Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Pegasus
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Re: Firmen - Ausgaben

#626

Beitrag von Pegasus »

Herrn Kofi Annan - der ist :rip:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#627

Beitrag von Günter »

Der Thread auch.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Firmen - Ausgaben

#628

Beitrag von Pegasus »

Wo du Recht hast hast du Recht. Lese eh nur was ihr schreibt. :ohnemich:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#629

Beitrag von tigerlaw »

Lieber PP, schalte doch einmal kurz Dein Gehirn ein:

Streitest Du Dich mit dem Finanzamt, oder mit dem JC?

Und bezieht sich das JC auf das EStG? Nein, es handelt nach SGB II und ALG-II-VO. Und dort ist in § 3 II ausdrücklich normiert, dass steuerrechtliche Vorschriften nicht zu berücksichtigen sind.

Die Richterin wird Dir im Termin das wohl so ähnlich darlegen und fragen, ob Du diesen Antrag gleichwohl aufrecht hältst.

Und solltest Du stur bleiben, dann wird vermutlich en entsprechender kurzer Beschluss erlassen auf Abweisung des Antrags.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#630

Beitrag von Olivia »

Richtig. Das Steuerrecht darf nicht wahllos vermengt werden mit dem Sozialrecht! Im Steuerrecht hat der Abgabenpflichtige dafür zu sorgen, dass alle steuerlichen Anforderungen eingehalten werden und insbesondere alle Steuererklärungen richtig, korrekt und fristgerecht abgegeben werden. Das Finanzamt stellt die Besteuerung sicher und erstellt einen Steuerbescheid. Wer keine Steuererklärung ausfüllen kann und dennoch von Gesetzes wegen eine Steuererklärung abgeben muss, hat sich kostenpflichtig einen Steuerberater zu nehmen.

Im Steuerrecht ist der abgabenpflichtige Steuerzahler selbst dafür verantwortlich, dass alle gemachten Angaben in der Steuererklärung richtig sind. Eine Einzelprüfung aller Angaben durch das Finanzamt findet nicht statt, sondern das Finanzamt beschränkt sich auf eine Plausibilitätsprüfung der gemachten Angaben und führt gelegentlich Betriebsprüfungen durch. Im Einzelfall können einzelne Belege angefordert werden, wobei auch das nicht der Regelfall ist.

Das Jobcenter dagegen hat eine ganz andere Aufgabe. Im Rahmen der sozialrechtlichen Gesetze wird dort die Sicherstellung des Existenzminimums gewährleistet. Bei Selbtsändigen müssen dort deswegen alle Angaben im Detail geprüft werden. So müssen in jedem Einzelfall alle gemachten Angaben vollständig belegt und nachgewiesen werden.

So kann das Jobcenter zu einem gänzlich anderen Ergebnis kommen als das Finanzamt. Dies allein schon deswegen, weil beim Finanzamt die gemachten Angaben gar nicht in der Detailliertheit vorliegen, wie das beim Jobcenter der Fall ist. Zudem ist die Systematik der Steuererklärungen eine ganz andere als die der Formulare in der Grundsicherung. Die Sicherstellung des Existenzminimums erfolgt nach anderen Regeln als die Besteuerung des Einkommens.
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#631

Beitrag von Peterpanik »

Olivia hast du gut beschrieben, es fehl nur der Hinweis von dir wo die Kriterien stehen für die Berechnung des Jobcenters,
wenn die im einzelnen bzw. im Detail auch weist dann Veröffentliche sie bitte hier mal, danke.

Denn seit 2013 hat sie mir kein Sachbearbeiter vom Jobcenter - Bad Arolsen gezeigt,
obwohl ich darum immer wieder mündlich und schriftlich alle auch gebeten habe.

Aber Kriterien die Alle nur in den Köpfen der Sachbearbeiter existieren, sind
für deren Kunden leider auch nicht nachvollziehbar, so ist das eben hier.

Zu #652 alles schön was du schreibst, aber wie was berechnet wird weist du leider auch nicht, nichts wissen hilf dir, aber nicht mir.
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#632

Beitrag von tigerlaw »

Lieber PP,

ich habe so manche Mandate in Sachen EKS.

Kurz zusammengefasst: Der eLB stellt in der aEKS seine Einnahmen und Ausgaben gegenüber und ermittelt daraus seinen Gewinn.

In den Sachen, die ich bearbeitet hatte, war es so, dass keine Einnahmen "hinzugeschätzt" wurden (das machen Betriebsprüfer des FA sehr gerne), sodern das JC hatte diverse Ausgaben als nicht notwendig und angemessen gestrichen und damit den errechneten Gewinn erhöht.

Und wenn - wie bisher eigentlich immer - das JC im Widerspruchsverfahren nicht doch noch die angemeldeten Ausgaben akzeptiert hatte, dann ging es vor das Gericht. Schlimmstenfalls muss dann über jeden einzelnen Bleistift und jeden einzelnen gefahren Kilometer gestritten werden, oder z.B. um die Frage, ob die Beilage von 5 Gummibärchen in einem Tütchen in ein Paket von 30 oder 40 € Wert gleichwohl nicht angemessen sei.

Und wenn es nicht doch noch einen Vergleich gibt, dann muss das Gericht in einem Urteil über jede einzelne strittige Position darlegen, ob es diese für angemessen oder nicht bewertet.

Vorgaben durch Gesetze oder Verordnungen gibt es in dieser Materie nicht!

Wenn jedenfalls feststeht, welche Ausgaben anzuerkennen sind, lässt sich das Ergebnis leicht ausrechnen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Firmen - Ausgaben

#633

Beitrag von Peterpanik »

tigerlaw genau das muss geschehen am 10.09.18 beim SG nämlich jede einzelne strittige Position der Firmenausgaben muss geklärt werden dort.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#634

Beitrag von Günter »

Genau um diese Geschichten geht es in diesem Thread seit gefühlten 3 Jahrhunderten.

PP hat Betriebskosten geltend gemacht, das JC hat die aus welchen Gründen auch immer nicht anerkannt und damit ist nach deren Berechnung der Gewinn höher als in der vEKS geschätzt. Also fordert das JC nach deren Logik zuviel gezahltes ALG II zurück.

PP sagt, ich hab das Geld bereits ausgegeben, dann kommt sein Lieblings-Argument ins Spiel.


Geld kann man nicht zweimal ausgeben
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#635

Beitrag von tigerlaw »

Ganz einfach:

Dann muss er sich neues Geld beschaffen, um das dann zurückzugeben



Die ähnliche Logik hatte ja schon Königin Antoinette Ende des 18. Jahrhunderts gehabt:
Wie, die Leute haben kein Brot? Dann sollen sie eben Kuchen essen!
:zwinker:
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#636

Beitrag von tigerlaw »

Peterpanik hat geschrieben: Di 21. Aug 2018, 18:23 tigerlaw genau das muss geschehen am 10.09.18 beim SG nämlich jede einzelne strittige Position der Firmenausgaben muss geklärt werden dort.
Dann hast Du den Hauptpunkt der ganzen Sache doch kapiert. Nur an einer Stelle hapert es noch: Der Finanzamtsmensch kann dem Gericht und dem jobcenter keinerlei Informationen geben, da das EStG nun mal sehr stark von § 3 ALG-II-VO abweicht
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#637

Beitrag von marsupilami »

tigerlaw hat geschrieben: Di 21. Aug 2018, 18:51 Ganz einfach:

Dann muss er sich neues Geld beschaffen, um das dann zurückzugeben

Aber nicht dass PP auf dumme Gedanken kommt.




Falls das Gericht auf die Idee kommt, dem JC recht zu geben, darf PP dann singen:
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Firmen - Ausgaben

#638

Beitrag von Peterpanik »

Zu #657 + 660 und nun erklärt mal allen hier wie man neues Geld kriegt ....................................................... ?

Ich lebe vom Regelsatz und werde in drei Jahren die Grundsicherung erhalten und habe auch kein Schonvermögen.
Außer dem gibst da auch noch den Pfändens- Freibetrag von 1050,-€ das Heißt ja bei mir ist nichts zu holen.
Deshalb Frage ich mich seit Jahren was der ganze Irrsinn soll und freiwillig zahle ich nichts ans Jobcenter.
Und da her noch mal für alle : Mann kann das gleiche Geld nicht doppelt ausgeben auf dieser Welt.
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Re: Firmen - Ausgaben

#639

Beitrag von Olivia »

Peterpanik hat geschrieben: Mi 22. Aug 2018, 08:06 Zu #657 + 660 und nun erklärt mal allen hier wie man neues Geld kriegt ....................................................... ?
Auch das ist im Gesetz geregelt. Durch Aufrechnung werden Anteile am künftig ausgezahlten Regelsatz, der das Existenzminimum darstellt, einbehalten. Die zeitweilige Unterschreitung des Existenzminimums durch Aufrechnung ist durch die Gerichte bestätigt.
Ich lebe vom Regelsatz und werde in drei Jahren die Grundsicherung erhalten und habe auch kein Schonvermögen.
Noch nicht geklärt ist wohl die Frage, ob sich das Jobcenter bei bestehenden Rükzahlungsansprüchen auch an den Grundsicherungsleistungen "bedienen" kann, d.h. eine Queraufrechnung einleiten darf. Bei der Grundsicherung würde mit 5% aufgerechnet werden.
Außer dem gibst da auch noch den Pfändens- Freibetrag von 1050,-€ das Heißt ja bei mir ist nichts zu holen.
Sozialleistungen können auch unterhalb des Pfändungsfreibetrages aufgerechnet werden.
Und da her noch mal für alle : Mann kann das gleiche Geld nicht doppelt ausgeben auf dieser Welt.
Doch, es wird dann mit Deinen künftigen Sozialleistungsansprüchen aufgerechnet werden.
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Re: Firmen - Ausgaben

#640

Beitrag von Peterpanik »

Olivia du liegst falsch und siehst es falsch das Existenzminimum ist laut Artikel 1 Grundgesetz unpfändbar und das wurde auch Verfassungsrechtlich schon mehrmals durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt und außerdem bin ich
Diabetiker brauche also immer den Regelbedarf ganz. Und wenn sie was kürzen Klage ich da gegen.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#641

Beitrag von Koelsch »

Nöö, Oli sieht das schon richtig. So ist die Rechtslage heute nun mal - auch wenn Du das ignorieren willst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben

#642

Beitrag von Olivia »

Die zeitweise Aufrechnung und damit zeitweise Unterdeckung des Existenzminimums haben Gerichte bestätigt, damit Geld zur Tilgung einer Forderung des Jobcenters "neu beschafft wird". Der Leistungsempfänger muss es hinnehmen, bis zu drei Jahre lang.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#643

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: Mi 22. Aug 2018, 11:52 Die zeitweise Aufrechnung und damit zeitweise Unterdeckung des Existenzminimums haben Gerichte bestätigt, damit Geld zur Tilgung einer Forderung des Jobcenters "neu beschafft wird". Der Leistungsempfänger muss es hinnehmen, bis zu drei Jahre lang.
Ja, so lange kann man PP in die Tasche greifen - aber nach 3 Jahren ist die Forderung nicht hinfällig. Sollte PP dann irgendwann den Löffel abgeben und Erben haben, so "erben" diese die offene Forderung und dann klopft JC bei denen mit offener Hand an.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#644

Beitrag von tigerlaw »

Es sei denn, die Erben schlagen das Erbe aus.

Vorsicht, es ist eine extrem kurze Zeitspanne! ]nnerhalb von 6 Wochen nach Kenntniserlangung der Tatsache, dass man Erbe sei, muss die Ausschlagungserklärung (die vor einem Notar oder einem Amtsgericht abgegeben werden muss) beim örtlich zuständigen Nachlassgericht (das ist das AG am Wohnsitz des Verstorbenen) eingegangen sein!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Firmen - Ausgaben

#645

Beitrag von Peterpanik »

tigerlaw habe keine Erben.

Ach noch was hier das Az. S 17 AL 327 / 18 ER vom SG - Nürnberg heute erhalten.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#646

Beitrag von Koelsch »

Sehe keinen Beschluss des SG Nürnberg
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben

#647

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch so schnell sind se nicht in Bavaria, werde wenn ich ihn habe ihn hier veröffentlichen.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#648

Beitrag von marsupilami »

Was für ein lustiger Spaßvogel.
Erst unserem juristisch interessiertem :admin2: den Mund wässrig machen und dann :baeh:
Signatur?
Muss das sein?
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#649

Beitrag von Peterpanik »

Denn Beschluss in #622 + 623 kennt ihr ja, nun hier meine Beschwerde ans LSG da zu, stelle sie auf zwei mal ein, erste Hälfte :
59. Beschwerde, erster Teil.pdf
Erste Seite ist doppelt so das ihr alles lesen könnt.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Firmen - Ausgaben

#650

Beitrag von Peterpanik »

Hier nun der zweite Teil zum lesen :
59.0 Beschwerde, zweiter Teil.pdf
Die Beschwerde wurde am 24.08.2018 abgeschickt und wenn was passiert informiere ich euch hier.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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