JC meint es hätte 1 Jahr Zeit für meine Neuberechnung!?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Demona
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JC meint es hätte 1 Jahr Zeit für meine Neuberechnung!?

#1

Beitrag von Demona »

Hallo!
Mein JC hatte mir im Bewilligungszeitraum 04/18 - 09/18 rund 1000€ zu wenig bewilligt.

Ich hatte Widerspruch eingelegt und das ging ewig hin und her bis sie mich so weit hatten das ich Ruhe gab.

Als der neue Bewilligungszeitraum anfing habe ich direkt um „Neubescheidung und Abschließender Berechnung“ gebeten.
Nach dem nichts passierte habe ich diesen Brief erneut abgeschickt, wieder nichts. Angerufen, keiner da, keiner ruft zurück, dann war Sie mal im Urlaub und es gäbe sonst keinen Ansprechpartner. Als meine JC-Beraterin ihre Hilfe anbot, sende ich Ihr eine Mail ob Sie da mal fragen könnte warum nichts kommt, weder Brief noch Geld. Es hatte den Anschein von Schikane und das schrieb ich leider auch. Dieser wurde natürlich an die Leistungabteilungsdame direkt weitergeleitet!

Zumindest bekam ich dann eine Antwort: Es sei keine Schikane, so eine Bearbeitung dauert halt und man könnte sich 1 JAHR dafür ZEIT LASSEN! Das kann doch nicht sein oder doch??

Ich habe doch einen Antrag auf Neubescheidung UND abschließende Berechnung“ gestellt. Irgendwo meine ich gelesen zu haben das es maximal 6 Monate dauern darf und es dann zu weiteren Schritten kommen darf!?
Da ich davon ausgehe, das die sich wirklich 1 Jahr Zeit nimmt, was kann ich tun?

Bei mir gibt es „nichts“ was die zu berechnen haben außer ein paar laufende Kosten wie Kontogebühren!
Scheinbar bin ich die einzige Kundin von ihr die nichts bekommt, denn andere haben ihre Nachzahlungen oder Bescheide innerhalb von 6 Wochen gehabt.
Zuletzt geändert von Demona am Di 12. Mär 2019, 20:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: JC meint es hätte 1 Jahr Zeit für meine Neuberechnung!?

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Frag mal schriftlich beim JC nach, ob ihnen der § 88 SGG bekannt wäre.

Füge hinzu, falls bis zum (14 Tage sollte reichen) kein Bescheid vorläge, würdest Du die Sache einem Anwalt übergeben, damit dieser Untätigkeitsklage erhebt.

Und das tust Du dann auch - Anwälte freuen sich über Untätigkeitsklagen, leichter können sie kein Geld verdienen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Demona
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Re: JC meint es hätte 1 Jahr Zeit für meine Neuberechnung!?

#3

Beitrag von Demona »

Hallo und Danke!
Sicher das dies greift?? Es geht ja nicht mehr um einen aktuellen Zeitraum, sondern nur noch um die Überprüfung eines vergangenen Bewilligungszeitraum. 6 Monate sind Ende April jedenfalls rum, seit meinem Antrag auf Neuberechnung mit abschließender Bescheidung.
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marsupilami
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Re: JC meint es hätte 1 Jahr Zeit für meine Neuberechnung!?

#4

Beitrag von marsupilami »

Den Bewilligungsbescheid für den Zeitraum 03/18 - 09/18 kannst Du noch mit einem Überprüfungsantrag angreifen.
Musst Dich aber beeilen.
Ende des Monats läuft die Frist ab bzw. wenn der Bescheid damals im Februar gekommen ist, ist die Frist auch abgelaufen.
https://www.hartziv.org/ueberpruefungsa ... sgb-x.html


Wann fing der "neue" Bewilligungszeitraum an? Von wann bis wann geht der?
Wann kam der Bescheid für diesen neuen Bewilligungszeitraum?

Wann hast Du für welchen Zeitraum Antrag auf Neubescheidung UND abschließende Berechnung“ gestellt.?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: JC meint es hätte 1 Jahr Zeit für meine Neuberechnung!?

#5

Beitrag von Koelsch »

Ü-Antrag geht ab 1.1.2018, es wird immer vom aktuellen Jahresbeginn 1 Jahr zurück gerechnet - § 40 Abs. 1 Nr. 2 SGB II

Und ja, § 88 SGG gilt für solche Sachen
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Demona
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Re: JC meint es hätte 1 Jahr Zeit für meine Neuberechnung!?

#6

Beitrag von Demona »

Vorläufiger Bescheid wurde erstellt am 13.04.18 für den Zeitraum 04.-09./2018.
Widerspruch gestellt gegen den vorläufigen Bescheid im Mai und April. Abgelehnt im Juli.

September 2018 Weiterbewilligungsantrag für 10./2018-03./2019 abgegeben und gleichzeitig Antrag auf Neuberechnung mit anschließender abschließenden Bewilligung für den „Problemteil“ 04.-09./2018.
Ein paar Wochen später noch mal den Antrag versendet und seit dem passiert nichts, außer einer E-Mail das er bearbeitet werden wird, wenn er dran sei und man gleichzeitig Bewilligungszeitraum 10./2017 - 03./2018 zum Jahresanfang 2019 fertig machen würde.
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Koelsch
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Re: JC meint es hätte 1 Jahr Zeit für meine Neuberechnung!?

#7

Beitrag von Koelsch »

Dann ist die Zeit für eine Untätigkeitsklage abgelaufen. Also vorgehen, wie in meinem Posting #2 geschrieben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Demona
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Re: JC meint es hätte 1 Jahr Zeit für meine Neuberechnung!?

#8

Beitrag von Demona »

Hab einen kleinen Fehler im Text gehabt. Ist natürlich 04. bis 09. nicht 03. Sorry, hab es geändert.
Also Überprüfungsantrag. Alles klar.
Besten Dank! Ich versuche mein Glück.
Demona
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Re: JC meint es hätte 1 Jahr Zeit für meine Neuberechnung!?

#9

Beitrag von Demona »

Kurze Frage... ich habe noch keinen einzigen abschließenden Bescheid erhalten, müsste dieser nicht erst da sein für einen Überprüfungsantrag? Oder hab ich das Missverstanden.
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Koelsch
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Re: JC meint es hätte 1 Jahr Zeit für meine Neuberechnung!?

#10

Beitrag von Koelsch »

Du machst ja keinen Ü-Antrag, sondern Du forderst die ausstehenden abschließenden Bescheide an. Und wenn das mehr als einer ist, dann erwähn in dem Schreiben alle Bewilligungszeiträume, für die diese Bescheide noch nicht vorliegen.
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Demona
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Re: JC meint es hätte 1 Jahr Zeit für meine Neuberechnung!?

#11

Beitrag von Demona »

Achso, ok! 😊
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