PKV-Erhöhung
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PKV-Erhöhung
Hallo zusammen,
Laufend, jährlich, erhöhen sich die Beiträge der PKV.
2017 wollte die PKV schon 342€ KV (incl.,Risikozuschlag) und 67€ PV, also insgesammt 409€.
JC übernimmt 341€ KV und 55€ PV, also insgesammt 396€.
Für 2019 sind nun 397€ KV (incl.,Risikozuschlag) und 85 PV zu zahlen, also insgesammt 482€.
Weis jemand, in welcher Höhe JC 2019 PKV-Beiträge übernimmt?
Laufend, jährlich, erhöhen sich die Beiträge der PKV.
2017 wollte die PKV schon 342€ KV (incl.,Risikozuschlag) und 67€ PV, also insgesammt 409€.
JC übernimmt 341€ KV und 55€ PV, also insgesammt 396€.
Für 2019 sind nun 397€ KV (incl.,Risikozuschlag) und 85 PV zu zahlen, also insgesammt 482€.
Weis jemand, in welcher Höhe JC 2019 PKV-Beiträge übernimmt?
Re: PKV-Erhöhung
€ 703,32/2 = € 351,66 plus Pflegeversicherung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: PKV-Erhöhung
Richtig, das ist der halbe Basisbeitrag. Wenn der reguläre Tarif zu teuer wird, muss die PKV den Wechsel in diesen Notlagentarif ohne Gesundheitsprüfung ermöglichen. Im Basistarif ist man Patient 3. Klasse. Die freie Arztwahl ist eingeschränkt. Ggf. gibt es pro Fachrichtung nur einen einzigen Arzt im Landkreis, der sich für eine Behandlung bereit erklärt.
Der für die PKV typische höherwertige Versicherungsschutz besteht im Basistarif nicht. Er unterscheidet sich sehr deutlich von den anderen Produkten der Privaten Krankenversicherung.
https://www.pkv.de/themen/krankenversic ... asistarif/
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Re: PKV-Erhöhung
Lese ich das richtig aus Link Olivia?
Vergütung für ambulante Leistungen im Basistarif:
-für Laborleistungen nach Abschnitt M und Nr. 437 der Gebürenordnung für Ärzte der 0,9-fache Satz,
-für technische Leistungen nach Abschnitt A (Gebühren in besonderen Fällen), E (physikalisch-medizinische Leistungen, zum Beispiel Massagen), O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomografie und Strahlentherapie) der 1,0-fache Satz und
-für alle übrigen ärztlichen Leistungen der 1,2-fache Satz.
D.h. man zahlt vermutlich 40% der Arztrechnungen sebst!
Vergütung für ambulante Leistungen im Basistarif:
-für Laborleistungen nach Abschnitt M und Nr. 437 der Gebürenordnung für Ärzte der 0,9-fache Satz,
-für technische Leistungen nach Abschnitt A (Gebühren in besonderen Fällen), E (physikalisch-medizinische Leistungen, zum Beispiel Massagen), O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomografie und Strahlentherapie) der 1,0-fache Satz und
-für alle übrigen ärztlichen Leistungen der 1,2-fache Satz.
D.h. man zahlt vermutlich 40% der Arztrechnungen sebst!
Re: PKV-Erhöhung
Nein, für den Satz hat der Doc Dich zu behandeln, Du zahlst nix selbst. Was Olivia sagt - die Begeisterung des Doc's hält sich in überschaubaren Grenzen, wenn er Dich dafür behandeln muss.
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Re: PKV-Erhöhung
Aber auch nur weil der Arzt ablehnen kann.
Verstehe, war beim Augenarzt und wurde nach Basistarif gefragt.
Wenn man sich nach PKV-Basistarif versichert ist es besser nicht krank zu werden.
Re: PKV-Erhöhung
Das ist eigentlich immer besser - die beste Krankheit taugt nix
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Re: PKV-Erhöhung
Normal ist bei Privatpatienten 2,3 fach oder mehr.Blitzdodel hat geschrieben: ↑Mo 26. Nov 2018, 16:15 Vergütung für ambulante Leistungen im Basistarif:
-für Laborleistungen nach Abschnitt M und Nr. 437 der Gebürenordnung für Ärzte der 0,9-fache Satz,
-für technische Leistungen nach Abschnitt A (Gebühren in besonderen Fällen), E (physikalisch-medizinische Leistungen, zum Beispiel Massagen), O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomografie und Strahlentherapie) der 1,0-fache Satz und
-für alle übrigen ärztlichen Leistungen der 1,2-fache Satz.
Oder auch mehr. Der Arzt könnte verlangen, dass Du eine Zusatzvergütungsvereinbarung unterschreibst, wenn Du von ihm behandelt werden willst. Deswegen solltest Du Dir die Ärzteliste von der KV holen, bei welchen Ärzten Du im Basistarif auch ohne Zusatzvereinbarung behandelt werden würdest.D.h. man zahlt vermutlich 40% der Arztrechnungen sebst!
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Re: PKV-Erhöhung
Ist viel mehr, sind zwischen 60 bis 80%
Auf Versicherungsschein für 2017 steht bei PVN 33€
und "10% gesetzl. Zuschlag..." 34€,
also ca. 67€.
JC übernimmt aber nur ca. 55€,
berechnet JC etwas falsch?
Re: PKV-Erhöhung
Nein, das JC dürfte in 2017 gerechnet haben:
Beitragsbemessungegrenze = 4350 € * 2,55% Pflegeversicherung / 2 = 55,46 €
Beitragsbemessungegrenze = 4350 € * 2,55% Pflegeversicherung / 2 = 55,46 €
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Re: PKV-Erhöhung
Und was ist, wenn die private Pflegeversicherung teurer ist als die Vergleichsrechnung des Jobcenters mit der GKV? Da zahlt man doch sonst drauf!
Was sagt das Gesetz dazu und was sagen die fachlichen Hinweise des Jobcenters?
Was sagt das Gesetz dazu und was sagen die fachlichen Hinweise des Jobcenters?
Re: PKV-Erhöhung
Guck mal § 26 Abs. 3 SGB II - auch da ist der "Deckel" nach der Beitragsbemessungsgrenze anzuwenden
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Re: PKV-Erhöhung
Das bedeutet, dass alle Mehrkosten dem eLB zur Last fallen.
Der TE sollte sich von den zuständigen Stellen mal eine genaue Beschreibung zusenden lassen, wie der Basistarif bei ihm in seiner Stadt gehandhabt wird und welche Ärzte ohne Zusatzhonorarvereinbarung behandeln.
Der TE sollte sich von den zuständigen Stellen mal eine genaue Beschreibung zusenden lassen, wie der Basistarif bei ihm in seiner Stadt gehandhabt wird und welche Ärzte ohne Zusatzhonorarvereinbarung behandeln.
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Re: PKV-Erhöhung
Heißt dies etwa, daß dieser Basistarif nicht bundesweit gilt???
ich dachte dies bisher .
https://www.cecu.de/basistarif-private- ... erung.html
Zahlen dann auch die JC in den Städten unterschiedlich dazu???
Re: PKV-Erhöhung
Der Deckel ist klar, mir sind aber JC's bekannt, die z.B. sagen (Beispiel)
Basistarif liegt bei € 700, davon übernehmen wir 50%
Dein Tarfi (z.B. wegen erheblicher Zuzahlung) liegt bei € 400 im Monat, davon übernehmen wir auch 50%
Basistarif liegt bei € 700, davon übernehmen wir 50%
Dein Tarfi (z.B. wegen erheblicher Zuzahlung) liegt bei € 400 im Monat, davon übernehmen wir auch 50%
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Re: PKV-Erhöhung
Wobei - ich empfehle, einen Tarif mit möglichst geringer Zuzahlung zu nehmen, denn diese wird nicht vom JC übernommen!
"Sauber" wäre m.E., analog zu den KdU zu verfahren: "Wir bezahlen maximal den halben Basistarif. Wenn Du höhere Prämien hast (und erst recht eine Selbstbeteiligung), ist das alleine Dein Privatvergnügen."
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: PKV-Erhöhung
Doch doch, der Basistarif gilt schon bundesweit. Allerdings sind wohl kaum Ärzte bereit, zum Basistarif zu behandeln. Demzufolge muss man sich bei der KV erkundigen, welche Ärzte in dem betreffenden Bundesland bzw. in der betreffenden Stadt bereit sind, ohne Aufzahlung im Basistarif zu behandeln. Es muss mindestens ein Facharzt pro Fachrichtung und Bundesland benannt werden. Die Anfahrt kann zahlreiche Kilometer betragen und bis in die Nachbarstadt oder angrenzende Landkreise reichen. Deshalb sollte man vor einem Wechsel in den Basistarif bei seinen bisherigen Ärzten nachfragen, ob diese auch im Basistarif kostenlos weiterbehandeln und/oder die Ärzteliste mit den garantiert kostenlosen Ärzten in Erfahrung bringen.JkeineAhnung hat geschrieben: ↑So 16. Dez 2018, 15:58 Heißt dies etwa, daß dieser Basistarif nicht bundesweit gilt???
ich dachte dies bisher .