Korrektur einer EKS

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Olivia
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Korrektur einer EKS

#1

Beitrag von Olivia »

Mal angenommen, man entdeckt einen Fehler in einer EKS. Hat man das Recht, eine korrigierte EKS einzureichen, auch nachdem bereits ein endgültiger Bescheid eingetroffen ist und die Widerspruchsfrist abgelaufen ist?

Was also wäre, falls man einen Beleg/eine Rechnung vergessen hat aufzuführen, oder auch vergessen hat, die Zahlung der Umsatzsteuer ans Finanzamt in der EKS anzuführen?
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kleinchaos
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Re: Korrektur einer EKS

#2

Beitrag von kleinchaos »

Überprüfungsantrag
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Korrektur einer EKS

#3

Beitrag von Günter »

Ich würde die Unterlagen zusammen mit dem Ü-Antrag nach §44 SGB X einreichen, wenn die ablehnen, dann müssen die die Rechtsgrundlage benennen und dann kannst du entscheiden was du weiter unternehmen willst.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Korrektur einer EKS

#4

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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