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Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Okt 2018, 16:22
von Olivia
Peterpanik hat geschrieben: So 14. Okt 2018, 15:11 oder denkst etwa ich teile mit dem zuständigen Amt auch nur einen Euro.
Die Anrechnung Deines etwaigen Zuverdienstes richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Du hast darauf rein gar keinen Einfluss.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Okt 2018, 16:27
von Koelsch
So isses, aber PP sieht das anscheinend anders

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Okt 2018, 16:57
von Günter
Koelsch hat geschrieben: So 14. Okt 2018, 16:27 So isses, aber PP sieht das anscheinend anders
is ja janz wat Neuet.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Okt 2018, 19:55
von Peterpanik
Zu #857 du hast Recht, beim Sozi reicht der Einkommensteuerbescheid und da mit kann ich leben.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Okt 2018, 20:00
von Koelsch
Peterpanik hat geschrieben: So 14. Okt 2018, 19:55 Zu #857 du hast Recht, beim Sozi reicht der Einkommensteuerbescheid und da mit kann ich leben.
Und das steht wo????

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Okt 2018, 20:02
von Peterpanik
Koelsch wo steht den was anders -------------------------------- ?

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Okt 2018, 20:13
von Koelsch
In der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII. Danach ist das eine Kann-Vorschrift, d.h. das Gruselamt kann durchaus weiter EKS-mäßig vorgehen, und ich kenne durchaus Gruselämter, die eben nicht einfach den Steuerbescheid nehmen. (Im Übrigen stehen dort auch Sachen, die zwingend zum Gewinn laut Steuer hinzuzurechnen sind)

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Okt 2018, 20:49
von Peterpanik
Koelsch bei uns reicht der Einkommensteuerbescheid denen und wenns nicht reicht geht es beim SG weiter und wie das geht weiß ich ja.

Du weist doch lasse machen was sie wollen ( unnütze Arbeit für die nur ) denn kriegen werden sie auch nichts von mir, außer Arbeit.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Okt 2018, 20:58
von Koelsch
Ich kenne Einige, die urplötzlich wach geworden sind und feststellen mussten, dass sie sich grenzenlos selbst überschätzt haben. Nur dann war's zu spät.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Okt 2018, 22:30
von Peterpanik
Na Koelsch wir werden sehen was noch so alles passiert, oder ...

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 14. Okt 2018, 22:45
von Koelsch
So isses

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 09:12
von Peterpanik
Habe meine Urteile vom SG erhalten und werde sie nicht veröffentlichen hier, werde aber die Beschwerden da zu hier veröffentlichen.

Werde die Urteile nur an Tigerlaw und Köelsch weiter reichen im laufe des Tages nur zum lesen.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 09:23
von kleinchaos
Also nicht zu deiner Zufriedenheit?

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 09:25
von marsupilami
Tut mir leid zu lesen, dass Du nicht beschwerdefrei bist.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 09:56
von Koelsch
Hab die Urteile gelesen - nein, die sind nicht in PP's Sinn

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 10:07
von marsupilami
Hätte mir auch gewundert.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 11:19
von tigerlaw
Zusammengefasst:
1. Die geltend gemachten Betriebsausgaben sind nur zum Teil überhaupt dem Betrieb zuzuordnen (z.B. Fahrten zum SG zählen zum Privatbereich), und ansonsten hätte bei vielem sehr viel präziser dargelegt und belegt werden müssen, warum welche Ausgaben angefallen sind, insbesondere bei einem Bezieher von (ergänzenden) Leistungen nach SGB-II. So sei z.B ein 32-Zoll-Monitor für reine Bürotätigkeiten extrem überdimensioniert, 17 oder 19 Zoll tun es auch. Und auch etwa z.B. für 420 € für ein kalt/warmes Büffet nebst Getränken anlässlich eines runden Geburtstags fehlt ein "Nachweis des betrieblichen Zusammenhangs". DIe schlichte Aussage in der mündlichen Verhandlung, dass alles betrieblich notwendig gewesen sei, reiche jedenfalls nicht aus.
2. § 3 ALG-II-VO ist nicht rechtswidrig. Und da diese Frage bereits inzident in der Begründung zu 1 geprüft worden sei, sei ein zusätzlicher Feststellungsantrag, da subsidiär, unzulässig.
3. Ein persönlicher Anspruch auf Verlängerung des BWZ auf 1 Monat Jahr ist nicht gegeben, deshalb die Klage insoweit unzulässig.

Die Richterin hat die Urteile m.E. ausführlich begründet, und wenn das in einer Klausur abgeliefert worden wäre, hätte ich als Korrekturassistent nicht nur "vertretbar" gewertet, sondern "gut".

Edit: Schreibfehler korrigiert.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 11:45
von Günter
Gehe ich recht in der Annahme, dass die Richterin meinte, es reicht nicht zu schreiben Knete ist bereits ausgegeben und was weg ist ist weg. Geld kann man nicht zweimal ausgeben. Ich meine wir hätten bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass sauber begründet werden sollte warum Anschaffungen erforderlich sind und warum es genau diese sein muss und nicht der Schrott für den halben Preis vom Krabbeltisch.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 11:55
von tigerlaw
Nein, hat sie nicht geschrieben.

Se hat nur geurteilt: "Die Klage wird abgewiesen". Allerdings bedeutet das in der Folge, dass tatsächlich ausgegebenes Geld noch mal ausgegeben wrden muss, wenn man sich nicht selber welches neu drucken kann ... :gaga:

Im Tatbestand steht die Schilderung der verschiedenen Bescheide, zuletzt die endgültige Bewilligung und entsprechender Erstattungsbescheid. Dagegen habe Peterpanik schließlich Klag erhoben.

Und wenn die Klage, wie hier, abgewiesen wird, dann ist der Erstattungsbescheid weiter in der Welt, aufgrund dessen PP zahlen muss. Wo er das Geld dafür herholt, braucht das Gericht (hier) nicht zu entscheiden.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 11:58
von friys
[...] ein 32-Zoll-Monitor für reine Bürotätigkeiten [...]
Und das für einen Fahrerservice auf Abruf mit "etwas mehr wie den Mindestlohn pro Stunde".
[...] 420 € für ein kalt/warmes Büffet nebst Getränken anlässlich eines runden Geburtstags [...]
Man gönnt sich als Harzti ja sonst nichts!
Peterpanik hat geschrieben: Mo 16. Apr 2018, 09:40 ich nutze mein Firmenfahrzeug nur für Firmenfahrten und für nichts anderes, [...] Privat nutze ich nur seit Jahren ein Elektrofahrrad mit dem ich Einkaufe und alle Privatenfahrten-mache
Das glaube wer will - ich habe das seinerzeit nicht gemacht. Aber - ich hatte auch nie ein zweites Fahrzeug, ein E-Bieik.
Peterpanik hat geschrieben: Sa 19. Mai 2018, 18:08 [...] ich Unterschreibe meine EGV seit über 10 Jahren freiwillig, [...]
Warum das Jobcenter @PP seit über 10 Jahren sein Spielchen spielen lässt, ist mir ein Rätsel. Sich in dieser Art als selbständiger Hartz4ler "arm rechnen" ist ein Schlag ins Gesicht aller, die um eine echte ALG-II-Exit-Strategie bemüht sind.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 12:21
von marsupilami
Lasst es, es bringt nichts!
Ihr könnt Euch auf den Kopp stellen und mit den Zehen wackeln, Haare ausraufen, auf die Kniee fallen - dazu Hände ringen und Krokodilstränen weinen - .

Ich bin überzeugt, PP ist felsenfest der Auffassung, dass diese(s) Urteil(e) falsch, ungerecht und nicht mit Artikel 1 und 3 GG vereinbar ist/sind - unabhängig davon, dass man Geld nicht 2mal ausgeben kann.

Ich kann nur empfehlen, die eingereichten und hier eingestellten Beschwerden eben nicht zu lesen.
Max. Admin/Mod sollten auf forums-gefährdenden Inhalt kontrollieren und dann aber auch nicht weiter kommentieren.

Oder aber die Möglichkeit, Dokumente einzustellen für PP abzuschalten.
Wobei ich nicht weiß, ob das auf einzelne User anwendbar ist.

Alles andere ist verschwendete Zeit, da PP es ja bisher konsequent abgelehnt hat, Formulierungshilfen vor der Versendung anzunehmen.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 16:46
von tigerlaw
:jojo: :jojo: :jojo:

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 21:05
von Peterpanik
Ich lege hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde ein gegen Richterin R. L. weil sie im Urteil S 5 AS 26/16 mir auf Seite 8 ja Betrug unterstellt sie hat da Geschrieben ich würde Privatentnahmen machen was so nicht stimmt, denn die entnommen 100,-€ sind der mir Monatlich zu stehende Freibetrag . Und Sie unterstellt mir das Ich mein Firmenauto auch Privat nutzen würde was so nicht stimmt, den Sie behaupte das Ich am 10.09.2018 zur Verhandlung da mit gekommen bin, richtig ist Ich hat am 10.09.18 einen Auftrag eines Kunden hatte und ich in die Richtung musste und deshalb das Auto nutzen konnte, habe nach der Verhandlung dann den Auftrag ausgeführt . Aber es ist leicht einen was zu Unterstellen ohne ihn genau zu Befragen zu den Firmenausgaben . Aber Sozialrichter in Deutschland dürfen ihren Kunden einfach was Unterstellen in Urteilen.

Und zum Monitor ich bin Diabetiker und brauche für kleine Schriften eine Brille und als mein alter Monitor kaputt ging empfahl mir mein Augenarzt das ich einen großen Monitor kaufen sollte, aber in der Verhandlung hat die Richterin nicht mit mir über den Monitor gesprochen, sonder mir einfach was im Urteil unterstellt, aber so ist die Richterin eben also Unterstellungen ohne reale Klärung der Sachlagen sind ja leicht in ein Urteil zu schreiben.Und auch hat diese Richterin mir ja auf meine Nachfrage nicht erklären können warum das Grundgesetz nicht für mich gilt.

Alle beiden Urteile beruhen schlicht und einfach auf Unwahrheiten und Lügen der Richterin, es laufen 2 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen diese Richterin und die Richterin konnte mir auch nicht erklären wie man vom Existenzminimum was zurückzahlen kann, denn wenn ich als Diabetiker was vom Existenzminimum zurückzahlen müsste wäre meine Gesundheit gefährdet da ich immer das gesamte Existenzminimum brauche. Und die im SG und im Jobcenter wissen auch seit Jahren das ich Diabetiker bin und das ich immer den gesamten Regelsatz im Monat zum Leben brauche.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 23:50
von Koelsch
Ich würde Berufung empfehlen, das bringt mehr und Du wirst die Richter am LSG sicher leichter überzeugen können, denn die lassen sich ja auch mehr Zeit.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 7. Nov 2018, 10:03
von Peterpanik
Koelsch die Berufung ist in Arbeit aber ich brauche noch ein bisschen Zeit denn sie muss auch einigermaßen gut werden, oder ...