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Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 11:18
von Koelsch
Vielleicht mal eine "kleine" Sammlung an Betriebsausgaben, die nach Ansicht des "lieben" JC für den Betrieb nicht notwendig waren (teilweise wurde das dann vom SG "korrigiert"
  • Visakosten für jemanden, der fast ausschließlich im Außenhandel mit visapflichtigen Ländern tätig ist
  • Fortbildungskosten obwohl die Fortbildung gesetzlich vorgeschrieben ist, um in diesem Beruf arbeiten zu können
  • Beamer für jemanden der Vorträge insbesondere auch vor IT-Muckeln hält
  • Laptop für die vorgenannte Person - Hinweis des SB, man könne auch kostengünstig eine Flipchart nehmen
  • Modelkosten für einen gut gebuchten Workshop eines Fotografen zum Thema Aktfotografie. Hinweis des SB: Model sei nicht nötig, man könne auch eine Schaufensterpuppe nehmen oder die Ehefrau (knapp 60 Jahre alt) des Fotografen könne als Model dienen
Bitte gerne ergänzen

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 11:32
von Olivia
  • Kosten für die Monatskarte, denn diese kann auch privat genutzt werden und ist im Regelsatz enthalten

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 11:51
von Koelsch
Noch eingefallen:
  • Aktuelle Schulbücher für einen Nachhilfelehrer
  • Zwar keine Betriebsausgabe, aber trotzdem "schön"
    Kosten für Leih-LKW für einen vom JC genehmigten Umzug werden abgelehnt, da nicht klar sei, wer diesen LKW fahren solle.
    Statt dessen werden die viel höheren Kosten für ein Umzugsunternehmen übernommen.
    Ein ganz klein wenig eigenartig: :zwinker:
    Das ablehnende JC hatte dem beantragenden eLB den ja sehr teuren LKW Führerschein finanziert, der Umzug war notwendig geworden, weil eLB danach dann eine Stelle "weitab" antreten musste

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 14:52
von Pegasus
  • Büro brauchen Gewerbetreibende auch nicht. Ich hatte längere Zeit kämpfen müssen.
  • Handy ist ebenfalls überflüssig - klar als Schrotti saßen wir bloß neben den Festnetzanschluss. Da ist man nie unterwegs.

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: Di 14. Aug 2018, 00:01
von Senga
Koelsch hat geschrieben: Mo 13. Aug 2018, 11:18 Vielleicht mal eine "kleine" Sammlung an Betriebsausgaben, die nach Ansicht des "lieben" JC für den Betrieb nicht notwendig waren (teilweise wurde das dann vom SG "korrigiert"
  • Modelkosten für einen gut gebuchten Workshop eines Fotografen zum Thema Aktfotografie. Hinweis des SB: Model sei nicht nötig, man könne auch eine Schaufensterpuppe nehmen oder die Ehefrau (knapp 60 Jahre alt) des Fotografen könne als Model dienen
Bitte gerne ergänzen
Wo sind die Molotow Coctails. Ich bekomme immer noch das Kotzen :kotz:

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: Di 14. Aug 2018, 00:41
von Tester
Senga hat geschrieben: Di 14. Aug 2018, 00:01
Koelsch hat geschrieben: Mo 13. Aug 2018, 11:18 Vielleicht mal eine "kleine" Sammlung an Betriebsausgaben, die nach Ansicht des "lieben" JC für den Betrieb nicht notwendig waren (teilweise wurde das dann vom SG "korrigiert"
  • Modelkosten für einen gut gebuchten Workshop eines Fotografen zum Thema Aktfotografie. Hinweis des SB: Model sei nicht nötig, man könne auch eine Schaufensterpuppe nehmen oder die Ehefrau (knapp 60 Jahre alt) des Fotografen könne als Model dienen
Bitte gerne ergänzen
Wo sind die Molotow Coctails. Ich bekomme immer noch das Kotzen :kotz:
Da hätte man doch der SBin vorschlagen können, für umme sich da hinzulegen. :8:

Wobei mich da echt die Frage interessiert, ob da JCs nicht den Wirkungszusammenhang "notwendige Betriebsausgabe - Erfolg" berücksichtigen, erkennen, wertschätzen!?

Oder wie ist das eigentlich im Rückblick, wenn der eLB gerade durch die Betriebsausgaben innerhalb kürzerer Zeit aus dem Leistungsbezug gekommen ist? Fehlen dann nicht die Argumente? Als Beispiel Grafikdesigner kauft sich n teuren Apple PC, ist damit aber produktiver und nach 6 Monaten auf eigenen Füssen, wie kann dann argumentiert werden "nicht notwendig, nicht angemessen?"

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: Di 14. Aug 2018, 09:00
von Olivia
Das Jobcenter tauscht sich mit der Arbeitsvermittlung aus. Wenn die Arbeitsvermittlung der Ansicht ist, ein Gewerbe trägt sich nicht, wird der Rotstift angesetzt. Solange die Gewinne steigen, können auch mehr Betriebsausgaben anerkannt werden. Ein Gewerbe, das seit Jahren nichts bringt ausser 100 € Grundfreibetrag, wird anders beurteilt als ein Gewerbe was sich auf dem aufsteigenden Ast befindet und den eLB fast ernährt. Dann wird gern noch mal Druck gemacht, wenn das Jobcenter wünscht dass man sich dort "abmeldet". Und Gewerbe, die nach Jahren notleidend geworden sind, werden anders als Gründungen beurteilt. Es kommt auch drauf an wie stark notleidend das Gewerbe ist. Bei "nur ein bischen" wird gerne gekürzt, weil dann keine Bedürftigkeit vorliegt. "Wie, Sie möchten investieren und werden dadurch bedürftig? Kümmern Sie sich lieber um einen Kredit!"

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: Di 14. Aug 2018, 09:59
von Koelsch
  • Ich durfte mich seinerzeit mit dem JC rumschlagen. Man könne nicht anerkennen, dass ich auf Grund einer e-mail
    "Koelsch - TRIHAL 2.000 kVA, 10/0,4 kV, DYN 11, IP00 + AF40 - 6 pces" einen Auftrag erteilte und als Betriebsausgabe buchte über rund € 150.000.
    Die Dödels wollten das nicht anerkennen, ich hätte keinen "ordentlichen" Auftrag vom Kunden erhalten, die Mail sei unzureichend, in der Bestellung sei kein Preis genannt und es sei nicht klar beschrieben, um was es sich handele
Man entblödete sich nicht mal, mir eine von mir früher eingereichte Auftragsbestätigung ähnlich der anhängenden als Beispiel einer "ordentlichen" Bestellung zu übersenden. So was könne anerkannt werden
Musterauftragsbestätigung.pdf

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: Di 14. Aug 2018, 10:03
von kleinchaos
Die haben doch nen Klaps und kalte Beene

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: Di 14. Aug 2018, 10:11
von Peterpanik
:jojo: :jojo:

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: Di 14. Aug 2018, 10:19
von Olivia
:arge:

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: Di 14. Aug 2018, 10:35
von Günter
Klar, das Teil kannste dir ja auch (mit geringfügigen Umbauten) als Dimmer für die Wohnzimmerlampe in den Flur stellen.

Kann ja jeder kommen und Trafos für 150 Mille kaufen.

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: Di 14. Aug 2018, 10:37
von Olivia
  • Überweisung vom Sparbuch = Betriebseinnahme
  • Bareinzahlung = Betriebseinnahme
  • Kunde zahlt Rechnung bar = Einnahme, Einzahlung aufs Konto = weitere Einnahme

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: So 16. Sep 2018, 10:28
von Olivia
  • Durchlaufende Posten (Fremdgelder) werden als Betriebseinnahme erfasst

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: So 16. Sep 2018, 10:52
von Koelsch
  • Energiekosten für ein Fotostudio sind nicht notwendig, da muss ja nicht beleuchtet, ausgeleuchtet etc. werden
  • Werbeanzeigen sind unnötig, man kann doch kostenlos Zettelchen in vielen Supermärkten oder an Bäumen platzieren
  • Physiotherapie - Desinfektionsmittel, Putzmittel, Papierauflagen für Liegen nicht notwendig

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: So 16. Sep 2018, 15:03
von tigerlaw
Als es noch RundfunkGebühren gab: selbständiger Nachhilfelehrer hatte Radio im Auto. GEZ-Zahlungen wurden nicht anerkannt, sei doch von der H-4-Befreiung mit umfaßt. Gegenargument mit Zitat aus Staatsvertrag in Klageerwiderung wurde nicht zur Kenntnis genommen!

Es kommt hinzu, dass der eLB kurz vorher nur knapp an einem Bußgeld wegen Schwarzhören entlanggeschrammt war.
:arge: :arge:

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: Sa 29. Sep 2018, 13:07
von HarzerUrvieh
- Reisenebenkosten und öffentliche Verkehrsmittel abgelehnt. Begründung: betriebliches KFZ (Transporter) vorhanden.

Also meiner Meinung nach sind Parkgebühren Reisenebenkosten. Diese fallen nunmal an, wenn ein KFZ auf entsprechender Parkfläche abgestellt wird. Der Parkfläche ist ja egal, wie das KFZ veranlagt ist.

Das ich z.B. im Innenstadtbereich den ÖPNV nutze, wenn ich "nur" zur Akquise unterwegs bin, wurde mit "nicht nachvollziehbar" begründet.

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: Sa 29. Sep 2018, 14:21
von HarzerUrvieh
- privates KFZ - betriebliche Fahrten

Nicht anerkannt, da ja ein betriebliches KFZ vorhanden ist. Das vielleicht eine Person (Leiharbeiter, beauftragter Dritter o.ä.) mit dem betrieblichen KFZ zu Kunde A fährt und ich mit dem privaten KFZ zu Kunde B ist nicht nachvollziehbar!?

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: Sa 29. Sep 2018, 14:55
von Koelsch
Klar sind Parkgebühgren Betriebsausgabe beim Betriebsfahrzeug, und es ist dreist, Dich auf's Auto zu verweisen. Da würde ich sehr frech antworten, dass Du ausgesprochen verwunderst bist, dass Du als ALG II Bezieher Dich offensichtlich nicht umweltbewusst verhalten darfst.

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: Sa 29. Sep 2018, 16:32
von HarzerUrvieh
Na ja, die Fahrt mit dem Transporter kostet ja auch mehr als mit den Öffis. Wenn man aber weder das Öffi-ticket, noch die Parkgebühren anerkennt, dann ist der Transporter vielleicht doch günstiger :-)

Das Thema ist ja auch noch nicht abgeschlossen...

Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Verfasst: Fr 29. Mär 2019, 15:23
von Olivia
  • Notwendigkeit von Klopapier im Gewerbebetrieb ist jobcenterseitig fraglich
  • es ist deshalb ein Verwendungsnachweis für betriebliches Klopapier nötig, und es muss auch privat verbrauchtes Klopapier nachgewiesen werden

    Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

    Verfasst: Mo 1. Apr 2019, 14:51
    von der ratlose
    Olivia hat geschrieben: Di 14. Aug 2018, 10:37
    • Überweisung vom Sparbuch = Betriebseinnahme
    • Bareinzahlung = Betriebseinnahme
    • Kunde zahlt Rechnung bar = Einnahme, Einzahlung aufs Konto = weitere Einnahme
    In Hannover auf dem Sozialgericht sitzt eine Richterin die meinte das wenn man einen Scheck vom JC bekommt und diesen dann auf dem Konto
    einreicht, dann wäre das eine Einnahme die die SGB II Leistungen veringern müsste.

    Es gibt da auch richtig wahnsinnige.

    Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

    Verfasst: Mi 8. Mai 2019, 08:04
    von Koelsch
    Falsch - die benutzten Blätter sind als Beleg an's JC zu senden

    Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

    Verfasst: Mi 8. Mai 2019, 08:06
    von marsupilami
    Durchnummeriert und einzeln abgezeichnet vom jeweiligen Benutzer.

    Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

    Verfasst: Mi 8. Mai 2019, 08:58
    von Olivia
    • Fahrradreparaturkosten werden nicht anerkannt, da das Fahrrad auch privat genutzt werden kann
    • öffentliche Verkehrsmittel werden nicht anerkannt, da Transportkosten im Regelsatz enthalten seien