was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#26

Beitrag von Koelsch »

Gute Idee
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#27

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: So 20. Jan 2019, 09:42 Wie lange planst Du, im Leistungsbezug zu bleiben? Handelt es sich um eine längerfristige Krise, die sich über Jahre hinziehen könnte, oder wirst Du den Absprung schon bald wieder schaffen? Das Jobcenter macht übrigens eine Rahmenvorgabe von einem Jahr bei Bestandsselbständigkeiten, innerhalb derer diese wieder raus sein sollen aus ALG II.
??? Plant wirklich jemand, im Bezug zu bleiben? Wer tut sich das freiwillig an?

Also, ich habe eine vorübergehende Krise, die aber langfristig verursacht ist. Durch zu wenig Werbung, Akquise u. Co. Als ich mit Akquise anfing, sind auch gleich die Auftragseingänge gestiegen. Das war zeitweise so gut, dass ich mit dem abarbeiten und der Verwaltung nicht mehr nachkam. Wenn ich mein Marketingkonzept umsetze, dann geht es bergauf. Zur Zeit fehlt mir Kapital für Werbemittel usw.

Im letzten Jahr habe ich relativ schnell den "Absprung" geschafft. Das kann jederzeit wieder passieren.

Die aktuelle Krise ist auch durch Verschiebungen bestehender Aufträge entstanden. Im Moment ist die Ausführung dieser Aufträge innerhalb des jetzigen BWZ geplant.

Die Rahmenvorgabe ist ja interessant. Was will das JC denn ausrichten, wenn 12 Monate rum sind? Mein Gewerbe abmelden können sie nicht. Mich sanktionieren? Witzig, das führt eventuell in einer Inso. Danach stehe ich sowieso bei denen auf der Matte. Aber gut, Sinn machen die JC-Aktionen in den seltensten Fällen.

Was mir aber echt auf die Nerven geht, ist die mentale Belastung durch das JC. Ich kann mich nicht auf Umsatzerzielung konzentrieren, weil mir die JCler ziemlich an die Nieren gehen. Ich will also da weg und plane nicht mit einem längeren Bezug ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#28

Beitrag von HarzerUrvieh »

marsupilami hat geschrieben: So 20. Jan 2019, 11:31
HarzerUrvieh hat geschrieben: Sa 19. Jan 2019, 21:30 #20
mittlerweile habe ich die Daten aus meinem Buchhaltungsprogramm in eine Tabelle gebracht.
Nur Umsatzzahlen, also Summen der eingegangen Rechnungen und der ausgegangen Rechnungen pro Monat. Damit kann ich den Guten Willen zeigen. Über das heilige Prinzip von Zu- und Abfluss sagt das aber nichts aus...
Stell das doch in Excel auch grafisch dar.
Ein schönes Linien-Diagramm aus Monaten und den Umsätzen, bisken mit Farbe, Linienstärke, ... "rumspielen" (formatieren).

Wobei - mit Farbe rumspielen bringt latürnich nur dann was, wenn Du das auch farbig ausdrucken kannst.

Jetzt aber kommt das Sahne-Häubchen: Trendlinie einfügen.
D.h. Rechts-Klick auf die Umsatzlinie, aus dem Kontext-Menü "Trendlinie hinzufügen...." auswählen und eine einfache, lineare Trendlinie einfügen lassen. Die auch noch ein wenig chick machen, das Diagramm halbwegs A4-füllend ausdrucken und vorlegen.
Sieht auf die Schnelle so aus:

Trendlinie.JPG

Bringt aber nur dann was, wenn die Trendlinie auch wirklich nach oben zeigt!!!
Und: je mehr Daten - also längerer Zeitraum - desto besser und eindeutiger ist der Trend.
Meiner Meinung nach muss die Trendlinie unten zeigen. Es geht ja um den Zeitraum vor dem Leistungsbezug. Kurz vor dem Aufprall beantrage ich Leistungen und erst danach geht die Linie (dank der tollen Unterstützung des JCs) wieder richtig steil nach oben.

Aber die Idee ist gut. Ich mache ein schönes Diagramm. Farbliche Gestaltung ist einfach, da ich es nicht drucken werde. Wir sind im 21. Jahrhundert, die haben doch bestimmt einen Beamer im JC, oder?

Ja ja, jetzt kann ich noch lachen...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#29

Beitrag von marsupilami »

:Daumenhoch: für den Beitrag in #27 und :Daumen: dass das auch so klappt.
Signatur?
Muss das sein?
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#30

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke! Das hebt die Stimmung.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#31

Beitrag von friys »

HarzerUrvieh hat geschrieben: So 20. Jan 2019, 12:18 ??? Plant wirklich jemand, im Bezug zu bleiben? Wer tut sich das freiwillig an?
Ja, doch.

"was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?" : Argumente Pro Selbstständigkeit, Selbstvertrauen und das Wissen um deine Rechte.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#32

Beitrag von Olivia »

Ih drücke auch die Daumen, dass das alles gelingt. :Daumen: :Daumen:
jcgeschaedigter
Benutzer
Beiträge: 1319
Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41

Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#33

Beitrag von jcgeschaedigter »

HarzerUrvieh hat geschrieben: So 20. Jan 2019, 12:18 Die Rahmenvorgabe ist ja interessant. Was will das JC denn ausrichten, wenn 12 Monate rum sind? Mein Gewerbe abmelden können sie nicht. Mich sanktionieren? Witzig, das führt eventuell in einer Inso. Danach stehe ich sowieso bei denen auf der Matte. Aber gut, Sinn machen die JC-Aktionen in den seltensten Fällen.
Das JC wird dich dann vom Selbständigenteam ins "normale" Team schicken, d.h. du musst dich bewerben, kannst Arbeitsangebote bekommen etc. Also ganz normale Arbeitsvermittlung.
Ob das schon nach 1 Jahr kommt oder erst später, kann ich nicht sagen, das hängt wohl vom JC und der "Motivation" der SBler dort ab. Ich weiß auch nicht, ob du von den sinnfreien "Maßnahmen" des JC verschont bleibst, weil du ja noch einer Tätigkeit nachgehst. Ich wurde es bisher und ich mache den Zirkus schon ein paar Jahre mit.

Am Besten ist es wohl, wenn du nur zeitweise Leistungen beziehst, d.h. immer wieder rein und raus aus dem Leistungsbezug. Ist allerdings ein höherer bürokratischer Aufwand für dich, allerdings auch für das JC. Umsatzschwankungen und Verdienstausfälle aus den unterschiedlichsten Gründen sollte als Begründung genügen. Du bist eben selbständig und beziehst kein festes Gehalt.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#34

Beitrag von kleinchaos »

Sie können dich erst dann in die "normale" Vermittlung schicken, wenn das Gewerbe als nebenberuflich, also unter 15 Stunden wöchentlich, eingestuft wird.
Wenn du anhand der Aufträge und Rechnungen nachweisen kannst, dass du mehr arbeitest, dann können sie dich auch nicht in die Nebenberuflichkeit abschieben.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
jcgeschaedigter
Benutzer
Beiträge: 1319
Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41

Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#35

Beitrag von jcgeschaedigter »

kleinchaos hat geschrieben: So 20. Jan 2019, 20:21 Sie können dich erst dann in die "normale" Vermittlung schicken, wenn das Gewerbe als nebenberuflich, also unter 15 Stunden wöchentlich, eingestuft wird.
Wenn du anhand der Aufträge und Rechnungen nachweisen kannst, dass du mehr arbeitest, dann können sie dich auch nicht in die Nebenberuflichkeit abschieben.
Ist das wirklich so? Bei mir hat es das JC am anrechenbaren Einkommen festgemacht. Selbständigkeit bringt zu wenig -> ab in die Arbeitsvermittlung. Gibt es da schon irgendwelche Rechtssprechung?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#36

Beitrag von kleinchaos »

Sie versuchen es immer wieder. Aber der einzige Faktor ist die Arbeitszeit
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#37

Beitrag von Olivia »

jcgeschaedigter hat geschrieben: So 20. Jan 2019, 14:21 Am Besten ist es wohl, wenn du nur zeitweise Leistungen beziehst, d.h. immer wieder rein und raus aus dem Leistungsbezug. Ist allerdings ein höherer bürokratischer Aufwand für dich, allerdings auch für das JC. Umsatzschwankungen und Verdienstausfälle aus den unterschiedlichsten Gründen sollte als Begründung genügen. Du bist eben selbständig und beziehst kein festes Gehalt.
Rein und raus ist auch für die Statistik besser. Jeder Wechsel verbessert die Statistik. Fünfmal raus und rein = fünf neue Arbeitsplätze geschaffen.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#38

Beitrag von HarzerUrvieh »

#37
Fünfmal raus und rein = fünf neue Arbeitsplätze geschaffen? Respekt vor denen, die im Rotlichtmilieu tätig sind. Was dort an Arbeitsplätzen geschaffen wird.... ;-)

Bitte entschuldigt, aber ein bißchen Galgenhumor mag ich mir erhalten.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“