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Verlustmonat und Wohngeld

Verfasst: So 16. Sep 2018, 23:02
von Linda
Hallo community,

bei austockendem ALG-II wird bekanntlich der Gewinn auf 6 Monate verteilt.
Wie ist das beim Wohngeld als Selbständige(r)? Man prognostiziert auf 12 Monate. Und was ist wenn man in einem Monat Verlust schreibt -und die Plausibilitätsprüfung in diesem Monat bei rückwirkender Kontrolle somit nicht bestanden ist? Soll man dann für den Monat ALG II bekommen?
Oder zählt der Durchschnittsgewinn pro Monat?
Bitte nur konkrete Erfahrungen oder Rechtspraxis teilen.

Vielen Dank.

Re: Verlustmonat und Wohngeld

Verfasst: Mo 17. Sep 2018, 07:07
von Olivia
Was für eine Plausibilitätsprüfung soll das sein?

Re: Verlustmonat und Wohngeld

Verfasst: Mo 17. Sep 2018, 08:00
von Koelsch
Die vom Wohngeld, die machen ja auch 'ne Einkommens- = Plausibiltätsprüfung

Re: Verlustmonat und Wohngeld

Verfasst: Mo 17. Sep 2018, 08:55
von marsupilami
Selbständige mit schwankendem Einkommen müssen eventuell alle zwei Monate einen neuen Antrag stellen.
https://www.gutefrage.net/frage/bekomme ... staendiger

Ich gehe eigentlich davon aus, dass das hier bekannt ist, stelle es aber für Mitleser mal ein:
https://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz ... aph15.html

Passt zwar nicht ganz, ist aber auch nicht völlig uninteressant:
https://www.rechtslupe.de/verwaltungsre ... ten-364497

Re: Verlustmonat und Wohngeld

Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 12:37
von Linda
Danke für die Links.

Gibt es einen selbstständigen Wohngeldempfänger hier, der Erfahrung hat, oder jemanden der Kommentare dazu kennt, ob rückwirkend bei der Wohngeldkontrolle nach dem Durchschnittseinkommen (wie SGB-II) pro Monat oder nach dem tatsächlichen Einkommen geguckt wird?

Und wenn man aller zwei Monate einen neuen Antrag stellt, bekommt man ja auch nichts zurück, was man weniger hatte. Wenn man dagegen bei der Kontrolle (ich nehme an mit Steuerbescheid? oder mit Kontoauszügen? oder BWA?)

Re: Verlustmonat und Wohngeld

Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 13:18
von Koelsch
Ich gehe davon aus, dass das WG-Amt sich an § 15 WoGG zu orientieren hat, also Regelfall das Jahr ist und von daher ein vorläufiges Jahreserinkommen zu ermitteln ist.

Und bei der Einkommensermittlung geht's nach Steuerrecht - s. § 14 WoGG

Re: Verlustmonat und Wohngeld

Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 13:22
von marsupilami
@ Koelsch: ich dachte, Du bist Rentner und Grusi-Empfänger?
Aufgrund dessen dürftest Du doch keine Erfahrung mit WG haben?
Und Gesetze sind keine Kommentare.
Solltest Du eigentlich wissen.

Re: Verlustmonat und Wohngeld

Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 13:26
von Koelsch
Richtig, bin ich

Re: Verlustmonat und Wohngeld

Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 21:48
von kleinchaos
Ich frag da mal jemanden, der sich damit auskennen sollte, arbeitet in der Wohngeldstelle