Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#1251

Beitrag von Günter »

@marsu PP weiß in der Klapper kann er sein Leben sorgenfrei zu Ende führen, Deshalb ist jedes seiner Schreiben als Antrag für die Einweisung aufzufassen.

https://www.spreetaufe.de/berlinerisch- ... nisch-i-o/
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben

#1252

Beitrag von kleinchaos »

:gaga: :ohnmacht:
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1253

Beitrag von Koelsch »

PP hat also durchaus Entwicklungspotential - https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... hricht.jsp :8:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1254

Beitrag von Peterpanik »

Na auf die Zahlen werde ich wohl nicht mehr kommen bis zum letzten Tag beim Jobcenter also den 30.08.2021 ...
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1255

Beitrag von marsupilami »

Koelsch hat geschrieben: Mi 7. Aug 2019, 14:36 PP hat also durchaus Entwicklungspotential - https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... hricht.jsp :8:
Das nenne ich Zahlen!

Voll krass, Alder!
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Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1256

Beitrag von Peterpanik »

Habe zwei Az. B 14 AS 300 I 19 + B 14 AS 294 I 19 nun beim BSG.
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#1257

Beitrag von tigerlaw »

Welcher Anwalt (oder Gewerkschaftssekretär, oder Lehrer des REchts an einer Deutschen Hochschule usw.) hat sich denn in die Materie eingearbeitet?

Wenn PP die Revisionen "als Naturpartei" ohne Anwalt eingereicht haben sollte, dann sagen die Richter des 14. Senats "ganz herzlichen Dank, unsere Statistik hat einen Zähler mehr, ohne dass wir viel arbeiten müssen".
Denn die Revision wird als unzulässig zurückgewiesen werden, da sie kein Anwalt eingereicht hat.

Merke: Zuhören darf im BSG jeder, klagen aber noch lange nicht (wenn er nicht selber Anwalt ist)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1258

Beitrag von Koelsch »

So isses
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#1259

Beitrag von tigerlaw »

Ich muss mich korrigieren: PP hat seine Revision mit einem PKH-Antrag verbunden. D.h. wenn das BSG die PKH gewähren und einen Anwalt beiordnen sollte, dann wird dieser "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde" beantragen, der das Gericht dann wohl auch stattgeben wird.

Und da ich schon mal gehört habe, dass man im 14. Senat fast "händeringend" um Rechtsmittel bittet, könnte ich mir vorstellen, dass die Revision sogar zugelassen wird, um sodann im Detail die eigene Interpretation und Antwort zur Frage, ob man Geld zweimal ausgeben kann, im Urteil niederzulegen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1260

Beitrag von Koelsch »

Dann warten wir mal ganz ruhig ab
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#1261

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben: Mi 7. Aug 2019, 22:57 Und da ich schon mal gehört habe, dass man im 14. Senat fast "händeringend" um Rechtsmittel bittet, könnte ich mir vorstellen, dass die Revision sogar zugelassen wird, um sodann im Detail die eigene Interpretation und Antwort zur Frage, ob man Geld zweimal ausgeben kann, im Urteil niederzulegen.
Fallmangel?
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1262

Beitrag von Koelsch »

Möglich ....... weil es nicht genügend Anwälte gibt, die da mit machen.

Ich kenne ja einen Anwalt hier aus Köln, der hat ein von ihm vorm BSG gewonnenes Urteil eingerahmt an der Wand. Angesprochen darauf meinte er, das sei eine "Jugendsünde" gewesen, heute würde er auf keinen Fall mehr einen Fall vorm BSG übernehmen. Der erforderliche "wahnsinnige" Aufwand stünde in absolut keinem Verhältnis zum dann irgendwann fließenden Honorar.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1263

Beitrag von Olivia »

Krass.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1264

Beitrag von Peterpanik »

Heute mal was positives ich brauche erst 2021 in Rente gehen das LSG Hessen hat die Beschwerde meines Jobcenters zurück gewiesen
am 15.08.2019 , siehe Anlage und wenn jemand den gesamten Beschluss will PN mit Mailanschrift und ich schicke ihm denn dann.
111. Rente.pdf
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1265

Beitrag von marsupilami »

Ich bedaure das JC.
Denn die müssen Dich weiterhin in einen Job vermitteln - was vermutlich aufgrund Deines Alters schwierig werden wird - oder sich durch Deine E-Ka-Essen und "Belege" durchbeißen.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1266

Beitrag von marsupilami »

:ironiea:

2-mal Geld ausgeben? :8:
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Re: Firmen - Ausgaben

#1267

Beitrag von Olivia »

Seit über einem Monat keine Neuigkeiten mehr. Sind die Verfahren des TE alle eingeschlafen? :verwirrt:
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Re: Firmen - Ausgaben

#1268

Beitrag von Peterpanik »

Olivia liegt an den Gerichten die brauchen so lange und nicht an mir, wenn es was neues gibt berichte ich sofort hier.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1269

Beitrag von marsupilami »

Oh!
Nichts überstürzen!
Eile mit Weile!
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Re: Firmen - Ausgaben

#1270

Beitrag von Peterpanik »

Will das hier mal einstellen zum lesen :
112. Selbstanzeige.pdf

Und meine Meinung da zu :

In den Schreiben der Staatsanwaltschaft steht ja auf Seite zwei vollendendes :

„ da Einkünfte aus einer nebenberuflichen Tätigkeit anzurechnen seien . Nach Ablauf des
Bewilligungszeitraums erfolgt eine abschließende Entscheidung über die ggf. zu erstattenden
Überzahlungen. Deren Inanspruchnahme begründet indes keine missbräuchliche Inanspruchnahme. “

Das heißt laut der Staatsanwaltschaft das meine Firma alle Einnahmen behalten darf und von dem Geld
dann alle Ausgaben bezahlen darf , und was dann übrig bleibt also der Gewinn den darf das Jobcenter
anrechnen . Und da Ich die Gewerbeabrechnung nur Jährlich mache also immer am 31.12 reicht mein
Einkommensteuerbescheid zur Prüfung dem Jobcenter völlig aus und das sieht die Frau .... ja auch so.

Alle meine Steuerbescheide von 2014 bis 2018 liegen ja meinen Jobcenter in Bad Arolsen auch schon vor.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1271

Beitrag von Olivia »

Peterpanik hat geschrieben: Sa 21. Sep 2019, 10:30 In den Schreiben der Staatsanwaltschaft steht ja auf Seite zwei vollendendes :

„ da Einkünfte aus einer nebenberuflichen Tätigkeit anzurechnen seien . Nach Ablauf des
Bewilligungszeitraums erfolgt eine abschließende Entscheidung über die ggf. zu erstattenden
Überzahlungen. Deren Inanspruchnahme begründet indes keine missbräuchliche Inanspruchnahme. “

Das heißt laut der Staatsanwaltschaft das meine Firma alle Einnahmen behalten darf und von dem Geld
dann alle Ausgaben bezahlen darf
Nein. Die Staatsanwaltschaft sagt lediglich, dass der ganz normale sozialgesetzliche Vorgang einer vorläufigen Inanspruchnahme von Sozialleistungen selbstverständlich keinen Missbrauch begründet. Am Ende eines BWZ musst Du dann mit dem Formular EKS endgültige Angaben machen, damit eine eventuelle Überzahlung zurückgefordert werden kann. Da Du im Leistungsbezug besonders sparsam haushalten musst, wird das Jobcenter alle überflüssigen Ausgaben streichen. Die musst Du dann nachträglich vom Regelsatz abstottern.
und was dann übrig bleibt also der Gewinn den darf das Jobcenter anrechnen
Nein. Das Jobcenter prüft jeden einzelnen Beleg auf Angemessenheit. Nicht vorgelegte Belege werden überhaupt nicht anerkannt. Der Gewinn kann also höher ausfallen als von Dir in der EKS angegeben.
Und da Ich die Gewerbeabrechnung nur Jährlich mache also immer am 31.12 reicht mein Einkommensteuerbescheid zur Prüfung dem Jobcenter völlig aus
Nein. Der Einkommensteuerbescheid ist für das Jobcenter vollkommen irrelevant, bis auf eventuell geltend gemachten Einkommensteuern. Du musst dem Jobcenter mit separaten Belegen nachweisen, dass Du bedürftig warst/bist. Dazu reicht der Steuerbescheid nicht aus. (Ganz früher vor ca. 2007 galt mal eine andere Rechtslage. Aber die ist seitdem geändert worden.)
und das sieht die Frau .... ja auch so.
Nein. Der Bescheid der Staatsanwaltschaft sagt lediglich, dass die Beantragung und der Erhalt von Sozialleistungen keine Straftat ist. Das ist eigentlich eine Selbstverständlicheit, aber extra für Dich hat man es nochmal aufgeschrieben.
Alle meine Steuerbescheide von 2014 bis 2018 liegen ja meinen Jobcenter in Bad Arolsen auch schon vor.
Da hast Du also korrekt mitgewirkt. Nun fehlt noch die Vorlage von vollständigen Kopien Deiner Buchhaltungsbelege, wobei Du Daten nichtleistungsberechtigter Dritter gemäss DSGVO und BDSG zu schwärzen hast. Warum ist das unterblieben?
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Re: Firmen - Ausgaben

#1272

Beitrag von Peterpanik »

Olivia die Rechtssachen die die EKS bzw. DSGVO betreffen liegen alle beim LSG oder beim BSG zur Klärung vor und das kann dauern ...
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Re: Firmen - Ausgaben

#1273

Beitrag von Olivia »

Beim BSG brauchst Du zwingend einen Anwalt. Hast Du denn den? Ansonsten wird Deine Klage abgelehnt!
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Re: Firmen - Ausgaben

#1274

Beitrag von Peterpanik »

Olivia die PKH ist beantragt für beide Verfahren beim BSG, liegt nun an denen wie lange es dauert ...

Und auch beim Bundesverfassungsgericht zu 1 BvR 1150/19 ist PKH beantragt wurden von mir.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1275

Beitrag von Olivia »

Peterpanik hat geschrieben: Sa 21. Sep 2019, 16:29 Olivia die PKH ist beantragt für beide Verfahren beim BSG, liegt nun an denen wie lange es dauert ...
Hast Du denn schon einen Anwalt gefunden, der für Dich tätig werden würde?
Und auch beim Bundesverfassungsgericht zu 1 BvR 1150/19 ist PKH beantragt wurden von mir.
Wo stellt man denn diesen Antrag? Am Bundesverfassungsgericht?
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