EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Nicht runterhandeln, RAUSSTREICHEN; sonst VA und Klage.
Klagebegründung. Ich arbeite weit mehr als 40 Std/Woche. Arbeiten nebenher ist nicht möglich. Somit würde mich das JC mit der Sanktionsbegründung Verhinderung eines sozverspfl Arbeitsverhältnisses zwingen mein Gewerbe aufzugeben. Das widerspricht der Eigentumsgarantie des GG sowie der freien Berufsausübung. Aufschiebende Wirkung wird mit beantragt und die Typen die mir den Rücken stärken raten mir bis zum EuGH zu klagen.
Klagebegründung. Ich arbeite weit mehr als 40 Std/Woche. Arbeiten nebenher ist nicht möglich. Somit würde mich das JC mit der Sanktionsbegründung Verhinderung eines sozverspfl Arbeitsverhältnisses zwingen mein Gewerbe aufzugeben. Das widerspricht der Eigentumsgarantie des GG sowie der freien Berufsausübung. Aufschiebende Wirkung wird mit beantragt und die Typen die mir den Rücken stärken raten mir bis zum EuGH zu klagen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Geht das bis zum EuGH?
Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Wenn : die Nerven hat und die Gerichte Berufung zulassen, dann ist das ein Eingriff in die Grundrechte, BVerfG müsste über Eigentumsrechte (Bewusste Zerschlagung der Selbstständigkeit) sowie Berufsfreiheit entscheiden und dann wäre der EuGH die höchste Instanz. Ich fürchte aber das bleibt vorher hängen. Wobei, wenn das BVerfG die Sanktionen kippt, dann kann sich die SB ihre Bewerbungen in die Haare schmieren.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Warum beuten sich ALG-II-Selbstständige dermaßen selbst aus? Sie arbeiten für teils deutlich weniger als den Mindestlohn und schlechterer sozialer Absicherung!
Ist es das wirklich wert - für mehr Freiheit, mehr Selbstverwirklichung? Wobei die Kontrolle von außen, sprich Jobcenter, höher ist als bei nicht alimentierten Selbstständigen.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Vielleicht ist die intrinsische Motivation eine andere, als die monitäre?friys hat geschrieben: ↑Do 14. Feb 2019, 18:03Warum beuten sich ALG-II-Selbstständige dermaßen selbst aus? Sie arbeiten für teils deutlich weniger als den Mindestlohn und schlechterer sozialer Absicherung!
Ist es das wirklich wert - für mehr Freiheit, mehr Selbstverwirklichung? Wobei die Kontrolle von außen, sprich Jobcenter, höher ist als bei nicht alimentierten Selbstständigen.
Eventuell bedeutet die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit auch gleich eine Schuld einer höheren Summe?
Steuerrückzahlungen, Verluste wegen nicht fertiggestellter Aufträge, Rahmenverträge für die Entschädigung fällig wird usw.
Da kann man vielleicht drumrum kommen, wenn man eine "Stütze" vom Staat erhällt. Dazu ist sie ja da, die "Stütze".
Genauso, wie sie für abhängig Beschäfftigte und vertragslose Mitmenschen da ist.
Dazu muss man sich vielleicht mal genauer mit solch einer Situation/Konstellation auseinander setzen, als nur vom "hören-sagen".
Nachtrag:
...was ist es wert?
Nichts!
Alles!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Es gibt nach meiner Ansicht nach keine rationale Erklärung für "Selbstständigkeit".
Auch die Gründe für ein Wagnis der Selbstständigkeit sind sicherlich vielfältig - so vielfältig wie für den absoluten Erfolg á la Udo Lindenberg, der "sein Ding" durchgezogen und gemacht hat, wie auch für die weniger Erfolgreichen, die Unterstützung durch das JC benötigen.
Ein gewisses Können, Wollen und Durchhaltevermögen braucht's halt.
Auch die Gründe für ein Wagnis der Selbstständigkeit sind sicherlich vielfältig - so vielfältig wie für den absoluten Erfolg á la Udo Lindenberg, der "sein Ding" durchgezogen und gemacht hat, wie auch für die weniger Erfolgreichen, die Unterstützung durch das JC benötigen.
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Signatur?
Muss das sein?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Sooo, heute war ja nun der Besprechungstermin mit der Bereichsleitung, bzgl. meiner Beschwerde.
Wie nicht anders zu erwarten, kann die Vorgesetzte kein Fehlverhalten der Arbeitsvermittlerin feststellen. Eher im Gegenteil, sie wundert sich, warum die Arbeitsvermittlerin mich schon so lange quasi in Ruhe lässt mit meiner Selbstständigkeit. Wenn es nach ihr ginge, würde sie mich mit Vermittlungsvorschlägen "zuschütten" und mir notfalls einen Coach an die Hand geben, der mit mir zu Vorstellungsgesprächen geht usw.
Denn immerhin erhalte ich Leistungen vom Staat, und habe quasi daher zu tun, was sie von mir wollen. Sie führte auch den § 16 an. In diesem steht aber auch, daß ich alles dafür tun soll, um die Leistungen zu verringern. Das tue ich ja, aber das ist ihr nicht genug.
Ich erhalte nun eine Zuweisung zu einer Maßnahme, die sich BuKSelb nennt. Diese Maßnahme dient der Beratung und Kenntnisvermittlung für erwerbsfähige, leistungsberechtigte Selbständige. Die Maßnahme besteht aus mehreren Modulen, die man aber nicht alle mit machen muss. Habe gerade im Flyer gesehen, daß Modul 3 - Unternehmensabwicklung und Neuausrichtung beinhaltet.
Dort sind Unternehmensberater (diese kosten richtig Geld und ich solle doch froh sein, daß mir sowas kostenlos angeboten wird), die mich beraten sollen, wie meine Selbstständigkeit optimiert werden kann ( oder eher wohl auch nicht)
Irgendwie entstand bei mir der Eindruck, daß sie meine Selbstständigkeit nicht wirklich interessiert.
Ich werde also ein verdammt dickes Fell und gute Nerven brauchen, habe ich so das Gefühl.
Das Engelchen war ja dabei, vielleicht kann sie noch mehr dazu sagen.
Wie nicht anders zu erwarten, kann die Vorgesetzte kein Fehlverhalten der Arbeitsvermittlerin feststellen. Eher im Gegenteil, sie wundert sich, warum die Arbeitsvermittlerin mich schon so lange quasi in Ruhe lässt mit meiner Selbstständigkeit. Wenn es nach ihr ginge, würde sie mich mit Vermittlungsvorschlägen "zuschütten" und mir notfalls einen Coach an die Hand geben, der mit mir zu Vorstellungsgesprächen geht usw.
Denn immerhin erhalte ich Leistungen vom Staat, und habe quasi daher zu tun, was sie von mir wollen. Sie führte auch den § 16 an. In diesem steht aber auch, daß ich alles dafür tun soll, um die Leistungen zu verringern. Das tue ich ja, aber das ist ihr nicht genug.
Ich erhalte nun eine Zuweisung zu einer Maßnahme, die sich BuKSelb nennt. Diese Maßnahme dient der Beratung und Kenntnisvermittlung für erwerbsfähige, leistungsberechtigte Selbständige. Die Maßnahme besteht aus mehreren Modulen, die man aber nicht alle mit machen muss. Habe gerade im Flyer gesehen, daß Modul 3 - Unternehmensabwicklung und Neuausrichtung beinhaltet.
Dort sind Unternehmensberater (diese kosten richtig Geld und ich solle doch froh sein, daß mir sowas kostenlos angeboten wird), die mich beraten sollen, wie meine Selbstständigkeit optimiert werden kann ( oder eher wohl auch nicht)
Irgendwie entstand bei mir der Eindruck, daß sie meine Selbstständigkeit nicht wirklich interessiert.
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Zuletzt geändert von keindurchblickmehr am Fr 22. Feb 2019, 19:49, insgesamt 1-mal geändert.
Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Das Blöde ist eben leider, so lange Du auch nur einen Cent ALG II beziehst, hat JC über den § 10 SGB II das Druckmittel Bewerbung/Maßnahme.
Dickes Fell ist da hilfreich
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Es ging ja erst mal um das erste Modul, zwei kurze Termine pro Woche.
Das war das beste, was man als Kompromiss erreichen konnte. Immerhin bekamen wir das Thema "Bewerbungen" erst mal vom Tisch.
Das war das beste, was man als Kompromiss erreichen konnte. Immerhin bekamen wir das Thema "Bewerbungen" erst mal vom Tisch.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Und man soll keineswegs ausschließen, das man durch so eine Maßnahme mal andere Blickwinkel kennenlernt auch bzgl. des eigenen Unternehmens. Es hat schon Gründe, warum heute für "jeden Sch..." externe Berater hinzugezogen werden. Jemand von draußen sieht oft Sachen, die man selbst einfach nicht sieht.
Mein "uraltes" Beispiel: Ich verlor einen Ferienjob als Student in einem ITT Unternehmen, weil ich der erste im Unternehmen war, der auf die "kluge" Idee kam, statt etwas per Hand zu kopieren = abzuschreiben, könne man doch eine Fotokopie anfertigen.
Brachte mir 'ne Prämie ein, die deutlich über dem zu erwartenden Lohn während der Ferien lag.
Entscheiden - das hatte niemand zuvor "gesehen" und das waren keineswegs Idioten in dem Betrieb, aber es wurde eben "immer schon so gemacht.".
Mein "uraltes" Beispiel: Ich verlor einen Ferienjob als Student in einem ITT Unternehmen, weil ich der erste im Unternehmen war, der auf die "kluge" Idee kam, statt etwas per Hand zu kopieren = abzuschreiben, könne man doch eine Fotokopie anfertigen.
Brachte mir 'ne Prämie ein, die deutlich über dem zu erwartenden Lohn während der Ferien lag.
Entscheiden - das hatte niemand zuvor "gesehen" und das waren keineswegs Idioten in dem Betrieb, aber es wurde eben "immer schon so gemacht.".
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Sie werden Dich kaum in alle drei Module zuweisen, das letzte widerspricht ja dem ersten.keindurchblickmehr hat geschrieben: ↑Fr 22. Feb 2019, 19:50Das wird sich zeigen, wenn sie mir die EGV zuschickt
Eine Zuweisung zur Beratung, um eine Verbesserung des Ladens zu erreichen und am Ende die Abwicklung - das geht nicht.
Es dürfte dann kein Problem sein, zu widersprechen.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Bei der Massnahme geht es nun darum, vom Coach ein positives Gutachten zu bekommen. Das Gutachten gibt der Coach ans Jobcenter weiter. Aus dem Gutachten sollte hervorgehen, dass die Selbständigkeit Potential hat und in absehbarer Zeit die Hilfebedürftigkeit überwunden werden kann.
Die 30 Stunden werden auf verschiedene Termine verteilt und das ganze wird sich über mehrere Monate hinziehen. Es herrscht Teilnahmepflicht und man sollte pünktlich beim Coaching erscheinen, da unentschuldigte Verspätungen eine Sanktion nach sich ziehen können.
Die 30 Stunden werden auf verschiedene Termine verteilt und das ganze wird sich über mehrere Monate hinziehen. Es herrscht Teilnahmepflicht und man sollte pünktlich beim Coaching erscheinen, da unentschuldigte Verspätungen eine Sanktion nach sich ziehen können.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Olivia hat geschrieben: ↑Fr 22. Feb 2019, 20:21 Bei der Massnahme geht es nun darum, vom Coach ein positives Gutachten zu bekommen. Das Gutachten gibt der Coach ans Jobcenter weiter. Aus dem Gutachten sollte hervorgehen, dass die Selbständigkeit Potential hat und in absehbarer Zeit die Hilfebedürftigkeit überwunden werden kann.
Die 30 Stunden werden auf verschiedene Termine verteilt und das ganze wird sich über mehrere Monate hinziehen. Es herrscht Teilnahmepflicht und man sollte pünktlich beim Coaching erscheinen, da unentschuldigte Verspätungen eine Sanktion nach sich ziehen können.
Lt. Aussage der Arbeitsvermittlerin richten sich die Termine nach meiner Selbstständigkeit. Es gibt auch kein Gutachten, sondern ein Gespräch mit dem Berater und mir bei der Arbeitsvermittlerin, so hat sie es heute zumindest gesagt.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Es ist auch keine Gruppenmaßnahme, sondern eine Einzel"betreuung".
Kannst Du den Flyer hier einstellen (lassen)?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Es gibt eine Stellungnahme des Coaches, die direkt an das Jobcenter geleitet wird. In dieser Stellungnahme sollte die Fortführung und der Ausbau der Selbständigkeit befürwortet werden.
Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Ablauf eines Coachings:
Zur Sicherstellung der Auslastung beim Auftragnehmer wird der Bedarfsträger auf eine kontinuierliche Teilnehmerzuweisung achten. Bei Nichtantritt, Abbruch oder unzureichender Mitwirkung des Teilnehmers informiert der Auftragnehmer sofort den Bedarfsträger und übersendet innerhalb einer Woche einen schriftlichen teilnehmerbezogenen Bericht. Jeweils nach der letzten Beratungseinheit für einen Teilnehmer innerhalb der Module „Bestandsaufnahme und -analyse“, „Unternehmensoptimierung“ sowie „Neuausrichtung der Selbständigkeit“ ist vom Auftragnehmer für den Teilnehmer in dem jeweiligen Modul ein Bericht zu erstellen. Dieser muss dem Bedarfsträger und dem Teilnehmer zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Auf der Grundlage dieser Berichte erfolgen zeitnah zwischen Teilnehmer, Auftragnehmer und Bedarfsträger Auswertungs- bzw. Strategiegespräche. Für das Modul „Unternehmensoptimierung“ ist nach 6 Wochen Teilnahme ein schriftlicher Zwischenbericht fällig.
„Modul Bestandsaufnahme und -analyse“
Bestandsaufnahme zu persönlichen Voraussetzungen (familiäre Situation, finanzielle Situation, Werdegang, fachliche und unternehmerische Qualifikationen), persönliche Eignung (Stärken-Schwächen-Analyse), Mobilität, Netzwerke/Kontakte; räumlich-unternehmerische Situation (Analyse vorhandener Räumlichkeiten und Geschäftsausstattung durch Vor-Ort-Besuche, Präsentation, Werbemittel, vorhandene Produkt- und/oder Dienstleistungsangebote); betriebswirtschaftliche Situation (Umsatz und Ertrag, wirtschaftliche Kennziffern, Rechtsform, Personal/Organisation, zeitlicher Einsatz, Zielgruppen/Einzugsbereich, Besonderheiten des Unternehmens, Struktur, Wettbewerbssituation, Marketingstrategie, Investitions- und Rentabilitätsentwicklung, Liquiditätsplanung).
Empfehlung zum weiteren Vorgehen unter Berücksichtigung der festgestellten Handlungsbedarfe
a) Erhalt der hauptberuflichen Selbständigkeit ohne weitere Hilfen
b) Erhalt der hauptberuflichen Selbständigkeit mit Unterstützung durch Coaching (konkrete Vorschläge zur Umsetzung sind zu erbringen)
c) Aufgabe der selbständigen Haupttätigkeit (sofern Unterstützung bei der Abwicklung notwendig, konkrete Vorschläge zur Umsetzung erforderlich)
im Rahmen des individuellen Berichts Über die weitere Teilnahme an den Modulen „Unternehmensoptimierung“ oder „Neuausrichtung der Selbständigkeit“ wird im Rahmen des Gesprächs zwischen Bedarfsträger, Teilnehmer und Auftragnehmer entschieden. Die abschließende Entscheidung über den weiteren Maßnahmeverlauf trifft ausschließlich der Bedarfsträger.
Modul „Unternehmensoptimierung“
Bedarfsorientierte Beratung und Vermittlung von Kenntnissen/Fertigkeiten; Bedarfsorientierte Beratung; Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten soweit sie zum Erhalt oder zur Festigung der selbständigen Tätigkeit erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere:
a) persönliche Aspekte
- personale Kompetenzen
- kommunikative Kompetenzen
- Führungskompetenz
- Umsetzungskompetenz
- mentale Kompetenz
b) fachliche Aspekte
- Buchführung und Steuern
- Versicherung
- Marketing
- Finanzierung
- Akquise
- Büroorganisation
- Marktanalysen
- Kalkulation
- Forderungsmanagement
c) unternehmerische Aspekte
- Konzentration auf Kerngeschäft
- Begleitung bei der Umsetzung von in a) und b) vermittelten Kenntnissen und Fertigkeiten
- Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen zu Räumlichkeiten, Einrichtung und Ausstattung
Die Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse und Fertigkeiten ist ausgeschlossen.
Modul „Neuausrichtung der Selbständigkeit“
Zeigt sich, dass der Selbständige mit seinem bisherigen Unternehmen am Markt nicht erfolgreich bestehen kann, dient das Modul „Neuausrichtung der Selbständigkeit“ dazu, ihm Impulse zu geben, betriebswirtschaftliche Potentiale für eine neue unternehmerische Ausrichtung zu nutzen. Falls Aktivitäten in dieser Richtung nicht erfolgversprechend sind, können auch Hilfestellungen gegeben werden, die hauptberufliche Selbständigkeit aufzugeben.
Ausweitung und/oder Verlagerung und/oder (Teil-)Aufgabe von Geschäftsfeldern; Begleitende Hilfe bei der Abwicklung rechtlicher Verpflichtungen, die sich aus der bislang ausgeübten selbständigen Tätigkeit ergeben haben, Unterstützung bei der Veräußerung von Vermögenswerten bzw. Abverkauf vorhandener Warenbestände; Information zu Beratungsstellen (bei finanziellen, psychosozialen, sozialen o.ä. Problemlagen), Steigerung der Motivation zur Nutzung von Hilfeeinrichtungen und Vorteilsübersetzung der Nutzung der Hilfeeinrichtungen
Quelle: https://kleineanfragen.de/berlin/17/110 ... -im-sgb-ii
Zur Sicherstellung der Auslastung beim Auftragnehmer wird der Bedarfsträger auf eine kontinuierliche Teilnehmerzuweisung achten. Bei Nichtantritt, Abbruch oder unzureichender Mitwirkung des Teilnehmers informiert der Auftragnehmer sofort den Bedarfsträger und übersendet innerhalb einer Woche einen schriftlichen teilnehmerbezogenen Bericht. Jeweils nach der letzten Beratungseinheit für einen Teilnehmer innerhalb der Module „Bestandsaufnahme und -analyse“, „Unternehmensoptimierung“ sowie „Neuausrichtung der Selbständigkeit“ ist vom Auftragnehmer für den Teilnehmer in dem jeweiligen Modul ein Bericht zu erstellen. Dieser muss dem Bedarfsträger und dem Teilnehmer zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Auf der Grundlage dieser Berichte erfolgen zeitnah zwischen Teilnehmer, Auftragnehmer und Bedarfsträger Auswertungs- bzw. Strategiegespräche. Für das Modul „Unternehmensoptimierung“ ist nach 6 Wochen Teilnahme ein schriftlicher Zwischenbericht fällig.
„Modul Bestandsaufnahme und -analyse“
Bestandsaufnahme zu persönlichen Voraussetzungen (familiäre Situation, finanzielle Situation, Werdegang, fachliche und unternehmerische Qualifikationen), persönliche Eignung (Stärken-Schwächen-Analyse), Mobilität, Netzwerke/Kontakte; räumlich-unternehmerische Situation (Analyse vorhandener Räumlichkeiten und Geschäftsausstattung durch Vor-Ort-Besuche, Präsentation, Werbemittel, vorhandene Produkt- und/oder Dienstleistungsangebote); betriebswirtschaftliche Situation (Umsatz und Ertrag, wirtschaftliche Kennziffern, Rechtsform, Personal/Organisation, zeitlicher Einsatz, Zielgruppen/Einzugsbereich, Besonderheiten des Unternehmens, Struktur, Wettbewerbssituation, Marketingstrategie, Investitions- und Rentabilitätsentwicklung, Liquiditätsplanung).
Empfehlung zum weiteren Vorgehen unter Berücksichtigung der festgestellten Handlungsbedarfe
a) Erhalt der hauptberuflichen Selbständigkeit ohne weitere Hilfen
b) Erhalt der hauptberuflichen Selbständigkeit mit Unterstützung durch Coaching (konkrete Vorschläge zur Umsetzung sind zu erbringen)
c) Aufgabe der selbständigen Haupttätigkeit (sofern Unterstützung bei der Abwicklung notwendig, konkrete Vorschläge zur Umsetzung erforderlich)
im Rahmen des individuellen Berichts Über die weitere Teilnahme an den Modulen „Unternehmensoptimierung“ oder „Neuausrichtung der Selbständigkeit“ wird im Rahmen des Gesprächs zwischen Bedarfsträger, Teilnehmer und Auftragnehmer entschieden. Die abschließende Entscheidung über den weiteren Maßnahmeverlauf trifft ausschließlich der Bedarfsträger.
Modul „Unternehmensoptimierung“
Bedarfsorientierte Beratung und Vermittlung von Kenntnissen/Fertigkeiten; Bedarfsorientierte Beratung; Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten soweit sie zum Erhalt oder zur Festigung der selbständigen Tätigkeit erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere:
a) persönliche Aspekte
- personale Kompetenzen
- kommunikative Kompetenzen
- Führungskompetenz
- Umsetzungskompetenz
- mentale Kompetenz
b) fachliche Aspekte
- Buchführung und Steuern
- Versicherung
- Marketing
- Finanzierung
- Akquise
- Büroorganisation
- Marktanalysen
- Kalkulation
- Forderungsmanagement
c) unternehmerische Aspekte
- Konzentration auf Kerngeschäft
- Begleitung bei der Umsetzung von in a) und b) vermittelten Kenntnissen und Fertigkeiten
- Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen zu Räumlichkeiten, Einrichtung und Ausstattung
Die Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse und Fertigkeiten ist ausgeschlossen.
Modul „Neuausrichtung der Selbständigkeit“
Zeigt sich, dass der Selbständige mit seinem bisherigen Unternehmen am Markt nicht erfolgreich bestehen kann, dient das Modul „Neuausrichtung der Selbständigkeit“ dazu, ihm Impulse zu geben, betriebswirtschaftliche Potentiale für eine neue unternehmerische Ausrichtung zu nutzen. Falls Aktivitäten in dieser Richtung nicht erfolgversprechend sind, können auch Hilfestellungen gegeben werden, die hauptberufliche Selbständigkeit aufzugeben.
Ausweitung und/oder Verlagerung und/oder (Teil-)Aufgabe von Geschäftsfeldern; Begleitende Hilfe bei der Abwicklung rechtlicher Verpflichtungen, die sich aus der bislang ausgeübten selbständigen Tätigkeit ergeben haben, Unterstützung bei der Veräußerung von Vermögenswerten bzw. Abverkauf vorhandener Warenbestände; Information zu Beratungsstellen (bei finanziellen, psychosozialen, sozialen o.ä. Problemlagen), Steigerung der Motivation zur Nutzung von Hilfeeinrichtungen und Vorteilsübersetzung der Nutzung der Hilfeeinrichtungen
Quelle: https://kleineanfragen.de/berlin/17/110 ... -im-sgb-ii
Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Schon erstaunlich, was Jobcenter so alles für ALG-II-Selbstständige auf Lager haben, ...
Olivia hat geschrieben: ↑Mi 12. Dez 2018, 13:00Ein Jobcenter-Sachbearbeiter hat mal erklärt, dass die Förderung der Selbständigkeit eben in deren zeitweiser Weiterduldung liegt! Diese Duldung muss man sich immer wieder neu erkämpfen, durch ständigen Ausbau des Geschäftes, durch steigende Gewinne und durch ständige Arbeit.kleinchaos hat geschrieben: ↑Di 11. Dez 2018, 21:19 es wird eben keine Selbständigkeit gefördert. Im JC wird sie maximal geduldet
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Deine Ironie lässt mich immer wieder mal grinsen. Danke dafür.friys hat geschrieben: ↑Sa 23. Feb 2019, 10:12 Schon erstaunlich, was Jobcenter so alles für ALG-II-Selbstständige auf Lager haben, ...
Olivia hat geschrieben: ↑Mi 12. Dez 2018, 13:00Ein Jobcenter-Sachbearbeiter hat mal erklärt, dass die Förderung der Selbständigkeit eben in deren zeitweiser Weiterduldung liegt! Diese Duldung muss man sich immer wieder neu erkämpfen, durch ständigen Ausbau des Geschäftes, durch steigende Gewinne und durch ständige Arbeit.kleinchaos hat geschrieben: ↑Di 11. Dez 2018, 21:19 es wird eben keine Selbständigkeit gefördert. Im JC wird sie maximal geduldet
Da ich bereits die Bekanntschaft von diesen "Coaches" gemacht habe, kann ich darüber nur lachen.
Der eine Coach ist ausgebildeter Kaufmannsgehilfe, hat eine GmbH als GF in die Insolvenz gefahren und sich selbst dann in die Privatinsolvenz. Die Infos habe ich aus dem Handelsregister, der Schufa und der Creditreform. Die Auskünfte habe ich durch meine betriebliche Rechtschutzversicheurng erhalten. Im Leistungsumfang sind Auskünfte über Bonität usw. enthalten. Die Einwilligung holt man sich bei Beginn des "Coachings". Schließlich will der Coach Einblick in hochsensible Daten und meine Gläubiger kann ich so nachweislich schützen.
Der andere Coach ist nach eigenen Angaben "Bachelor" BWL und Jura. Beides konnte er nicht belegen. Fachlich kam nur wenig rüber. Der hinzugezogene Berater der Kammer hat den Coach mit wenigen Sätzen aus seinen Wolken geholt. Der Berater der Kammer kostet übrigens keinen weiteren Cent und kennt mein Unternehmen und mich von Beginn dessen an.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Und was ist dann aus der Massnahme geworden?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Es gab einen Bericht. Der sprach sehr für die Fortführung der Selbständigen Tätigkeit. Maßgeblich beeinflusst durch meine Daten und die Unterstützung der Kammer. Wenige Tage nach Anfertigung des Berichts endete meine "Bedürftigkeit". Mit dem "Erfolg", dass ich wenige Monate später wieder im JC auf der Matte stand. Was aber jedem schon bei der Ablehnung des WBA klar gewesen sein dürfte.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Hier mal ein Beispiel für einen anderen Beratungsbericht: https://www.elo-forum.org/threads/kann- ... st-1395557
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Ich vermute mal:
- Unterstützung durch Kammer, Steuerberater oder andere betriebswirtschaftlich kompetente Personen wurde eingeholt, um dem "Coach" ein wenig unter die Arme zu greifen?
- kaufmännische Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung ist vorhanden?
- Einflussnahme auf den Bericht genommen, bevor dieser getippt wurde?
- die Qualifikation des Coaches wurde hinterfragt und dokumentiert?
In irgendeiner Kammer o.ä. wird die Person doch Mitglied sein. Da zahlt man Beiträge, damit die Kammer auch mal was für einen leistet. Was sie ja auch macht, wenn man danach fragt. Steuerberater ist vorhanden. Eventuell kann die Bank sogar was über die letzten Jahre sagen usw.
Nicht auf Spitzenniveau, aber immer besser als die JC & Co. KG...
- Unterstützung durch Kammer, Steuerberater oder andere betriebswirtschaftlich kompetente Personen wurde eingeholt, um dem "Coach" ein wenig unter die Arme zu greifen?
- kaufmännische Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung ist vorhanden?
- Einflussnahme auf den Bericht genommen, bevor dieser getippt wurde?
- die Qualifikation des Coaches wurde hinterfragt und dokumentiert?
In irgendeiner Kammer o.ä. wird die Person doch Mitglied sein. Da zahlt man Beiträge, damit die Kammer auch mal was für einen leistet. Was sie ja auch macht, wenn man danach fragt. Steuerberater ist vorhanden. Eventuell kann die Bank sogar was über die letzten Jahre sagen usw.
Nicht auf Spitzenniveau, aber immer besser als die JC & Co. KG...
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Da ich ja mit Sicherheit in den nächsten Tagen die Zuweisung zu dieser Maßnahme erhalten werde, stellt sich mir gerade folgende Frage.
Die wollen ja u.a. von mir die Steuererklärungen der letzten 2 Jahre. Und auch die Anlage EKS vorangegangener Bewilligungszeiträume und Kontoauszüge der letzten 6 Monate - die aktuelle EKS erhält das JC aber erst gegen Ende April von mir, da ich bis zu diesem Zeitpunkt die abschließende EKS abgeben muss.
Welche Unterlagen muss ich denen jetzt geben ? Ich denke mal, die Steuererklärungen gehen den nichts an, oder ?
Die wollen ja u.a. von mir die Steuererklärungen der letzten 2 Jahre. Und auch die Anlage EKS vorangegangener Bewilligungszeiträume und Kontoauszüge der letzten 6 Monate - die aktuelle EKS erhält das JC aber erst gegen Ende April von mir, da ich bis zu diesem Zeitpunkt die abschließende EKS abgeben muss.
Welche Unterlagen muss ich denen jetzt geben ? Ich denke mal, die Steuererklärungen gehen den nichts an, oder ?