Erstantrag - angeforderte Unterlagen
Erstantrag - angeforderte Unterlagen
Was sagt man dazu - ein "liebes" JC verlangt die Vorlage der folgenden Unterlagen für die Erstantragstellung eines aufstockenden Selbstständigen.
Sagt mal gerne Eure Meinung dazu
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Erstantrag - angeforderte Unterlagen
EÜR, BWA und Steuer des Vorjahres sind Blödsinn.
Dass sie die Umsätze der letzten 3 Monate haben wollen, das dürfen sie wohl, weil man ja für den Antrag eh die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen muss.
Gewerbeanmeldung werden sie sehen wollen, vor allem, weil es ja mitunter mehrere Tätigkeitsfelder gibt, die man in der Anmeldung angibt.
Dass sie die Umsätze der letzten 3 Monate haben wollen, das dürfen sie wohl, weil man ja für den Antrag eh die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen muss.
Gewerbeanmeldung werden sie sehen wollen, vor allem, weil es ja mitunter mehrere Tätigkeitsfelder gibt, die man in der Anmeldung angibt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Erstantrag - angeforderte Unterlagen
Begründung für die Antragstellung: ich bin bedürftig, Kühli ist leer, Konto auch. Mammi rückt kein TG mehr raus.
Kfz, Erklärung zur Nutzung: ich verbrenne unter kontrollierten Bedingungen Benzin/Diesel.
Weil's Spaß macht.
Belege der letzten 3 Monate. Ähhhh ..... welche Belege jetzt genau?
Die von Aldi? Reicht das?
Oder auch die von der Reinigung?
Insgesamt recht nett.
Und keinerlei Hinweis auf irgendwelche Rechtsgrundlagen!
Keinerlei Hinweise auf Schwärzung zwecks Datenschutz!
Eigentlich müsste man dieses .... ähhhh .... Machwerk in allen ALG-Hilfeforen verbreiten, zusammen mit einer Anleitung/Erklärung, was das JC davon darf und warum und dass der Rest Müll ist für den es keinerlei Rechtsgrundlagen gibt.
Kfz, Erklärung zur Nutzung: ich verbrenne unter kontrollierten Bedingungen Benzin/Diesel.
Weil's Spaß macht.
Belege der letzten 3 Monate. Ähhhh ..... welche Belege jetzt genau?
Die von Aldi? Reicht das?
Oder auch die von der Reinigung?
Insgesamt recht nett.
Und keinerlei Hinweis auf irgendwelche Rechtsgrundlagen!
Keinerlei Hinweise auf Schwärzung zwecks Datenschutz!
Eigentlich müsste man dieses .... ähhhh .... Machwerk in allen ALG-Hilfeforen verbreiten, zusammen mit einer Anleitung/Erklärung, was das JC davon darf und warum und dass der Rest Müll ist für den es keinerlei Rechtsgrundlagen gibt.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
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Re: Erstantrag - angeforderte Unterlagen
Das ist schon dreist und es wird ohne Vorlage der verlangten Unterlagen wohl keine Bearbeitung des Antrages erfolgen. #3 letzer Absatz kann ich nur zustimmen.
Bei uns war es der Mietvertrag, bin nächsten Tag mit geschwärzter Kopie hin und habe den NUR zur Einsicht vorgelegt. Manchmal muss man halt auch etwas stur sein.
Bei uns war es der Mietvertrag, bin nächsten Tag mit geschwärzter Kopie hin und habe den NUR zur Einsicht vorgelegt. Manchmal muss man halt auch etwas stur sein.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Erstantrag - angeforderte Unterlagen
Zur Antragsbegründung - den Quatsch hatte ich seinerzeit bereits bei meiner Erstantragstellung also 2005.
Ich hab SB'chen dann gefragt, ob SB'chen ein Blatt Papier habe und mir geben könne. Konnto SB'chen, Kulihatte ich selbst, und mit dem hab ich auf das zur Verfügung gestellte Blättchen gekrakelt und ordnungsgemäß unterschrieben:
...... und ich wusste vion dem Moment an, auf welchem Niveau ich mit denen zu sprechen hatte
Ich hab SB'chen dann gefragt, ob SB'chen ein Blatt Papier habe und mir geben könne. Konnto SB'chen, Kulihatte ich selbst, und mit dem hab ich auf das zur Verfügung gestellte Blättchen gekrakelt und ordnungsgemäß unterschrieben:
War ausreichend und wurde zur Akte genommenIch beantrage ALG II, weil ich hilfebedürftig bin.
...... und ich wusste vion dem Moment an, auf welchem Niveau ich mit denen zu sprechen hatte
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Erstantrag - angeforderte Unterlagen
Belege der letzten drei Monate:
...Bodenbelag, Brotbelag, Bremsbelag, WC-Belag, Zahnbelag, ...! Wo darf ich´s ablegen?
(Ironie:) Eigentlich gut gemacht. Immerhin haben sie dafür ein Formblatt. Da können ja kaum Nachforderungen kommen...
P.S.: Niveau wirkt von unten immer arrogant ;-)
...Bodenbelag, Brotbelag, Bremsbelag, WC-Belag, Zahnbelag, ...! Wo darf ich´s ablegen?
(Ironie:) Eigentlich gut gemacht. Immerhin haben sie dafür ein Formblatt. Da können ja kaum Nachforderungen kommen...
P.S.: Niveau wirkt von unten immer arrogant ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Erstantrag - angeforderte Unterlagen
Hauptsache es ist gut belegt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Erstantrag - angeforderte Unterlagen
Solange die Beläge nicht belegt werden müssen ....
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?