Und wenn Du mal beim EuGH nachfragst?kleinchaos hat geschrieben: ↑Mo 25. Mär 2019, 13:09 Wenn ich frage, was eher da war, Henne oder Ei, werd ich darauf vom Jc, SG, LSG, BSG, BGH, VerfG, BVerfG keine Antwort bekommen
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- marsupilami
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Muss das sein?
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Lieber Pedter, wie du uns mehrfach glaubhaft versichert hast, und wie auch aus deinen diversen Schreiben an JC und zuständige Gerichte hervorgeht, hast du intensiv rechtsverbindliche Beratung zu der für dich lebenswichtigen Frage: "Wie kann ich Geld zweimal ausgeben" beantragt.
Dann würde ich an deiner Stelle Schadensersatz wegen fehlender Beratung geltend machen
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 86#p513286
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Firmen - Ausgaben
Günter habe mal den ersten teil deines Vorschlages einfach mal umgesetzt, hier :
Wies weitergeht werde ich hier veröffentlichen.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Langsam mit den jungen Pferden!Peterpanik hat geschrieben: ↑Mi 27. Mär 2019, 07:54 Günter habe mal den ersten teil deines Vorschlages einfach mal umgesetzt, hier : 88. Frage.pdf
Wies weitergeht werde ich hier veröffentlichen.
Hat diese Plattform hier überhaupt eine entsprechende Lizenz nach dem neuen Urheberrechtsgesetz von Dir erworben?
Oder eben einen upload-Filter wenigstens in Arbeit?
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Re: Firmen - Ausgaben
Menno, der Urheber darf doch seine eigenen Ergüsse veröffentlichen.
Außerdem fallen wir unter die filterfreien Kleinforen.
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- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Der Urheber vielleicht ja, aber darf das Forum denn das?
Bist Du sicher, dass es diesen Unterschied zwischen gefilterten Groß-Foren und filterfreien Kleinforen tatsächlich gibt?
Da fängt das Problem doch schon an: dieses Forum existiert doch schon länger als seit 3 Jahren.
Beide Zitate aus https://www.mdr.de/medien360g/medienpol ... e-100.html
Bist Du sicher, dass es diesen Unterschied zwischen gefilterten Groß-Foren und filterfreien Kleinforen tatsächlich gibt?
Da fängt das Problem doch schon an: dieses Forum existiert doch schon länger als seit 3 Jahren.
Außerdem:Davon sollen Unternehmen ausgenommen sein, ...weniger als drei Jahre am Markt sind.
Hat denn das Forum entsprechende Rücklagen oder Spendenquellen?Es geht auch um die Auswertung von großen Text- und Datenmengen und eine weitergehende Vergütung für Urheber.
Beide Zitate aus https://www.mdr.de/medien360g/medienpol ... e-100.html
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Wir sind eindeutig nicht kommerziell. Also lass den Scheiß mit der INTERNET ZENSUR durch sogenannte Parlamentarier der EU.Nur die, die mit den urheberrechtlich geschützten Werken Geld verdienen. Artikel 2 der Richtlinie nimmt nicht-kommerzielle Plattformen wie Online-Enzyklopädien aus.
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Re: Firmen - Ausgaben
Marsu was ich hier aus freien Stücken frei veröffentliche da von bin ich der Urheber und was ich selbst erfinde oder schreibe darf ich veröffentlichen.
Und das gilt auch für alle Schreiben die man mir zuschickt, und zwar wenn ich die Nahmen von dritten Personen ordnungsgemäß unkenntlich mache.
Und das gilt auch für alle Schreiben die man mir zuschickt, und zwar wenn ich die Nahmen von dritten Personen ordnungsgemäß unkenntlich mache.
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Re: Firmen - Ausgaben
@ Günter: Ach.
Und ich dachte, ich hätte einen Weg gefunden, um ......
Naja.
Hat nicht sollen sein.
Und ich dachte, ich hätte einen Weg gefunden, um ......
Naja.
Hat nicht sollen sein.
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Re: Firmen - Ausgaben
Und ich mecker deswegen, weil das andere User verunsichert, was wir (sie) dürfen oder nicht dürfen.marsupilami hat geschrieben: ↑Mi 27. Mär 2019, 10:33 @ Günter: Ach.
Und ich dachte, ich hätte einen Weg gefunden, um ......
Naja.
Hat nicht sollen sein.
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Re: Firmen - Ausgaben
Also ich habe momentan den Vorteil in dieser Thematik über die "Bande" spielen zu können.
Das JC wie auch das SG und das LSG lassen sich nicht darüber aus woran genau nun ein Leistungsempfänger vorab feststellen kann ob eine
Betriebsausgabe angemessen,notwendig und unvermeitbar im Sinne der ALG II VO ist.
Glücklicherweise hat das LSG in seinen Abwimmelbeschlüssen richtige Klopfer gebracht.
Ich wiederum sage das wenn ich nicht weiß welche Betriebsausgaben und in welcher Höhe ich tätigen kann, dann mache ich sie eben nicht.
Ich will ja keine Betriebsausgaben tätigen die nicht machen darf.
Eingehende Aufträge werden einfach an die Kindesmutter weitergeleitet.
Keine Ausgaben, keine Einnahmen. Keine Einnahmen kein Einkommen. Kein Einkommen kein Unterhalt für die Kinder.
Kein Unterhalt für die Kinder dann Unterhaltssicherung. Die mauern.
Ich sage ich würde ja gerne ,aber ich darf nicht einmal Geld ausgeben um zur Arbeit zu fahren.
Also Verwaltungsgericht.Kinder wollen Geld.
Nun dämmert dem Verwaltunggericht was los ist, die BA hat eine Norm außer Kraft gesetzt (Ausgaben/Steuerrecht) eine neue eingeführt in der ALG II VO diese aber gar nicht ausgefüllt.
Richter wundert sich das das JC wie auch das SG und das LSG nicht wollen das ich arbeite, weil ich so sonst nur meinen Unterhalt zahle
und an ihnen die ganze Arbeit kleben bleibt.
Auch ein Verweis auf eine normale abhängig und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fruchtet nicht, weil ich einfach sage das das kein Thema ist dann zahle ich halt mein Einkommen aus einer abhängig und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Unterhalt an die Kinder.
Und aufeinmal möchte weder das JC, noch das SG wie auch das LSG nicht das ich normal arbeite.
(Wenn ein Arbeitgeber (mit dem ich einen Rahmenvertrag hatte) mich anmailt ob ich gleich nächste Woche z.b.in Paris arbeiten könnte, dann müsste ich das laut LSG einfach nur als lapidare "Interessenbekundung seitens des AG " verstehen.
Das findet wohl das Verwaltungsgericht nicht so witzig.
Nun stellt sich auch noch heraus das das JC massive Beratungsfehler getätigt hat, es hat die Kinder nicht darüber aufgeklärt das diese einen Anspruch auf Unterhaltssicherung gegen die deutsche Unterhaltssicherungsbehörde haben auch wenn die im Ausland leben.
Da bin ich ja mal gespannt wie das Landgericht reagieren wird (Stichwort BGH Urteil) wenn das mitbekommt was so läuft.
Ich darf aber weiterhin als Selbständiger in unserer gemeinsamen Gesellschaft arbeiten, weil da habe ich ja auch keine Ausgaben oder Einnahmen.
Also muß das JC auch nichts bearbeiten und das SG über nichts urteilen.
Die Gesellschaft wirft aber kaum was ab.
Und das was anfällt, kann das JC nicht anrechnen weil es schon vor Jahren an mich ausgezahlt wurde (auf veranlassung des JC und des SG) und nun von der Gesellschaft mit den Verbindlichkeiten aufgerechnet wird.
Und beim JC will niemand wissen wo ich bin,was ich so mache, solange ich genullte vEKS einreiche.
Solange wird mittlerweile anstandslos bezahlt, für mich (und die Kids)
Wenn ich mittendrin,also nach dem Bewilligungsbescheid Unterhalt zahle wird das so hingenommen, wenn ich das aber vorher angeben würde,
werden die Leistungen gekürzt.
Was für eine Irrenanstallt.
Das JC wie auch das SG und das LSG lassen sich nicht darüber aus woran genau nun ein Leistungsempfänger vorab feststellen kann ob eine
Betriebsausgabe angemessen,notwendig und unvermeitbar im Sinne der ALG II VO ist.
Glücklicherweise hat das LSG in seinen Abwimmelbeschlüssen richtige Klopfer gebracht.
Ich wiederum sage das wenn ich nicht weiß welche Betriebsausgaben und in welcher Höhe ich tätigen kann, dann mache ich sie eben nicht.
Ich will ja keine Betriebsausgaben tätigen die nicht machen darf.
Eingehende Aufträge werden einfach an die Kindesmutter weitergeleitet.
Keine Ausgaben, keine Einnahmen. Keine Einnahmen kein Einkommen. Kein Einkommen kein Unterhalt für die Kinder.
Kein Unterhalt für die Kinder dann Unterhaltssicherung. Die mauern.
Ich sage ich würde ja gerne ,aber ich darf nicht einmal Geld ausgeben um zur Arbeit zu fahren.
Also Verwaltungsgericht.Kinder wollen Geld.
Nun dämmert dem Verwaltunggericht was los ist, die BA hat eine Norm außer Kraft gesetzt (Ausgaben/Steuerrecht) eine neue eingeführt in der ALG II VO diese aber gar nicht ausgefüllt.
Richter wundert sich das das JC wie auch das SG und das LSG nicht wollen das ich arbeite, weil ich so sonst nur meinen Unterhalt zahle
und an ihnen die ganze Arbeit kleben bleibt.
Auch ein Verweis auf eine normale abhängig und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fruchtet nicht, weil ich einfach sage das das kein Thema ist dann zahle ich halt mein Einkommen aus einer abhängig und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Unterhalt an die Kinder.
Und aufeinmal möchte weder das JC, noch das SG wie auch das LSG nicht das ich normal arbeite.
(Wenn ein Arbeitgeber (mit dem ich einen Rahmenvertrag hatte) mich anmailt ob ich gleich nächste Woche z.b.in Paris arbeiten könnte, dann müsste ich das laut LSG einfach nur als lapidare "Interessenbekundung seitens des AG " verstehen.
Das findet wohl das Verwaltungsgericht nicht so witzig.
Nun stellt sich auch noch heraus das das JC massive Beratungsfehler getätigt hat, es hat die Kinder nicht darüber aufgeklärt das diese einen Anspruch auf Unterhaltssicherung gegen die deutsche Unterhaltssicherungsbehörde haben auch wenn die im Ausland leben.
Da bin ich ja mal gespannt wie das Landgericht reagieren wird (Stichwort BGH Urteil) wenn das mitbekommt was so läuft.
Ich darf aber weiterhin als Selbständiger in unserer gemeinsamen Gesellschaft arbeiten, weil da habe ich ja auch keine Ausgaben oder Einnahmen.
Also muß das JC auch nichts bearbeiten und das SG über nichts urteilen.
Die Gesellschaft wirft aber kaum was ab.
Und das was anfällt, kann das JC nicht anrechnen weil es schon vor Jahren an mich ausgezahlt wurde (auf veranlassung des JC und des SG) und nun von der Gesellschaft mit den Verbindlichkeiten aufgerechnet wird.
Und beim JC will niemand wissen wo ich bin,was ich so mache, solange ich genullte vEKS einreiche.
Solange wird mittlerweile anstandslos bezahlt, für mich (und die Kids)
Wenn ich mittendrin,also nach dem Bewilligungsbescheid Unterhalt zahle wird das so hingenommen, wenn ich das aber vorher angeben würde,
werden die Leistungen gekürzt.
Was für eine Irrenanstallt.
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Re: Firmen - Ausgaben
Auch ich will von denen wiesen was ich darf aber weiß es bis heute nicht und auch das LSG hat es mir nicht gesagt : 1 teil-
Es fehlen im 2 teil nur die Seiten 6 + 7 mit der Rechtsmittelbelehrung.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Fr 29. Mär 2019, 16:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Firmen - Ausgaben
Hier der zweite Teil da von :
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Und hier meine Beschwerde da zu :
Hinweis da zu mein Antrag auf PKH ist noch nicht bewilligt vom BSG.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Firmen - Ausgaben
Ist denn die Revision zum BSG zugelassen worden? Wenn ja warum?
Re: Firmen - Ausgaben
Nicht Revision, sondern Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (§ 160a SGG) hat PP wohl eingelegt und dazu PKH beantragt. Es besteht, das muss man sehen, aber auch da die geringe Chance, dass das BSG PKH ablehnt, weil es in seiner Blindheit keine Erfolgsaussichten erkennen kann.
PP wird uns sicher bald seinen Triumph verkünden können, das ihm PKH gewährt wurde und er einen Anwalt gefunden hat, der das gerne für ihn durchfechten wird.
PP wird uns sicher bald seinen Triumph verkünden können, das ihm PKH gewährt wurde und er einen Anwalt gefunden hat, der das gerne für ihn durchfechten wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben
Die begründung des LSG ist mir so auch bekannt.
Es wird letztentlich immer hervorgehoben das es sich um eine "abstrakte Frage" handeln würde.
Wenn aber das JC eine Beratungs und Aufklärungspflicht hat dann muss sie die Kriterien nennen.
Denn die Kosten der Unterkunft durfen auch nur übernommen werden wenn diese angemessen,notwendig und unvermeitbar sind.
Und da muß explizit zu erkennen sein wie sich die angemessenheit, die notwendigkeit und die unvermeitbarkeit ergeben bzw. was die Obergrenze ist.
Die LSGs blocken hier ganz gezielt ab, weil das sonst aufplatzt.
Den richtigen Schritt dürfte ein Gang vor das BVerfg sein, warum sollte ein LE Gelder zurückzahlen die er für Betriebsausgaben ausgegeben hat wenn er vorher gar nicht wissen kann ob diese nicht angemessen notwendig und unvermeitbar im Sinne des SGb II sind.
Es wird letztentlich immer hervorgehoben das es sich um eine "abstrakte Frage" handeln würde.
Wenn aber das JC eine Beratungs und Aufklärungspflicht hat dann muss sie die Kriterien nennen.
Denn die Kosten der Unterkunft durfen auch nur übernommen werden wenn diese angemessen,notwendig und unvermeitbar sind.
Und da muß explizit zu erkennen sein wie sich die angemessenheit, die notwendigkeit und die unvermeitbarkeit ergeben bzw. was die Obergrenze ist.
Die LSGs blocken hier ganz gezielt ab, weil das sonst aufplatzt.
Den richtigen Schritt dürfte ein Gang vor das BVerfg sein, warum sollte ein LE Gelder zurückzahlen die er für Betriebsausgaben ausgegeben hat wenn er vorher gar nicht wissen kann ob diese nicht angemessen notwendig und unvermeitbar im Sinne des SGb II sind.
Re: Firmen - Ausgaben
Das richtet sich nach der Angemessenheit. Diese wiederum ist eine Ermessens- und Auslagungssache. Und diese ist verfassungsrechtlich anerkannt.
Soweit der Gesetzgeber auf abschließende Regelungen verzichtet, überträgt er die Verantwortung für die Sachrichtigkeit des Handelns auf die Behörde und erwartet von ihr, dass sie die Entscheidung trifft, die den besonderen Umständen des Einzelfalls am besten Rechnung trägt. Dass die gesetzliche Einräumung von Ermessen verfassungsrechtlich zulässig ist, ist allgemein anerkannt.[
https://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen
Re: Firmen - Ausgaben
So isses, und das Lamentieren, "es muss genau erkennbar sein" ist das Lamentieren gegen die unbestimmten Rechtsbegriffe - die sich längst als Segen für ein halbwegs funktionierendes Rechtssystem erwiesen haben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Firmen - Ausgaben
Ich hab den Beitrag von dem ratlosen abgetrennt und hier hin verschoben - http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=77&t=24407
der passt hier nicht mehr rein
der passt hier nicht mehr rein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben
Das Jobcenter hat eine Entscheidung getroffen ohne die da zugehörigen Firmenbeleg zu prüfen, habe deswegen mal diese EA eingelegt :
Werde erzählen wie es weitergeht hier.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Nun ist noch die Festsetzung gekommen habe dagegen schon Widerspruch eingereicht und zusätzlich diese EA hier :
Werde hier auch weiter berichten in der Sache.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Mein Beschwerde gegen den Beschluss S 5 AS 68/19 ER ( Der Beschluss liegt Tigerlaw vor und er kann ihn veröffentlichen.) hier :
Wenn sich was tut werde ich weiter berichten hier.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.