wird eine zu geringe Miete im Bescheid ausgewiesen. Bitte prüfen Sie den Bescheid noch mal und berücksichtigen Sie alle Ihnen vorliegenden Unterlagen.