Firmen - Ausgaben
Re: Firmen - Ausgaben
Sachlich bleiben Leute, hier ist der Hilfebereich, auch wenn man gelegentlich vermuten könnte, es sei der Witze-Fred. Der Richter wird bestimmt dankbar zur Kenntnis nehmen, dass ihm ein hilfreicher Mensch die Konsequenzen der Gesetzgebung erläutert. Das Jurastudium liegt vermutlich einige Jahre zurück und das Datendingends-Gesetz ist ganz neu. Da braucht der gute Mann oder die Frau schon mal eine kleine Hilfestellung.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Firmen - Ausgaben
Ich hatte am 04.11.2017 eine Strafanzeige gegen mich selbst gestellt :
hier die Entscheidung der StW. - Kassel.
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Re: Firmen - Ausgaben
Und hier meine Beschwerde da zu :
bin der Meinung das Ich aus siecht des Jobcenters ein Sozialbetrüger bin, da Ich dem Jobcenter über 10000,-€ schulde. Aber warum stellt niemand vom Jobcenter gegen mich Strafanzeige wegen Sozialbetrug bis Heute bei der Stadtanwaltschaft in Kassel, auch der Geschäftsführer stellt keine.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Firmen - Ausgaben
Das habe ich dir schonmal erklärt, ich machs aber kein zweites Mal mehr. Vielleicht ist dir wer anders behilflich.
Re: Firmen - Ausgaben
Mann ist der Staatsanwalt höflich.
Ich hätte als Staatsanwalt geschrieben:
Das Ermittlungsverfahren gegen sie muss eingestellt werden, weil in Deutschland Dummheit verbohrte Rechthaberei nicht strafbar ist.
Ich hätte als Staatsanwalt geschrieben:
Das Ermittlungsverfahren gegen sie muss eingestellt werden, weil in Deutschland Dummheit verbohrte Rechthaberei nicht strafbar ist.
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Re: Firmen - Ausgaben
Und noch was zum lesen vom 9.5.2018, man versucht von Seiten der StW. - Kassel nun zum zweiten mal das Verfahren zu verzögern, so :
obwohl die Oberstadtanwaltschaft Frankfurt das Verfahren schon mal zur weiteren Aufklärung nach Kassel zur StW. zurück verwiesen hatte.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Hier wieder meine Beschwerde da gegen :
bin nun gespannt was die in Frankfurt machen bzw. Entscheiden tun zum zweiten mal in dieser Sache.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Firmen - Ausgaben
.... bezieht sich nicht auf die aus meiner Sicht richtigen Schreiben der Staatsanwaltschaft.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben
Nur mal als Hinweis: wenn Du auf Briefen den Absender Deines Einzelunternehmens als "Firma" angibst, dann musst Du damit rechnen, dass Dich das Amtsgericht auf Unterlassung verklagt. Du handelst damit rechtsmissbräuchlich und bist für den entstehenden Schaden verantwortlich. Für das Jobcenter sind die aus dem Rechtsmissbrauch entstehenden Kosten nicht notwendig, da vermeidbar. Du würdest damit Deinen Schuldenberg noch weiter erhöhen.
Achtung bei der umgangssprachlichen Bezeichnung „Firma“!
Eine Firma im rechtlichen Sinne führt nur, wer im Handelsregister eingetragen ist. Das liegt daran, dass es sich bei der „Firma“ nicht, wie umgangssprachlich üblich, um den gesamten Geschäftsbetrieb, sondern gemäß § 17 des Handelsgesetzbuches (HGB) lediglich um den Namen des im Handelsregister eingetragenen Unternehmens handelt. Führt jedoch ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen eine sogenannte „Firma“, handelt der Inhaber missbräuchlich und kann auf Unterlassung des Gebrauchs durch das zuständige Amtsgericht, Registergericht, angehalten werden.
https://www.ihk-lahndill.de/blob/ldkihk ... n-data.pdf
Re: Firmen - Ausgaben
@Koelsch-Eine Frage der Ordnung halber: Warum zitierst Du aus dem o.g. Urteil und machst aus DM nun EURO? Im Urteil geht es um eine Steuerprüfung bei einem selbständig tätigen Rechtsanwalt, der in seiner Gewinnermittlung für das Jahr 2000 einen Verlust in Höhe von 4.170 DM errechnete.Koelsch hat geschrieben: ↑Mi 23. Mai 2018, 22:04 Na dann will ich mal ausnahmsweise zitieren:
Tja - und da stand der Kläger nun, hatte 1.080 € plus Vorsteuer ausgegeben und diese Ausgabe wurde nicht anerkannt, sein Gewinn stieg also um 1.080 € plus Vorsteuer....fDas JC hat die Betriebsausgaben für Zeitschriften zu Recht um 1.080 € (Tz. 1.4 und Anlage 6, BP-Bericht) und die Vorsteuer darauf gekürzt....
ZITAT: FG München, Urteil vom 07.04.2010 - Aktenzeichen 13 K 4404/07
https://www.rechtsportal.de/content/view/pdf/589714Entscheidungsgründe:
II, 3b) Das FA hat die Betriebsausgaben für Zeitschriften zu Recht um 1.080 DM (Tz. 1.4 und Anlage 6, BP-Bericht) und die Vorsteuer darauf (75,60 DM, Anlage 5, BP-Bericht) gekürzt. Der Kläger hat in seiner Gewinnermittlung für das Streitjahr zwar Aufwendungen in Höhe von 2.280 DM geltend gemacht (BP-Bericht, Anlage 6). Der Kläger hat aber trotz Aufforderung des Betriebsprüfers die betriebliche Veranlassung der Aufwendungen für Zeitschriften nicht nachgewiesen. Auch im Klageverfahren haben die Kläger zur Begründung ihrer Klage die betriebliche Veranlassung nur behauptet, jedoch nicht nachgewiesen. Dem Gericht wurde auch nicht mitgeteilt, für welche Fachzeitschriften die Ausgaben getätigt wurden. Zwar ist den Klägern zuzustimmen, dass Aufwendungen für Fachliteratur für eine Rechtsanwaltskanzlei in Höhe von 2.280 DM in einem Jahr ein geringer Betrag sind. Jedoch spricht der Umstand, dass die geltend gemachten Aufwendungen niedrig sind, nicht dafür, dass es sich deshalb um juristische Fachliteratur handelt. Der fehlende Nachweis der betrieblichen Veranlassung der geltend gemachten Aufwendungen geht nach den Regeln der Beweislast zu Lasten der Kläger. Im Übrigen hat der Kläger ausweislich des Aktenvermerks zur Schlussbesprechung am 20. Februar 2006 einen Ansatz von Betriebsausgaben für Zeitschriften für das Jahr 2000 in Höhe von 1.200 DM akzeptiert (BP-Handakte Bl 280 f.). Da das FA nur einen Betrag von 1.200 DM der Aufwendungen als betrieblich veranlasst berücksichtigt hat, ist auch die entsprechende weitere Kürzung des Betriebsausgabenabzugs für die bezahlte Vorsteuer zutreffend. Angesichts des Umstandes, dass die Kläger nicht einmal die betriebliche Veranlassung der Kosten in Höhe von 1.200 DM nachgewiesen haben, hat das Gericht Zweifel, ob diese Aufwendungen als Betriebsausgaben anerkannt werden können. Das Gericht kann jedoch diese Frage dahingestellt sein lassen, denn es ist wegen des im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Verböserungsverbots (BFH-Urteile vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BStBl II 1997, 727 [729] und vom 7. November 2000 III R 23/98, BStBl II 2001, 338 [340] jeweils m.w.N.) an einer Korrektur der Steuerfestsetzung zu Lasten der Kläger gehindert....
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprech ... bsausgaben
Re: Firmen - Ausgaben
Ich hab darauf hingewiesen, dass ich da etwas gemogelt hab
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Firmen - Ausgaben
Stimmt, da wird nicht geklagt, sondern es kommt ein Strafbefehl. Gleichzeitig ergeht die Gewerbeuntersagung durch das Gewerbeamt. Da dies die Hilfebedürftigkeit absichtlich vergrössert, kürzt das Jobcenter die Leistungen wegen Sozialwidrigkeit.
Re: Firmen - Ausgaben
Ein Strafbefehl? Ich dachte der kommt von Staatsanwaltschaft. Eine Gewerbeuntersagung dürfte auch etwas übertrieben sein, für die erste Ermahnung, insbesondere da diese Kenntnis durchaus fehlen kann.
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Re: Firmen - Ausgaben
Zu #415, hier noch die Nachreichung zur meiner Beschwerde nach Frankfurt von mir :
ob das richtig oder falsch ist weis ich nicht, aber ein versuch ist der Antrag doch wert, schauen wir mal was passiert.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Firmen - Ausgaben
@Olivia: Zwangsgeld wird da verhängt, das ist wohl der korrekte Begriff.
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Re: Firmen - Ausgaben
Was ist eine "Stadtanwaltschaft" und was genau sind "Streubescheide"?
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Firmen - Ausgaben
Das ist die Anwaltschaft der Stadt, die dich mittels Bescheid zum Streuen der Gehwege verpflichtet. Oder so ähnlich.
Re: Firmen - Ausgaben
Die Stadtanwaltschaft ist bekanntlich die Anwaltschaft der Stadt, also vermutlich das Konglomerat der in der Stadt ansässigen Anwälte. Das die eine Sammeladresse haben, ist aber eher selten der Fall - und den Streubescheid erhält der brave Bürger, wenn er im Winter seinen Streupflichten nachgekommen ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Und das Streusalz kann man als Firmen-Ausgabe deklarieren?
Nur um die Biege zum eigentlichen Anliegen dieses Threads zu kriegen.
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Signatur?
Muss das sein?
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Re: Firmen - Ausgaben
Richtig, aber nur einmal, denn bekanntlich kann man nur einmal streuen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Das gibt aber Probleme, wenn es lange schneit. Dann müsste man mehrmals streuen - bekommt aber wohl nur einmal Streusalz anerkannt.
Viele Gemeinden sind aber deswegen nett und bieten kostenfreies Streusalz an der Tafel, eh am Straßenrand an. Welche Nachweise man da aber über seine Bedürftigkeit zur Entnahme des Streus braucht -
Re: Firmen - Ausgaben
OT: ich kann nicht mehr, ihr macht mich fertig, ....
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Re: Firmen - Ausgaben
Die in Frankfurt haben wieder meiner Beschwerde ja Recht gegeben, lesen :
nun bin ich mal gespannt wie das weitergeht, schauen wir mal.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Di 29. Mai 2018, 14:36, insgesamt 1-mal geändert.