Antwort auf Mitwirkungsaufforderung

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Antwort auf Mitwirkungsaufforderung

#1

Beitrag von Koelsch »

Räumungsklagefall Düsseldorf erhielt zum Wochenende Aufforderung zur Mutwirkung wg. aEKS

Anwort gedenke ich direkt an den Geschäftsführer Herrn Z* persönlich zu faxen.

Bitte mal bemeckern
Antwort auf Mitwirkung 10.11.2017 zu aEKS 4-9_17_ano.odt
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Antwort auf Mitwirkungsaufforderung

#2

Beitrag von Günter »

im hier anhängigen
sonst hab ich nix zu meckern.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Antwort auf Mitwirkungsaufforderung

#3

Beitrag von marsupilami »

Ich erwarte Ihren Terminvorschlag zu dem ....

durch rechtsverbindliche Unterschrift und Stempelabdruck Ihrer Behörde bestätigt wird.

Und den von Günter.
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Muss das sein?
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marsupilami
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Re: Antwort auf Mitwirkungsaufforderung

#4

Beitrag von marsupilami »

Nachtrag:
Fahrzeugwäsche: Ein sauberes Fahrzeug wird nachgewiesenermaßen früher und besser erkannt (völlig unabhängig von der Farbe!) als ein verdrecktes, ungepflegtes.
Somit dient die Fahrzeugwäsche auch der allgemeinen Verkehrssicherheit.

Des weiteren dient die Fahrzeugpflege auch dem pekuniären Werterhalt und verlängert die Anerkennung der Straßenverkehrstauglichkeit durch den TÜV.
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Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Antwort auf Mitwirkungsaufforderung

#5

Beitrag von Koelsch »

Bau ich dann noch mit ein, danke.

Die Dreckels versuchen es immer wieder. Das Thema hatten wir da ja schon in der Vergangenheit - dauernd hieß es hammer nit, hammer nit obwohl teilweise in meinem Beisein übergeben wurde. Die lügen, wenn sie den Mund aufmachen und werden nicht mal rot dabei.
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