Ich hab' mir die Mühe gemacht, das obige pdf herunterzuladen und zu lesen.
Zu meiner Schande muss ich gestehen: ich bin doof.
Begründung: weder mein IQ noch meine gefühlte Hirnmasse - ob überhaupt eine vorhanden ist, wage ich jetzt zu bezweifeln - können einen Zusammenhang zwischen dieser "zur Kenntnisnahmen" und dem verlinkten Grundgesetz-Artikel herstellen.
Abgesehen davon halte ich den Betreff für einen Selbst-Knieschuss.
Da steht: zur Kenntnisnahme.
Das hieße - wenn ich der Empfänger wäre - gut, ich nehme zur Kenntnis, ab in die Ablage damit.
Steht ja auch so im ersten Satz des Fließtextes.
So weit alles gut.
Nur: Zur Kenntnisnahme heißt: ich muss nichts tun.
Aber dann verließen sie ihn.
Die Guten Geister den Peterpanik.
"lch schulde dem Jobcenter nach eigener Aussage über 18000,- € und man zeigt mich nicht an als Sozialbetrüger. "
Das liest sich so, als ob Du, PP, selbst aufsummiert hättest und Du Dich jetzt darüber wunderst, dass die andere Seite ihr Geld nicht wiederhaben will.
Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass wenn das JC auch nur ansatzweise einen Sozialbetrug sehen würde, hättest Du schon längst die Staatsanwaltschaft ernsthaft an den Hacken.
"lch erwarte das sie Herr XX nachdem Sie es wissen ab Heute das Sie mich
als Sozialbetrüger jetzt nun sofort umgehen
d bei der Staatsanwaltschaft Kassel auch anzeigen."
Ein Richter am BSG kann nicht einfach so Anzeige "erstatten".
Da erwartet man dann schon ein wenig mehr als: ich erstatte Anzeige gegen PP wg. Sozialbetrug.
Dann müsste sich der Herr Richter die Akten kommen lassen, sich da durchackern, rückfragen - vermutlich bei mehrereren Stellen.
Das ist nicht sein Job und auch nicht seine Zuständigkeit.
Anmerkung: ich halte diese Formulierung "Anzeige erstatten" für gewagt.
"erstatten" impliziert für mich, dass ich etwas weggeben habe und nun zurückbekomme.
Abgesehen davon würde vermutlich die Staatsanwaltschaft in Kassel dem Herrn Richter nahelegen:
Zieh die Anzeige zurück, wir haben bereits eine meter-dicke Akte, hier mal ein kurzer Überblick:
Und dann käme eine Liste von Aktenzeichen, mit kurzem Betreff und 2, 3 Sätzen Kommentar dazu.
Ich bin überzeugt, dass der Herr Bundessozialgerichtsrichter dem Wunsch der "Kollegen" in Kassel dann gerne nachkommen wird.
"Und
ich erkläre noch persönlich das ich nie Geld an das Jobcenter Korbach zurückzahlen werde."
Sowas Lächerliches hab ich noch nicht mal im Witze-Fred gefunden.
Begründung: Alle beteiligten Institutionen - JC, SG, LSG, Staatsanwaltschaften, .... - wissen, dass aufgrund Deiner aktuellen wirtschaftlichen Lage nicht mit einer Rückkehr irgendwelcher Gelder zu rechnen ist.
Im Gegenteil: man wird - Antragstellung und Vermögensverhältnisse vorausgesetzt - weiter Geld (Regelsatz, KdU) in Dich "reinbuttern".
Denn dazu ist man verpflichtet.
Finanzielle Hilfestellung auf Antrag.
Aber wehe, Du meldest Dich aus dem Bezug ab, stellst keinen WBA oder meldest gar ordnungsgemäß Geldeingang:
Dann wird man sich auf Dich stürzen wie die Geier auf's Aas.
"Wenn ich keine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft Kassel kriege bis zum 31.05.2019
werde ich also Sie dann Anzeigen wegen decken eines Sozialbetrügers im Richteramt."
Mal abgesehen von der Formulierung: ich könnte mir vorstellen, dass der Anwalt des Herrn Bundessozialgerichtsrichters diese Anzeige in der Luft zerreißen wird und noch nicht mal ein Verfahren eröffnet werden wird.
Auch ist diese Fristsetzung nun doch ein wenig kurz um nicht zu sagen: unrealistisch.
Über die Rechtschreibung und Formulierung möchte ich mich nicht weiter auslassen.
Das tu' ich mir nun doch nicht an.
Ach ja, hätt' ich fast vergessen:
"....und noch was ich stehe ihnen jeder Zeit für ein Gespräch nach Terminabsprache zur Verfügung "
Bei diesem freiwilligen Angebot musst Du aber damit rechnen, dass Du die Fahrtkosten nicht erstattet bekommst.