Kann Guthaben aus EKS auch (wg. Krankschreibung) vorab ausgezahlt werden!
Kann Guthaben aus EKS auch (wg. Krankschreibung) vorab ausgezahlt werden!
Hallo und guten Morgen zusammen,
erstmal, wenn auch schon ein paar Tage alt, wünsche ich allen ein "Frohes neues 2018" .
Nun zu meiner Frage:
Ich erhalte unterstützend zu meiner Selbstständigkeit ALGII. Bisher bekam ich aufgrund der abschließenden EKS (halbjährlich) eine Nachzahlung seitens des JC - das wird jetzt absehbar auch wieder der Fall sein.
Nun war ich diesen Monat zwei Wochen krank geschrieben, lag flach, konnte nichts tun und habe somit auch einen entsprechenden Einkommensverlust.
Gibt es eine Möglichkeit, das jetzt schon in irgendeiner Art und Weise finanziell geltend zu machen, d.h. dass ich vom JC diesen/ oder für den kommenden Monat einen entsprechenden Ausgleich bekomme (zu dem was ich in der vorläufigen EKS an zu erwartenden Einkommen angegeben hatte), der dann mit der abschließenden EKS verrechnet wird?
Ich wollte mich erstmal bei euch informieren, bevor ich mit dem JC telefoniere.
Lieben Dank im Voraus für eure Antwort.
erstmal, wenn auch schon ein paar Tage alt, wünsche ich allen ein "Frohes neues 2018" .
Nun zu meiner Frage:
Ich erhalte unterstützend zu meiner Selbstständigkeit ALGII. Bisher bekam ich aufgrund der abschließenden EKS (halbjährlich) eine Nachzahlung seitens des JC - das wird jetzt absehbar auch wieder der Fall sein.
Nun war ich diesen Monat zwei Wochen krank geschrieben, lag flach, konnte nichts tun und habe somit auch einen entsprechenden Einkommensverlust.
Gibt es eine Möglichkeit, das jetzt schon in irgendeiner Art und Weise finanziell geltend zu machen, d.h. dass ich vom JC diesen/ oder für den kommenden Monat einen entsprechenden Ausgleich bekomme (zu dem was ich in der vorläufigen EKS an zu erwartenden Einkommen angegeben hatte), der dann mit der abschließenden EKS verrechnet wird?
Ich wollte mich erstmal bei euch informieren, bevor ich mit dem JC telefoniere.
Lieben Dank im Voraus für eure Antwort.
Re: Kann Guthaben aus EKS auch (wg. Krankschreibung) vorab ausgezahlt werden!
Da sollte man einen Antrag auf einen Vorschuss in Höhe der zu erwartenden Rückzahlung stellen und dem Jobcenter die Eilbedürftigkeit klarmachen. Ich meine, das steht in § 42 Abs. 1 S. 1 und 2 SGB I. Es sollte gleichzeitig beantragt werden, dass die Vorschusszahlung sofort erfolgen soll.agtis hat geschrieben: ↑Di 16. Jan 2018, 09:14Gibt es eine Möglichkeit, das jetzt schon in irgendeiner Art und Weise finanziell geltend zu machen, d.h. dass ich vom JC diesen/ oder für den kommenden Monat einen entsprechenden Ausgleich bekomme (zu dem was ich in der vorläufigen EKS an zu erwartenden Einkommen angegeben hatte), der dann mit der abschließenden EKS verrechnet wird?
Re: Kann Guthaben aus EKS auch (wg. Krankschreibung) vorab ausgezahlt werden!
Leider kaum eine Chance - JC wird sich auf den Standpunkt stellen, der vorläufige Bescheid gilt und wird erst durch den abschließenden Bescheid korrigiert.
Wenn der Einkommensausfall nachweislich "dramatisch" ist, also mehr als 30% fehlen, könnte man an einen Eilantrag beim SG denken.
Wenn der Einkommensausfall nachweislich "dramatisch" ist, also mehr als 30% fehlen, könnte man an einen Eilantrag beim SG denken.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Kann Guthaben aus EKS auch (wg. Krankschreibung) vorab ausgezahlt werden!
OK, lieben Dank, das hilft mir schonmal weiter. Mal sehen was meine Sachbearbeiterin sagt aber so habe ich zumindest etwas in der Hand und stehe nicht gänzlich ahnungslos da.
Re: Kann Guthaben aus EKS auch (wg. Krankschreibung) vorab ausgezahlt werden!
FE - fiel Erfolg oder so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Kann Guthaben aus EKS auch (wg. Krankschreibung) vorab ausgezahlt werden!
Soooo, meine Sachbearbeiterin gibt es auch schon wieder nicht...
der Neue hat nach Rücksprache mit xy gesagt, dass es keine Möglichkeit gibt. Er hat aber gleichzeitig eingeräumt, dass es ein zu großer Aufwand wäre und auf Nachfrage meinerseits ob es nun keine offizielle Möglichkeit gibt oder ob es nun nur am Aufwand läge hat er sich natürlich an die offizielle Version gehalten.
Von einem Eilantrag beim SG wusste er nichts.
der Neue hat nach Rücksprache mit xy gesagt, dass es keine Möglichkeit gibt. Er hat aber gleichzeitig eingeräumt, dass es ein zu großer Aufwand wäre und auf Nachfrage meinerseits ob es nun keine offizielle Möglichkeit gibt oder ob es nun nur am Aufwand läge hat er sich natürlich an die offizielle Version gehalten.
Von einem Eilantrag beim SG wusste er nichts.
Re: Kann Guthaben aus EKS auch (wg. Krankschreibung) vorab ausgezahlt werden!
Ach so: "dramatisch" wären für ihn in meinem Fall 100 % Einkommensverlust gewesen... Dann würde er wohl etwas tun.
Re: Kann Guthaben aus EKS auch (wg. Krankschreibung) vorab ausgezahlt werden!
Eigenartige Definition - SG's sehen üblicherweise die Schmerzgrenze bei 30%
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Kann Guthaben aus EKS auch (wg. Krankschreibung) vorab ausgezahlt werden!
Steht das denn irgendwo geschrieben? Dann würde ich nochmal auf ihn zugehen. So leicht lasse ich mich ja nicht abwimmeln...
Ich durchforste auch schon das Netz, finde aber keinen vergleichbaren Fall oder eben einen entsprechenden Paragraphen.
Ich durchforste auch schon das Netz, finde aber keinen vergleichbaren Fall oder eben einen entsprechenden Paragraphen.
Re: Kann Guthaben aus EKS auch (wg. Krankschreibung) vorab ausgezahlt werden!
Nein, das ist nicht festgeschrieben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Kann Guthaben aus EKS auch (wg. Krankschreibung) vorab ausgezahlt werden!
Abschließend hierzu:
Ich bin nochmal schriftlich auf meinen Sachbearbeiter zugegangen und habe ihm wiederholt die Dringlichkeit deutlich gemacht. Innerhalb von 3 Tagen war der aktuelle Bescheid sowie die Zukünftigen aktualisiert im Briefkasten. "Aktualisiert" heißt, dass der Sachbearbeiter mein zuvor geschätztes Einkommen um die Hälfte reduziert hat und ich somit mehr ausgezahlt und für den aktuellen Monat entsprechend nachgezahlt bekommen habe.
FRAGE: Der SB hat meine Schätzung um 157,00 Euro reduziert. Nachgezahlt wurden aber nur rd. 125,00 Euro. Wo ist die Differenz verloren gegangen? Innerhalb der Berechnungen, die keiner wirklich nachvollziehen kann?
Ich bin nochmal schriftlich auf meinen Sachbearbeiter zugegangen und habe ihm wiederholt die Dringlichkeit deutlich gemacht. Innerhalb von 3 Tagen war der aktuelle Bescheid sowie die Zukünftigen aktualisiert im Briefkasten. "Aktualisiert" heißt, dass der Sachbearbeiter mein zuvor geschätztes Einkommen um die Hälfte reduziert hat und ich somit mehr ausgezahlt und für den aktuellen Monat entsprechend nachgezahlt bekommen habe.
FRAGE: Der SB hat meine Schätzung um 157,00 Euro reduziert. Nachgezahlt wurden aber nur rd. 125,00 Euro. Wo ist die Differenz verloren gegangen? Innerhalb der Berechnungen, die keiner wirklich nachvollziehen kann?
Re: Kann Guthaben aus EKS auch (wg. Krankschreibung) vorab ausgezahlt werden!
Das dürfte sich aus den 20% Freibetrag ergeben. Prüf das mal bitte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Kann Guthaben aus EKS auch (wg. Krankschreibung) vorab ausgezahlt werden!
Sorry Koelsch aber ich und die Richtlinien vom JC oder auch deren Berechnungen stehen auf Kriegsfuß, tue mich da schwer - deshalb:
20 % Freibetrag von was?
20 % Freibetrag von was?
Re: Kann Guthaben aus EKS auch (wg. Krankschreibung) vorab ausgezahlt werden!
Beispielrechnung:
Gesamtbedarf sei
€ 900,00
Gesamtbedarf sei
€ 900,00
- vor der Gewinnkorrektur
€ 757,00 Gewinn
€ 100,00 Grundfreibetrag
€ 131,40 Freibetrag
€ 525,60 anrechenbares Einkommen
€ 900,00 Gesamtbedarf
€ 525,60 anrechenbares Einkommen
€ 374,40 ALG II Anspruch
.
. - nach der Gewinnkorrektur
€ 600,00 Gewinn, also € 157 weniger
€ 100,00 Grundfreibetrag
€ 100,00 Freibetrag
€ 400,00 anrechenbares Einkommen
€ 900,00 Gesamtbedarf
€ 400,00 anrechenbares Einkommen
€ 500,00 ALG II Anspruch also € 125,60 mehr als vor der Gewinnkürzung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kann Guthaben aus EKS auch (wg. Krankschreibung) vorab ausgezahlt werden!
20% aus 157,00 € ergeben 31,40 €. 157,00 minus 31,40 € Freibetrag ergeben dann rund 125 € Mehrauszahlung. Demzufolge ist die Berechnung kwohl orrekt.
Re: Kann Guthaben aus EKS auch (wg. Krankschreibung) vorab ausgezahlt werden!
So liebe ich das - schön aufgebröselt für mich
Aber im Ernst, lieben Dank für die detaillierte Ausführung und "ja", die Berechnung passt genau - tut gut, das zu wissen.
Ich danke euch!
Aber im Ernst, lieben Dank für die detaillierte Ausführung und "ja", die Berechnung passt genau - tut gut, das zu wissen.
Ich danke euch!