Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#301

Beitrag von Koelsch »

Peterpanik hat geschrieben: Do 10. Mai 2018, 11:25 Koelsch, selbst wenn man Grundsicherung kriegen würde ist auch nichts Pfändbar, denn das Existenzminimum ist laut Artikel 1 GG unpfändbar.
Man wird Dir dann den § 44b SGB XII schon näher bringen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#302

Beitrag von Günter »

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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#303

Beitrag von Peterpanik »

Zu #306 ich fahre mit dem Auto der Kunden verstanden und kriege nur die Arbeitsstunden bezahlt, sonst nichts.
Und wo habe ich geschrieben das ich aus ALG II raus will, bleibe lieber drin, wegen meiner Gesundheitlichensituation.

Zu #307 im § 44b SGB XII kann stehen was will, erst mal muss ich verurteilt werden von einen Gericht und dann sehen wir mal weiter.
Und dann kommt das nähst Problem auch gegen das Grundsicherungsamt kann man Klagen und solche Klagen dauern ja viele Jahre.

Du weist doch Günter gehende sollte man ziehen lassen, habe ich immer so gehalten und nur dann bleiben die eignen Nerven auch gesund.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Do 10. Mai 2018, 18:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#304

Beitrag von Koelsch »

Peterpanik hat geschrieben: Do 10. Mai 2018, 14:54 Zu #307 im § 44b SGB XII kann stehen was will, erst mal muss ich verurteilt werden von einen Gericht und dann sehen wir mal weiter.
Und dann kommt das nähst Problem auch gegen das Grundsicherungsamt kann man Klagen und solche Klagen dauern ja viele Jahre.
Richtig, solche Klagen dauern viele Jahre. Sozialgerichte neigen aber sehr stark dazu, sich hier an das Sozialgerichtsgesetz zu halten und dort in § 86a Abs.2 Nr.3 SGG steht blöderweise, das Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben.

Bedeutet im Klartext - erst mal wird abgezogen bei Dir - und dann kannst Du jahrelang, wie Du ja durchaus richtig erkannt hat, dagegen klagen.

Natürlich weiß ich nicht, was zu der Frage im PPsG (PeterPanikspezialGesetz) steht :1:
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#305

Beitrag von marsupilami »

Peterpanik hat geschrieben: Do 10. Mai 2018, 14:54 Zu #306 ich fahre mit dem Auto des Kunden = nur 1 Kunde? verstanden und kriege nur die Arbeitsstunden bezahlt, sonst nichts.
Jetzt will ich's genau wissen.
Denn es bleibt ja nicht mehr viel.
Selbstständiger Fahrer auf Abruf, ohne eigenes Fahrzeug - Fahrzeug-Überführung.
Oder (Aushilfs-)Fahrer bei einer :unschuld: Spedition.

Ach, was soll ich lang rumrätseln, Peterpanik wird das schon noch erklären.

Peterpanik hat geschrieben: Do 10. Mai 2018, 14:54 Und wo habe ich geschrieben das ich aus ALG II raus will, bleibe lieber drin, wegen meiner Gesundheitlichensituation.
Dann wirst Du wohl oder übel deren Spiel nach deren Spielregeln spielen müssen.
Sicher kannst Du die Spielregeln bei Gericht überprüfen lassen, nur mit Barentnahmebelegen, wie Du sie oben eingestellt hast, kommst Du auch bei Gericht nicht weit.
Peterpanik hat geschrieben: Do 10. Mai 2018, 14:54Zu #307 im § 44b SGB XII kann stehen was will, erst mal muss ich verurteilt werden von einen Gericht und dann sehen wir mal weiter.
Und dann kommt das nähst Problem auch gegen das Grundsicherungsamt kann man Klagen und solche Klagen dauern ja viele Jahre.
Sowas nennt man bei uns im Süd-Westen einen Prozeß-Hans'l.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#306

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben: Do 10. Mai 2018, 15:55 Sowas nennt man bei uns im Süd-Westen einen Prozeß-Hans'l.
:pssst: Bei uns auch
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Re: Firmen - Ausgaben

#307

Beitrag von friys »

Aufgrund erheblicher Risiken für den Auftraggeber rät die IHK vom Einsatz „selbstständiger Kraftfahrer“ ohne eigenes Fahrzeug ab.

Peterpanik hat geschrieben: Do 10. Mai 2018, 10:30 was wann wo entschieden wird werden wir dann ja sehen, aber es wird mich nicht mehr betreffen da ich dann in Rente bin und niemand von mir Geld kriegt da ich im Pfändungssicheren - Bereich liege zur Zeit sind es ca. 1111,- € oder so, und bei mir ist ja nichts zu holen.
Peterpanik hat geschrieben: Do 10. Mai 2018, 14:54 Und wo habe ich geschrieben das ich aus ALG II raus will, bleibe lieber drin, wegen meiner Gesundheitlichensituation.
Dreist aber geradeheraus. Ja, der Gedanke von SGB II nahtlos zu SGB XII wechseln ist kein erfreulicher.

Du klagst über deine Gesundheitssituation, kannst aber für deine Kunden 9 Stunden ein Kraftfahrzeug fahren. Auffällig ist zu dem, dass Du dir wohl in deiner Rolle als hartnäckiger Legastheniker gefällst.

@Peterpanik, bei allem Respekt ob deiner Wehrhaftigkeit, aber jetzt bestätigt sich mir, dass Du den ganzen Zinnober nur veranstaltest, um letztendlich Zeit zu gewinnen. Dein Ziel ist: Pfändungsschutz! Dieses Geschäftsmodell finde ich zum :kotz: en.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#308

Beitrag von Günter »

Du weist doch Günter gehende sollte man ziehen lassen, habe ich immer so gehalten und nur dann bleiben die eignen Nerven auch gesund.
Die Bande ist faul, keiner hat mir ´ne Tür gereicht, also muss ich hier weiterlesen. :heul: :heul: :heul:
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Re: Firmen - Ausgaben

#309

Beitrag von Günter »

Peter, wenn du merkst du kommst nicht weiter, vielleicht findest du hier Hilfe und Weisheit

https://bewusstscout.wordpress.com/2017 ... erden/amp/
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#310

Beitrag von marsupilami »

Regel #5?


Ich werde versuchen, im Rahmen dieses Thread mich ab jetzt an #21 und #23 zu halten.
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Re: Firmen - Ausgaben

#311

Beitrag von Peterpanik »

Na ja jeder schreibt was er denkt und alles ist einfach gut für jeden.

Zu #310 dem widerspreche ich nicht, aber es gibt auch Ausnahmen die ich kenne wo es Aufschiebende Wirkung gibt, selbst schon zwei mal erlebt.

Zu #311 + 313 fahre für mehre Auftraggeber von 3,5 - 7,5 t., zur Gesundheit kann nicht schwer Heben, und das hat nichts mit den Fahren zu tun.
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Re: Firmen - Ausgaben

#312

Beitrag von Olivia »

:lalala: :lalala: :lalala:
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#313

Beitrag von Günter »

Nicht so laut Oli. :never:
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der ratlose
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Re: Firmen - Ausgaben

#314

Beitrag von der ratlose »

marsupilami hat geschrieben: Mi 9. Mai 2018, 07:56 @ ratlose: wenn Du Deine Dienste in Schweden anbieten willst, ist nach meiner Auffassung das teutsche JC außen vor.
der ratlose hat geschrieben: Di 8. Mai 2018, 20:40 ....
....
Machen wir es aber doch viel einfacher.
ich möchte wieder ein Büro anmieten um als Rechtsberater meine Dienste in Schweden anzubieten.
Wie und wo kann ich ersehen,nachschlagen, nachlesen oder mich irgendwie anders kundig machen, welche Mietkosten für das Büro angemessen,notwendig oder unvermeitbar im Sinne der ALG II VO sind.
Ich bin willig, ich möchte nicht gegen die ALG II VO verstoßen, ich möchte soviel Geld wie möglich verdienen, also wie hoch kann die Miete maximal sein ?
...
...
Du willst mir doch nicht erzählen, dass Du dann jeden Tag von Schland nach Knäckebrot pendelst um Deinen "gewöhnlichen Aufenthalt hier in Schland zu halten und damit Anspruch auf ALG zu haben?
Denn ich habe erhebliche Schwierigkeiten mir vorzustellen, dass das JC einfach so akzeptiert, dass Du als Teutscher mit Wohnung in Schweden und Arbeitsplatz/Büro in Schweden auf Leistungen nach dem SGB pochst.
Die werden Dich vielmehr an den schwedischen Staat und dessen Sozial-Leistungen verweisen.
Dann lässt sich sicherlich trefflich streiten und darüber aufregen, warum einem Teutschen Staatsbürger im Ausland Sozialleistungen bzw. Firmenausgaben verweigert werden.

Außerdem sehe ich das andersherum:
Du bzw. Peterpanik, ihr wollt Leistungen vom Staat bzw. behauptet: diese Ausgaben sind notwendig, um den "Betrieb" einzurichten bzw. am Laufen zu halten.
Staat(sbediensteter) sagt: Nö! eben nicht notwendig!


Es ist somit an Euch, ordentlich und nachvollziehbar zu begründen, warum doch.
Und wenn sich auch ein SG/LSG der Meinung des JC-Mitarbeiters anschließt und nicht der Euren, sind dann die Richter*innen per se doof?
Dann ist latürnich gut lamentieren.

Jetzt würde mich doch mal interessieren, um welche Ausgaben genau geht es eigentlich?
Und in welchem Zusammenhang stehen die zum ausgeführten Geschäft?

Geht's um Ausgaben für einen PC für die Dienstleistung "Rechtsberatung"?
Okay, kann ich nachvollziehen, macht Sinn.

Geht's um Ausgaben für eine Bohrmaschine im gleichen Gewerbe?
Da hab ich ein Problem mit.


Ich bin der Ansicht, wenn hier weiter mit Ernst und sinnvoll weiter diskutiert werden soll, dann müssen Fakten, müssen Art und Ziel des "Gewerbes" und die Ausgaben-Positionen, um die gestritten wird, auf den "Tisch".
Sonst bringt das hier alles nix.


Da bin ich einfach nur sprachlos.
Also fangen wir mal an.
Wieso täglich pendeln ?
Ein echter Grenzgänger ist jemand der täglich oder wöchentlich pendelt.
Wöchentliche Pendelkosten/Fahrtkostenwären um die 150,00 €
Ein echter Grenzgänger behält so seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

Dann ein unechter Grenzgänger.
Jemand der in einem Land wohnt, aber in einem anderen Land arbeitet.
Er kehrt halt nicht wöchentlich zurück.

Hier ist Tage zählen angesagt um den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu behalten. zuzgl. natürlich der sonstigen Anfordderungen, soziale Bindungen,Sportvereine usw.

Beide, der echte wie auch der unechte Grenzgänger können im Arbeitsland natürlich eine Wohnung,bzw Unterkunft haben.
VO EG 883/2004 sowie die entsprechenden Durchführungsverordnungen.

Das ging über jahre so, ohne Probleme. JC,SG,LSG.
Man kann sogar mal für 3 oder 4 Monate am Stück ins Ausland fahren und verliert so doch nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.
(LSG erprobt)


Also mal wieder zurück zur Büromiete.
Ich muß gar nichts. Ich möchte, Je veux,I want, ein Büro anmieten, und ich möchte und werde nur ein Büro anmieten wenn ich weiß das die Anmietung
des Büros rechtskonform,also im Einklang mit der ALG II VO erfolgen kann.
Ich möchte nichts anmieten was nicht mit der ALG II VO vereinbar ist.
Und nun marsupulami wirst du mir wenn du das JC bist, erklären müssen was angemessen,notwendig und unvermeidbar ist.
Denn wenn du das nicht kannst, dann Miete ich das nicht an, arbeite nicht und du wirst mich bezahlen müssen.
Aber nicht nur das, wenn ich nicht arbeite wirst du (als Behörde)auch den Unterhalt für die Kinder aufbringen müssen.
Meinst du nicht auch, es wäre schlauer mich in das geheime Buch (Regeln der Angemessenheit,Notwendigkeit und Unvermeitbarkeit von Betriebsausgaben im Sinne der ALG II VO) Einblick nehmen zu lassen, damit ich deinen eigenen Kriterien genügen kann ?

Nö? Ja dann bekomme ich eben weiterhin 1500 € im Monat von dir.

Und mal abschließend zur Thematik ob Richter in der Sozialgerichtsbarkeit blöde sind.
jep.
Die Masse ist strunzendämlich, völlig weltfremd und meinen das sie so etwas wie Sonnenkönige sind.
Bei Gericht:
ich: Die Handelsbolag meldet meinen Gewinnanteil an das zuständige Finanzamt. Dieser wird hier (ich zeige es) im Steuerbescheid ausgewiesen.
Richter: Aha, und die zahlen ihnen dann auch den Anteil aus!
ich: nein, die schicken mir dann einen Steuerbescheid, da steht dann drauf was ich an Steuern und Sozialabgaben zu zahlen habe.
Richter: Aha, aber wenn sie einen Verlustanteil haben, dann zahlt ihnen das Finanzamt doch die Steuern zurück die sie im letzten Jahr gezahlt hatten,als sie ein positiven Gewinnanteil hatten.
ich: Nein. :5: :5: :5:

oder ein Schenkelklopfer:
Richter: Ja, sie können doch mit dem Freibetrag bezahlen.
ich: klar, ich gehe in den Mediamarkt hole mir einen Fernseher für 5000 € und sage an der Kasse das ich mit meinem Steuerfreibetrag (immerhin um die 10.000€ bezahlen möchte.


Was soll ich groß sagen, es gibt gute Gründe warum dieses Land gegen die Wand rauschen wird.

Also Marsu, was für eine Büromiete ist nun angemessen? Ich will dort max 10 Tage im Monat arbeiten.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#315

Beitrag von Koelsch »

Ganz ehrlich - ich würd mich nicht von jemandem rechtsberaten lassen, der rechtlich im 19. Jahrhundert stehn geblieben ist und die Vorteile der unbestimmten Rechtsbegriffe negiert
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Firmen - Ausgaben

#316

Beitrag von Breymja »

Sozialgerichte neigen aber sehr stark dazu, sich hier an das Sozialgerichtsgesetz zu halten
Nein? Doch! Oh!
@Peterpanik, bei allem Respekt ob deiner Wehrhaftigkeit, aber jetzt bestätigt sich mir, dass Du den ganzen Zinnober nur veranstaltest, um letztendlich Zeit zu gewinnen. Dein Ziel ist: Pfändungsschutz! Dieses Geschäftsmodell finde ich zum :kotz: en.
Aber warum denn? Damit wäre doch endlich mal ein legitimes Ziel genannt. Nur, dass das bei der Aufrechnung nicht hilft, wenn es keine aufschiebende Wirkung gibt. In meinem Fall drüben empfinde ich das durchaus auch als legitimes Ziel, den Rechtsstreit soweit wie möglich zu verfolgen und die aufschiebende Wirkung solange mitzunehmen. Es geht ja nicht um Peanuts und die Situation ist alles andere als klar.
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Re: Firmen - Ausgaben

#317

Beitrag von kleinchaos »

Also erstmal finde ich es eine bodenlose Frechheit von Peter, hier einigen Usern Leseunfähigkeit und Dummheit zu unterstellen.
Wer hier gegen was resistent ist ergibt sich aus der Lektüre dieses Threads.

Zu bedenken ist auch, dass im Falle der GruSi oder der Erwerbslosigkeit die Pfändungsgrenze bei etwas über 850€ liegt. Also schön vorsichtig mit der Pfändungstabelle.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Firmen - Ausgaben

#318

Beitrag von der ratlose »

Nun ja Koelsch,
das must du ja auch nicht.
Und was die "Vorteile" der unbestimmten Rechtsbegrifflichkeiten betrifft, da werden sich in den nächsten Jahren noch viele Rentner,
Grusiempfänger und SGB II Empfänger umschauen und sich die Augen reiben.

Ich weiß das menschen mit einer gewissen IQ der meinung sind das sie solche Begrifflichkeiten ggfs. sehr gut ausfüllen können bei Gericht,
nur vergisst jemand wie du, das das andere die nicht so fit sind dann unter Umständen den Kopf kostet.
Und letztlich holt die befürworter der Willkür, sie irgendwann selbst ein.
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Re: Firmen - Ausgaben

#319

Beitrag von friys »

kleinchaos hat geschrieben: Fr 11. Mai 2018, 07:37 Zu bedenken ist auch, dass im Falle der GruSi oder der Erwerbslosigkeit die Pfändungsgrenze bei etwas über 850€ liegt.
Ja, wie immer gilt: "Das kommt drauf an". Trotzdem bin ich bisher davon ausgegangen: nicht pfändbar sind Grundsicherung nach SGB II o. SGB XII. Und als Pfändungsfreigrenzen sind in § 850c Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ab 01.07. 2017 bei Alleinstehenden Personen € 1.133,80 Euro monatlich festgesetzt. Kannst Du bitte näher erläutern, wie die Pfändungsgrenze bei etwas über 850 € entstehen kann!
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Re: Firmen - Ausgaben

#320

Beitrag von marsupilami »

@ ratloser:
Okay, lassen wir mal die Pendelei und Grenzgänger beiseite.

Ich stelle mir dann aber immernoch die Frage:
Wie willst Du in Schweden Rechtsberatung anbieten, wenn Du schon mit dem Begriff "Ermessen" nach deutschem Recht nicht klar kommst?

Wenn ich recht informiert bin, gibt es auch in Schweden - ähnlich wie in Schland - Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter.

Ich bin der absoluten Überzeugung, dass es - ähnlich wie in Schland - auch in Schweden Gesetze gibt, über deren Auslegung die dortigen Rechtsgelehrten bzw. Staatsanwalt versus Rechtsanwalt tagelang diskutieren oder gar streiten können.
Dass auch in Schweden die Angestellten/Beamten in den entsprechenden Institutionen zu bestimmten Fall-Konstellationen einen Ermessensspielraum haben. Heißt dort halt anders.
Diskretion.
Quelle: https://www.webtran.de/swedish/

Heißt in der Folge, dass auch Du dort in Schweden Deinen Kunden unter Umständen eben nicht eine abschließende Liste geben kannst, was genau letztendlich zulässig, gültig, .... ist.

Und nun?
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Re: Firmen - Ausgaben

#321

Beitrag von Günter »

Schon alleine die Frage an uns, welche Miete das JC für dein zukünftiges Büro als Rechtsberater in Schweden akzeptieren würde, disqualifiziert dich für den Rechtsberater müsstest du zumindest verstehen, dass das vom Mietmarkt in deiner auserwählten Gemeinde abhängig ist. Mit dem geringsten Einsatz deines Denkapparates hätte dir auffallen müssen, dass du uns mindestens den Ort und diverse Immobilienangebote, natürlich in Deutsch übersetzt von einem amtlich zugelassenen Dolmetscher vorlegen müsstest um halbwegs verlässliche Auskünfte zu haben. All das zeigt mir, dass du keine konkrete Hilfe suchst sondern nur Blödsinn labern polemisieren willst.
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Re: Firmen - Ausgaben

#322

Beitrag von Olivia »

Was sind denn die rechtlichen Voraussetzungen, um als Ausländer in Schweden Rechtsberatung überhaupt anbieten zu dürfen? In Deutschland darf ja auch nicht einfach so jeder beispielsweise als Rechtsanwalt, Hochschullehrer oder Firmenanwalt tätig werden.
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Re: Firmen - Ausgaben

#323

Beitrag von tigerlaw »

Ich bleibe noch mal bei PP.

Er hat zwar noch immer nicht alle Detals dargestellt (sollte er wohl auch nicht, s.u.), aber ich sehe derzeit folgendes Szenario:

Wenn man nur seine Arbeitskraft zu Markte trägt, aber sonst fast kein unternehmerisches Risiko trägt, läuft man sehr schnell Gefahr, als Scheinselbständiger gewertet zu werden. Bestes Beispiel: "Selbständiger" LKW-Fahrer, der auf einem vom Spediteur gestellten Sattelschlepper fährt. Dieses Modell wurde erst vor wenigen Monaten vom BSG gekippt.

Deinen Auftraggebern sollte dringend geraten werden, ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV-Bund anzustoßen, denn sonst könnte es sein, dass sie als Arbeitgeber qualifiziert werden und 40 % der an PP geleisteten Zahlbeträge als Gesamt-SV-Beitrag abführen müssen. Und wenn ihnen (bedingter) Vorsatz nachgewiesen wird, können die Beiträge für 30 Jahre nachgefordert werden. Natürlich abgesehen von den strafrechtlichen Folgen (bis hin zu Knast!).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Firmen - Ausgaben

#324

Beitrag von friys »

Das Transportgewerbe ist nicht gerade bekannt für einen fairen Umgang mit ihren Fahrern. Hinzu kommt noch das Lohndumping mit den osteuropäische LKW-Fahrern, die teils für einen Hungerlohn fahren. Und die "selbstständigen Kraftfahrer auf Abruf" die für den gesetzlichen Mindestlohn für Arbeitnehmer herum kutschieren, tragen ihren Teil zum Dilemma bei.
Peterpanik hat geschrieben: Mi 9. Mai 2018, 09:45 meine Arbeit die ich seit Jahren mit Zustimmung des Jobcenter genau seit 2002 ausführe ... Und das was ich tue ist mit meinen Finanzamt abgestimmt seit dem Jahr 2002
Es ist erstaunlich, dass @PP schon jahrelang sein Businessmodell finanziert bekommt.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#325

Beitrag von Günter »

Besonders in den Zeiten, bevor es das ALG II gab.
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