Erwerbstätigenfreibetrag bei höheren Aufwendungen als 100 € im Grundfreibetrag

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erwerbstätigenfreibetrag bei höheren Aufwendungen als 100 € im Grundfreibetrag

#26

Beitrag von Koelsch »

Wo sollte das da stehen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Erwerbstätigenfreibetrag bei höheren Aufwendungen als 100 € im Grundfreibetrag

#27

Beitrag von Olivia »

Na da steht doch in Absatz 2:
Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit mehr als 400 Euro, gilt Satz 1 nicht, wenn die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte nachweist, dass die Summe der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erwerbstätigenfreibetrag bei höheren Aufwendungen als 100 € im Grundfreibetrag

#28

Beitrag von Koelsch »

Ja sach ich doch, bei Erwerbseinkommen über 400 kann der Grundfreibetrag überschritten werden.

Am "altbekannten" § 11b SGB II hat sich nix geändert
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Erwerbstätigenfreibetrag bei höheren Aufwendungen als 100 € im Grundfreibetrag

#29

Beitrag von Olivia »

Dann verstehe ich nicht, wie ein Gericht eine vom Gesetzeswortlaut abweichende Regelung trifft.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erwerbstätigenfreibetrag bei höheren Aufwendungen als 100 € im Grundfreibetrag

#30

Beitrag von Koelsch »

Ich auch nicht. Und bitte nicht wundern, nur zum Ausprobieren hier nochmals § 11b Abs. 1 Nr. 3 - 5 SGB II (weil die automatische Verlinkung eben nicht gefunzt hat)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
SchoenerBaum
Benutzer
Beiträge: 26
Registriert: Fr 5. Mai 2017, 19:18

Re: Erwerbstätigenfreibetrag bei höheren Aufwendungen als 100 € im Grundfreibetrag

#31

Beitrag von SchoenerBaum »

Beträgt das monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit mehr als 400 Euro ...
Was ist das monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit bei selbständig Tätigen?
Nach ALG II-V ab 1.1.2008 gilt:
§ 3 Absatz 1 Satz 1 ALG II-V: ″Bei der Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit … ist von den Betriebseinnahmen auszugehen.″

Ich kann im ganzen Abschnitt § 3 ALG II-V gültig ab 2008 kein einziges Mal das Wort Gewinn finden. In der davor gültigen Verordnung, ja da war vom Gewinn auszugehen. Das hat sich aber seit 2008 geändert.

Auf welche Rechtsgrundlage bezieht Ihr Euch, wenn für selbständig Tätigen vom "Gewinn" auszugehen ist? Ich finde hierzu weder etwas im SGB II noch in der ALG II-V.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erwerbstätigenfreibetrag bei höheren Aufwendungen als 100 € im Grundfreibetrag

#32

Beitrag von Koelsch »

Und was steht in § 3 Abs. 2 ALG II-V?

Und für BWL-Studenten so ca. 5 Jahre vor Beginn des ersten Semesters

Gewinn = Umsatz (Einnahmen) – Kosten (Ausgaben)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Erwerbstätigenfreibetrag bei höheren Aufwendungen als 100 € im Grundfreibetrag

#33

Beitrag von Olivia »

Das Einkommen bei Selbständigen ist der Gewinn. Der Gewinn wird errechnet, indem man von den Betriebseinnahmen, welche die Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Einnahmen sowie die Privatentnahmen sind, die zulässigen Betriebsausgaben abzieht. Was gibt es daran nicht zu verstehen?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erwerbstätigenfreibetrag bei höheren Aufwendungen als 100 € im Grundfreibetrag

#34

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: Do 21. Sep 2017, 11:24 Was gibt es daran nicht zu verstehen?
:1: ....also ich hab das schon während der Schulzeit, also lange vor Berufsausbildung und Studium verstanden. Aber wie sagt man in Köln so richtig: Jede Jeck es anders
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“