Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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marsupilami
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#51

Beitrag von marsupilami »

Mit meinem "Vorsicht!" ging es mir darum, zu versuchen Olivia's Meinung - die Meldung des steigenden Gewinns lange hinauszuzögern - nicht völlig unbesehen zu übernehmen.
Die Verzögerung der Meldung der Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann auch bei den Wohngeldstellen auf Unverständnis stoßen.
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Koelsch
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#52

Beitrag von Koelsch »

Richtig, das gibst Du an, weisest aber darauf hin, heute bekomme ich kein ALG II mehr
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Just01
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#53

Beitrag von Just01 »

Wenn ich jetzt noch einen Monat ALG 2 bekomme und dann im Anschluss Wohngeld dann muss ich ja den Antrag noch im letzten Monat des Bewilligungszeitraumes ALG 2 stellen. Kann ich den Wohngeldantrag für den folgenden Monat stellen? Sonst kommt es ja zu einer "Überzahlung" im letzten Monat ALG 2 und Antragsmonat Wohngeld.
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Koelsch
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#54

Beitrag von Koelsch »

Das sollte kein Problem sein, Du kannst ja begründen "Heute ALG II, aber ab morgen nicht mehr"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#55

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben: So 6. Aug 2017, 11:47 Mit meinem "Vorsicht!" ging es mir darum, zu versuchen Olivia's Meinung - die Meldung des steigenden Gewinns lange hinauszuzögern - nicht völlig unbesehen zu übernehmen.
Die Verzögerung der Meldung der Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann auch bei den Wohngeldstellen auf Unverständnis stoßen.
Es geht nicht darum, die Meldung des steigenden oder sinkenden Gewinns zu verzögern. Diese Meldung macht man sofort nachdem der Steuerbescheid da ist. Es geht vielmehr darum, das Ausstellungsdatum des Steuerbescheides zu beeinflussen.
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marsupilami
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#56

Beitrag von marsupilami »

Olivia, wenn Du wie oben genannte einen (Bewilligungs-)Zeitraum von 01.01 - 31.12. hast und die dicke Kohle im November/Dezember reinkommt, kannst Du nicht warten, bis der Steuerbescheid Mitte nächsten Jahres eintrudelt!
Wenn da die Wohngeldbehörde im neuen März eine Datenabgleich macht und feststellt: oh! der hatte Nov/Dez reichlich Einkommen, hätte eigentlich melden müssen, dann ist da sehr plötzlich deutlich mehr und nachdrücklicher Geld fällig als ein "erhöhtes Beförderungsentgelt"!
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Just01
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#57

Beitrag von Just01 »

marsupilami hat geschrieben: So 6. Aug 2017, 12:56 Olivia, wenn Du wie oben genannte einen (Bewilligungs-)Zeitraum von 01.01 - 31.12. hast und die dicke Kohle im November/Dezember reinkommt, kannst Du nicht warten, bis der Steuerbescheid Mitte nächsten Jahres eintrudelt!
Wenn da die Wohngeldbehörde im neuen März eine Datenabgleich macht und feststellt: oh! der hatte Nov/Dez reichlich Einkommen, hätte eigentlich melden müssen, dann ist da sehr plötzlich deutlich mehr und nachdrücklicher Geld fällig als ein "erhöhtes Beförderungsentgelt"!
Können die direkt aufs Konto schauen und konkrete Einnahmen so feststellen? Ich habe immer gedacht, das geht beim Datenabgleich vom JC und Wohngeldbehörde nicht.
Olivia
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#58

Beitrag von Olivia »

Entweder ist der Steuerbescheid die Grundlage für die Gewinnermittlung beim Wohngeld, oder es sind der Kontostand und die Kontobewegungen, den das Jobcenter durch Datenabgleich abfragt. In letzterem Fall hätte man eine Sondermitteilungspflicht auch ausserhalb der regulären Steuerbescheide. Allerdings müsste das in beide Richtungen gehen - bei einem Gewinneinbruch müsste die Wohngeldstelle dann auch sofort mehr Wohngeld auszahlen, und nicht erst nach Vorlage des dann nachfolgenden Steuerbescheides.
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Günter
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#59

Beitrag von Günter »

Just01 hat geschrieben: So 6. Aug 2017, 13:11
marsupilami hat geschrieben: So 6. Aug 2017, 12:56 Olivia, wenn Du wie oben genannte einen (Bewilligungs-)Zeitraum von 01.01 - 31.12. hast und die dicke Kohle im November/Dezember reinkommt, kannst Du nicht warten, bis der Steuerbescheid Mitte nächsten Jahres eintrudelt!
Wenn da die Wohngeldbehörde im neuen März eine Datenabgleich macht und feststellt: oh! der hatte Nov/Dez reichlich Einkommen, hätte eigentlich melden müssen, dann ist da sehr plötzlich deutlich mehr und nachdrücklicher Geld fällig als ein "erhöhtes Beförderungsentgelt"!
Können die direkt aufs Konto schauen und konkrete Einnahmen so feststellen? Ich habe immer gedacht, das geht beim Datenabgleich vom JC und Wohngeldbehörde nicht.
Die sehen nur die Stammdaten aber keine Kontostände und Kontenbewegungen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Marco
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#60

Beitrag von Marco »

Ich habe den Thread nicht ganz durchgelesen, aber mein Vorschlag generell wäre: Stelle einen Alg II-Antrag. Wenn man dir aufgrund nichtanerkannter Betriebsausgaben den Antrag ablehnt, kannst du immer noch (innerhalb eines Monats!) rückwirkend vom Tag der Alg II-Antragstellung Wohngeld beantragen. Es geht dir nichts verloren. Bist du mit der Ablehnung deines Alg II-Antrages nicht einverstanden, kannst du zeitgleich dagegen Widerspruch einlegen und, wenn keine Abhilfe geschaffen wird, vor Gericht gegen den Bescheid klagen. Solltest du den Prozess gewinnen, aber dann sind wir einige Jahren weiter, musst du das Wohngeldamt davon in Kenntnis setzen und das zu Unrecht erhaltene Wohngeld wieder zurück erstatten. Mit Alg II steht man sich in der Regel besser, weil die KV-Beiträge vom JC übernommen werden. Sollte dir nur ein Zuschuss nach §26 zur KV zustehen, kannst du zusätzlich Wohngeld beantragen, da dieser Zuschuss kein originäres Alg II ist.
Marco
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#61

Beitrag von Marco »

PS: Das JC geht gerne hin, und lehnt einen Antrag auf Alg II mit Verweis auf Wohngeld als vorrangige Leistung ab, weil damit die Hilfebedürftigkeit abgeholfen werden könnte. Ich halte diese Praxis für sehr fragwürdig, denn meistens reicht das zweckgebundene Wohngeld dazu nicht aus. Mit Wohngeld, was nachträglich beantragt und gezahlt wurde, kann im Widerspruchs- oder Klageverfahren auch nicht argumentiert werden, es stünde einem kein Alg II zu aufgrund von zu hohem Einkommen, denn Alg II schließt Wohngeld aus.
Marco
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#62

Beitrag von Marco »

Das Wohngeldamt geht in der Regel nach dem Steuerbescheid des abgelaufenen Jahres, wollen oft aber auch die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen (ob man auch regelmäßig die Miete gezahlt hat). Außerdem ist man verpflichtet, Änderungen, die die Höhe des Wohngeldes beeinflussen, sofort mitzuteilen. Also: mogeln gilt nicht!
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#63

Beitrag von Just01 »

War beim Wohngeldamt. Sie meinen, mein Einkommen könnte zu gering sein für den Bedarf .....irgendwie ist das alles sehr komisch. Ich kriege vom JC fast nix mehr und die sagen, ich hätte zu wenig ....die Einen sagen: hey, die Kosten erkennen wir nicht an und die Anderen: es fehlt etwas am Einkommen. Wird die Krankenkasse auch zum Einkommen hinzugerechnet, welches erreicht werden muss? Und wenn ich es erreichen würde, dann stehen mir nur 145 Euro zu ....komisch alles. Heizkosten würden nicht beim Wohngeld anerkannt. Nur die Netto Miete.
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Koelsch
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#64

Beitrag von Koelsch »

Ich würde Marc's Rat aus #60 beherzigen. Er weiß da, wovo er redet, hat das alles durch bzw. das alles noch vorm SG
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#65

Beitrag von Just01 »

Habe den Antrag jetzt mal gestellt. Mal schauen, was passiert. Darf die Wohngeldstelle dem Jobcenter eigentlich meine eingereichten Sachen weiterleiten? Tauschen die die Akten aus?
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Koelsch
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#66

Beitrag von Koelsch »

Nein, die tauschen nicht aus.

Und wenn WG abgelehnt wird, dann kannst Du auch rückwirkend ALG II beantragen, so wie Marco ja schrieb, nur eben umgekehrt.
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#67

Beitrag von Just01 »

Dann kann ich ja ganz normal einen WBA stellen ....Bewilligungszeitraum läuft diesen Monat aus.
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Koelsch
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#68

Beitrag von Koelsch »

Auch das kannst Du zusätzlich zum WG Antrag machen.
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Marco
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#69

Beitrag von Marco »

Wo ich wohne bleibt der Wohngeldantrag solange unbearbeitet, bis Alg II-Antrag abgelehnt wurde. Wohngeldstelle und JC teilen sich gegenseitig mit, ob Anträge gestellt wurden und fragen ggf. auch nach, wie der Sachstand ist. Auf dem Wohngeldantrag musst du, wenn ich mich recht erinnere, auch angeben, ob du sonst noch Anträge gestellt hast, z. B. auf Alg II. Wohngeld hat mit Hilfebedürftigkeit nichts zu tun. So gibt es z. B. einen viel höheren Vermögensfreibetrag (z. B. wenn man eine Immobilie besitzt). Wohngeld darf nicht für den Lebensunterhalt zweckentfremdet werden.
Sobald dein AlgII-Antrag abgelehnt wurde, muss du mit diesem Ablehnungsbescheid zur Wohngeldstelle. Es ist also wichtig, dass das JC möglichst zügig in die Pötte kommt, denn bis dahin gibt´s kein Geld (notfalls mit Untätigkeitsklage nachhelfen, da freut sich dein Anwalt!)
Marco
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#70

Beitrag von Marco »

Die Ablehnung des Antrages mit vEKS am Jahresanfang ermöglicht die (Nach)Zahlung von Wohngeld. Sollte der "Antrag" mit aEKS erfolg haben, müsstest du das Wohngeld wieder zurück zahlen. Der Antrag mit vEKS für das 2. Halbjahr würde die Wohngeldzahlung stoppen, bis auch dieser Antrag abgelehnt wurde. Es ist gut, immer einen finanziellen Puffer zu haben.
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#71

Beitrag von Just01 »

So, mal kurzen Zwischenstand: die Wohngeldstelle macht Stress .....Antrag wurde vor ca. 8 Wochen gestellt. Mir wurde direkt gesagt, was ich wie einzureichen habe ....gemacht. Nach sechs Wochen kam der erste Brief: wir brauchen noch das und das und das ....eingereicht. Dann kam vor drei Tagen der zweite Brief ...nun brauchen sie noch das und das und das ....hätte man mir auch im ersten Brief nach sechs Wochen mitteilen können. Jetzt werden so triviale Sachen nachgefordert wie eine "Gewerbeanmeldung", Nachweis der gezahlten Beiträge zur Kranken + Pflegeversicherung. Kann ich nicht, da ich ja direkt vom ALG 2 Bezug den Wohngeldantrag gestellt habe. Beim ersten Brief wollten sie noch einen Nachweis der Krankenkasse haben, dass ich dort versichert bin, haben sie bekommen und jetzt wollen sie "Zahlungen" sehen ...dann habe ich eine Einnahme/ Überschussrechnung der letzten 12 Monate eingereicht. Selber gemacht ...war eigentlich ok. Nun wollen sie eine Einnahme/ Überschussrechnung vom Steuerberater haben ...kann ich aber noch nicht, da ich die Buchhaltung noch nicht abgegeben haben für 2016 + 2017 ...Abschluss wird erst im Dezember für 2016 gemacht ...2017 hat noch Zeit. Würde mich also so knappe 800 Euro zusätzlich kosten ....manchmal habe ich das Gefühl, die machen das extra. Morgen telefoniere ich mit meinem RA. Dann wollen sie die Mitzahlung von September 2017 sehen ...haben aber eine Vermieterbestätigung bekommen, dass keine Mietrückstände etc vorliegen mit Auflistung der Miete + Nebenkosten ....es nervt einfach nur noch.
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#72

Beitrag von Koelsch »

Ja, sprich den Unfug mal mit dem Anwalt durch. Briefchen vom Anwalt kann da hilfreich sein, ist schon unglaublich, was die alles verlangen.

Hab auch gerade einen Fall, Mietvertrag, Kontoauszüge liegen vor - Amt will jetzt eine schriftliche Erklärung zur Miethöhe :angel: :angel:
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#73

Beitrag von Just01 »

Und dann immer die Drohung: wenn nicht bis dann und dann mitgewirkt wird, wird der Antrag negativ beschieden da man nicht mitgewirkt hätte ...Frist: 10 Tage. Die wollen einen doch mürbe machen.
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Koelsch
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#74

Beitrag von Koelsch »

Diese Drohung ist leider normal.
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#75

Beitrag von Just01 »

Das JC hat mich übrigens immer noch nicht bei der GKV abgemeldet ....was für ein Saftladen. Ich rufe da nicht an und frage nach ....
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