ALG II Zahlung auf Grund eines SG Beschlusses

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Koelsch
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ALG II Zahlung auf Grund eines SG Beschlusses

#1

Beitrag von Koelsch »

Im Räumungsklagefall http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... mungsklage

erhielt eLB für den Zeitraum 1.10.2017 bis 31.3.2018 auf der Basis der anhängendes Beschlussformel im eA-Verfahren Leistungen
Beschlussformel.pdf
Den freundlichen Hinweis an das JC, es läge kein vorläufiger Bescheid vor, beantwortete JC mit dem Hinweis:
Bekommst Du auch nicht, es gibt keinen Bescheid es gibt nur den Beschluss des SG. Diesen Standpunkt hielt man auch aufrecht, als eine NK-Nachforderung kam - die könne nicht übernommen werden, da ja keine Leistungen bewilligt seien sondern nur auf Grund eines eA-Beschlusses gezahlt würde und da sei die zu zahlende monatliche Summe ja festgeschrieben.

So, jetzt ist der Zeitraum abgelaufen, irgendwann wird JC ankommen und sagen: Lass mal die aEKS rüberwachsen und sich dabei sicher auf
§ 41a SGB II stützen.

Und da hab ich jetzt einige Probleme:
  1. § 41a Abs. 3 SGB II sagt ja:
    Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende entscheiden abschließend über den monatlichen Leistungsanspruch, sofern die vorläufig bewilligte Leistung nicht der abschließend festzustellenden entspricht
    Ein vorläufiger Bewilligungsbescheid liegt ja nun mal nicht vor. Kann JC nun hingehen und sagen, der eA Beschluss zählt als vorläufige Bewilligung gemäß § 41a SGB II?
  2. Wird der eA Beschluss nicht nach Ablauf des BWZ und nicht erfolgter Anfechtung durch's JC rechtskräftig und damit endgültig = abschließend?
  3. Ein im Beschluss erwähntes Hauptsacheverfahren wurde seitens eLB niemals beantragt. Wird das im eA Verfahren ggf. "automatisch" eröffnet?
  4. Wenn ja, wäre es dann sinnvoll, wenn eLB dieses wegen Zeitablauf jetzt für erledigt erklärt?
Ich weiß, alles sehr kompliziert - aber ich sehe darin zumindest eine "sehr nette" Chance, allein schon die Vorlage der aEKS recht lange herauszögern zu können - die würde nach meiner Kenntnis der eLB-Zahlen nämlich mit einem für eLB nicht so erfreulichen Ergebnis enden - ich nehm das Wort Rückforderung ja so ungern in den Mund. :unschuld:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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marsupilami
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Re: ALG II Zahlung auf Grund eines SG Beschlusses

#2

Beitrag von marsupilami »

.... ähhhh .... ich krieg da grad was nicht auf die Reihe.

In dem Zitat von dem § heißt das ja verkürzt:

Wenn Vorläufiger ≠ Abschließender = keine Entscheidung.

also anders herum: abschließende Entscheidung nur dann, wenn Vorläufiger und Abschließender Leistungsanspruch identisch.

Was, wenn sich die beiden aber z.B. um einen 2-stelligen €-Betrag unterscheiden?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: ALG II Zahlung auf Grund eines SG Beschlusses

#3

Beitrag von Koelsch »

Das ist korrekt, im § steht aber auch, außer Du bestehst auf abschließendem Bescheid.

Das ist aber nicht mein Problem sondern:
Kann JC eine aEKS verlangen, wenn es keinen vorläufigen Bescheid gab?
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Olivia
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Re: ALG II Zahlung auf Grund eines SG Beschlusses

#4

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Fr 27. Apr 2018, 14:52 Kann JC eine aEKS verlangen, wenn es keinen vorläufigen Bescheid gab?
Nein. Das Jobcenter hat sich ja auch darauf versteift, dass es keine Nebenkosten-Nachzahlung gibt, da kein Leistungsantrag gestellt wurde und kein Leistungsbescheid vorliege. Damit hat nur das Urteil Gültigkeit. In dem Urteil steht aber keine Verpflichtung drin, eine aEKS anzufertigen. Also braucht auch keine abgegeben zu werden. Die vorläufigen Leistungen entsprechen damit automatisch den endgültig bewilligten Leistungen, ebsnso wie weitere Ansprüche eben wie die Nebenkosten-Regulierung mangels Antrag und mangels Bewilligungsbescheid nicht geltend gemacht werden können.
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Koelsch
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Re: ALG II Zahlung auf Grund eines SG Beschlusses

#5

Beitrag von Koelsch »

Genau in die Richtung tendiere ich auch (wobei das JC bei den NK bereits vom SG einen auf den Hut bekommen hat.
Die Nachzahlung war ja eilbedürftig (Räumungsurteil liegt ja vor, erneute Rückstände also sehr gefährlich), daher gab's da auch sofort einen positiven Beschluss des SG, der vom JC auch gezahlt wurde.
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Olivia
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Re: ALG II Zahlung auf Grund eines SG Beschlusses

#6

Beitrag von Olivia »

Was könnte stattdessen passieren? Dass das JC einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid über die gesamte Summe zuschickt? Aufhebung und Erstattung wovon? Es wurde doch nichts bewilligt, sondern es wurde etwas gerichtlich zugesprochen.
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Koelsch
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Re: ALG II Zahlung auf Grund eines SG Beschlusses

#7

Beitrag von Koelsch »

Richtig. Ich denke, im Zweifel wird man zunächst mal gerichtlich klären müssen, ob JC überhaupt aEKS fordern darf, wenn JC sich zuvor weigerte, die angeforderte vorläufige Bewilligung auszustellen.
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tigerlaw
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Re: ALG II Zahlung auf Grund eines SG Beschlusses

#8

Beitrag von tigerlaw »

Es ist ja noch schöner:

Nachdem JC Mitte März auch die NK gezahlt hat (der Vermieter und seine Anwälte sind zu 100 % befriedigt) und ich das ER-Verfahren daher in der Hauptsache für erledigt erklärt habe (die Kostengrundentscheidung hat das SG noch nicht erlassen), ist ja noch die Hauptsacheklage offen.
Dort begehrt das JC weiterhin Klageabweisung. Ich wollte zuerst schon süffisant nach der Art der Aktenführung fragen, habe aber dann anders formuliert:
JC hatte ja ursprünglich darüber "informiert", dass es nur aufgrund ER-Beschluss zahle, deshalb nächträgliche NK nicht anerkennen könne. Mein Widerspruch dagegen wurde als unzulässig abgewiesen, weil die "Information" ja kein Bescheid sei. Natürlich habe ich Klage erhoben.

Und es ist sogar recht pfiffig vom JC, hier Klageabweisung zu beantragen: Denn die ursprüngliche Entscheidung des SG war ja nur "vorläufig", und da könnte ja theoretisch in der endgültigen Entscheidung gleichwohl noch ein Bescheid über Null Euro Leistungen herauskommen.

Deshalb habe ich weiterhin den Antrag auf (ergänze: "endgültige") Zahlung der NK-Forderung weiterhin aufrecht erhalten müssen.

Mal sehen, welche Ideen jetzt das SG hat.

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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kleinchaos
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Re: ALG II Zahlung auf Grund eines SG Beschlusses

#9

Beitrag von kleinchaos »

Auf einen nicht erstellten Bescheid kann es keinen Aufhebungs- und Erstattungsbecheid geben
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: ALG II Zahlung auf Grund eines SG Beschlusses

#10

Beitrag von Koelsch »

Genau in die Richtung gehen meine Gedanken
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