EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#201

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:14 "Hiermit beantrage ich zur Stabilisierung und Förderung meiner selbständigen Tätgikeit ein Darlehen und/oder Zuschuss.
Ich beantrage gleichzeitig, dass der Coach den Sachverhalt prüft und ein positives Urteil abgibt."
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Günter
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#202

Beitrag von Günter »

Nö, ich halte es für vernünftiger dem Coach sein Erfolgserlebnis zu gönnen. Also ihn in die richtige Richtung (mit Musik Maschine geht alles besser) zu schubsen, dann zu sagen mir fehlt das Geld, aber die bieten ja Darlehen an, allerdings wurde mir das bereits vor Urzeiten von einer SB mündlich abgelehnt, aber wenn sie meinen Antrag mit einer entsprechenden Empfehlung begleiten, dann ....
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#203

Beitrag von Olivia »

Genau. Dann kommt es nicht ganz so plump rüber. :verlegen:
HarzerUrvieh
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#204

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:29
HarzerUrvieh hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:14 "Hiermit beantrage ich zur Stabilisierung und Förderung meiner selbständigen Tätgikeit ein Darlehen und/oder Zuschuss.
Ich beantrage gleichzeitig, dass der Coach den Sachverhalt prüft und ein positives Urteil abgibt."
:-)

Ich beantrage gleichzeitig, dass der Coach ... ein positives Urteil abgibt? Das würde ich als SB ablehen, mit der wohl berechtigten Begründung, dass der Coach ohne Beeinflussung sein eigenes "Urteil" einreichen soll...

Aber, Versuch macht klug.
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HarzerUrvieh
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#205

Beitrag von HarzerUrvieh »

Günter hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:30 Nö, ich halte es für vernünftiger dem Coach sein Erfolgserlebnis zu gönnen. Also ihn in die richtige Richtung (mit Musik Maschine geht alles besser) zu schubsen, dann zu sagen mir fehlt das Geld, aber die bieten ja Darlehen an, allerdings wurde mir das bereits vor Urzeiten von einer SB mündlich abgelehnt, aber wenn sie meinen Antrag mit einer entsprechenden Empfehlung begleiten, dann ....
Ok, ich hatte nicht auf dem Schirm, dass es mündlich (also gar nicht) abgelehnt wurde. Den schriftlichen Antrag abzulehnen wäre nicht so plump möglich.

Im Zweifel wurde das Thema nie angesprochen und deshalb nie abgelehnt. "...an den besagten Vorfall kann ich mich nicht erinnern..."

Meine Meinung:
- eLB kommt von selbst auf die gute Idee, dass die Bude bald brummt, wenn eLB das Gerät, Ware und Werbemittel per DuZ finanzieren kann.
- eLB ist aktiver und schneller als die Behörde.
- der Coach wird sowieso von kdm überzeugt, ihr die positive Zukunft zu "bescheinigen"
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#206

Beitrag von Olivia »

:ironiea: Hiermit beantrage ich 10 Wickler, um mit diesem Warenbestand in den Handel einzusteigen. Einen Wickler nehme ich selbst, für den Rest ist sicherlich Interesse am Markt vorhanden. :ironiea:
HarzerUrvieh
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#207

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 11:16 :ironiea: Hiermit beantrage ich 10 Wickler, um mit diesem Warenbestand in den Handel einzusteigen. Einen Wickler nehme ich selbst, für den Rest ist sicherlich Interesse am Markt vorhanden. :ironiea:
Das wollte ich eigentlich heimlich selbst machen und kdm ein bis zwei davon verkaufen. Mist, aufgeflogen...

Grundsätzlich eine Überlegung wert. Denn das Darlehen ist nicht auf xy Euro begrenzt. Nur der Zuschuss ist auf max. 5000,- begrenzt...
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#208

Beitrag von Olivia »

Das JC kann den Wickler also auch gleich bezuschussen (statt Darlehen).
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Koelsch
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#209

Beitrag von Koelsch »

Vielleicht dem JC als Idee präsentieren :unschuld: :unschuld:

Bild
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#210

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 16:12 Vielleicht dem JC als Idee präsentieren :unschuld: :unschuld:

Bild
Das ist mal wirklich ein geiler Werbezettel! Wird er von einem weggeschmissen, hebt ihn ein anderer auf.

Der Wicklermarkt ist hochinteressant. Selbst aus China findet man nix. Kann man nicht einen robusten Handwickler mit einer Bohrmaschine/Dremmel kombinieren?

Was kommt da eigentlich raus, als Endprodukt, so ein Regenbogenbunter Pullover/Schal/Mütze den man/Frau nur in Köln tragen sollte?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#211

Beitrag von Olivia »

In Köln zum Karneval?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#212

Beitrag von keindurchblickmehr »

Tester hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 16:21
Koelsch hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 16:12 Vielleicht dem JC als Idee präsentieren :unschuld: :unschuld:

Bild
Das ist mal wirklich ein geiler Werbezettel! Wird er von einem weggeschmissen, hebt ihn ein anderer auf.

Der Wicklermarkt ist hochinteressant. Selbst aus China findet man nix. Kann man nicht einen robusten Handwickler mit einer Bohrmaschine/Dremmel kombinieren?

Was kommt da eigentlich raus, als Endprodukt, so ein Regenbogenbunter Pullover/Schal/Mütze den man/Frau nur in Köln tragen sollte?
Es gibt definitiv in Deutschland nur 2 gute Modelle dieser Wickler, deswegen haben die auch ihren Preis. Aus China kommen nur Handwickler, und die sind meistens auch Schrott.

Man könnte einen Handwickler tatsächlich umbauen, als elektrischen...aber ersten fehlen mir (und alle, die ich schon gefragt habe) die notwendigen Kenntnisse dazu ... und dann ist ein Handwickler halt nur bedingt elektrisch zu nutzen (schon allein wegen der Geschwindigkeit, das Innenleben besteht leider nur aus Plastik)

Ich versuche gleich mal ein Bild zu posten, von der Wolle, die dann raus kommt .. und was man daraus machen kann
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#213

Beitrag von keindurchblickmehr »

Bild


Das ist ein Beispiel davon
keindurchblickmehr
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#214

Beitrag von keindurchblickmehr »

Olivia hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 08:51 Gute Idee. Der Coach sollte ein positives Votum abgeben für den Wickler und dann legt die TE dem JC drei Kostenvoranschläge vor, zusammen mit einer Begründung für die Anschaffung.
Existenzgründer haben die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Steuerjahre bis zu 200.000 Euro Fördergelder zu erhalten.

https://de.wikipedia.org/wiki/De-minimis-Beihilfe

Die ersten 3 Steuerjahre sind leider längst vorbei. Ich bin ja schon etwas länger selbstständig. Nur das, was ich jetzt mache, mache ich jetzt im 3.Jahr... und man merkt, daß es von Jahr zu Jahr mehr wird.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#215

Beitrag von keindurchblickmehr »

Jetzt grübel ich schon den ganzen morgen, was ich der SB auf ihren EGV Vorschlag antworten soll. Immerhin haben die mich ja schon im letzten persönlichen Gespräch massiv unter Druck gesetzt. Mein Kopf ist so leer, mir fallen einfach keine passenden Worte mehr ein. Mein Ziel ist ja nachwievor, die Stabilisierung und der Ausbau der Selbstständigkeit, um die Hilfebedürftigkeit noch mehr zu verringern, bzw. dann ja auch mal zu beenden.

Könnt ihr mir helfen, bitte ?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#216

Beitrag von HarzerUrvieh »

siehe #183 (Korrektur durchgeführt, hier stand vorher #179, ich meinte aber #183...)

wäre eine Möglichkeit, oder?

...ein Versuch, eine "schönere" EGV zu schreiben...

3. Ziele
Die Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse meiner selbständigen Tätigkeit ist durchgeführt

4. Unterstützung durch das JC
Zur Bestandaufnahme und Analyse ihrer selbständigen Tätigkeit schaltet das JC ein:

Die keineahnungvonmeinemjob GmbH und Tröt KG…

5. Zur Integration in Arbeit
Da ich voll in Arbeit integriert bin, mein Unternehmen aber gerne betriebswirtschaftlich effizienter betreiben würde, stimme ich einer Bestandsaufnahme und Analyse durch eine qualifizierte Fachkraft gerne zu.

Ich verpflichte mich, aktiv an der hiermit angebotenen Maßnahme mitzuwirken und mit dem vom Träger xy zugewiesenen festen Ansprechpartner zu kooperieren.

Die Zuweisung erfolgt von … bis … (ich würde einen Zeitraum von ca. 2 Monaten ansetzen, eventuell auch kürzer. Kommt drauf an, wie Du Zeit hast und wie schnell Du dein Unternehmen in schönen Worten und Zahlen präsentieren kannst.)

Ich stimme der Weitergabe meiner Kontaktdaten (die Daten, die Du preis geben willst) an den Träger zu. Dieser wird Kontakt mit mir aufnehmen und die weitere Vorgehensweise mit mir VEREINBAREN.
Zuletzt geändert von HarzerUrvieh am So 3. Mär 2019, 13:39, insgesamt 1-mal geändert.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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marsupilami
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#217

Beitrag von marsupilami »

Geh' zurück auf Anfang.
Heißt: Olivia und Günter haben doch einen allerersten Vorschlag für eine Rückmeldung zu der EGV gemacht.
In den Postings #8 und #10.


Wenn Dir das zu allgemein ist, dann setzt doch ein Schreiben auf, in dem Du aufführst zu welchen Punkten Du welche Änderungsformulierungen Du gerne in der EGV hättest.
Ansatzpunkte sind doch genannt worden. Postings #179, 180, 183,

Herzallerliebstes JC,
Zu Ihrer EGV vom [Datum] habe ich folgende Änderungsvorschläge/-wünsche:

Zu Punkt 1: ich bin durch meine Tätigkeit bereits in Arbeit integriert.
Bitte ändern in "zur Minderung Ihrer Hilfebedürftigkeit"

Zu Punkt 3: der Halbsatz "... so wie Aufnahme einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt." soll gestrichen werden.
Begründung: Durch die Führung meines Ladengeschäftes und der Präsenz auf Märkten bzw. meiner Selbstständigkeit bin ich bereits auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigt und auch in Arbeit integriert.
Eine zusätzliche Aufnahme einer sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung steht der Fortführung und Ausweitung meines Geschäftes entgegen.

Zu Punkt 4: Absatz 2 und 4 sollen gestrichen werden.
Begründung: Sollte ich einen Teilzeitjob annehmen, wird dieser höchstwahrscheinlich mit meinen Ladenöffnungszeiten und Marktterminen kollidieren.
Außerhalb der Ladenöffnungszeiten aber bin ich mit Buchhaltung (auch für das JC), Bestellungen, Akquise, .... weiter beschäftigt.


Und so gehst Du diese EGV durch.


Du kannst Dich auch auf 2,3 Punkte konzentrieren, die Dir besonders wichtig sind sie zu streichen oder zu ändern; einfach um zu schauen, was das JC dann daraus macht.
Ob sie darauf eingehen oder direkt den VA schicken.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#218

Beitrag von keindurchblickmehr »

Die Punkte aus Posting # 8 und # 10 habe ich ja in meinem ersten Schreiben an die AV bzgl. des ersten Entwurfs der EGV bereits angeführt.

Daraufhin folgte dann das Gespräch mit der Bereichsleitung (getarnt als Gespräch bzgl. meiner Beschwerde).
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#219

Beitrag von keindurchblickmehr »

So, ich habe jetzt mal einen ersten Entwurf für das Schreiben an die AV geschrieben. Könntet ihr da mal drüber lesen und mir evtl. noch Verbesserungen zeigen ?


Sehr geehrte Frau .................

ich nehme Bezug auf Ihr o.g. Schreiben.

Es ist richtig, daß im Gespräch mit Frau .......... vom 22.02.19 über eine Teilnahme an der Maßnahme BuKselb (Beratung und/oder Kenntnisvermittlung für Selbstständige gesprochen wurde.

In der von Ihnen übersandten Eingliederungsvereinbarung sind jedoch Vereinbarungen enthalten, die so nicht besprochen wurden. Es ist mir daher nicht möglich, die von Ihnen übersandte Eingliederungsvereinbarung in dieser Form zu unterschreiben.

Nachfolgend daher meine Änderungsvorschläge:

Punkt 1:
Hier sollte der Halbsatz „zu Ihrer Eingliederung in Arbeit“ abgeändert werden, in „zur Minderung Ihrer Hilfebedürftigkeit“
Begründung: Ich bin durch meine Tätigkeit bereits in Arbeit integriert

Punkt 3: Ziele
Die Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse meiner selbstständigen Tätigkeit ist durchgeführt.

Punkt 4: Unterstützung durch das Jobcenter
Zur Bestandsaufnahme und Analyse ihrer selbstständigen Tätigkeit wird vom Jobcenter Nürnberg, die Fa. KIZ PROWINA beauftragt.

Punkt 5: Integration in Arbeit
Da ich bereits voll in Arbeit integriert bin, mein Unternehmen aber gerne betriebswirtschaftlich effizienter betreiben würde, stimme ich einer Bestandsaufnahme und Analyse durch eine qualifizierte Fachkraft zu.
Ich verpflichte mich, aktiv an der hiermit angebotenen Maßnahme mitzuwirken und mit dem vom Träger KIZ PROWINA zugewiesenen festen Ansprechpartner zu kooperieren.

Ich stimme der Weitergabe meiner Kontaktdaten an den Träger zu. Dieser wird Kontakt mit mir aufnehmen und die weitere Vorgehensweise mit mir vereinbaren.



Mit freundlichen Grüßen
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#220

Beitrag von marsupilami »

Ich beziehe mich auf das Fax aus http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 22#p511022

Punkt 4, letzter Absatz, Maßnahmebeginn: ist denn die Teilnahme gesichert oder scheitert's doch noch am "Platzkontingent".

Was ist mit Punkt 5 Vorlage/Überlassung aller Unterlagen ....
Vorlage geht ja noch, aber Überlassung?
Da hätte ich Bedenken.
Wenn überhaupt, dann nur - gemäß Datenschutz geschwärzte - Kopien.

Weiter Punkt 5: einerseits werden Werbemaßnahmen vorgegeben, andererseits ist alles, was kostet, mit JC abzusprechen.
Auch der Einkauf von Toilettenpapier für die Toilette im Laden?
Jaa, das ist polemisch, aber JC mischt sich (per Vorgabe von Werbemaßnahmen) heftig ein in Deine Geschäftsführung, andererseits wollen sie jede Ausgabe vorher genehmigen - dann sollen sie doch gleich das Geschäft selber führen!

Punkt 6: Termine werden nicht von KIZ vorgegeben sondern mit mir abgesprochen!

Punkt 7: Arbeitsunfähigkeit ist bereits gesetzlich geregelt und kann aus der EGV entfernt werden.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#221

Beitrag von Koelsch »

Jep, Marsu's Punkte noch einbauen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#222

Beitrag von angel6364 »

keindurchblickmehr hat geschrieben: Sa 9. Mär 2019, 14:55
Ich stimme der Weitergabe meiner Kontaktdaten an den Träger zu. Dieser wird Kontakt mit mir aufnehmen und die weitere Vorgehensweise mit mir vereinbaren.
Aller Kontaktdaten? Ob es so sinnvoll ist, telefonisch Terminabsprachen mit dem Typ zu treffen? Das ist nicht belegbar.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#223

Beitrag von keindurchblickmehr »

angel6364 hat geschrieben: Sa 9. Mär 2019, 17:18
keindurchblickmehr hat geschrieben: Sa 9. Mär 2019, 14:55
Ich stimme der Weitergabe meiner Kontaktdaten an den Träger zu. Dieser wird Kontakt mit mir aufnehmen und die weitere Vorgehensweise mit mir vereinbaren.
Aller Kontaktdaten? Ob es so sinnvoll ist, telefonisch Terminabsprachen mit dem Typ zu treffen? Das ist nicht belegbar.
Hmm ... soll ich auf den postalischen Weg verweisen ?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#224

Beitrag von keindurchblickmehr »

In diesem Punkt 5 ist von denen ja soviel reingepackt, was gar nichts miteinander zu tun hat. Wie soll ich da einerseits von der Integration in Arbeit die Überleitung zu den Werbungskosten in das Schreiben rein packen ?

:schwein: :schwein:
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#225

Beitrag von keindurchblickmehr »

marsupilami hat geschrieben: Sa 9. Mär 2019, 16:58 Ich beziehe mich auf das Fax aus http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 22#p511022

Punkt 4, letzter Absatz, Maßnahmebeginn: ist denn die Teilnahme gesichert oder scheitert's doch noch am "Platzkontingent".

Was ist mit Punkt 5 Vorlage/Überlassung aller Unterlagen ....
Vorlage geht ja noch, aber Überlassung?
Da hätte ich Bedenken.
Wenn überhaupt, dann nur - gemäß Datenschutz geschwärzte - Kopien.

Weiter Punkt 5: einerseits werden Werbemaßnahmen vorgegeben, andererseits ist alles, was kostet, mit JC abzusprechen.
Auch der Einkauf von Toilettenpapier für die Toilette im Laden?
Jaa, das ist polemisch, aber JC mischt sich (per Vorgabe von Werbemaßnahmen) heftig ein in Deine Geschäftsführung, andererseits wollen sie jede Ausgabe vorher genehmigen - dann sollen sie doch gleich das Geschäft selber führen!

Punkt 6: Termine werden nicht von KIZ vorgegeben sondern mit mir abgesprochen!

Punkt 7: Arbeitsunfähigkeit ist bereits gesetzlich geregelt und kann aus der EGV entfernt werden.
Irgendwie ist meine Antwort hierauf verschwunden

Danke Marsu,

da ich bis heute keine Einladung oder Zuweisung erhalten habe, weiß ich nicht, ob die Teilnahme gesichert ist. Ich habe jetzt darauf hingewiesen, daß der Termin "voraussichtlich März 2019" zu unbestimmt ist.

Punkt 5
Die erhalten von mir schon immer im Rahmen der abschließenden EKS alle Kopien, die sie zur Abrechnung benötigen. Wenn denn mal eine Abrechnung erfolgt, dann gehts sowieso immer zum SG und bei unserem SG ist es besser, wenn alle Unterlagen vorliegen. Hat mir mein Anwalt mal gesagt. Die Kundendaten schwärze ich bis auf den Namen sowieso. Eine Zuordnung der Zahlungseingänge ist ja mittels des Namens jederzeit möglich.
Werbemaßnahmen habe ich ja bisher keine gemacht, weil ich mehr davon habe, wenn die Kunden von den Märkten danach oder auf Empfehlung in meinen Laden kommen, oder telefonisch bestellen. Wem sollte ich irgendwelche Flyer in die Hand drücken ? Es war mit der AV ausgemacht, daß ich, sofern ich Werbemaßnahmen durchführe, sie dann kurz per Mail davon in Kenntnis setze und sie das dann an die Leistungsabteilung weiter gibt. Lustiger finde ich den Absatz, daß ich meine Bestandskunden behalten soll, gleichzeitig aber eventuelle Termine wahrnehmen soll, die evtl. die Einnahmen mindern würden. Ich würde auf keinen Fall Termine wahrnehmen, wo mir gleichzeitig Umsatzeinbussen drohen.

Punkt 6:
Ich habe jetzt noch mit rein geschrieben, daß evtl. Termine zwischen dem Träger und mir direkt und schriftlich vereinbart werden.

Punkt 7 habe ich mit eingefügt.

Gleichzeitig habe ich noch die Löschung meiner Telefondaten verlangt
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