Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Tester
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Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#1

Beitrag von Tester »

Hallo,

der Gewinn läßt sich ja sehr schön über die Betriebsausgaben steuern. Man könnte ja auch auf Vorrat einkaufen. Problem ist halt nur, wenn man jetzt in die Vollen geht und nachher das JC die Beriebsausgaben nicht anerkennt, steht man da. Was fällt euch da noch branchenunabhängig zu ein? Bedingung JC hat keine Möglichkeit groß zu meckern.

Meine Vorschläge:

- Porto: Briefmarken werden nicht schlecht und können noch in den folgenden Jahren verbraucht werden.
- wer den Portowert erhöht, sollte auch Umschläge, etc. auf Vorrat kaufen
- Toner für den Drucker, Druckerpapier
- Etikettendrucker (braucht man ja für die vielen Briefe)
- Softwarelizenzen

Was fällt euch noch so ein?
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Günter
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#2

Beitrag von Günter »

Angemessen ist ein dehnbarer Begriff. Das bezieht sich auch auf das Verhältnis zwischen Briefmarkenkauf und Postvolumen für 3 Rechnungen und 10 Angebote im Monat muss man nicht Briefmarken im Wert von 500 € bevorraten.

Ähnlich ist es mit dem Einkauf von 1 t Briefpapier und 5 Liter Druckertinte. Und wer braucht eigentlich Etikettendrucker seit der Erfindung der Fensterumschläge?

Ich mag die Typen im JC auch nicht, aber ich halte nicht jeden auf der anderen Seite des Schreibtischs für einen kaufmännischen Idioten.

Deine Beispiele überzeugen mich nicht.

Viel wichtiger halte ich es, denen zu helfen, deren wirklich wichtige und angemessene Ausgaben nicht anerkannt werden.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#3

Beitrag von Koelsch »

Das sehe ich wie Günter. Bei Software fängt es doch letztlich an:

Warum brauchst Du z.B. ACROBAT für € 300,00 wenn Du doch nur pdf's liest. Das kann man mit Freeware und Einiges mehr
Wozu brauchst Du MS-Office für teures Geld? LibreOffice oder OpenOffice reichen für den "Hausgebrauch" doch völlig

Was man in gewissem Umfang machen kann - auf der Einkommensseite sinnvoll "schieben", also mal eine Rechnung erst im nächsten BWZ stellen. Vielleicht auch mal den ein oder anderen wirklich notwendigen Kauf zum BWZ-Ende etwas vorziehen.

Aber wie Günter schon richtig sagte - unter den SB's gibt's Leute, die eigentlich etwas davon verstehen sollten - einer meiner "Lieblings-SB's" z.B. hat BWL studiert, sogar mit Abschluss.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Peterpanik
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#4

Beitrag von Peterpanik »

Ja ausgabe ist ausgabe so sehe ich das und ich habe meinen SB gesagt das sie von mir nicht einen Cent wiederkriegen so lange das nicht Höstrichterlich entschieden ( Artikel 3 Satz 1 GG ) wurde.

Info meine 3 Untätigkeitsklagen gegen das Inkasso Recklinghausen liegen beim SG und Aktenzeichen habe ich erhalten.
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marsupilami
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#5

Beitrag von marsupilami »

Ich schließe mich der Auffassung von Günter und Koelsch an.

Etikettendrucker braucht man für Briefe nicht!
Entweder - wie Günter schrub - Fenesterbriefumschläge (jibbet ooch in A4 / C4 und zudem kann ein guter Drucker auch Briefumschläge bedrucken.
Wenn ich mir vorstelle, ich müsste für eine Werbeaktion (Anschreiben und Flyer in normalen Briefumschlag) mit 200 Kunden erst die Etiketten drucken und dann die Etiketten vom Träger abziehen und auf die Briefumschläge pappen - lieber würd' ich tot umfallen.
Ich hätte doch schon vom Falzen die Schnauze voll.
Jaaa, es gibt Falzmaschinen.
Kosten?
Lohnt sich das? - 1mal im Jahr Werbeaktion, 200 Kunden?
Das gibt man außer Haus zum Dienstleister. So günstig wie die das machen, kannst Du das nicht.
Abgesehen davon, dass Du in der Zeit, wo Du Etiketten abziehst und pappst, nix anderes machen kannst!!
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#6

Beitrag von Tester »

Ach Günter, ich sprach nicht von Briefmarken für 500 € und auch nicht von einer Tonne Briefpapier .... :-/

Was soll das? Du unterstellst mir da was und erhebst Dich auf eine erhöhte moralische Position. Toll!

Einzig und allein geht es darum, am Ende nicht auf die Fresse zu fallen, weil man dann am Ende doch zu früh ausgestiegen ist. Es geht darum, die Selbständigkeit auf ein gutes Fundament zu setzen. Mehr nicht. Ich habe keinen Gründerzuschuss bekommen, habe mich gegen diese ******* FM behauptet, die mir Knüppel zwischen die Beine geworfen hat und vor lauter Neid mir die Selbständigkeit versauen wollte, habe mich quälen lassen durch die ein oder andere Maßnahme EGV, Terminen wo man über meine zukunft sprechen wollte .... . Da finde ich es durchaus nicht verwerflicht, wenn ich alles dazu tun möchte, dass am Ende ein never come back bei rauskommt.

Natürlich halte ich die SB nicht für doof, daher ja auch die Frage hier ... ;-)

Die Frage bezieht sich dann auch auf die Erfahrung der anderen. Gab es z.B. Fälle, wo gesagt wurde "50 € Porto erkennen wir nicht an, das hätten Sie auch alles per Mail schicken können".

Und übrigens gerade die "kleinen" Kostenpositionen können am Ende entscheidend sein über Sieg oder Niederlage.
Tester
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#7

Beitrag von Tester »

marsupilami hat geschrieben: Di 21. Mär 2017, 20:36 Etikettendrucker braucht man für Briefe nicht!
OK, Etikettendrucker ist raus, wobei es eine geringwertige Ausgabe ist ....
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Günter
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#8

Beitrag von Günter »

Ich stelle mich auf keine erhöhte moralische Position, was soll ich da auch? Wenn du von Briefmarken für die nächsten Jahre schreibst, dann muss man einfach mal von Extrema ausgehen. Bei deinen Portokosten musst du damit argumentieren, das Rechnungen, Angebote etc als Mail keine Rechtskraft haben und als Original verschickt werden müssen.
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Koelsch
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#9

Beitrag von Koelsch »

Wie schon gesagt, man kann (und wird) lange über die Frage notwendig und angemessen streiten können und müssen. Ich stehe da auf dem Standpunkt, dass man schon jetzt die Ausgangslage realistisch halten muss. Also wenn Du bisher monatlich € 7 Briefmärkle hattest und jetzt auf € 14 steigerst, dann kommen evtl. Fragen. Wenn Du darauf keine "gute" Antwort hast, dann stehst Du dumm da. Beim JC kann Dir das piepegal sein, aber es macht sich nicht gut, wenn JC Dich auch dem SG als "Dumm-da-Steher" präsentieren kann. Dort kommt es m.E. sehr darauf an, absolut seriös und unzweifelhaft rüber zu kommen.
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Peterpanik
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#10

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch auch beim SG entscheiden nur Menschen, und frage die mal ob sie Geld zweimal ausgeben können (Ich habe das schon gemacht und die Angestellten beim SG- Marburg haben nur den Kopf geschüttelt und meinten was soll das, ich sagte ihnen dann immer sie sollten mal die Richter/in aufklären weil sie so was behaupten.) oder ausgegebenes Geld wiederkriegen sie werden dir sagen das das nicht geht. Wenn wir alle unsere Verfahren ab sofort durch-klagen bis zum Bundesverfassungsgericht wird sich garantiert was ändern an der Sachlage, aber wir alle müssen es auch tun ohne Ausnahme.
der ratlose
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#11

Beitrag von der ratlose »

Das problem geht noch viel tiefer.

Auch hier sind Empfehlungen für Einsparungen, z.b. kein Win Office zu benutzen usw.

Es ist ein Unterschied etwas jemanden gutgemeint zu empfehlen um ihn darauf hinzuweisen das er so Geld sparen könnte, er sich das dann ansehen kann und für sich selbst entscheidet ob es für ihn ok ist, oder ihm das rechtsverbindlich zu unterbreiten.

Denn, wer haftet wenn das Open Office Probleme macht, oder mit anderer Software nicht kompatibel ist.
Wenn das Jobcenter konkrete Vorgaben für den Betrieb, die Betriebsausgaben tätigt usw, ist es der beherrschende Teilhaber einer GBR.

Es ist also sogar die Frage ob Leistungsempfänger die selbständig sind, nicht automatisch mit einem JC das Vorgaben für den Betrieb macht eine GBR bilden.
Eine GBR braucht nicht angemeldet zu werden, sie entsteht durch konkludes handeln.
Olivia
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#12

Beitrag von Olivia »

der ratlose hat geschrieben:Denn, wer haftet wenn das Open Office Probleme macht, oder mit anderer Software nicht kompatibel ist.
Diese Software funktioniert bei mir seit vielen Jahren ohne Probleme. Ich finde das schon sinnvoll, sich die günstigste funktionierende Lösung rauszusuchen, um die Betriebskosten zu senken. ALG II sind Steuergelder, mit denen sparsam gehaushaltet werden muss.
Peterpanik
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#13

Beitrag von Peterpanik »

ALG II sind Steuergelder da hast du recht, aber Betriebsausgaben werden nur von Betriebseinahnen bezahlt. Und haben nichts mit den ALG II zu tun. Wir Kunden wissen alle sehr genau das wir trennen müssen zwischen Firmengeld und Privatgeld, so wie es Gesetzlich uns vorgeschrieben ist.
Olivia
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#14

Beitrag von Olivia »

Das stimmt natürlich auch wieder. Da hast Du recht.

Also fürs Büro würde ich mehrere Hundert Euro für Office-Software aber trotzdem erst dann ausgeben, wenn die Software wirklich gebraucht wird. In vielen Fällen dürfte Open Office reichen. Was meinen die anderen?
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marsupilami
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#15

Beitrag von marsupilami »

Abgesehen davon wird's a weng omschtändlich, wenn es um den Daten-Austausch mit anderen Firmen, die eben andere Software verwendet, geht.
Open Office, Apache Office, Libre Office könne zwar Word und Excel vom WinzigWeich, aber WinzigWeich kann eben nicht die anderen.
Zudem gibt es ja noch weitere "Office"-Pakete, die ebenfalls nicht WinzigWeich können und umgekehrt.

Ganz deutlich sieht man es ja derzeit an unserem ALG-Rechner: Excel hat die Funktion "DATEDIF". OpenOffice kann aber nix damit anfangen. Obwohl auch diese Tabellenkalkulation die Differenz zwischen zwei Datums .... ähhhhh ..... Daten berechnen kann.
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marsupilami
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#16

Beitrag von marsupilami »

Es geht nicht um die Frage WinzigWeich oder OpenOffice.
Im Grunde ist ja auch OO nicht für lau. Die bitten ja auf ihrer homepage um Spenden, um den Programmierern, die daran arbeiten, was zukommen zu lassen. Die Server, auf denen die Seite und das Produkt gehostet wird, wollen bezahlt sein, Stromkosten, .....

Außerdem ist das eine pföllig andere Frage, die nicht in diesen Thread gehört.
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Olivia
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#17

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben:Außerdem ist das eine pföllig andere Frage, die nicht in diesen Thread gehört.
:verwirrt:

Ich dachte, der Thread lautet "Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben".

1.) Open Office und MS Office sind Bürosoftware.
2.) Bürosoftware wird mittels Betriebsausgaben angeschafft.
3.) Somit sind beide Programme Beispiele für Betriebsausgaben.
4.) Es fragt sich, inwieweit diese Betriebsausgaben nun angemessen und/oder notwendig sind.
5.) Daher hielt ich die Besprechung hier im Thread durchaus für zulässig.
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#18

Beitrag von der ratlose »

Nein, es geht um die Haftung.

Nicht umsonnst wird in diverse SG Urteilen auf diesen Punkt hingewiesen.

Also ich kann damit leben, bei mir sagt das JC das ich für einen Einkaufsservice und Kurierdienst keinen PKW verwenden darf, sondern meinen Wohnwagen verwenden muss.
DAS LSG hat in seiner unendlichen Blödheit dieses abgenickt, sei es auch nur weil der Berichterstatter sich gar nicht durchgelesen hatte um was es in dem EA Verfahren ging.

Ich kann damit leben, denn solange ich nicht genug Gewinne erziele um aus dem Leistungsbezug auszuscheiden, muß mir das JC ja mittlerweile 17.000 € per anno steuerfrei und progresionsfrei auszahlen.

Im Grunde genommen bilden das JC, das SG wie auch das LSG sowie meine Person eine kriminelle Vereinigung die den Steuerzahler erheblich schädigt.
Ich bin da recht realistisch und offen, ich kann mich ja auch immer auf das JC sowie das SG und das LSG berufen.
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marsupilami
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#19

Beitrag von marsupilami »

Mein letztes Posting bezog sich auf:
Olivia hat geschrieben: Do 6. Apr 2017, 09:18 Das stimmt natürlich auch wieder. Da hast Du recht.

Also fürs Büro würde ich mehrere Hundert Euro für Office-Software aber trotzdem erst dann ausgeben, wenn die Software wirklich gebrauchtwird.
In vielen Fällen dürfte Open Office reichen. Was meinen die anderen?.
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Koelsch
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#20

Beitrag von Koelsch »

der ratlose hat geschrieben: Do 6. Apr 2017, 09:54 Nein, es geht um die Haftung.
Ach, wenn Du also Winzigweich's Officepaket benutzest und Dein Geschäftspartner bekommt da Mrrrtlprrrmpf, weil das von ihm benutzte OpenOffice, wie Marsu richtig bemerkte, so manche Excel-Formel nicht versteht, dann haftest Du nicht?

Benutzest Du aber OpenOffice und Dein Geschäftspartner ist auf dem Winzigweichtrip und es kommt zu "Unverständlichkeiten", dann haftest Du?
Interessant - ob aber rechtssicher? :1:
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Re: Beispiele für angemessene, notwendige Betriebsausgaben

#21

Beitrag von Olivia »

Ach so, verstehe. :verlegen: :verlegen: :brilleputzen1:
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