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Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Jul 2019, 19:43
von Peterpanik
Wampe es sind nur Anträge von mir was die Staatsanwälte machen weiß ich und du auch nicht,
und das liegt nicht in meiner Hand aber wo steht geschrieben das man denen keine Vorschläge machen kann ...

Ist wie in meinen Jobcenter die Mitarbeiter kann man bitten wie man will das sie einen vormachen wie man das gleiche Geld zwei mal ausgibt,
und ich bitte die seit Jahren und auch die Richter beim SG, LSG und BSG aber auch diese Damen und Herren können es mir nicht vormachen.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Jul 2019, 19:54
von Koelsch
Da steht aber nix von Antrag und Vorschlag. Kennst Du den § 164 StGB?

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Jul 2019, 19:56
von marsupilami
O ohhh!
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Jul 2019, 19:58
von Peterpanik
Zu # 1275,
Koelsch fordern kann man alles was dann ein Richter da raus macht weist du und ich nicht,
werden wir beide irgend wann mal erfahren in nächsten Jahren und dann sehen wir weiter ...

Zu # 1276,
verdrehe es nicht Marsu die Richter haben mir als Gewerbetreibenden schlich Betrug unterstellt in ihren Beschlüssen.
Die zwei Beschlüsse hat tigerlaw und er darf sie auch veröffentlichen hier ohne Nahmen ob er es tut weiß ich nicht.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Jul 2019, 20:18
von Koelsch
Die Beschlüsse kannst Du doch auch hier veröffentlichen. Warum sollte tigerlaw für Dich die Namen da raus löschen?

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Jul 2019, 20:25
von Peterpanik
Kölsch einfach weil ich es nicht kann, aber kann sie auch dir schicken da für.

zu # 1253 sind einmal 14 und 18 seiten und ich kriege das nicht hin, leider ...

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Jul 2019, 20:32
von Koelsch
Warum kannst Du da die Namen nicht rauslöschen. Kannst Du bei den anderen zahlreichen Schriftstücken von Dir doch auch.
Mir brauchst Du die nicht zu schicken, ich warte geduldig, bis Du die hier veröffentlicht hast.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Jul 2019, 20:51
von Günter
oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt,

Ich kann ihn verstehen, er hält es mit dem ollen Sokrates, der gesagt hatte: "Ich weiß, dass ich nicht weiß."

Also sagt er, wenn er es nicht weiß, dann soll doch die allwissende Justiz den Sachverhalt ermitteln.

Nur ist Justitia nicht allwissend sondern blind.

Bild

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mo 15. Jul 2019, 06:17
von Peterpanik
Hinweis für alle hier jeder der die LSG-Beschlüsse will kann mir eine PN schicken und bitte mit Mailadresse und ich schicke sie ihn sofort.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mo 15. Jul 2019, 08:55
von Koelsch
Damit es etwas klarer wird, worum PP streitet zitiert aus dem Beschluss des LSG:
Nach Überzeugung der Kammer fehle der Nachweis des betrieblichen Zusammenhangs
auch bei den folgenden Ausgaben:
  • Staubsauger in Höhe von 69,99 Euro'
  • Alkohol sowie kalt/warmes Buffet und Barentnahme anlässlich des 60.Geburtstags/Firmenfeier in Höhe von insgesamt 420,54 Euro
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung, Führerscheinuntersuchung, Ausstellen der Fahrerlaubnis mit Eintragung in Höhe von
    insgesamt 274,53 Euro,
  • Zeitung in Höhe von 7,00 Euro,
  • Hermes-Portokosten in Höhe von insgesaml23'27 Euro
  • Stadt Kassel Verkehr ,,Knöllchen" in Höhe von 15,00 Euro
  • Weihnachtspräsente (versch. wurstsorten / Alkohol) in Höhe von insgesamt 88,67 Euro,
  • Gutschein Gaststätte ***..in *** in Höhe von 30,00Euro,
  • Geschäftsessen Restaurant **** in Höhe von 23,40 Euro
Hierbei genüge entgegen der Ansicht des Klägers der pauschale Vortrag' alle geltend
gemachten Ausgaben seien betrieblich veranlasst gewesen (wie im Termin zur mündlichen Verhandlung geschehen), zur Überzeugung der Kammer für einen Nachweis nichtaus
Die vom Kläger im streitgegenständlichen Zeitraum aufgelisteten PC-Kosten seien bei
der Gewinnermittlung nicht abzusetzen, da das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis stehe (§ 3 Abs' 3 Satz 3 Alg ll-V)' lm
oktober 2015 habe der Kläger einen neuen Monitor (NEC Monitor E325) für 509'00 Euro
gekauft. Bei Einnahmen von durchschnittlich rund 90O,OO Euro monatlich' mache dies
mehr als die Hälfte aus und stehe damit nach Überzeugung der Kammer in einem auffälligen Missverhältnis. Der vom Kläger gekaufte Monitor messe nach einer lnternetrecherche 32 Zoll (ca. 80 cm Bildschirmdiagonale). Dies sei für eine ,,normale" betriebliche Nutzung nicht notwendig. Laut einem Praxistipp, veröffentlicht auf der lnternetseite
www.chip.de, habe ,,der standardmonitor 17 Zoll (43,18 cm) Bildschirmdiagonale mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixeln. Für normale Büroanwendungen und das surfen
im lnternet ist das völlig ausreichend." ,,Bildschirme mit 30 Zoll und mehr machen [dagegen] normalerueise nur für professionelle Anwendungen wie Photoshop, Videoschnitt
oder cAD-Programme sinn.
Das im Oktober 2015 und November 2015 entnommene Bargeld für die Firma in Höhe
von 290,00 Euro monatlich sei laut klägerischem Vortrag für die Bezahlung von Helfern
und für andere Kleinausgaben benutzt worden. Dies könne jedoch ohne Vorlage von entsprechenden Quittungen/Empfangsbestätigungen der entsprechenden Helfer und/oder Belegen nicht als betrieblich veranlasst bzw. notwendig anerkannt werden solche Quittungen und Nachweise lägen laut klägerischem Vortrag aber nicht vor
....ach so - von Betrug oder Betrugsvorwurf lese ich auf den 18 Seiten des Beschlusses nix. (OK, hab's auch nur überflogen)

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mo 15. Jul 2019, 09:11
von Peterpanik
Will mal ein Sache raus-greifen ich bin Diabetiker und mein Arzt hat mir Empfohlen wegen der Schrift einen größeren Monitor ( Meiner alter war kaputt geganen.) zu kaufen und das habe ich getan. Und noch eins die Geschäftsessen waren wichtig konnte danach bei der Firma in Kassel - Geld verdienen, und ohne diese vorgeschriebne Arbeitsmedezienicheuntersuchung kann man leider keine Führerschein verlängern für mein Gewerbe.

Hätte den Richtern persönlich alles erklären können, aber man hat keine Verhandlung im LSG gemacht, man hat mir Rechtlichesgehör verweigert.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mo 15. Jul 2019, 09:18
von Koelsch
Es wird aber im Beschluss nirgends erwähnt, dass Du diese Gründe vorgetragen hättest.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mo 15. Jul 2019, 09:23
von Peterpanik
Koelsch es gab keine Verhandlung im LSG zu der Sache.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mo 15. Jul 2019, 09:25
von Koelsch
Beim SG hast Du das aber offensichtlich auch nicht vorgetragen und darauf bezieht sich das LSG

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mo 15. Jul 2019, 09:27
von kleinchaos
Man kann sich ja auch schriftlich äußern. ZB in der Klagebegründung

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mo 15. Jul 2019, 09:35
von Günter
Aber das ist wie mit dem Geld, was weg ist ist weg und bei Gericht heißt es Chance vertan,

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mo 15. Jul 2019, 09:44
von Koelsch
kleinchaos hat geschrieben: Mo 15. Jul 2019, 09:27 Man kann sich ja auch schriftlich äußern. ZB in der Klagebegründung
Das SG erwähnt anscheinend nix in dieser Richtung

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mo 15. Jul 2019, 15:15
von Peterpanik
Koelsch im SG habe ich das so und noch mehr erklärt der Richterin und auch schriftlich wurde einiges den LSG erklärt,
aber diese Richter wollen nichts ändern am System deswegen ist es wie es ist und ich gehe nun zum BSG mit der Sache.

Und im SG damals war ich mit Beistand in der Verhandlung und trotzdem hat die Richterin da gelogen und betrogen mich.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mo 15. Jul 2019, 15:32
von Koelsch
Dann schaun mer mal, was das BSG dazu sagt

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Sa 20. Jul 2019, 16:56
von Knipsibunti
Ich klicke mich gerade ein wenig durch Threads anderer Problemfälle und bin am Posting #1256 von koelsch hängen geblieben.

Einige Sachen machen mich auch stutzig, was die betriebliche Notwendigkeit angeht.
Strafzettel sind "Privatvergnügen" und keine Betriebsausgabe. "Weihnachtspräsente", "Firmenfeiern" etc. klingen für mich ebenfalls vermeidbar. Zweimal Ausgaben in Höhe von 290 Euro für nicht näher bezeichnete Helfer ohne vorliegende Belege? Wundert mich nicht, dass das nicht anerkannt wird.
Viele andere Sachen sind Peanuts-Beträge (Portokosten, einmaliges Geschäftsessen...) und es wäre angebrachter, die Kirche im Dorf zu lassen und das einfach anzuerkennen anstatt eine exorbitante Nachweispflicht aufzuerlegen. Aber in dem Fall geht es wohl um das "Gesamtpaket".

Die Sache mit dem Monitor finde ich jedoch interessant.
In welchem Jahr lebt der Richter im LSG? Ein 17"-Monitor mit einer Auflösung von 1.280 x 1.024 Pixel? Das dürfte kaum zeitgemäß sein, selbst im Jahr 2016 waren FullHD-Auflösungen längst Standard. Auf so einer Briefmarke kann man heutzutage nicht vernünftig arbeiten. Gerade wenn man älter wird und auch die Sehstärke nachlässt. Ob es nicht auch ein günstigeres Modell um die 300 Euro getan hätte, mag ich jetzt nicht beurteilen.

Dass man das "auffällige Missverhältnis" am durchschnittlichen monatlichen Einkommen festmacht, halte ich für fragwürdig. Technische Geräte kosten nun einmal Geld. Und wenn ich eines benötige und das auch betrieblich erklären kann (ein Monitor dürfte wohl unstrittig notwendig sein), dann spielt das monatliche Einkommen keine Rolle. Qualitativ gute 24"-Monitore kosten Pi x Daumen um die 300 Euro. Und selbst wenn dann die 509 Euro nicht anerkannt werden, müsste man zumindest den Anteil anerkennen, den ein "angemessener" Monitor gekostet hätte und dann den Differenzbetrag zur Anerkennung ablehnen - nicht aber die gesamte Betriebsausgabe auf 0 setzen, so als wäre gar kein Monitor benötigt worden.

der letztere Satz wäre im Übrigen mein Vorschlag für eine Argumentation.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Sa 20. Jul 2019, 17:46
von Peterpanik
Knipsibunti in meiner Sache läuft so viel gegen das Jobcenter unter anderem 33 Klagen beim SG-Marburg 2 Klagen beim LSG-Hessen 4 Klagegen beim BSG-Kassel und eine Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe es geht bei allen um die gleiche Frage ob man das gleiche Geld zwei mal ausgeben kann. Habe gegen Jobcenter, die Richter am LSG zur zeit so 12 Strafanzeigen laufen wegen Unterstellung von Betrug gegen mich.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 00:08
von Olivia
Knipsibunti hat geschrieben: Sa 20. Jul 2019, 16:56 Und selbst wenn dann die 509 Euro nicht anerkannt werden, müsste man zumindest den Anteil anerkennen, den ein "angemessener" Monitor gekostet hätte und dann den Differenzbetrag zur Anerkennung ablehnen - nicht aber die gesamte Betriebsausgabe auf 0 setzen, so als wäre gar kein Monitor benötigt worden
Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 06:35
von kleinchaos
Gibt es nicht. Somit ist die Ausgabe insgesamt unangemessen.

Was anderes wäre es, wenn zB in der vorläufigen Bewilligung gestanden hätte, dass Investitionen bis Summe xxx ohne Rücksprache anerkannt werden, bei höheren Ausgaben vorher Rücksprache mit dem SB zu nehmen ist. Wenn während der Rücksprache der SB 300€ für den Monitor angemessen findet und Peter dann doch 500 bezahlt, dann könnte man mit der angemessenen Differenz argumentieren.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 09:24
von Peterpanik
kleinchaos die können Armentieren wie sie wollen ausgegeben ist ausgeben und das habe ich mal so eingereicht : Bad Arolsen den 22. Juli 2019

Arbeitsamt
z.H. Herrn
Louis-Peter-Straße 50
34497 Korbach

Sehr geehrter Herr …..... ,
der Geschäftsführer des Jobcenters in Korbach der Herr …............................ ist seit seinen eintritt im Amt
alleine verantwortlich für meine Klagen bzw. Strafanzeigen gegen seine Mitarbeiter und ihm selbst .

Ich hätte von mir aus nie Strafanzeigen bzw. Klagen eingereicht wenn sich der .........-........ einfach
an Artikel 3 Satz 1 und Artikel 20 GG gehalten hätte und nicht behaupten würde das man das gleiche
Geld zweimal ausgeben kann , Ich kann das seit über 60 Jahren nicht , Herr ….. ..... ist nicht normal .

Ich lege hiermit eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn .... ....... ein , bei ihnen Herr ........ .

Ich beantrage ,

1. das der Herr ….. ......... auf seinen geistigen Zustand geprüft wird , weil wohl Geistige -defizite vorliegen .

2. das der Herr ..... ...... für diesen durch ihn mir verursachten Schaden in vollen Umfang auch Haftet
und er mir alle Kosten die Ich in der Sache hatte pauschal ersetzen tut , sie belaufen sich auf 222,- € .

Begründung
zu 1
Der Herr ......... ist alleine Verantwortlich für 33 offene Klagen beim SG Marburg , 2 offene Klagen beim
LSG Hessen , 2 offene Klagen beim BSG Kassel und 1 offene Klage beim Bundesverfassungsgericht .

Und es liegen bei verschieden Staatsanwaltschaften ja auch noch 12 Strafanzeigen vor in der gleichen
Sache , die Ich nur einreichen musste wegen den Verhalten von dem Geschäftsführer ..... ...... .

In allen benannten Angelegenheiten geht es nur darum ob man das gleiche Geld zwei mal ausgeben kann .

zu 2
Ich gebe seit 2014 Geld von meinen Regelsatz ja nur da für aus das kein Gerichtsvollzieher zu mir kommt .

Ich bitte Sie die Sachlage nun zu Prüfen und mir dann Bescheid zu kommen zu lassen.
Möchte mich bei ihnen für ihre Hilfe im voraus bedanken.
Und bitte um Aufklärung .
Vielen Dank .

Mit freundlichen Grüßen

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Dienstaufsichtsbeschwerde , danke .

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 11:01
von marsupilami
Hast Du so eingereicht?

Schriftlich?

Dann viel Spaß.


Denn wenn ich besagter Herr im JC wäre und mir käme das in die Finger, hättest Du eine Anzeige wegen übler Nachrede, Rufschädigung und - nach Beratung mit einem Anwalt - vermutlich auch noch wg. Beleidigung am Hals.
Und ich bin sicher, dass ich ausreichend Beziehungen und Ausreden hätte, Dich vom hauseigenen psychologischen Dienst untersuchen zu lassen.
So als kleine Retour-Kutsche, ohne dass man mir Amtsmißbrauch anhängen könnte.