Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
axels11
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Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#1

Beitrag von axels11 »

Hallo zusammen

Ich bekam einen Ablehnungsbescheid auf meinen Antrag auf LzSdL nach SGBII.
Nach meinen Angaben in der vorl. EKS könne ich meinen Lebensunterhalt ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern.
Ich sei nicht hilfsbedürftig und habe daher keinen Anspruch auf LzSdL.


Seltsam finde ich, dass zu meinen erklärten Einnahmen monatlich zusätzlich 200,00 € vereinnahmte Umsatzsteuer als Betriebseinnahmen berücksichtigt werden.

Bei den Betriebsausgaben wurde wieder einmal einiges gekürzt bzw. gestrichen.

Fremdarbeiten wurden um 80 % gekürzt, sie nahmen einfach den geringeren Betrag vom letzten Zeitraum.
Aktuell liege ich nach ein paar Wochen schon bei über 220 % des anerkannten Betrages.

Und wieder wurden meine Darlehenszinsen nicht als Betriebsausgabe anerkannt, dagegen habe ich vor 6 Monaten Klage beim Sozialgericht eingereicht.

Das ergibt eine Kürzung der Betriebsausgaben von 95 € und Mehreinnahmen von 200 € monatlich.

Ich wollte für den jetzigen Zeitraum ein letztes mal einen Antrag auf LzSdL stellen und mich dann vom Jobcenter verabschieden.


Was könnt ihr aus der Ferne dazu sagen?

Vielen Dank im Voraus
Axell11
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tigerlaw
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#2

Beitrag von tigerlaw »

Dass die Umsatzsteuer als Einnahme verbucht wird, ist zutreffend.
Hast Du aber auch vorsteuerabzugsfähige Ausgaben? Die gezogene Vorsteuer in Zeile B17 ausweisen und den Nettobetrag in der zutreffenden Zeile B1 - B16! Die Differenz musst Du ja an das FA auskehren. Zahlst Du quartalsweise? Dann musst Du die entsprechenden Zahlungen abschätzen und in Zeile B18 eintragen.
Wenn jährliche Zahlung, dann frage das FA, ob Du nicht vierteljährlich zahlen kannst.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#3

Beitrag von Koelsch »

Und auf jeden Fall natürlih Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
axels11
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#4

Beitrag von axels11 »

Danke Euch

Ich habe im Monat ca. 1100 € Betriebsausgaben, davon sind ca. 120 € gezahlte Vorsteuer enthalten.
In die Zeile B17 habe ich leider nie etwas eingetragen.
Ich zahle bis jetzt jährlich die Umsatzsteuer.

Der Widerspruch müßte so sein, dass ich für den jetzigen Zeitraum den noch wichtigen Regenschirm erhalte.
Das wird wohl sehr schwer werden.
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Koelsch
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#5

Beitrag von Koelsch »

Wie "groß" wäre der Regenschirm? Wenn größer als etwa € 130, dann wäre ein Eilantrag in's Auge zu fassen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#6

Beitrag von Günter »

Was bitte ist LzSdL?

Selbst Google findet nix sinnvolles https://www.google.de/search?q=LzSdL&oq ... e&ie=UTF-8
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
axels11
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#7

Beitrag von axels11 »

Sorry Günter

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
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Günter
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#8

Beitrag von Günter »

Schreib doch einfach ALG II oder hartz IV, das versteht jeder.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
axels11
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#9

Beitrag von axels11 »

Die Beiträge zur Krankenkasse dürften weit über den 130 € liegen.

Eilantrag?
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Koelsch
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#10

Beitrag von Koelsch »

Erst Widerspruch mit kurzer Dristsetzung, dann überlegen, ob man Eilantrag beim SG macht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
axels11
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#11

Beitrag von axels11 »

Den Widerspruch mit welcher Art von Begründung?
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Koelsch
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#12

Beitrag von Koelsch »

Nichtanerkennung von Darlehenszinsen und sonstige, unbegründete Kürzung der prognostizierten Betriebsausgaben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#13

Beitrag von tigerlaw »

axels11 hat geschrieben: So 9. Dez 2018, 19:43 (...)
Seltsam finde ich, dass zu meinen erklärten Einnahmen monatlich zusätzlich 200,00 € vereinnahmte Umsatzsteuer als Betriebseinnahmen berücksichtigt werden. I ?

Bei den Betriebsausgaben wurde wieder einmal einiges gekürzt bzw. gestrichen.

Fremdarbeiten wurden um 80 % gekürzt, sie nahmen einfach den geringeren Betrag vom letzten Zeitraum.
Aktuell liege ich nach ein paar Wochen schon bei über 220 % des anerkannten Betrages. II ?

Und wieder wurden meine Darlehenszinsen nicht als Betriebsausgabe anerkannt, dagegen habe ich vor 6 Monaten Klage beim Sozialgericht eingereicht.

Das ergibt eine Kürzung der Betriebsausgaben von 95 € und Mehreinnahmen von 200 € monatlich.

Ich wollte für den jetzigen Zeitraum ein letztes mal einen Antrag auf LzSdL stellen und mich dann vom Jobcenter verabschieden.

(...)Axell11
Zu Frage I: Die Anrechnung der Umsatzsteuer als Einnahme ist zutreffend. Deshalb gerade auch meine Frage wegen der USt-Zahlungen. Du schreibst, dass Du Jahreszahler bist. Kannst Du dann nicht schon Anfang 2019 die Umsatzsteuer für 2018 erklären und bezahlen? Den voraussichtlichen Zahlbetrag dann in Zeile B18 eintragen!

Zu Frage II: Die Fremdarbeiten sind für den Umsatz notwendig? Dann einfach argumentieren: "Entweder anerkennt Ihr die Fremdarbeiten, dann ist der angepeilte Umsatz zutreffend. Oder aber ihr reduziert die Fremdleistungen, dann werde ich aber auch den Umsatz um den gleichen Prozentsatz zusammenstreichen müssen!"

Ansonsten im Widerspruch auch die Punkte von Kölsch (Darlehenszinsen!) mit aufnehmen!
axels11 hat geschrieben: So 9. Dez 2018, 20:13
Ich habe im Monat ca. 1100 € Betriebsausgaben, davon sind ca. 120 € gezahlte Vorsteuer enthalten.
In die Zeile B17 habe ich leider nie etwas eingetragen.
Ich zahle bis jetzt jährlich die Umsatzsteuer.
Hast Du denn die einzelnen Ausgaben "brutto" angegeben?, Dann macht es rechnerisch keinen Unterschied. Nur dann würdest Du Dich "ärmer rechnen" als tatsächlich, wenn die Ausgaben brutto erfasst werden und zusätzlich die Vorsteuer ausgewiesen würde!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#14

Beitrag von Olivia »

Sollte man evtl. schon mal jetzt einen Antrag auf Bezuschussung der Krankenkassenbeiträge nach § 26 stellen? Zusätzlich zum Widerspruch?
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Koelsch
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#15

Beitrag von Koelsch »

Kann man machen, halte ich aber für verfrüht, so lange das Widerspruchsverfahren nicht abgeschlossen ist. Dann kann man den rückwirkend stellen (§ 28 SGB X)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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schimmy
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#16

Beitrag von schimmy »

Für die Bearbeitung des Widerspruchs hat das Jobcenter 3 Monate Zeit.

Sollte die Bearbeitung länger als 3 Monate dauern kannst du Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen.

Nur mal so am Rande erwähnt.
axels11
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#17

Beitrag von axels11 »

tigerlaw

Die Umsatzsteuer von 2018 bereits Anfang 2019 zu erklären, bekomme ich wohl nicht auf die Reihe.

Ohne Fremdarbeiten müßte ich bestimmte Arbeiten selbst ausführen, das ginge nur mit viel mehr Zeitaufwand und teilweise auch in schlechterer Qualität.
Die Ausgaben werden in der EKS als Nettobetrag angegeben.

Wenn das JC die Zeile A5 vereinnahmte Umsatzsteuer mit in die Einnahmen nimmt, dann muß auch die Zeile B17 gezahlte Vorsteuer mit in die Berechnung einfließen. Was sie natürlich nicht gemacht haben.
In den ganzen vergangenen Jahren wurde die Zeile A5 nicht zur Berechnung verwendet, diesmal aber schon.

Ich habe in meiner vorl. Eks keine Angaben in den Zeilen A5 und B17 gemacht.

Die Summe für die Fremdarbeiten wäre normal noch höher, für einige Arbeiten erhalte ich keine Eingangsrechnung, da geht es bar auf die Hand.
Verlange ich eine Rechnung, so werde ich schief angesehen.
Ich habe ca. 50 € im Monat an Ausgaben die ich nicht belegen kann.

Oder habt ihr dafür eine Idee, um diese irgendwo als Betriebsausgabe unterzubringen?
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Koelsch
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#18

Beitrag von Koelsch »

Kannst Du nur mit Eigenbeleg versuchen
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#19

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Mo 10. Dez 2018, 21:42 Kannst Du nur mit Eigenbeleg versuchen
Schwarzarbeit mit einem Beleg beweisen? Keine gute Idee.
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friys
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#20

Beitrag von friys »

axels11 hat geschrieben: Mo 10. Dez 2018, 21:34 [...], für einige Arbeiten erhalte ich keine Eingangsrechnung, da geht es bar auf die Hand.
Verlange ich eine Rechnung, so werde ich schief angesehen.
Ich habe ca. 50 € im Monat an Ausgaben die ich nicht belegen kann.
Koelsch hat geschrieben: Mo 10. Dez 2018, 21:42 Kannst Du nur mit Eigenbeleg versuchen

Entsprechend der Pflichtangaben in einer Rechnung sollte auch ein gültiger Eigenbeleg aussehen. Name und Anschrift des Lieferanten oder Dienstleisters / Empfängers, Verwendungszweck, zusammen mit dem Ausstellungsdatum, sind unentbehrlich.

Jeden Monat sich wiederholend Eigenbelege ausstellen, da wird nicht nur ein FA-Steuerprüfer sondern auch das Jobcenter skeptisch werden. Schließlich ist die Missbrauchsgefahr nicht zu leugnen. Es empfiehlt sich daher, dass Eigenbelege eine Ausnahme bleiben und nicht zum Regelfall für ein Unternehmen werden.

Außerdem: Ein Abzug der Vorsteuer ist bei Eigenbelegen nicht möglich. Dafür ist nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) eine ordentliche Rechnung gemäß § 14 UStG unerlässlich.
axels11 hat geschrieben: Mo 10. Dez 2018, 21:34 Oder habt ihr dafür eine Idee, um diese irgendwo als Betriebsausgabe unterzubringen?
Nein! Schummeleien oder manipulierte Buchungsvorgänge sind kein Kavaliersdelikt.
axels11
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#21

Beitrag von axels11 »

Danke für eure vielen Antworten.
Mit den Eigenbelegen, Umsatzsteuer usw. ist mir alles bewusst und bekannt.
Es ist halt sehr ärgerlich, dass man tatsächlich mehr Ausgaben hat, aber nicht einmal die tatsächlich möglichen in einer vorl. EKS anerkannt werden.

Ich werde dann einen Widerspruch machen, der wahrscheinlich wie alle meine unzähligen bisher getätigten Widersprüche keinen Erfolg bringen.

Welche Frist wäre angemessen?
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Koelsch
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#22

Beitrag von Koelsch »

14 Tage, da es ja eilt. Miete, KV, Brötchen können ohne ALG II nicht gezahlt werden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#23

Beitrag von axels11 »

Kann ich eine überarbeitete vorl. EKS einreichen??

Ich habe zu geringe Ausgaben bei manchen Zeilen eingetragen, diese hatte ich nicht nach der letzten abschl. EKS angepasst.
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tigerlaw
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#24

Beitrag von tigerlaw »

Ja klar. Du solltest aber auch kurz erläutern, warum das erst jetzt kommt.
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axels11
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Re: Ablehnungsbescheid nach vorl. EKS

#25

Beitrag von axels11 »

Der tatsächliche Grund ist, dass ich nicht nach der letzten ab. EKS gegangen bin.
Keine Ahnung warum, ich habe die letzte vorl. EKS genommen und diese leicht überarbeitet.
Ich wollte vorrangig erreichen, dass ich noch ein halbes Jahr unter dem Deckel des JC bleiben kann.

Meine Ausgaben habe ich aktuell zu gering angegeben, diese waren im letzten Zeitraum höher.
Die Einnahmen sind stimmig.

Die Begründung würde ich mit den Zahlen des letzten ab. Zeitraums geben.
Wäre das ausreichend??
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