aEKS, einfacher als erlaubt?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4140
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

aEKS, einfacher als erlaubt?

#1

Beitrag von HarzerUrvieh »

Moin zusammen,

vielleicht eine blöde Frage, aber ich bin faul...

Was passiert wohl, wenn man seine Ausgaben nicht so fein aufteilt, wie es das Formular EKS vorgibt?
Als ganz fauler Typ tendiere ich dazu, einfach alles als "Wareneinkauf" zu deklarieren und SBchen kann das dann bei Bedarf auseinander rechnen. Das ändert ja nichts an der Gesamtsumme, oder?

Etwas ähnliches geht mir zur Umsatz-/Vorsteuer durch den Kopf.
Wenn ich eine aEKS ausfülle, kann ich dann die Ausgaben und Einnahmen jeweils "brutto" (also inkl. USt./VSt.) eintragen?
Ich würde nur die Differenz zwischen Ust. und VSt., die ich ans FA gezahlt habe bzw. vom FA zurück bekommen habe, in die passende Zeile eingeben. Das ändert nichts am Kontostand und auch nicht am verfügbaren Geld.
Das dürfte eigentlich keine "Straftat" sein, wenn ich mich "zu blöd anstelle" um nach den Richtlinien des JC zu arbeiten, oder?

Und nein, das ist kein Karnelvalsscherz :-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89394
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: aEKS, einfacher als erlaubt?

#2

Beitrag von Koelsch »

Das kann Dir niemand beantworten, denn das hängt sicher allein vom jeweiligen JC oder gar vom jeweiligen Leistungs-SB ab.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4140
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: aEKS, einfacher als erlaubt?

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

Na ja, was soll schon passieren? Ich werde in den nächsten Wochen die Zahlen mal einhacken und prüfen, ob das Ergebnis auch stimmt.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: aEKS, einfacher als erlaubt?

#4

Beitrag von friys »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Sa 2. Mär 2019, 12:02 [...] Was passiert wohl, wenn man seine Ausgaben nicht so fein aufteilt, wie es das Formular EKS vorgibt? [...]
#2 Niemand?

Wir befinden uns im Jahre 2019 n. Chr. Allen ALG-II-Selbstständigen ist das Erstellen der vEKS und aEKS ein Dorn im Auge ... allen? Nein! Ein unbeugsamer erwerbsfähiger leistungsberechtigter selbstständiger ALG-II-Aufstocker hört nicht auf, dem Jobcenter Widerstand zu leisten.
Peterpanik hat geschrieben: So 18. Jun 2017, 17:21 [...] Ich habe auf meiner letzten EKS einen Strich gemacht und abgeben, den das Jobcenter konnte mir die § also die Rechtsgrundlage für die EKS einfach nicht nachweisen.Und Formulare alleine kann man ausfüllen, aber ein Vorschrift zum Ausfüllen gibt es so einfach nicht, oder .......
Peterpanik hat geschrieben: Do 2. Nov 2017, 17:09 [...] Aber vielleicht ist das ausfüllen einer EKS unser aller Fehler, denn nur wer [...]
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4140
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: aEKS, einfacher als erlaubt?

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

Oh no! Nicht, dass das auf mich abfärbt. :-)

Nee, dann doch lieber nach Wunsch des JC ausfüllen...

Boah, manchmal bist Du echt fies ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Latuda
Benutzer
Beiträge: 72
Registriert: Mi 25. Apr 2012, 12:00

Re: aEKS, einfacher als erlaubt?

#6

Beitrag von Latuda »

Hi,

ich bin über die Jahre auch immer ungenauer geworden, vor allem die völlig unsinnigen Monats-Teilrechnungen hab ich bald weggelassen, wozu, wenn doch eh alles auf 6 Monate zusammengerechenet wird? Bisher gabs keine Mecker...

dafür allerdings, weil die Einnahmen bei der letzten vEKS zwei Zeilen zu tief unter "besonderes" standen;-)

Sonnigen Gruß,

latuda
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4140
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: aEKS, einfacher als erlaubt?

#7

Beitrag von HarzerUrvieh »

Einnahmen sind aber auch etwas "besonderes"! :-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: aEKS, einfacher als erlaubt?

#8

Beitrag von Olivia »

Besonders wenn sie zu gering sind.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“