Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#1

Beitrag von Koelsch »

Nur mal so, ohne Gewähr für die Richtigkeit. Bei Selbständigen sind natürlich die SV-Beiträge zu 100% gerechnet und nicht nur zu 50%
Gegenüberstellung Lohn_Gewinn netto.pdf
Und wer selbst rechnen möchte - Eingaben bitte nur in der Lohnspalte
lohnsteuer-2019-openoffice-zellfunktionen.ods
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#2

Beitrag von marsupilami »

Jetzt machste das gleiche nochmal für Rentner/Grusel-Empfänger. :unschuld:
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#3

Beitrag von Koelsch »

:angel: :angel:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#4

Beitrag von Olivia »

Die Aufstellung zeigt, dass Selbständige höhere SV-Abzüge als Angestellte haben.
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Koelsch
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#5

Beitrag von Koelsch »

Nein, nur dass sie die eben zu 100% selbst zahlen müssen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#6

Beitrag von Olivia »

Ist das nicht ungerecht?
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Koelsch
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#7

Beitrag von Koelsch »

Der Rechner "hinkt" da etwas, denn Selbständige können KV und PV Beiträge zu einem erheblichen Teil bei der ESt. geltend machen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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tigerlaw
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#8

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben: So 31. Mär 2019, 12:09 Jetzt machste das gleiche nochmal für Rentner/Grusel-Empfänger. :unschuld:
Gruselempfänger haben bestimmt kein Einkommen, aus dem sie Steuern zahlen müssen ...

"Besserverdienende" Rentner aber durchaus, insbesondere V+V und KAP
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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tigerlaw
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#9

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben: So 31. Mär 2019, 12:09 Jetzt machste das gleiche nochmal für Rentner/Grusel-Empfänger. :unschuld:
Gruselempfänger haben bestimmt kein Einkommen, aus dem sie Steuern zahlen müssen ...

"Besserverdienende" Rentner aber durchaus, insbesondere V+V und KAP.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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friys
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#10

Beitrag von friys »

Koelsch hat geschrieben: So 31. Mär 2019, 15:12 [...], denn Selbständige können KV und PV Beiträge zu einem erheblichen Teil bei der ESt. geltend machen.
#8 "Gruselempfänger haben bestimmt kein Einkommen, aus dem sie Steuern zahlen müssen ..."

... und notleidende ALG-II-Selbständige wohl auch nicht.
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Koelsch
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#11

Beitrag von Koelsch »

Das ist richtig. Ich will damit halt nur zeigen - X € Bruttolohn ist mehr als X € Gewinn
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#12

Beitrag von Olivia »

Und das verstehen viele Angestellte eben nicht.
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Koelsch
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#13

Beitrag von Koelsch »

Viele Selbstständige auch nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#14

Beitrag von Olivia »

Der Schlüssel oben in der Tabelle ist falsch gesetzt. Bei den 8.000 € handelt es sich um das Jahreseinkommen, nicht Monatseinkommen.
Tester
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#15

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Mo 1. Apr 2019, 08:03 Viele Selbstständige auch nicht
Ich denke schon, dass das viele Selbständige wissen, nur was sollen sie machen, wenn sie mit der Selbständigkeit unter den Einkünften eines Lohnempfängers bleiben? Man kann ja nicht zwischen den beiden Zuständen (Selbständiger/AN) beliebig hin und her switchen.
Olivia
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#16

Beitrag von Olivia »

Da wäre eigentlich der Gesetzgeber gefordert, für Chancengleichheit zu sorgen.
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Günter
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#17

Beitrag von Günter »

Das würde bedeuten, dass auch die Angestellten am Firmengewinn beteiligt werden müssen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#18

Beitrag von Olivia »

Nicht unbedingt - kommt darauf an, wie der Gesetzgeber die Chancengleichheit herstellen würde.
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tigerlaw
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn

#19

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Di 2. Apr 2019, 18:15 Da wäre eigentlich der Gesetzgeber gefordert, für Chancengleichheit zu sorgen.
Vorsicht, Oli, das kann auch leicht in Paternalismus (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Paternalismus) abgleiten!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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