aBescheide mit identischer! NichtAnerkennung

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Stefanxyz
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aBescheide mit identischer! NichtAnerkennung

#1

Beitrag von Stefanxyz »

Ich habe drei abschließende Bescheide.
Bei zweien stehen unter Punkt "Bei folgenden Punkten bin ich von Ihrer aEKS abgewichen: Folgende Kosten wurden nicht anerkannt, da Nachweise dazu nicht vorlagen:"

Dann folgen Punkte, die komplett identisch! sind! D.h., bei einem Bescheid wurde aus dem älteren einfach abgeschrieben, einschl. den alten Datumsangaben!

Ist so ein JC-Bescheid für das JC juristisch bindend oder können die hinterher (also nach meinem Widerspruch) sagen, `Das war ein Versehen...` und sich neue abgelehnte Punkte ausdenken??
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tigerlaw
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Re: aBescheide mit identischer! NichtAnerkennung

#2

Beitrag von tigerlaw »

Stefanxyz hat geschrieben: So 23. Jul 2017, 22:12 Ich habe drei abschließende Bescheide.
Bei zweien stehen unter Punkt "Bei folgenden Punkten bin ich von Ihrer aEKS abgewichen: Folgende Kosten wurden nicht anerkannt, da Nachweise dazu nicht vorlagen:"

Dann folgen Punkte, die komplett identisch! sind! D.h., bei einem Bescheid wurde aus dem älteren einfach abgeschrieben, einschl. den alten Datumsangaben!

Ist so ein JC-Bescheid für das JC juristisch bindend oder können die hinterher (also nach meinem Widerspruch) sagen, `Das war ein Versehen...` und sich neue abgelehnte Punkte ausdenken??
Wie auch soeben im anderen Faden geschrieben: Gegen die Bescheide Widerspruch einlegen, denn sonst werden sie - auch wenn sie falsch sein sollten - bestandskräftig!

Das Widerspruchsverfahren ist aber grundsätzlich ein Verfahren, in dem die Rechtsbehelfsstelle die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids überprüft. Allerdings müsste m.E. dann auf eine "Verböserung" hingewiesen werden, so wie es auch das Finanzamt tut, wenn es in einem Einspruchsverfahren feststellt, dass es eigentlich noch mehr Steuern hätte verlangen können, dann muss es dem Bürger diese Information geben und ihm die Möglichkeit einräumen, den Einspruch zurückzunehmen. Dann wird nämlich der Ausgangsbescheid bestandskräftig, und das FA kann nicht mehr so schnell ändern.

Wenn jedenfalls das JC sich noch "neue abgelehnte Punkte ausdenken" sollte, braucht dagegen nicht erneut das Widerspruchsverfahren durchlaufen zu werden, sondern dann kann man umgehend zum SG klagen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Stefanxyz
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Re: aBescheide mit identischer! NichtAnerkennung

#3

Beitrag von Stefanxyz »

Danke, Tiger!
tigerlaw hat geschrieben: So 23. Jul 2017, 23:01 Wie auch soeben im anderen Faden geschrieben: Gegen die Bescheide Widerspruch einlegen, denn sonst werden sie - auch wenn sie falsch sein sollten - bestandskräftig!
Sitze schon daran!
Das Widerspruchsverfahren ist aber grundsätzlich ein Verfahren, in dem die Rechtsbehelfsstelle die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids überprüft. Allerdings müsste m.E. dann auf eine "Verböserung" hingewiesen werden,
Das verstehe ich nicht: "Verböserung". Was ist das... Muß ich jetzt in dem Widerspruch darauf hnweisen?
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marsupilami
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Re: aBescheide mit identischer! NichtAnerkennung

#4

Beitrag von marsupilami »

Nein.
Umgekehrt!

tiger meint: Du schreibst Widerspruch.
Der landet nicht beim ursprünglichen Sachbearbeiter, sondern in der Widerspruchsstelle.
Dort überprüfen die den ganzen Vorgang, u.a. auch alle Ausgaben.
Sollte jetzt die Widerspruchsstelle feststellen, dass da noch mehr Ausgaben nicht anerkannt werden - also letztendlich noch weniger Geld für Dich, dann müssen sie dies VOR einer Entscheidung Dir mitteilen und Dir Gelegenheit geben, den Widerspruch zurückzunehmen.

Ich hoffe, ich hab das richtig und verständlich zu Papier .... ähhhhh ... ja.
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: aBescheide mit identischer! NichtAnerkennung

#5

Beitrag von Günter »

Nein, tiger sagt der Widerspruchbescheid darf dich nicht schlechter stellen als der Bescheid (Verböserung). Die dürfen nur die angegegriffenen Punkte bearbeiten, aber nicht prüfen ob - zu deinem Nachteil - noch weiter gekürzt werden kann.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: aBescheide mit identischer! NichtAnerkennung

#6

Beitrag von tigerlaw »

marsu hat mich richtig verstanden.

Aber, @Stefan, selbst wenn "das JC" (egal ob SB-Ebene oder Widerspruchsstelle) Dir noch mehr abknapsen will, Du aber der Ansicht bist, dass beides nicht richtig ist, kannst Du natürlich auch einen "verbösernden" Widerspruch ergehen lassen und den dann mit der Klage angreifen.

Ich hatte es beim FA neulich anders erlebt: Da hieß es, dass eine "verbösernde" Einspruchsentscheidung ergehen werde. Außerdem wurde dargelegt, warum auch der ursprünglich angegriffene Steuerbescheid keine Rechte der Mandantin verletze. Daraufhin hatte ich ihr angeraten, den Einspruch zurückzunehmen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Stefanxyz
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Re: aBescheide mit identischer! NichtAnerkennung

#7

Beitrag von Stefanxyz »

Ihr lieben `NICHT-bösen`, jetzt habe ich es verstanden! DANKE!
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