privates Fahrzeug nutzen, trotz betrieblichem Fahrzeug?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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HarzerUrvieh
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privates Fahrzeug nutzen, trotz betrieblichem Fahrzeug?

#1

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hallo zusammen,

spricht eigentlich etwas dagegen, wenn man seinen privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzt, obwohl man ein betriebliches Fahrzeug (Transporter) hat?

Als Beispiel: ich fahre mit dem privaten PKW weil:
- betriebswirtschaftlich günstiger.
- die betriebliche Karre schon recht alt ist und "geschont" werden sollte. Also nur eingesetzt wird, wenn die Kosten gedeckt sind.
- es einfacher ist, einen PKW durch die Stadt zu zirkeln, als einen Transporter.
- der Transporter gerade parallel von einer anderen Person für meinen Betrieb genutzt wird.

Von Seiten des Finanzamtes ist das akzeptiert.
Für den Transporter braucht es kein Fahrtenbuch. Da, auf Grund der Bauart, von der Nachweispflicht ausgeschlossen.
Für den privaten PKW muss ich die betrieblichen Fahrten, per Liste, nachweisen. Kein Fahrtenbuch; einfache Auflistung der Fahrten genügt.

Aber, wird eine "einfache Auflistung" auch beim JC ausreichen? Die Nutzung habe ich in der vEKS angegeben und wurde vom JC nicht beanstandet. Kein Hinweis auf Fahrtenbuch-Pflicht für den privaten PKW.

Und zum Schluss noch:
Wenn ich den privaten PKW zu mehr als 50% betrieblich nutze, werden dann alle Ausgaben als betrieblich bedingt angesehen?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
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Re: privates Fahrzeug nutzen, trotz betrieblichem Fahrzeug?

#2

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Sa 16. Mär 2019, 11:57 Hallo zusammen,

spricht eigentlich etwas dagegen, wenn man seinen privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzt, obwohl man ein betriebliches Fahrzeug (Transporter) hat?
Die Frage ist, ob das Jobcenter Fahrten von zwei Kfz als notwendig ansieht.
Als Beispiel: ich fahre mit dem privaten PKW weil:
- betriebswirtschaftlich günstiger.
- die betriebliche Karre schon recht alt ist und "geschont" werden sollte. Also nur eingesetzt wird, wenn die Kosten gedeckt sind.
- es einfacher ist, einen PKW durch die Stadt zu zirkeln, als einen Transporter.
- der Transporter gerade parallel von einer anderen Person für meinen Betrieb genutzt wird.
Ich könnte mir vorstellen, dass das Jobcenter diese Punkte im Rahmen einer ausführlichen Rechtfertigung anfordert und Du im Termin darlegen musst, warum es nicht anders geht.
Von Seiten des Finanzamtes ist das akzeptiert.
Von Seiten des Jobcenters ist das noch längst nicht akzeptiert. :zwinker:
Für den Transporter braucht es kein Fahrtenbuch. Da, auf Grund der Bauart, von der Nachweispflicht ausgeschlossen.
Das Jobcenter könnte dennoch ein Fahrtenbuch anordnen. Es könnte ja sein, dass Du auch mit dem Transporter Deine Erledigungen machst. Im SGB II ist generell von einem Fahrtenbuch die Rede, und zwar ausnahmslos für jedes Kfz. Eine "Typenfreistellung" für bestimmten Kfz-Arten gibt es da nicht.
Für den privaten PKW muss ich die betrieblichen Fahrten, per Liste, nachweisen. Kein Fahrtenbuch; einfache Auflistung der Fahrten genügt.
Für das Jobcenter wird dies nicht genügen. Dort müssen private und betriebliche Fahrten alle einzeln aufgelistet werden.
Aber, wird eine "einfache Auflistung" auch beim JC ausreichen?
Nein, mit Sicherheit nicht.
Wenn ich den privaten PKW zu mehr als 50% betrieblich nutze, werden dann alle Ausgaben als betrieblich bedingt angesehen?
Die Frage ist, ob das Jobcenter aus den beiden Fahrzeugen einen "Pool" bildet, d.h. die Fahrten von beiden Kfz zusammenwirft und sich dann für die für das Jobcenter vorteilhaftere Betrachtungsweise entscheidet. Es könnte sein, dass dann alle Reparaturkosten an Dir hängenbleiben.
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Koelsch
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Re: privates Fahrzeug nutzen, trotz betrieblichem Fahrzeug?

#3

Beitrag von Koelsch »

Ich erinnere mich dunkel an unsere Peg - da meinte das JC seinerzeit, es sei völlig unglaubwürdig, dass Peg den firmeneigenen LKW (!) nicht auch nutzt, um damit die Brötchen vom Bäcker zu holen. Daher Fahrtenbuch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: privates Fahrzeug nutzen, trotz betrieblichem Fahrzeug?

#4

Beitrag von marsupilami »

@ Olivia: nicht immer ganz so schwarz malen.

Zum einen wurde lt. Eingangs-Thread ja schon in der vEKS die - anteiligen - Kosten für Zweit-Fahrzeit vom JC unbeanstandet gelassen.
Also kommt das JC in Erklärungsnot, wenn sie das in der aEKS streichen wollen.
Stichwort Rechtssicherheit.
Wenn die schon eine vEKS haben wollen, dann sollen sie die auch ordentlich prüfen und nicht einmal hü und einmal hot.
Das geht nicht.

"So kann ich nicht arbeiten!"

Wo's aber tatsächlich schwierig werden wird, ist, wenn auch der Privat-PKW zu mehr als 50 % genutzt wird.
Da wird es vermutlich hin und her gehen.
Aber schon jetzt darüber spekulieren - ob das was bringt?

Machen, Umsatz und damit Gewinn generieren, dem JC die Zahlen präsentieren und dann .... Schau'n wer mal.
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Muss das sein?
HarzerUrvieh
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Re: privates Fahrzeug nutzen, trotz betrieblichem Fahrzeug?

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Sa 16. Mär 2019, 12:12
HarzerUrvieh hat geschrieben: Sa 16. Mär 2019, 11:57 Hallo zusammen,

spricht eigentlich etwas dagegen, wenn man seinen privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzt, obwohl man ein betriebliches Fahrzeug (Transporter) hat?
Die Frage ist, ob das Jobcenter Fahrten von zwei Kfz als notwendig ansieht.
Als Beispiel: ich fahre mit dem privaten PKW weil:
- betriebswirtschaftlich günstiger.
- die betriebliche Karre schon recht alt ist und "geschont" werden sollte. Also nur eingesetzt wird, wenn die Kosten gedeckt sind.
- es einfacher ist, einen PKW durch die Stadt zu zirkeln, als einen Transporter.
- der Transporter gerade parallel von einer anderen Person für meinen Betrieb genutzt wird.
Ich könnte mir vorstellen, dass das Jobcenter diese Punkte im Rahmen einer ausführlichen Rechtfertigung anfordert und Du im Termin darlegen musst, warum es nicht anders geht.

Das darf das JC gerne anfordern. Betreibswirtschaftliche Gründe sind ja bereits genannt. Das bekommt das JC schriftlich, nix "im Termin darlegen". Und das JC darf gerne schriftlich antworten und schriftlich weitere Fragen stellen...
Von Seiten des Finanzamtes ist das akzeptiert.
Von Seiten des Jobcenters ist das noch längst nicht akzeptiert. :zwinker:
Für den Transporter braucht es kein Fahrtenbuch. Da, auf Grund der Bauart, von der Nachweispflicht ausgeschlossen.
Das Jobcenter könnte dennoch ein Fahrtenbuch anordnen. Es könnte ja sein, dass Du auch mit dem Transporter Deine Erledigungen machst. Im SGB II ist generell von einem Fahrtenbuch die Rede, und zwar ausnahmslos für jedes Kfz. Eine "Typenfreistellung" für bestimmten Kfz-Arten gibt es da nicht.

Das JC hat für den Transporter ein Fahrtenbuch gefordert. Mit deren Wünschen, was dort aufgeführt sein soll. wird auch fast so von mir abgegeben. Nutzung 100% betrieblich...
Für den privaten PKW muss ich die betrieblichen Fahrten, per Liste, nachweisen. Kein Fahrtenbuch; einfache Auflistung der Fahrten genügt.
Für das Jobcenter wird dies nicht genügen. Dort müssen private und betriebliche Fahrten alle einzeln aufgelistet werden.

Wenn dies dem JC nicht genügt, dann fehlt mir aber der Hinweis darauf. Ist ja nun der zweite BWZ für den ich das priv. Fahrzeug in der vEKS angegeben habe.
Aber, wird eine "einfache Auflistung" auch beim JC ausreichen?
Nein, mit Sicherheit nicht.
Wenn ich den privaten PKW zu mehr als 50% betrieblich nutze, werden dann alle Ausgaben als betrieblich bedingt angesehen?
Die Frage ist, ob das Jobcenter aus den beiden Fahrzeugen einen "Pool" bildet, d.h. die Fahrten von beiden Kfz zusammenwirft und sich dann für die für das Jobcenter vorteilhaftere Betrachtungsweise entscheidet. Es könnte sein, dass dann alle Reparaturkosten an Dir hängenbleiben.

Was auch heißt, wenn ich den privaten PKW zu 1% geschaftlich nutze, dann nutze ich die beiden Fahrzeuge zusammen, zu 51% betrieblich. Bingo!
Zuletzt geändert von HarzerUrvieh am Sa 16. Mär 2019, 15:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: privates Fahrzeug nutzen, trotz betrieblichem Fahrzeug?

#6

Beitrag von HarzerUrvieh »

Koelsch hat geschrieben: Sa 16. Mär 2019, 12:22 Ich erinnere mich dunkel an unsere Peg - da meinte das JC seinerzeit, es sei völlig unglaubwürdig, dass Peg den firmeneigenen LKW (!) nicht auch nutzt, um damit die Brötchen vom Bäcker zu holen. Daher Fahrtenbuch.
Ja klar, für meine Transporter führe ich, auf Wunsch des JC, ein Fahrtenbuch. Brötchen hole ich damit trotzdem, denn die Bäckerei versuche ich als Kunden zu akquirieren. ;-) (Kleiner Spass am WE)
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HarzerUrvieh
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Re: privates Fahrzeug nutzen, trotz betrieblichem Fahrzeug?

#7

Beitrag von HarzerUrvieh »

marsupilami hat geschrieben: Sa 16. Mär 2019, 12:26 @ Olivia: nicht immer ganz so schwarz malen.

Zum einen wurde lt. Eingangs-Thread ja schon in der vEKS die - anteiligen - Kosten für Zweit-Fahrzeit vom JC unbeanstandet gelassen.
Also kommt das JC in Erklärungsnot, wenn sie das in der aEKS streichen wollen.
Stichwort Rechtssicherheit.
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Mache ich ja schon. Aber, das mit den "mehr als 50% betrieblich", brachte mir diese Woche ein Schmunzeln...
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Koelsch
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Re: privates Fahrzeug nutzen, trotz betrieblichem Fahrzeug?

#8

Beitrag von Koelsch »

Das Thema 2 Betriebsfahrzeuge wurde bei meinem gestrigen Termin auch kurz angeschnitten. FM meinte, geht gar nicht. Ich blieb aber ganz ruhig, denn FM hat da nix zu sagen, das ist Sache des Leistungssachbearbeiters. Und der grüßte mich gestern sogar freundlich auf dem Flur des JC
:ohnmacht: hat er seit ewigen Zeiten nicht mehr gemacht.
Vielleicht ist ihm langweilig :1:
dann werde ich mich bemühen, dem abzuhelfen. Bin ja ein netter Mensch. :jojo: :jojo:
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der ratlose
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Re: privates Fahrzeug nutzen, trotz betrieblichem Fahrzeug?

#9

Beitrag von der ratlose »

ich möchte hier mal etwas in den raum werfen hinsichtlich der
vEKS und der aEKS.

Das das Jobcenter in der vEKS Ausgaben zur kenntnis nimmt und erst einmal nicht beanstandet schaft keinerlei Rechtssicherheit hinsichtliche dessen
das diese Ausgaben in der aEKS anerkannt werden müssen.
Da ist nichts mit Rechtssicherheit und so.

Ich weiß das das völlig grotesk ist aber die Rechtslage ist momentan so.
HarzerUrvieh
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Re: privates Fahrzeug nutzen, trotz betrieblichem Fahrzeug?

#10

Beitrag von HarzerUrvieh »

zu #8 Nein, nein. Langeweile darfst Du nicht zulassen! Da musst Du dringend etwas gegen unternehmen. ;-)

zu #9 "Rechtssicherheit"?
Es dürfte, für das JC, schon schwieriger werden, etwas bekanntes aber nicht beanstandetes, später abzulehnen. Dies dem Gericht plausibel zu begründen wird auch interessant, oder?
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Koelsch
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Re: privates Fahrzeug nutzen, trotz betrieblichem Fahrzeug?

#11

Beitrag von Koelsch »

So isses
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Re: privates Fahrzeug nutzen, trotz betrieblichem Fahrzeug?

#12

Beitrag von Olivia »

In der vKES anerkannte Ausgaben dürfen nicht in der aEKS gestrichen werden. Dies wäre sonst eine Zuwiderhandlung gegen das eigene frühere Verhalten (Zustimmung <--> Ablehnung).
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Pegasus
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Re: privates Fahrzeug nutzen, trotz betrieblichem Fahrzeug?

#13

Beitrag von Pegasus »

Koelsch hat geschrieben: Sa 16. Mär 2019, 12:22 Ich erinnere mich dunkel an unsere Peg - da meinte das JC seinerzeit, es sei völlig unglaubwürdig, dass Peg den firmeneigenen LKW (!) nicht auch nutzt, um damit die Brötchen vom Bäcker zu holen. Daher Fahrtenbuch.
Als JC irgendwann, meine war nach SB-Wechsel Leistungsabteilung, ein Fahrtenbuch verlangte, war ich so dreist und habe die betreffende Fahrtenschreiberblätter kopiert. 4 auf 1 A4 - Dazu der Hinweis das dies Dokumente sind. :-)
Klar SB meinte das ist so viel und aus Zeitgründen kann er die nicht verifizieren. Logo da sind halt auch die Ziele nicht aufgeführt. Das hat uns aber Zeit gegeben, einen günstigen ollen PKW zu suchen. Nach einigen Wochen habe ich also die Mitteilung ans JC: PKW gekauft - Fahrtenbuch nicht NICHT geführt. Davon mal abgesehen, wenn ich im Ort xyz einen Kunden habe und in der Strasse ein Discounter oder Bäcker ist, wie wäre das im Fahretnbuch zu trennen? :kopfkratz: :mrgreen2:

Damals bin ich privat noch viel mit den Fahrrad unterwegs gewesen. Zumal die Einkaufsmöglichkeiten sehr nahe waren. Warum also den 20 Jahre alten 7,5-Tonner benutzen? :gaga:

Die olle Kiste hat gerade diesen Monat 19 Jahre auf den Felgen. :-)
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: privates Fahrzeug nutzen, trotz betrieblichem Fahrzeug?

#14

Beitrag von Günter »

Die olle Kiste hat gerade diesen Monat 19 Jahre auf den Felgen. :-)
Ich empfehle dir dringend die Felgen zu bereifen, du versaust dir sonst dein das Fahrwerk des Autos.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: privates Fahrzeug nutzen, trotz betrieblichem Fahrzeug?

#15

Beitrag von HarzerUrvieh »

@ Pegasus

Ein SB kann Daten aus einem Fahrtenbuch nie verifizieren. SB hat das Fahrtenbuch ja nicht erstellt. Und das von mir geführte Fahrtenbuch, nach Maßgabe des JC, hat ungefähr keine bis überhaupt keine Beweiskraft. Da kann ich ja reinschreiben, was ich will. So lange die Kilometer auch nur annähernd mit den Tankbelegen zusammen passen, ist da alles möglich.

Fazit: auf ein Fahrtenbuch kann eigentlich verzichtet werden. Aber, wenn JC das unbedingt will? Bitte sehr, der Kunde ist König...

P.S.: ...auf den Felgen? Antrag auf Zuschuss für Reifen schon gestellt? ;-)
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Pegasus
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Re: privates Fahrzeug nutzen, trotz betrieblichem Fahrzeug?

#16

Beitrag von Pegasus »

Ha werde alt..... erinnere mich, das ich für eine sehr kurze Zeit doch ein selbst erstelltes "Fahrtenbuch" (Exeltabelle) geführt hatte.Und vor allem OHNE Kundennennung oder Ähnliches Wobei ich natürlich darauf achtete, wenn wir zB getankt oder zum Schrott-Großhändler abluden, ich dies wegen der Belege berücksichtigt. Klar Privatfahrten mit LKW gab es nicht. :aufgemerkt:
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Re: privates Fahrzeug nutzen, trotz betrieblichem Fahrzeug?

#17

Beitrag von Pegasus »

# 15 genau das ist der Punkt. Es muss mit Belegen übereinstimmen.
Heheh niemand "verunglimpft" unseren ollen Berlingo. Hat zwar einige Beulen, die mittels spezieller Farbe eine Art Pflaster hatten, aber technisch ist er bislang noch top.......... Mal gucken ob der TÜV das im April auch so sieht...... :8:
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