Firmen - Ausgaben
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35659
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Firmen - Ausgaben
Bitte keine rassistischen Äußerungen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35659
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Firmen - Ausgaben
Gut.
Ich formuliere anders:
Keine Ausnahmen?
Auch nicht für Bundesländer, die von Bayern, Ba-Wü, Rheinland-Pfalz, NRW und Thüringen eingegrenzt sind?
Ich formuliere anders:
Gilt das für alle Schulen innerhalb Schlands?Günter hat geschrieben:Das sollte eigentlich jedes Kind in der Schule lernen.
Keine Ausnahmen?
Auch nicht für Bundesländer, die von Bayern, Ba-Wü, Rheinland-Pfalz, NRW und Thüringen eingegrenzt sind?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Firmen - Ausgaben
PP hat mir freundlicherweise das gesamte Protokoll zur Verfügung gestellt.
Auf der ersten Seite steht ja immer das Aktenzeichen zu dem Fall, über den hier verhandelt wird. Beim Termin von PP waren es 14 Aktenzeichen, sämtlich aus 2016.
Zwei Aktenzeichen wurden miteinander verbunden, zu zwei weiteren Aktenzeichen wurden noch jeweils ein Verfahren aus 2017 hinzuverbunden.
Dann hat PP acht Klagen zurückgenommen, und eine Sache wurde vertagt. Die ansonsten noch offenen vier Verfahren wurden am Ende der Sitzung sämtlich abgewiesen.
Wenn PP die Fragen von der nächsten Instanz geklärt haben möchte, muss er, nachdem ihm die Urteile mit gelben Briefen zugestellt wurden, binnen eines Monats die Berufung einlegen.
Die Urteilsgründe sind natürlich nicht im Protokoll niedergelegt, aber insbesondere aus den Hinweisen des Gerichts auf S. 3 ist zu schließen, dass er die Unterlagen wohl auch dem Jobcenter in Kopie aushändigen muss, da es sonst gar nicht fundiert auf sein Begehren eingehen kann. Eine Vorlage nur an das Gericht ohne Weiterleitung an das JC würde dazu führen, dass dem JC kein "rechtliches Gehör" gewährt würde. Da sich PP aber nicht damit einverstanden erklären konnte, konnte das Gericht seinerseits die Unterlagen nicht prüfen, und deshalb ist PP den Beweis für sein Begehren, Leistungen ohne Anrechnung von Einkommen zu erlangen, den Beweis schuldig geblieben.
Das weitere Begehren, die Rechtswidrigkeit der ALG-II-VO festzustellen, ist verfahrens-und verfassungsrechtlich möglich, aber da müsste eine Verordnung schon grottenmäßig rechtswidrig sein, dass sich ein SG, also die 1. Instanz, erdreisten könnte, tatsächlich eine solche Feststellung zu treffen.
Und die Möglichkeit, den BWZ auf ein Jahr zu verlängern, sieht die ALG-II-VO nur bei Saisonbetrieben vor. Wenn ich mich recht erinnere, kann PP aber das ganze Jahr über Umsätze generieren.
M.E. kann PP nur auf einem Weg dazu gelangen, kein Einkommen angerechnet zu erhalten: Er muss die Belege (ggf. anonymisiert) dem Berufungsgericht einreichen, und dieses muss sie auch dem JC zusenden dürfen. Nur dann hat er überhaupt eine materielle Chance, mit seinem Begehren durchzudringen, ansonsten nicht!
Das Gericht hat aber auf keinen Fall "kurzen Prozess" gemacht, incl. Pausen dauerte die Verhandlung 5 3/4 Stunden!
Auf der ersten Seite steht ja immer das Aktenzeichen zu dem Fall, über den hier verhandelt wird. Beim Termin von PP waren es 14 Aktenzeichen, sämtlich aus 2016.
Zwei Aktenzeichen wurden miteinander verbunden, zu zwei weiteren Aktenzeichen wurden noch jeweils ein Verfahren aus 2017 hinzuverbunden.
Dann hat PP acht Klagen zurückgenommen, und eine Sache wurde vertagt. Die ansonsten noch offenen vier Verfahren wurden am Ende der Sitzung sämtlich abgewiesen.
Wenn PP die Fragen von der nächsten Instanz geklärt haben möchte, muss er, nachdem ihm die Urteile mit gelben Briefen zugestellt wurden, binnen eines Monats die Berufung einlegen.
Die Urteilsgründe sind natürlich nicht im Protokoll niedergelegt, aber insbesondere aus den Hinweisen des Gerichts auf S. 3 ist zu schließen, dass er die Unterlagen wohl auch dem Jobcenter in Kopie aushändigen muss, da es sonst gar nicht fundiert auf sein Begehren eingehen kann. Eine Vorlage nur an das Gericht ohne Weiterleitung an das JC würde dazu führen, dass dem JC kein "rechtliches Gehör" gewährt würde. Da sich PP aber nicht damit einverstanden erklären konnte, konnte das Gericht seinerseits die Unterlagen nicht prüfen, und deshalb ist PP den Beweis für sein Begehren, Leistungen ohne Anrechnung von Einkommen zu erlangen, den Beweis schuldig geblieben.
Das weitere Begehren, die Rechtswidrigkeit der ALG-II-VO festzustellen, ist verfahrens-und verfassungsrechtlich möglich, aber da müsste eine Verordnung schon grottenmäßig rechtswidrig sein, dass sich ein SG, also die 1. Instanz, erdreisten könnte, tatsächlich eine solche Feststellung zu treffen.
Und die Möglichkeit, den BWZ auf ein Jahr zu verlängern, sieht die ALG-II-VO nur bei Saisonbetrieben vor. Wenn ich mich recht erinnere, kann PP aber das ganze Jahr über Umsätze generieren.
M.E. kann PP nur auf einem Weg dazu gelangen, kein Einkommen angerechnet zu erhalten: Er muss die Belege (ggf. anonymisiert) dem Berufungsgericht einreichen, und dieses muss sie auch dem JC zusenden dürfen. Nur dann hat er überhaupt eine materielle Chance, mit seinem Begehren durchzudringen, ansonsten nicht!
Das Gericht hat aber auf keinen Fall "kurzen Prozess" gemacht, incl. Pausen dauerte die Verhandlung 5 3/4 Stunden!
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Firmen - Ausgaben
Man sollte erst lesen, dann arbeiten - dann hätte ich mir die Anonymisiererei sparen können, tigerlaw war schnellerer
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Firmen - Ausgaben
kleinchaos hat geschrieben: ↑Mi 21. Mär 2018, 21:45 Was nützt ein Beschluss, wenn er die Abweisung der Klage enthält? Nix.
- - -
Peterpanik hat geschrieben: ↑Sa 29. Sep 2018, 11:20 Vorab in dem Protokoll steht auch schon das die Richterin meine Klagen abweisen tut.
Peterpanik am SG Marburg am 10.09.2018 hat geschrieben: 8x (i.W. acht) "Ich nehme die Klage zurück."
Richterin SG Marburg | Protokoll vom 10.09.2018 hat geschrieben: Auf die Wiedergabe der wesentlichen Entscheidungs- und Urteilsgründe wird verzichtet, da die Beteiligten nicht mehr anwesend waren.
Re: Firmen - Ausgaben
Das ist Standard: Meistens zieht sich die Kammer unmittelbar nach Schluss der mündlichen Verhandlung zurück und berät über das Urteil, und dann - das kann durchaus eine Viertelstunde oder länger dauern) kommen die Richter wieder zurück, und die Urteilsformel wird verlesen und ggf. kurz erläutert.
Es kann aber auch sein, dass der Folgetermin schon lange überfällig ist, dann heißt es, dass die Beratung (und Urteilsverkündung) nach dem letzten Termin erfolgen wird, man werde darüber schriftlich verständigt. Aus diesem Umstand könnte man hier nichts gegen PP argumentieren
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Firmen - Ausgaben
Mag ja sein, dass das Standard ist. Nur, wenn nach langem Warten endlich eine Verhandlung stattfindet, dann habe ich auch noch die Zeit, mir am Verhandlungstag die Entscheidungs- und Urteilsgründe anzuhören. Für mich ist dieses Verhalten arrogant und respektlos.
Re: Firmen - Ausgaben
Nun ja, das ist Ansichtssache ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
Na will ich mal was da zu sagen was war am 10.09.2018, als die Verhandlung beendet war machte die Richterin unmissverständlich mir und meinen Beistand klar das sie kein Urteil mehr verkünden wollte an den Tag und sagte noch das Sie es mir zuschickt , wie lange hätten ich denn warten sollen ? Und noch was auf Grund der festgestellten Sachen von der Richterin (siehe Protokoll) laufen jetzt sieben EA - Verfahren beim SG.
Re: Firmen - Ausgaben
Dann warten wir deren ERgebnis ab.
Bedenke aber: Du müsstest vortragen, in sieben ganz verschiedenen Sachen gegenwärtig in Deinen Rechten betroffen zu sein. Ich vermute mal, dass zumindest die Mehrzahl der Anträge abgewiesen werden wird.
Bedenke aber: Du müsstest vortragen, in sieben ganz verschiedenen Sachen gegenwärtig in Deinen Rechten betroffen zu sein. Ich vermute mal, dass zumindest die Mehrzahl der Anträge abgewiesen werden wird.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
Habe mal was nachgereicht ob es Sinn macht weiß ich leider auch nicht, hier zum lesen :
Vielleicht reichst ja um ihr klar-zumachen was passieren könnte, denn wer meiner Firma direkt bzw. indirekt Betrug unterstellt wird Angezeigt.
Zu #787 ja du hast Recht, aber Ich mache es wie ich es denke, auch für alle anderen hier lasst mich mal machen, ich sehe ja dann was passiert.
Vielleicht reichst ja um ihr klar-zumachen was passieren könnte, denn wer meiner Firma direkt bzw. indirekt Betrug unterstellt wird Angezeigt.
Zu #787 ja du hast Recht, aber Ich mache es wie ich es denke, auch für alle anderen hier lasst mich mal machen, ich sehe ja dann was passiert.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Mi 3. Okt 2018, 10:18, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Firmen - Ausgaben
Ich verstehe, dass Du für deine Rechte kämpfst. Aber das wie ist - eine Katastrophe!
"... aber ich glaube Sie haben nicht kapiert was es heißt."
"... aber ich glaube Sie haben nicht kapiert was es heißt."
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
Nun mal zu meiner am 01.10.2018 eingereichten EKS unter Berücksichtigung der DSGVO die ja für meine Firma und das Jobcenter gilt, werde jedes der 6 Schreiben (die ersten 2 Seiten der EKS stelle ich nicht ein da dort persönliche Daten stehen) da zu einzeln hier einstellen,1 Schreiben :
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Mi 3. Okt 2018, 17:32, insgesamt 2-mal geändert.
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
EKS 3 Seite :
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
EKS 4 Seite :
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
EKS 5 Seite :
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
EKS 6 Seite :
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
Und hier meine EA da zu :
Wenn was passiert in der Sache werde ich es hier euch mitteilen.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Mi 3. Okt 2018, 10:48, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Firmen - Ausgaben
Gibt es Neuigkeiten zum Fortgang der Verfahren?
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
Olivia wenig aber von meinen 7 EA`s sind 5 abgewiesen worden ( wurde aber bei allen Berufung zugelassen )
und nun liegen die 5 beim LSG- Hessen. Eine Beschwerde da von will ich zum lesen hier mal einstellen : Wenn was passiert in der Sache werde ich weiter berichten hier.
und nun liegen die 5 beim LSG- Hessen. Eine Beschwerde da von will ich zum lesen hier mal einstellen : Wenn was passiert in der Sache werde ich weiter berichten hier.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35659
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Firmen - Ausgaben
Lieber Peterpanik,
ich habe jetzt mal die EKS, den EA-Antrag und die Beschwerde heruntergeladen.
1. Wenn ich Sachbearbeiter im Jobcenter wäre: Was soll ich mit einer solchen Anlage EKS machen? Flapsig ausgedrückt: Wenn mir "schlichte Striche geliefert" werden, mache ich auch einen "schlichten Strich", nämlich durch den Antrag auf Leistungen, und setze fest, dass kein (restlicher) Bedarf im BWZ bestanden hat. Gleichzeitig erstelle ich einen Erstattungsbescheid, mit dem sämtliche vorläufig bewilligten Leistungen zurückgefordert werden.
2. Der ER-Antrag an das SG richtet sich auf eine Unmöglichkeit: Das Gericht kann nicht anstelle der Sachbearbeiterin im JC Dir drei Terminvorschläge unterbreiten. Es könnte auch nicht dem JC oder gar der konkreten Mitarbeiterin aufgeben, diese Terminvorschläge zu unterbreiten. Deshalb dürfte der EA-Antrag erfolglos bleiben.
3. Zur Beschwerde: Zum einen dürfte sich die Sach- und Rechtslage am 10.9.2018 nicht geändert haben, und zum anderen ist es schon sehr mutig, die Richterin so zu interpretieren. Vielmehr dürfte sie - ich habe es bereits in meinem Beitrag #777 ausführlich dargelegt - der Ansicht sein, dass Du Deine Belege dem Jobcenter (und nicht nur dem Gericht) vorlegen musst, denn sonst hat das JC keine Gelegenheit, materiell über die Anerkennung der Ausgaben zu entscheiden. Und erst diese Entscheidung könnte sodann vom Gericht auf Rechtmäßigkeit überprüft werden!
ich habe jetzt mal die EKS, den EA-Antrag und die Beschwerde heruntergeladen.
1. Wenn ich Sachbearbeiter im Jobcenter wäre: Was soll ich mit einer solchen Anlage EKS machen? Flapsig ausgedrückt: Wenn mir "schlichte Striche geliefert" werden, mache ich auch einen "schlichten Strich", nämlich durch den Antrag auf Leistungen, und setze fest, dass kein (restlicher) Bedarf im BWZ bestanden hat. Gleichzeitig erstelle ich einen Erstattungsbescheid, mit dem sämtliche vorläufig bewilligten Leistungen zurückgefordert werden.
2. Der ER-Antrag an das SG richtet sich auf eine Unmöglichkeit: Das Gericht kann nicht anstelle der Sachbearbeiterin im JC Dir drei Terminvorschläge unterbreiten. Es könnte auch nicht dem JC oder gar der konkreten Mitarbeiterin aufgeben, diese Terminvorschläge zu unterbreiten. Deshalb dürfte der EA-Antrag erfolglos bleiben.
3. Zur Beschwerde: Zum einen dürfte sich die Sach- und Rechtslage am 10.9.2018 nicht geändert haben, und zum anderen ist es schon sehr mutig, die Richterin so zu interpretieren. Vielmehr dürfte sie - ich habe es bereits in meinem Beitrag #777 ausführlich dargelegt - der Ansicht sein, dass Du Deine Belege dem Jobcenter (und nicht nur dem Gericht) vorlegen musst, denn sonst hat das JC keine Gelegenheit, materiell über die Anerkennung der Ausgaben zu entscheiden. Und erst diese Entscheidung könnte sodann vom Gericht auf Rechtmäßigkeit überprüft werden!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Firmen - Ausgaben
Da kann ich nur zustimmen. Der Bewilligungsbescheid erfolgt aufgrund der Anlage EKS. Wenn die EKS durchgestrichen ist, signalisiert der Antragsteller, dass kein Bedarf mehr an (ergänzenden) Sozialleistungen besteht. Eine vollumfängliche Rückforderung wird die Folge sein!
Re: Firmen - Ausgaben
Peterpanik hat geschrieben: ↑Di 24. Apr 2018, 18:48 ... die EKS ist nur ein Formular und nicht mehr.