Riestern für Selbständige

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Olivia
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Riestern für Selbständige

#1

Beitrag von Olivia »

Gilt § 6 Abs. 1 Nr. 4 ALG II-V auch für Selbständige, d.h. dürfen diese auch riestern?

https://www.buzer.de/gesetz/8014/a153231.htm
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Koelsch
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Re: Riestern für Selbständige

#2

Beitrag von Koelsch »

Meines Wissens nicht, aber Rürup ist doch auch geförderte Altersvorsorge.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Riestern für Selbständige

#3

Beitrag von Olivia »

Rürup ist aber nur die Grundvorsorge. Wieso werden aufstockende Angestellte besser gestellt als aufstockende Selbständige? Das ist doch ein Verstoss gegen den Gleichheitssatz.

Angestellt = DRV-Punkte + Riesterzusatzrente
Selbständig = Rürup und sonst nichts
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Koelsch
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Re: Riestern für Selbständige

#4

Beitrag von Koelsch »

:1:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Riestern für Selbständige

#5

Beitrag von marsupilami »

Frag mal die Delegierten Deines Wahlkreises.
Signatur?
Muss das sein?
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