Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#1026

Beitrag von Günter »

Endlich hat das BSG mal wichtige Schreiben zum Lesen und zum Nachdenken erhalten. Die meisten schreiben denen ja nur langweiligen Paragrafenbrei und ähnlichen Müll.


Weiter so, der Tag der Einweisung naht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1027

Beitrag von Koelsch »

Richtig, auch ich bin davon überzeugt, dass insbesondere höhere Gerichte so was gerne und mit Bedacht lesen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen wissen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1028

Beitrag von marsupilami »

Ich richte mich nach dem Dateinamen.
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Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1029

Beitrag von Peterpanik »

Das ihr es wisst hab's gelesen,
aber nun zur Sache zurück habe ein Schreiben erhalten und denen eine Antwort geschickt hier :
84.0 da zu noch.pdf
Wenn sich was tut berichte ich weiter hier.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1030

Beitrag von Peterpanik »

Hatte gestern bei der Post ein schreiben in den mir bestätigt wurde das meine zwei Befangenheitsanträge bearbeite werden,
hier mal die Az. L 7 SF 31/19 AB und L 7 32/19 AB denn Ich hat in der gleichen Sache auch den Professor also den anderen Richter
des 7 Senats angeschrieben und auch er hatte mir meine Frage ( Ob man das gleiche Geld zweimal ausgeben kann.) nicht beantwortet.

Und es ist doch sehr fraglich wenn Richter einfache Fragen nicht beantworten können, wie wollen Richter dann komplexe Fragen wie
sie in meinen zwei offenen Verfahren anliegen beantworten können. Bleibt die einfache Frage sind diese Richter da zu geeignet ?
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kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben

#1031

Beitrag von kleinchaos »

Bleibt die Frage, ob dir die Richter antworten müssen, wenn sie außerhalb eines Verfahrens mehr oder weniger persönlich angeschrieben werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Firmen - Ausgaben

#1032

Beitrag von Peterpanik »

Das weiß ich nicht, aber wenn mir einer eine Frage stell ob schriftlich oder persönlich fordert es die Menschlichkeit diese Frage zu beantworten.

Wenn Menschen nicht zu dem im Stande sind solche einfachen normalen Regeln einzuhalten sind es entweder Leute die was zu verbergen haben
oder aber Menschen die andere Leute vorsätzlich belügen warum auch immer, diese zwei Richter bzw. der 7 Senat haben schon mal ein Verfahren
in den es auch nur um meine Firmenausgaben (Das ich im SG verloren habe weil man schon damals behauptet das man das gleiche Geld doppelt ausgeben kann.) ging dieses damalige Verfahren wurde nicht zur Verhandlung angenommen sondern abgewiesen habe dann Unzulässigkeits- Klage eingereicht beim BSG und dort wurde es auch abgewiesen, diese Sache wurde dann dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt damals und die haben es nicht angenommen.Es ist dann im Sande verlaufen weil das Jobcenter keine Forderungen in der Sache mehr Gestellt hat bis Heute.

Fazit ist Realität ist schwierig für die Richter des 7 Senats vom LSG - Hessen, wenn diese Richter real denken würden, würden sie sofort diese
ALG II Verordnung dem Bundesverfassungsgericht vorlegen zur Prüfung auf Vereinbarkeit mit Artikel 3 Satz 1 GG, habe es ja auch beantragt.
Denn diese drei Richter haben damals meine Sache ja abgewiesen und da mich schon vorsätzlich Belogen, denn diese Richter konnten schon
damals ihr Geld auch nur einmal ausgeben genau wie ich damals auch und die Richter können Heute das Geld nur einmal ausgeben wie wir alle.
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#1033

Beitrag von friys »

Peterpanik hat geschrieben: So 17. Mär 2019, 09:42 Das weiß ich nicht, aber wenn mir einer eine Frage stell ob schriftlich oder persönlich fordert es die Menschlichkeit diese Frage zu beantworten.
Olivia hat geschrieben: Sa 10. Nov 2018, 08:16 Werden die Unterlagen für die E-Akte eigentlich in Farbe oder s/w eingespeist?
Peterpanik hat geschrieben: Sa 10. Nov 2018, 10:21:1:
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Pegasus
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Re: Firmen - Ausgaben

#1034

Beitrag von Pegasus »

Blah blah und zur Krönung den Sahne-Blob oben drauf.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#1035

Beitrag von Günter »

Ich sag mal so, in Anbetracht der Arbeitsbelastung eines Sozialrichters, stellt sich die Frage, sollte er seine Arbeitszeit damit verplempern, private Fragen zu beantworten, die im Laufe des Verfahrens geklärt oder wenn sinnlos, weil irrelevant ungeklärt bleiben?

Und die nächste Frage drängt sich auf, warum du die Richter mit persönlicher Post belästigst, entweder es sind Prozess relevante Dinge, dann siehe oben, oder es handelt sich um Stalking bzw wie friys völlig richtig bemerkt um
friys hat geschrieben: So 17. Mär 2019, 10:26

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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1036

Beitrag von marsupilami »

Lieber PeterPanik.
In unserem - westlichen - Wirtschafts-, Geld- und Bezahlsystem kann man eine bestimmte Summe Geld nicht 2-mal ausgeben.
Da hast Du völlig recht.

Nur bin ich der Auffassung, dass Du das Problem in dem ganzen Verlauf eine Stufe zu hoch anpackst.
Du müsstest weiter unten ansetzen und die 2 Fragen stellen:
1.) warum hat mir das Jobcenter soviel Geld gegeben - aufgrund welcher Voraussetzung, Annahmen, ...
2.) warum ist jetzt das Jobcenter der Auffassung, dass ich zuviel Geld bekommen habe und will das jetzt - teilweise - zurück?

Nach meiner sehr groben, sehr rudimentären Küchen-Volkswirtschaftslehre bekommt man ja i.d.R. Geld als Gegenleistung für eine bestimmte (Dienst-)Leistung oder Ware.
Bei den staatlichen Transfer-Leistungen sieht die Sache ein bisken anders aus.
Und ALG I und II sind nun mal staatliche (Geld-)Leistungen, für die "der Staat" im Prinzip eine Gegenleistung in Form von Ware oder irgendwelche (Dienst-)Leistungen verlangen könnte. Die anderen Transferleistungen des Staates (Rente, Subventionen, ....) lassen ich mal außen vor, sonst wird's mir zu kompliziert.
Welche Ware könntest Du - oder ich oder Koelsch oder kc - dem Jobcenter als Vertreter oder Bestandteil dieses Staates anbieten?
Äpfel? Kartoffeln? Brauchen wir wohl nicht weiter zu diskutieren.
Hilfsleistungen in Form von Steine kloppen oder schleppen beim Straßen- und/oder Krankenhausbau?
Wäre evtl. eine Möglichkeit - nur kämen dann die Kritiker und würden sagen: das ist Zwangsarbeit und Du musst das Recht haben, Dir Deinen Beruf/Job/Broterwerb und damit die Gegenleistung selber aussuchen dürfen.

Also stellt man das Grundsystem - Leistung gegen Geld und umgekehrt - ein wenig um.
Man stellt die Geldleistung des Staates ab auf die Anspruchsvoraussetzungen - der "Leistungsberechtigte" muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen/nachweisen um eine bestimmte Menge Geld zu erhalten.
Ich erlaube mir an dieser Stelle die Diskussion über die Menge/Höhe der Geldleistung auszuklammern.

Den Vorgang, der jetzt in Gang gesetzt wird, kennen wir alle.

1.) Der evtl. Leistungsberechtigte stellt auf einem Formular einen Antrag, beantwortet mehr oder weniger willig unbequeme Fragen des Staates (in "Person" des Jobcenters/Arbeitsagentur); erklärt mit seiner Unterschrift unter den Antrag aber auch 2 Dinge:
a) Die Angaben sind wahr.
b) Ich bin mir im Klaren darüber und auch damit einverstanden, dass der Staat (in Gestalt des Jobcenters) bestimmte Gegenleistungen verlangt. (Termine einhalten, Bewerbungen schreiben, AU-Bescheinigung rechtzeitig vorlegen) ....

2.) Das Jobcenter prüft.
Das Ergebnis dieser Prüfung kann sein:
Es gibt das volle "Gehalt"!
Es gibt nix!
Es gibt nur einen Teilbetrag.

Jetzt kommt Dein "Fall" in's Spiel:

Jobcenter hat geprüft und gesagt: es gibt das volle "Gehalt" bzw. einen Teilbetrag.
Du freust Dich und gibst das eingetroffene Geld aus.

Wochen später kommt irgendein Krümmel..... ähhhh .....zähler im Jobcenter auf die Idee, nochmal zu prüfen und zu sagen:
Halt! Stop! Wir haben falsch gekukkt, falsch gerechnet oder behauptet womöglich die Angaben im Antrag sind falsch .... was auch immer.
Wir wollen - zu viel gezahltes - Geld zurück!!

Du hast geantwortet: das Geld hab ich ausgegeben! und gefragt: Kann man Geld 2-mal ausgeben?
Und diese Frage war falsch!

Du hättest sagen müssen: Eure Begründung für diese Rück-Forderung ist falsch!
Widerspruch: Prüft das nochmal.
Klage: Und nochmal.


So, und nun werde ich böse!
Ich als Jobcenter, SG, LSG, BSG und BVerfG hätte mich auch geweigert, mich mit der Frage: "Kann man Geld 2-mal ausgeben?" zu beschäftigen.
Begründung: wenn Deine gesamte Buchführung und v/aEKS so aussieht wie dieser Eigenbeleg, den Du hier im Thread mal eingestellt hast,
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 65#p478965
dann würde ich mich selbst als Finanzamt sträuben, diese Selbstständigkeit anzuerkennen.

Ich würde beim Fi.Amt um Amtshilfe bitten und Dir Deine Buchhaltung zerlegen und Dich am ausgestreckten Arm "verhungern" lassen und würde eine ganze Anwaltskanzlei damit beauftragen, Dir Deine Jobcenter-Buchhaltung zu zerpflücken, Dir einen VA an der obersten gesetzlich zulässigen Grenze - unter Berücksichtigung gesundheitlicher Belange - auferlegen und mit Freuden jeden Deiner Widersprüche, Klagen, beantworten und bearbeiten, bis Du von selbst Rentenantrag stellst und den Tag, an dem ich als JC nicht mehr für Dich zuständig bin, als internen Feiertag deklarieren und für alle SB's 'ne Riesen-Fete schmeißen.
Echt!

Mir tun schon jetzt die MA des zuständigen Grusel-Amtes an Deinem Wohnort leid.
Ehrlich.
Man müsste die eigentlich schon jetzt vor-warnen.
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Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1037

Beitrag von Peterpanik »

Zu #1072 Günter ob das was ich getan habe richtig war weiß ich nicht, aber ich habe für beide Verfahren ja PKH beantragt um solche Fehler zu vermeiden,aber für das Verfahren L 7 AS 426/18 hat man die PKH ablehnt denn ich wollte ja das ein Rechtsanwalt das Verfahren führt und wenn ich jetzt Fehler mache wie auch immer müssen sie das in Kauf nehmen, ach noch was hier keiner weiß sie wollten schon wieder darauf hin aus dieses bzw. das andere Verfaren abzuweisen und das Jobcenter hatte dem schon zugestimmt nur durch geschickte Verknüpfung von mir über drei (SG+LSG+BSG) ebenen ist das nicht passiert bis Heute denn Ich habe alle meine Schriftsätze dieser drei Gerichte jeweils dem anderen Gericht mitgeteilt zur Kenneisnahme.Und das es so ist weiß Tigerlaw auch und wenn er will kann er es euch bestätigen. Über die PKH zu L 7 AS 445/18 ist bis Heute leider nicht entschieden worden und beim BSG laüft aun noch so ein PKH - Antrag von mir. Hier das ihr es mir auch alle glaubt :
85. PKH.pdf
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Zuletzt geändert von Peterpanik am So 17. Mär 2019, 11:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1038

Beitrag von Peterpanik »

Zu #1073 marsu ich kann alle Firmenausgaben belegen und erklären jeden Sachbearbeiter/in des Jobcenters aber die wollen keine Erklärungen zu Ausgaben haben seit Jahren von mir denn sie tun lieber irgendwas erfinden was nicht den waren Tatsachen entspricht. Und bedingt durch diese Erfindungen der Sachbearbeiter/in entsteht der Streit ja erst, denn wenn man Firmenprüfungen in meinen Beisein machen würde könnten alle Unklarheiten immer sofort beseitigt sein und es gäbe keine Probleme. Aber das will ja auch anscheinend niemand im Jobcenter von denen.

Nämlich dann müssten Sachbearbeiter/in ja zugeben das sie von so was keine Ahnung haben und das Will man natürlich auch nicht.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1039

Beitrag von marsupilami »

Vielleicht wendest Du Dich mit der Frage: "Kann man Geld 2-mal ausgeben?" an ein Philosophie-Forum??
Vielleicht können die Dir helfen?

Such' Dir eines aus!
http://tinyurl.com/yxt2u8vd
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#1040

Beitrag von tigerlaw »

Peterpanik hat geschrieben: So 17. Mär 2019, 11:27 Zu #1072 Günter ob das was ich getan habe richtig war weiß ich nicht, aber ich habe für beide Verfahren ja PKH beantragt um solche Fehler zu vermeiden,aber für das Verfahren L 7 AS 426/18 hat man die PKH ablehnt denn ich wollte ja das ein Rechtsanwalt das Verfahren führt und wenn ich jetzt Fehler mache wie auch immer müssen sie das in Kauf nehmen, ach noch was hier keiner weiß sie wollten schon wieder darauf hin aus dieses bzw. das andere Verfaren abzuweisen und das Jobcenter hatte dem schon zugestimmt nur durch geschickte Verknüpfung von mir über drei (SG+LSG+BSG) ebenen ist das nicht passiert bis Heute denn Ich habe alle meine Schriftsätze dieser drei Gerichte jeweils dem anderen Gericht mitgeteilt zur Kenneisnahme.Und das es so ist weiß Tigerlaw auch und wenn er will kann er es euch bestätigen. Über die PKH zu L 7 AS 445/18 ist bis Heute leider nicht entschieden worden und beim BSG laüft aun noch so ein PKH - Antrag von mir. Hier das ihr es mir auch alle glaubt : 85. PKH.pdf
Lieber Peterpanik,

Du hast mir inzwischen verschiedene Dokumente unmittelbar per Mail zukommen lassen, ich habe darüber auch meine Ansichten hier im Forum niedergelegt.

Überwiegend stimmen sie mit den Ansichten aller anderen Foristen hier überein.

Und jetzt mal im Klartext: Solange Du immer wieder nur die Frage aufwirfst, ob man Geld zweimal ausgeben kann, wirst Du niemals PKH bewilligt bekommen! Denn PKH gibt es nur, wenn man einerseits bedürftig ist (das bist Du ganz bestimmt), und andererseits die Klage (wenn auch nur etwas) Aussicht auf Erfolg hat (das ist das Gegenteil von "Mutwilligkeit" im Sinne des § 114 ZPO). Und daran wird - bis auf weiteres - jeder PKH-Antrag von Dir scheitern!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Firmen - Ausgaben

#1041

Beitrag von Olivia »

Das Stichwort lautet unzulässige Betriebsausgaben. Der TE hat nach Ansicht des Gerichts eben keine Ausgaben getätigt, die seiner wirtschaftlichen Notlage gerade noch entsprochen haben. Stattdessen hat der TE aus Sicht des Jobcenters und des Gerichtes vermeidbare und nicht notwendige Ausgaben getätigt, die dem Leistungsbezug eines ALG II-Empfängers nicht angemessen waren.

Zur Verdeutlichung: der Leistungsbezug bedeutet eine wirtschaftliche Notlage. Solange diese andauert, ist ein eLB dazu angehalten, besonders sparsam zu wirtschaften, damit das Jobcenter mehr anrechnen kann. Das ist im hier gegebenen Fall aber nicht passiert. Und unnötige Betriebsausgaben senken den Gewinn.

Das Belegen und Erklären einer unzulässigen Betriebsausgabe reicht aber nicht! Die Ausgabe hätte auch nach einem objektiven Beurteilungsmassstab angemessen, nicht aufschiebbar und unvermeidbar sein müssen.

Das Jobcenter ist auch keinesfalls zu einer "Firmenprüfung im Beisein des TE" verpflichtet. Nach dem SGB II sind die Ausgaben schriftlich zu belegen und das Verwaltungsverfahren sieht keine Firmenprüfung vor, bei der unnötige Betriebsausgaben dann anerkannt werden könnten.

In Folge dessen wird das Gericht eine Kürzung des Existenzminimums verfügen und durch Aufrechnung über mehrere Jahre geltend machen. Denn das Geld für die unzulässigen Betriebsausgaben hätte stattdessen dem Jobcenter zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit des TE zugestanden. Und nun wird eben im Nachhinein das Existenzminimum gekürzt.
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#1042

Beitrag von friys »

marsupilami hat geschrieben: So 17. Mär 2019, 11:18 [...] So, und nun werde ich böse!
[...]
Ich würde beim Fi.Amt um Amtshilfe bitten und Dir Deine Buchhaltung zerlegen und Dich am ausgestreckten Arm "verhungern" lassen und würde eine ganze Anwaltskanzlei damit beauftragen, Dir Deine Jobcenter-Buchhaltung zu zerpflücken, Dir einen VA an der obersten gesetzlich zulässigen Grenze - unter Berücksichtigung gesundheitlicher Belange - auferlegen und mit Freuden jeden Deiner Widersprüche, Klagen, beantworten und bearbeiten, bis Du von selbst Rentenantrag stellst und den Tag, an dem ich als JC nicht mehr für Dich zuständig bin, als internen Feiertag deklarieren und für alle SB's 'ne Riesen-Fete schmeißen.
Echt!
@PPs zuständige(s) Jobcenter (Korbach oder Jobcenter Waldeck-Frankenberg - beide Namen werden vom TE in diesem Thread in Schriftstücken genannt) hat es zugelassen, dass sich seit 2012 ca. 14.000 Euro an strittigen Rückforderungen angesammelt haben.

Dass die SBchen das zugelassen haben, widerspiegelt Unfähigkeit (im Amt) und das Unvermögen, das alle Hartz-IV-Empfänger*innen gleichbehandelt werden. Trotzdem kann ich @marsus unpoetischen Erguss gut nachvollziehen.
Zuletzt geändert von friys am So 17. Mär 2019, 14:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1043

Beitrag von Peterpanik »

Olivia unzulässige Betriebsausgaben habe ich leider nie getätigt denn meine Firmenausgaben waren immer angemessen, nicht aufschiebbar und unvermeidbar also wichtig und richtig für meine Firma zum Zeitpunkt der Ausgabe.Und wie soll ein Sachbearbeiter/in im nach hinein das Wissen bzw. überprüfen können wenn ihr nur die Rechnungen vorliegen aber der Sachbearbeiter/in nicht den konkreten Hintergrund der Ausgabe kennt ?

Ihr sprecht teilweise Sachbearbeitern/in hellseherische Fähigkeiten zu, ich habe Sachbearbeitern/in schon mal Ausgaben sehr genau erklärt und dann wurde gesagt habe ich verstanden und hinter her stell sich heraus das er/sie das nur sagte um seine Ruhe zu haben und er/sie schrieb genau den gleichen Unsinn wie vorher und so geht es seit Jahren in unseren Jobcenter. Habe einfach da von die Nase voll von den Lügen dieser Leute.

Zu #1077 ja mit der PKH ist das so eine Sache ich kann sie nur beantragen und mit normalen Worten begründen da ich kein Rechtsanwalt bin.

Zu #1079 diese Sachbearbeiter/in haben von vielen keine Ahnung und meine Realität blenden sie aus und reden tun sie seit 2012 nur noch das aller nötigste mit mir und deswegen müssen die gesamten Firmenausgaben vor Gerichten geklärt werden, im BSG - Verfahren ist diese Frage der Firmenausgaben mittlerweile auch mit anhängig. Das Problem ist auch selbst Richter haben Probleme wenn sie mit mir einfach reden müssen.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1044

Beitrag von Olivia »

Peterpanik hat geschrieben: So 17. Mär 2019, 14:48 Olivia unzulässige Betriebsausgaben habe ich leider nie getätigt denn meine Firmenausgaben waren immer angemessen, nicht aufschiebbar und unvermeidbar also wichtig und richtig für meine Firma zum Zeitpunkt der Ausgabe.
Das Jobcenter hat aber Rückforderungsbescheide erlassen, gegen die Du hättest vorgehen müssen und können. Im Rahmen dieser Widersprüche wären die Kosten dann auch erneut überprüft worden. Wieso ist das alles unterblieben? Das Jobcenter hat die Kosten abgelehnt, da sie aus Sicht des Jobcenters weder angemessen noch unvermeidbar waren und Du die Ausgaben obendrein noch hättest verschieben können.
Und wie soll ein Sachbearbeiter/in im nach hinein das Wissen bzw. überprüfen können wenn ihr nur die Rechnungen vorliegen aber der Sachbearbeiter/in nicht den konkreten Hintergrund der Ausgabe kennt ?
Indem Du sachgerecht mitgewirkt hättest an der Sachverhaltsaufklärung. Du hättest die Rechnungen erklären müssen, das ist aber nicht geschehen. Du hattest die Möglichkeit gehabt, die Betriebsausgaben zu erklären und im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen eine Kürzung vorzugehen. Das ist jedoch unterblieben und damit ist das Kind nun endgültig in den Brunnen gefallen.
Ihr sprecht teilweise Sachbearbeitern/in hellseherische Fähigkeiten zu
Gegen eine ablehnende Entscheidung des Sachbearbeiters hättest Du begründeten Widerspruch einlegen müssen und können. Warum ist das alles nicht passiert?
ich habe Sachbearbeitern/in schon mal Ausgaben sehr genau erklärt und dann wurde gesagt habe ich verstanden
Dann war die Ausgabe eben nicht angemessen. Eine Erklärung genügt nicht, sie muss auch nachvollziehbar sein und den Sachbearbeiter bzw. die Widerspruchsstelle überzeugen.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1045

Beitrag von Peterpanik »

Olivia alles was du schreibst habe ich getan und noch mehr über die Jahre, aber was nützest wenn die Gegenseite nicht zum Dialog bereit ist mit mir. Diese Frage kannst auch du mir nicht beantworten. Denn es gibt was was du vielleicht mal wissen solltest ich habe von 2005 bis 2015 als Zuschauer immer beim BSG erst im 7b dann 4 + 14 Senat gesessen und mit einen Freund den kleinchaos auch kennt und ich habe früher noch Verhandlungen angesehen beim SG - Kassel als es noch für uns zuständig war, und ich helfe anderen Hartz 4 ern seit Jahren und habe für andere schon viel gewonnen und mein Jobcenter hat an andere schon viel Geld zahlen müssen wegen mir. Vielleicht verstehst du jetzt warum die nicht reden mit mir. Denn jemand wie ich der viel Insiderwissen hat und sich ständig mit dieser Sachlage befasst denn mögen Sachbearbeiter/in nicht.

Mein Freund hat in den 10 Jahren regelmäßig Urteile der benannte Senate veröffentlicht im Forum von Tacheles und sie auch kommentiert dort.

Und noch was bei allen meinen Verhandlungen beim SG - Marburg waren immer die Sachbearbeiter/in die es betraf als Zeugen von mir benannt
worden und nie hat das SG die Zeugen vorgeladen weil Richterinnen genau wussten das diese Menschen ihre Forderungen nicht belegen konnten.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1046

Beitrag von Koelsch »

Es ist doch wie im Steuerrecht. Eine Riesenanzahl an Verfahren vor dem FG geht um genau das gleiche Thema. FA hat Betriebsausgaben nicht anerkannt, weil nicht "angemessen" oder "notwendig". Und wenn das FG dem FA Recht gibt, dann verlangt das FA mehr Steuern = es verlangt, um mit PP zu sprechen, dass das schon ausgegebene Geld 2-mal ausgegeben wird. :ohnmacht:

Und nicht einer dieser Dösbaddel von Anwälten, die da involviert sind (allein z.B. Baker McKenzie hat mehr als 4700 Anwälte - um nur mal eine der damit beschäftigten Kanzleien zu nennen) ist bisher auf die Idee gekommen, genau dieses 2-mal ausgeben rechtlich zu rügen.

Wie gut, dass wenigstens uns hier dieser geniale Gedanke näher gebracht wird.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1047

Beitrag von Peterpanik »

Da zu Koelsch mein Finanzamt hat meine Firmenausgaben die letzten 22 Jahre immer anerkannt und das weiß mein Jobcenter auch, warum hat mein Jobcenter nie mein Finanzamt zur Prüfung meiner Ausgaben aufgefordert ?, also haben sie vorsätzlich falsch gehandelt und warum hat mich nie jemand als Sozialbetrüger angezeigt ?, warum wohl weil ich alle Ausgaben allen anderen Behörden erklären kann. Und das Jobcenter nicht ihre Forderungen belegen kann, denn alle Forderungen gegen über mir beruhen nur auf Unterstellungen vom Jobcenter die sie nicht beweisen können.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1048

Beitrag von Koelsch »

Wie oft hat das Finanzamt bei Dir eine Firmenprüfung gemacht?
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Re: Firmen - Ausgaben

#1049

Beitrag von kleinchaos »

Ich glaube ja nicht daran, dass SB regional so grundverschieden sind. Klar gibt es überall welche, die auf Krawall gebürstet sind und bestimmte Dinge einfach ablehnen, weil sie es so wollen und vor allem, weil sie es können/dürfen. Fachliche Weisungen werden ignoriert usw. Das sind aber zum Glück nicht alle. Die meisten machen ihren Job so gut sie können.
Ich hatte mit der Leistung persönlich nur 2 mal bissel Stress, da gings um schwankendes Einkommen. War aber schnell geklärt ohne Gericht. Mit den Vermittlern gibts da schon mal Differenzen, die man mit bissel Überzeugungsarbeit aus der Welt schaffen kann.
Wegen meiner ELO-Arbeit und den Beiständen hat mich noch nie einer auf ne schwarze Liste gesetzt. Klar mögen mich manche nicht, weil ich ihnen ihre Grenzen zeige, aber so mancher Vermittler ist recht froh wenn ich mitkomme. Es gibt eben auch komplizierte eLB. Manche werden schnell aggressiv, andere machen zu, wieder andere fangen an zu weinen usw. Wenn ich dabei bin ist das alles nicht oder nur sehr gering ausgeprägt.

Wenn ich aber anfange zu taktieren, auf Zeit zu spielen, Verwaltungsrecht und Verfahrensrecht ins Spiel bringe und gegeneinander ausspiele, das SGG und das SGB nur nach Finten absuche und die nutze, wenn ich immer nur querschieße, dann mag mich selbst der gutwilligste Richter irgendwann nicht mehr. Vor allem wenn ich das ständig mache und eigentlich nur Zeit gewinnen will oder auf Fehler der Gegenseite spekuliere.

Bringt aber letztlich alles nichts. Die Richter sind doch auch nicht blöd. Und wenn da so viele Verfahren laufen wegen Pillepalle und Sturheiten (die sich allerdings ordentlich summieren) dann bekommt man irgendwann auch mal ne Strafgebühr. Und PKH wird dann wirklich erst in der Verhandlung bewilligt
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Re: Firmen - Ausgaben

#1050

Beitrag von Peterpanik »

Zu #1085
Nie, und wenn sie eine gemacht hätten wehre ich immer noch im Freibetragsbereich geblieben, deshalb lohnt sich eine Prüfung für das Finanzamt nicht, bin ja nur ein man Betrieb mit einen Angestellten der so ca. 99,-€ im Monat verdient bei mir, ist aber alles seit Jahren ordnungsgemäß beim Jobcenter gemeldet, hatte aber schon zwei Prüfungen wegen meinen Angestellten vom Rentenversicherer was das Jobcenter veranlasst (Sagte mir einer der Prüfer.) hat also sie tun alles um mir mein Leben schwer zu machen seit Jahren vom Jobcenter. Aber muss nicht mehr lange kämpfen mit denen, weil wie du weißt ich 2021 in Rente gehe, meiste zeit meines Kampfes liegt zum Glück hinter mir, Rest schaffe ich auch noch.
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