Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Nur mal so, ohne Gewähr für die Richtigkeit. Bei Selbständigen sind natürlich die SV-Beiträge zu 100% gerechnet und nicht nur zu 50%
Und wer selbst rechnen möchte - Eingaben bitte nur in der Lohnspalte
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Jetzt machste das gleiche nochmal für Rentner/Grusel-Empfänger.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Die Aufstellung zeigt, dass Selbständige höhere SV-Abzüge als Angestellte haben.
Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Nein, nur dass sie die eben zu 100% selbst zahlen müssen
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Ist das nicht ungerecht?
Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Der Rechner "hinkt" da etwas, denn Selbständige können KV und PV Beiträge zu einem erheblichen Teil bei der ESt. geltend machen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Gruselempfänger haben bestimmt kein Einkommen, aus dem sie Steuern zahlen müssen ...marsupilami hat geschrieben: ↑So 31. Mär 2019, 12:09 Jetzt machste das gleiche nochmal für Rentner/Grusel-Empfänger.
"Besserverdienende" Rentner aber durchaus, insbesondere V+V und KAP
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Gruselempfänger haben bestimmt kein Einkommen, aus dem sie Steuern zahlen müssen ...marsupilami hat geschrieben: ↑So 31. Mär 2019, 12:09 Jetzt machste das gleiche nochmal für Rentner/Grusel-Empfänger.
"Besserverdienende" Rentner aber durchaus, insbesondere V+V und KAP.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
#8 "Gruselempfänger haben bestimmt kein Einkommen, aus dem sie Steuern zahlen müssen ..."
... und notleidende ALG-II-Selbständige wohl auch nicht.
Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Das ist richtig. Ich will damit halt nur zeigen - X € Bruttolohn ist mehr als X € Gewinn
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Und das verstehen viele Angestellte eben nicht.
Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Viele Selbstständige auch nicht
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Der Schlüssel oben in der Tabelle ist falsch gesetzt. Bei den 8.000 € handelt es sich um das Jahreseinkommen, nicht Monatseinkommen.
Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Ich denke schon, dass das viele Selbständige wissen, nur was sollen sie machen, wenn sie mit der Selbständigkeit unter den Einkünften eines Lohnempfängers bleiben? Man kann ja nicht zwischen den beiden Zuständen (Selbständiger/AN) beliebig hin und her switchen.
Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Da wäre eigentlich der Gesetzgeber gefordert, für Chancengleichheit zu sorgen.
Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Das würde bedeuten, dass auch die Angestellten am Firmengewinn beteiligt werden müssen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Nicht unbedingt - kommt darauf an, wie der Gesetzgeber die Chancengleichheit herstellen würde.
Re: Gegenüberstellung Lohn / Gewinn
Vorsicht, Oli, das kann auch leicht in Paternalismus (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Paternalismus) abgleiten!
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