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Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 15:40
von Lucian S.
Hallo,

bin neu im Forum und habe folgendes Problem:

Ich bin selbstaendig und bezog zwischen Februar und Juli 2017 fuer 6 Monate Hilfeleistungen des Jobcenters.
Als ich dann im Mai absehen konnte, dass ich wieder einen neuen Auftrag hatte, habe ich mich zum 1. Juni beim Jobcenter abgemeldet, d.h. bezog fuer die letzten 2 Monaten keine Hilfeleistungen mehr.

Es gab seitens des Auftraggebers dann Mitte Juli eine Vorauszahlung, die auf meinem Konto einging.
Das Jobcenter fordert nun das Geld fuer den gesamten Bewilligungszeitraum (Februar bis Juli) zurueck, da das Geld innerhalb des urspruenglichen Bewilligungszeitraum einging (trotzdem ich keine Hilfeleistungen mehr bezog) und rechnet meine Einnahmen rueckwirkend fuer den gesamten Bewilligungszeitraum an, sodass ich kein Recht auf Hilfeleistungen hatte.

Ich halte dies fuer absurd, da ja die Einnahmen meines neuen Auftrages dazu dienen sollten, meinen Lebensunterhalt kuenftig bestreiten zu koennen und eben nicht mehr die Hilfeleistungen des Jobcenters in Anspruch nehmen brauch. Wenn ich die Hilfeleistungen zurueckzahlen muss, bin ich ja wieder bei null. Da beisst sich doch die Katze in den Schwanz.

Kann sowas rechtens sein? Ich hatte natuerlich Widerspruch eingelegt und der Widerspruch wurde abgelehnt. 8 Seiten Begruendung in denen ich wirklich nichts mehr verstehen konnte ... Jetzt schicken sie mich zum Sozialgericht.

Waere schoen, wenn dazu jemand aus seiner Erfahrung oder Kenntnis erzaehlen koennte.

Beste Gruesse
Lucian

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 16:17
von Koelsch
:willkommen: Bei uns im Forum,

Kannst Du sowohl Deinen Widerspruch als auch den Widerspruchsbescheid mal anonymisiert hier im Forum hochladen

Ggf. hier gucken http://www.alg-ratgeber.de/viewforum.php?f=22

da findest Du Anleutungen, wie man das macht.

Das Thema ist "heiß".

Leider sehen JC's eine "Abmeldung" vom ALG II Bezug immer nur nach Ablauf des gesamten Bewilligungszeitraums als möglich an. Ich halte diese Ansicht für falsch = Ärger vorprogrammiert. Und meines Wissens gibt's zu der Frage nicht mal Rechtsprechung.

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 16:49
von Olivia
:willkommen:

Ja, bitte die Bescheide mal hier hochladen. Sollte noch im laufenden BWZ eine Vorauszahlung eingegangen sein, so würde diese wahrscheinlich angerechnet werden. Eine vollständige Rückforderung der Leistungen kommt aber nur in Betracht, wenn es sich um einen sehr grossen die Gesamtbedürftigkit der BG übersteigenden Betrag gehandelt haben sollte. Wie hoch war denn die Anzahlung für den Auftrag?
Jetzt schicken sie mich zum Sozialgericht.
Wer schickt Dich dahin? Bist Du schon bei einer Beratungsstelle mit Deinem Anliegen vorstellig geworden?

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 17:47
von Lucian S.
Hallo Koelsch und Olivia, vielen Dank fuer eure schnellen Antworten. Ich versuche das gleich mal mit der Hochladung (Bei der Widerspruchsbegruendung kann einem schwindelig werden. Es sind 7 Seiten)

Vorweg schon mal Folgendes: "Jetzt schicken sie mich zum Sozialgericht" habe ich nur so gesagt. Sie sagen, der naechste Schritt waere jetzt Klage beim Sozialgericht.

Bei meinen Hilfeleistungen handelte es sich um ca. 600€ monatlich. Die Vorauszahlung waren 10.000€. Hierbei handelt es sich selbstverstaendlich nicht nur um mein Gehalt. Da waren vertraglich ca. 40% Unkosten inbegriffen. Der Vertrag lag dem Jobcenter vor.

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 17:54
von Lucian S.
Ok, gleich kommen die Hochladungen :))

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 17:59
von Koelsch
Ich nutze für die Scannerei üblicherweise den FoxitReader - https://www.foxitsoftware.com/de/pdf-reader/

Da dann Datei erstellen von Scanner, den Scanner eintragen und dann Seite für Seite (oder über Dokumenteneinzug) einscannen

150 dpi und Schwarz/weiß reicht für Texte völlig aus.

Der packt das dann alles in eine PDF-Datei, die Du speichern und natürlich hochladen kannst.

Das Anonymisieren aber nicht vergessen.

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 18:00
von Olivia
Im Sozialrecht gilt das sogenannte "Zuflussprinzip", d.h. alles was innerhalb des Bewilligungszeitraums hereinkommt, muss für den Lebensunterhalt verwendet werden. Selbst vereinnahmte Umsatzsteuer muss "verfressen" werden, da sie einem zeitweise zur Verfügung steht. Dass im folgenden Bewilligungszeitraum oder später eine entsprechende Zahlungsverpflichtung an das Finanzamt besteht, interessiert da keinen.

Hat Dich das Jobcenter ausführlich zu dem Thema Betriebseinnahmen und Rechtsfolgen hereinkommender Grossanzahlungen beraten? Das Jobcenter hat seine Kunden "wie eine Mutter an die Hand zu nehmen und von sich aus durch das komplizierte Sozialsystem zu führen", so erst kürzlich ein Gerichtsurteil. Ist das bei Dir der Fall gewesen?
Bedürftige brauchen eine ausgiebige Beratung im komplexen Sozialrecht. Die Ämter müssen sich von sich aus als Lotsen durch das Paragraphendickicht betätigen.

http://alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f= ... 1&p=489344
Ein Punkt könnte sein, dass Dich das Jobcenter nach Deinem Verzicht auf Sozialleistungen explizit hätte darauf hinweisen müssen, dass der BWZ noch nicht geendet hat, sondern weiterläuft und weiterhin alle Geldeingänge (auch Vorauszahlungen) als Einkommen angerechnet werden. Ist diese Aufklärung erfolgt?

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 18:24
von Lucian S.
Hallo Olivia und Koelsch,

"Ein Punkt könnte sein, dass Dich das Jobcenter nach Deinem Verzicht auf Sozialleistungen explizit hätte darauf hinweisen müssen, dass der BWZ noch nicht geendet hat, sondern weiterläuft und weiterhin alle Geldeingänge (auch Vorauszahlungen) als Einkommen angerechnet werden. Ist diese Aufklärung erfolgt?"

Das haben sie nicht gemacht. Sonst waere es ein Leichtes gewesen, die Geldanweisung 2 Wochen spaeter machen zu lassen.

Hier kommt erstmal mein Widerspruch.

Die anderen Daten waren zu gross, mal sehen ob es mit einem zip klappt

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 18:29
von Lucian S.
Das System sagt mir, dass die Dateien zu gross sind (waren urspruenglich jpgs vom Scanner). Es sind 8 PDFs, jede ca. 2Mb, gesamt zip ist 17,8 ://

Gibt es eine andere Moeglichkeit?

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 18:46
von Pegasus
Moin so ganz spontan ---> dann teile doch die Seitenanzahl. Wichtig beim scannen ist wie Koelsch oben schon schrieb maximal dpi 150

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 18:50
von Lucian S.
Hallo Olivia und Koelsch,

tut mir leid, hat ein bisschen gedauert, habe jetzt die PDFs online reduzieren koennen. Hierkommt jetzt der Wiederspruch des Jobcenters.

Beste Gruesse
Lucian

P.S.: Der Widerspruch ist in der umgekehrten Reihenfolge, also von hinten nach vorne lesen

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 18:53
von Koelsch
Zumindest ergibt sich schon mal - es hat eine Beratung/Absprache gegeben. Leider, so vermute ich mal, nur mündlich und ohne Zeuge/Beistand.

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 19:19
von Olivia
Was wäre eigentlich, wenn auf einem Konto eines Leistungsberechtigten am letzten Tag eines BWZ ein Kontoirrläufer wegen Bankfehler in Höhe von 10.000 € eingeht? Gäbe es gegen die Anrechnung dieser Fehlbuchung irgendein Mittel? Kann man dieses Mittel auch in dem hier vorliegenden Fall anwenden?

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 19:25
von Koelsch
Nimm's mir nicht übel, ich schau mir das morgen an. So was brauch ich einfach auf Papier und hier zu Hause hab ich keinen Drucker

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 19:31
von Lucian S.
Super, vielen Dank fuer eure Muehen, Olivia und Koelsch, wuensch euch dann noch einen schoenen Abend!

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 21:23
von Koelsch
Und genau da sträubt sich was bei mir.

SV-pflichtig aufstockender Angestellter mit schwankendem Einkommen erhält vorläufigen Bescheid.

Er "ergattert", ab nächsten Monat, mitten im BWZ, neuen "tollen Job" und meldet sich ab Ende des nächsten Monat ab. Gehaltseingang am 1. des übernächsten Monats. Alles in Ordnung, kein Hahn kräht.

Jetzt ist der Aufstocker aber Selbstständiger, und statt tollem Job kommt toller Auftrag - und da kommt JC und sagt: Umgehung von Vorschriften. Sorry, da sehe ich Konflikte, und das heißt was bei mir, mit Art. 3 GG.

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 21:58
von kleinchaos
Diese Problematik habe ich auch immer wieder mal in der Beratung.
Ich tendiere da auch zu Koelschs Ansicht, den Art 1 des GG zu bemühen.

Die Durchschnittsberechnung für den BWZ gilt ja auch nicht nur für Selbständige, sondern immer bei schwankendem Einkommen und vorläufiger Bewilligung. Deswegen gibts ja auch immer soviel Zoff mit dem JC wegen Anrechnung von Einkommen bei vorläufigen Bescheiden. Die nehmen sich die höchste Lohnzahlung aus dem vergangenen BWZ und legen die zugrunde, sagen, dass sie zwischendurch nicht nachberechnen, weil nach Ablauf ja eh alles nachgezahlt würde.

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 23:10
von tigerlaw
@kc : Kölsch hat den Art 3 GG als eigentliches Grundrecht zitiert. Art. 1 und 2 sind eher "hehre Leitmotive".

Ansonsten hast du recht,im Regelsatz ist keine Position für "Zwangssparkasse" vorgesehen.

@lucian: Vielleicht ist dein Fall der Anlass, dass die Gerichte sich zu dieser Frage äußern (vgl Kölsch in #2).

:unschuld: :unschuld: :zwinker:


Edit: Korrekturfunktion des Handys korrigiert, es sollten keine "Herren Leitmotive" sein ...

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Sa 15. Sep 2018, 07:38
von kleinchaos
Danke für die Korrektur, Tiger.

Die Gerichte äußern sich eben gerade nicht! Die JC knicken immer vorher ein bzw die Gerichte "raten" zu einem Vergleich. Dieses "raten" immer mit der Drohung für den eLB, es könne auch schnell mal gegen ihn entscheiden, die schwammige Gesetzeslage gäbe das her

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Sa 15. Sep 2018, 09:09
von Olivia
Was ist mit dem fiktiven Bankirrläufer, der am letzen Tag des BWZ eintrifft? Einnahmen sind alle Geldzugänge ohne Rücksicht auf ihren Ursprung, ganz egal ob das Geld aus ungerechtfertigter Bereicherung stammt. Rücküberweisung geht nicht mehr. Es sei unterstellt, dass kein Folge-BWZ nachfolgt.

Könnte da die Vorschrift greifen, dass die Anrechnung grob unbillig wäre?

Könnte diese Vorschrift auch in dem vorliegenden Fall greifen, da das Geld ja unzweifelhaft einen Vorschuss für die nachfolgenden Monate darstellt? Könnte der TE darüber eine Bescheinigung von der GTZ einholen?

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Sa 15. Sep 2018, 09:20
von Olivia
Andererseits - das Geld wird eventuell nun mal weg sein. Was spricht dagegen, jetzt sofort wieder einen neuen Antrag auf ALG II zu stellen? Begründung, die Einnahme wurde für die Vergangenheit angerechnet und deswegen ist nun wieder Bedürftigkeit da. Wäre das die nervenschonendere Variante? Kann man da vorsorglich einen Antrag stellen, falls das Verfahren scheitert? Und wieviel würde man dabei draufzahlen?

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Sa 15. Sep 2018, 09:27
von Koelsch
Olivia hat geschrieben: Sa 15. Sep 2018, 09:20 Andererseits - das Geld wird eventuell nun mal weg sein. Was spricht dagegen, jetzt sofort wieder einen neuen Antrag auf ALG II zu stellen? Begründung, die Einnahme wurde für die Vergangenheit angerechnet und deswegen ist nun wieder Bedürftigkeit da. Wäre das die nervenschonendere Variante? Kann man da vorsorglich einen Antrag stellen, falls das Verfahren scheitert? Und wieviel würde man dabei draufzahlen?
:Daumenhoch: Sehr interessanter Gedanke. Bringt aber m.E. nix, denn die Begründung für den Antrag wären ja "mögliche" Schulden beim JC. Schulden aber interessieren das JC - und autsch miaut die Katze, nachdem sie sich in den eigenen Schwanz gebissen hat.

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Sa 15. Sep 2018, 09:44
von tigerlaw
Um an Olivias Idee anzuknüpfen:

Lucian hat ja bereits im Sommer 2017 den dicken Vorschuss bekommen, und irgendwann jetzt das Projekt abgeschlossen.

Natürlich wünsche ich ihm jede Menge Anschlussaufträge, auch von anderen Auftraggebern.

Sollte aber wieder eine Auftragsflaute herrschen (und die letzten Tranchen aus dem GTZ-Auftrag geflossen sein), dann nix wie wieder hin zum JC und erneuten Antrag stellen.

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Sa 15. Sep 2018, 10:14
von Koelsch
Wie Wampe schon schrieb - man meint, der aufstockende Selbstständige könne nach § 46 Abs. 2 SGB I nicht aus dem BWZ aussteigen

Dann aber sollte im Klagewege geklärt werden, warum, wie Bernd Eckhardt in seinen Tabellen hier schön erläutert, https://www.infodienst-schuldnerberatun ... nuernberg/

zum einen beim "normal" aufstockenden ALG II Bezieher, das "tolle" Einkommen eines Monats eben nicht auf das Durchschnittseinkommen umgelegt wird und zum anderen dieser "normale" ALG II Bezieher keine Rechtsvorschrift umgeht, wenn er sich mitten im BWZ nach § 46 SGB I abmeldet, weil er einen "ordentlichen" Geldeingang erwartet.

Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Verfasst: Sa 15. Sep 2018, 11:26
von Lucian S.
Hallo liebe Forumsmitdiskutierer,

vielen Dank fuer eure Beitraege. Was ich da so raushoeren kann und was ich mir schon dachte ist: vergiss es.
Es ist verlorene Energie, Zeit und Geld da noch etwas bewegen zu wollen.

Das Letzte, was ich versuchen werde, ist dem Jobcenter einen Brief zu schreiben, in dem ich sage, dass sie evtl mir nichts "Unrechtes" antun und ihre Gesetzgebung befolgen, dass aber die Konsequenzen fuer mich und im Endeffekt auch fuer das Jobcenter voellig absurd sind. Und dass sie ihre Entscheidung noch einmal ueberdenken sollen.