Hallo,
vor 3 Monaten war ich schon fast aus dem Bezug raus, hatte dann aber einen Unfall.
Lt. Arzt wird es mindestens weitere 3 Monate dauern bis ich wieder voll arbeiten kann. Weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen würde ich solange bekommen bis sich mein Arm wieder ohne Einschränkungen bewegen lässt. Aber es geht ja schon viel und ich will meine Kunden nicht länger warten lassen. Es sind aber nicht nur die Kunden. Ich persönlich brauche die Arbeit auch. Die letzten Wochen waren sehr depressiv. Soviel kann ich mich hier gar nicht beschäftigen. Der Gedanke evtl. nie wieder in die Spur zu kommen versetzt mich schon in Panik. Anderseits habe ich natürlich auch Angst zuviel zu wollen.
Im AG/AN-Bereich gibt es dafür eine Wiedereingliederung.
Meine Wiedereingliederungsphase würde entweder Kundenabbau oder mit einer Hilfe (Mitarbeiter oder Sub) Kunden erhalten bedeuten.
Seit Ende letzten Jahres dachte ich eh' immer wieder an einen Mitarbeiter um die Aufträge besser strukturieren und mehr annehmen zu können.
Kann das Jobcenter mir einen MA oder SUB verbieten?
Ich habe heute morgen schon um Rückmeldung durch den SB gebeten.
Wie gehe ich weiter vor, welche Argumente kann ich noch vorbringen?
lG fan
Wiedereingliederung
Re: Wiedereingliederung
Das Argument wäre, wie Du schon schreibst:
Kunden verlieren wg. noch Krankheit, oder Kunden halten und nach Gesundung auf diesem "treuen" Kundenstamm weiter aufbauen. Für mich sind das vernünftige, kaufmännische Argumente. Verbieten kann Dir das JC in der Richtung ohnehin nix, mach es. Evtl. musst Du Dich dann später bei der aEKS mit dem JC streiten - aber das sollte nicht heute schon graue Haare bewirken.
Kunden verlieren wg. noch Krankheit, oder Kunden halten und nach Gesundung auf diesem "treuen" Kundenstamm weiter aufbauen. Für mich sind das vernünftige, kaufmännische Argumente. Verbieten kann Dir das JC in der Richtung ohnehin nix, mach es. Evtl. musst Du Dich dann später bei der aEKS mit dem JC streiten - aber das sollte nicht heute schon graue Haare bewirken.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Wiedereingliederung
Früher hieß es: wer viel fragt, geht viel irr.
Ich würd's das auch jetzt durchziehen und mich dann hinterher mit dem JC auseinandersetzen.
Wichtig wäre nach meiner Ansicht, dass der/die MA*in ordentlich überall angemeldet ist.
Vielleicht mal erst auf Teilzeit, um zu schauen wie's läuft.
Ich würd's das auch jetzt durchziehen und mich dann hinterher mit dem JC auseinandersetzen.
Wichtig wäre nach meiner Ansicht, dass der/die MA*in ordentlich überall angemeldet ist.
Vielleicht mal erst auf Teilzeit, um zu schauen wie's läuft.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Wiedereingliederung
Ich würde es ohne Rückfragen durchziehen. Wenn die a EKS erstellt wird, dann kommt ein kurzes Anschreiben dabei.
Die Einstellung eines mitarbeiters war durch meine Erkrankung zwingend erforderlich, denn sonst wären mir die Kunden abgesprungen und der Umsatz auf Null bei konstanten Kosten gesunken.
Die Einstellung eines mitarbeiters war durch meine Erkrankung zwingend erforderlich, denn sonst wären mir die Kunden abgesprungen und der Umsatz auf Null bei konstanten Kosten gesunken.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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- Wohnort: Zu Hause
Re: Wiedereingliederung
Kann sich fanchon die Einstellung nicht bezuschussen lassen?
Vom JC?
Oder ist das zu viel bürokratischer Aufwand?
Vom JC?
Oder ist das zu viel bürokratischer Aufwand?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Wiedereingliederung
Guter Gedanke. Klar ist damit Bürokratie verbunden, aber das ist man als eLB ja gewohnt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Wiedereingliederung
Wir hatten vor einigen Jahren auch ohne vorab Genehmigung durch das JC einfach eine Aushilfe. So konnten wir mehr Umsatz erwirtschaften, da wir nicht so gesund waren - trotz der Lohnkosten. Ordentlich als Minijob angemeldet. Die FM sagte mir Wochen vorher das auch selbständige Aufstocker jemanden einstellen können. Ja man könnte sogar einen Zuschuss zum Lohn beim JC beantragen.
Klar der SB für Leistungen war erst nicht angetan, aber hat halt dann doch die Kosten als Betriebsausgabe anerkannt.
Klar der SB für Leistungen war erst nicht angetan, aber hat halt dann doch die Kosten als Betriebsausgabe anerkannt.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.