Anforderung aEKS
Verfasst: Fr 16. Jun 2017, 18:50
BWZ läuft bis 30.6.17, WBA ist gestellt, es komm das anliegende "nette" Schreiben, auf das ich gerne ebeno nett antworten möchte:
Herzallerliebster JC-Muckel (Anrede kann noch verändert werden)
auf Ihr freundliches Schreiben vom 14.6.2017 sende ich Ihnen
- Kontoauszüge Januar bis März 2017, die Auszüge April bis aktuell hatte ich ja bereits mit dem WBA übersandt.
Ihre Frage, ob es sich bei dem in der EKS erwähnten Büro um einen separaten Raum handelt, beantworte ich gerne erneut. Ja, das ist ein separater ganz überwiegend als Büro genutzter Raum, genau so, wie ich es Ihnen ja bereits im Anschreiben zu meinem Ihnen vorliegenden WBA beschrieben hatte. Ich versichere Ihnen, in der Zeit zwischen Antragsabgabe und jetzt hat sich daran nichts geändert.
Meines Wissens dient die abschließende EKS dazu, die geschäftlichen Vorgänge des abgelaufnenen Bewilligungszeitraums "abzubilden".
Dazu ist eine gewisse Zeit nötig, aus diesem Grund wurde vom Gesetzgeber ja bis zum 1.8.2016 hier ein Zeitraum von 2 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums als praxisnah und ausreichend vorgegeben.
Ich gehe daher davon aus, dass auch Sie eine praxisnahe Zeitvorgabe machen wollten und nur versehentlich den letzten Tag des Bewilligungszeitraums als Frist gesetzt haben. Zu diesem Termin ist die Abgabe einer abschließenden EKS nicht möglich. Sollte ich nichts Gegenteiliges von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Sie den 30.8.2017 gemeint haben, also, wie viele andere mir bekannte JobCenter, an den bisherigen 2 Monaten festhalten.
Bitte erläutern Sie mir aber bitte bis dahin noch, das genau unter "inkl. den Unterlagen/Nachweisen" zu verstehen ist. Nahezu alle Nachweise zur EKS ergeben sich doch aus den von Ihnen angeforderten und vorliegenden Kontoauszügen.
Mit herzallerliebsten Grüßen