Hü oder Hott?
Verfasst: Mo 11. Jun 2018, 13:06
Nur mal so grundsätzlich:
JC lehnt ALG II ab, weil nach der üblichen EKS-Streichorgie das Einkommen aus Selbstständigkeit zu üppig sei.
eLB beantragt daraufhin Wohngeld - dies wird abgelehnt, weil durch Wohngeld der Bedarf nicht gedeckt werden könne-
@tigerlaw schreibt dazu grundsätzlich jetzt an's SG, wo die Sache nun natürlich anhängig ist
JC lehnt ALG II ab, weil nach der üblichen EKS-Streichorgie das Einkommen aus Selbstständigkeit zu üppig sei.
eLB beantragt daraufhin Wohngeld - dies wird abgelehnt, weil durch Wohngeld der Bedarf nicht gedeckt werden könne-
@tigerlaw schreibt dazu grundsätzlich jetzt an's SG, wo die Sache nun natürlich anhängig ist
....ach so, wir streiten hier erstinstanzlich um das erste Halbjahr 2011 - man sieht, das geht alles "sehr zügig"Zum Abschluss noch einmal eine grundsätzliche Erwägung: Der Kläger hatte auf-grund der (nach seiner und meiner Ansicht rechtswidrigen) Ablehnung von SGB-II-Leistungen durch den Beklagten auch Wohngeld beantragt. Wie kann es sein, dass das Wohngeldamt der Stadt **** die Notwendigkeit der angemeldeten Betriebs-ausgaben des Klägers nicht in Zweifel gezogen und folglich kein Wohngeld bewilligt hatte, weil Wohngeld nicht geeignet sei, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden? Es kann doch nicht sein, dass die Beantwortung der Frage nach der Notwendigkeit von Betriebsausgaben davon abhängt, welche Behörde man fragt!