Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Das Schreiben von Günter finde ich gut, aber macht mir auch etwas Angst.
Denn wie ich diesen Sachbearbeiter einschätze, wird ihn das nicht interessieren. Er stellte sich direkt vor mit den Worten: "Ich bin Jurist." Er wird jeden Winkel des Gesetzes nutzen, um meine Tätigkeit zu zerstören. Ich möchte eigentlich schon fast den Begriff "Missbrauch" verwenden, denn nichts anderes macht dieser Sachbearbeiter. Er missbraucht das Sozialrecht zu seinem Zweck.
Siehe bitte auch Posting Nummer 26 von mir. Das hat er nur gemacht, weil er die Ortsabwesenheit vom 09.07. bis 16.07. ablehnte und mich diesbezüglich kontrollieren will, ob ich auch tatsächlich gehorsam war. Deswegen schickte er am 04.07. ein Paket an Vermittlungsvorschlägen (im Übrigen die ersten seit sehr langer Zeit. In der Vergangenheit erhielt ich zwar vereinzelt Vermittlungsvorschläge, wurde jedoch im Bewerbungsverfahren stets abgelehnt). Da ich mich bisher nicht beworben habe, wird er, ich vermute, in wenigen Tagen Sanktionsanhörungen zusenden und Sanktionsversuche unternehmen, weil ich mich nicht beworben habe.
Denn wie ich diesen Sachbearbeiter einschätze, wird ihn das nicht interessieren. Er stellte sich direkt vor mit den Worten: "Ich bin Jurist." Er wird jeden Winkel des Gesetzes nutzen, um meine Tätigkeit zu zerstören. Ich möchte eigentlich schon fast den Begriff "Missbrauch" verwenden, denn nichts anderes macht dieser Sachbearbeiter. Er missbraucht das Sozialrecht zu seinem Zweck.
Siehe bitte auch Posting Nummer 26 von mir. Das hat er nur gemacht, weil er die Ortsabwesenheit vom 09.07. bis 16.07. ablehnte und mich diesbezüglich kontrollieren will, ob ich auch tatsächlich gehorsam war. Deswegen schickte er am 04.07. ein Paket an Vermittlungsvorschlägen (im Übrigen die ersten seit sehr langer Zeit. In der Vergangenheit erhielt ich zwar vereinzelt Vermittlungsvorschläge, wurde jedoch im Bewerbungsverfahren stets abgelehnt). Da ich mich bisher nicht beworben habe, wird er, ich vermute, in wenigen Tagen Sanktionsanhörungen zusenden und Sanktionsversuche unternehmen, weil ich mich nicht beworben habe.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Was ist mit einem Umzug oder einer Petition?
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Ich find Günter's Brief auch sehr gut - und wenn sich SB'chen vorstellt mit "Ich bin Jurist", dann lässt das sehr tief schließen: Ein Jurist, der als kleiner SB im JC arbeitet, also hat's entweder für 'ne juristische Tätigkeit nicht gereicht (in den Widerspruchsabteilungen der JC's mögen evtl. Juristen arbeiten, erlebt hab ich's aber noch nicht. Ich hab mehrfach nachgefragt, ob der SB dort Jurist sei, die Frage wurde mir bisher immer verneint) - oder, sehr viel wahrscheinlicher, SB hat das mal einfach so gesagt, denn es macht ja Eindruck und, das muss mal klar gesagt werden, auch Hein Blöd darf in Deutschland sagen "Ich bin Jurist", das ist keine geschützte Berufsbezeichnung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Ich schreib heute Abend noch was, muss jetzt los.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Umzug?
Was soll das bringen?
Knipsibunti müsste in den "Geltungsbereich" eines anderen JC ziehen.
Da er Leistungen bezieht, müsste der Umzug "genehmigt" werden, von der Wohnungsuche - bei vorherrschendem Wohnungsmangel - mal ganz abgesehen.
Kommt noch der Zeit-Faktor dazu.
Petition: Zeitfaktor!!
Was mich irritiert:
in http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 18#p522917 schreibst Du, dass OA vom 09. bis 16.07. abgelehnt wurde.
Im pdf "ablehnung_oaw" werden aber im letzten (Ab-)Satz ausdrücklich 2 OA's als bereits genehmigt bezeichnet und vom "Verbot" ausgenommen.
Was soll das bringen?
Knipsibunti müsste in den "Geltungsbereich" eines anderen JC ziehen.
Da er Leistungen bezieht, müsste der Umzug "genehmigt" werden, von der Wohnungsuche - bei vorherrschendem Wohnungsmangel - mal ganz abgesehen.
Kommt noch der Zeit-Faktor dazu.
Petition: Zeitfaktor!!
Was mich irritiert:
in http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 18#p522917 schreibst Du, dass OA vom 09. bis 16.07. abgelehnt wurde.
Im pdf "ablehnung_oaw" werden aber im letzten (Ab-)Satz ausdrücklich 2 OA's als bereits genehmigt bezeichnet und vom "Verbot" ausgenommen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Ganz ohne Massnahme wird es nicht gehen, wenn die Selbständigkeit weiter fortgeführt werden soll. Ein Auswahlrecht bezüglich der Massnahme für Selbständige gibt es leider nicht. Die Standardmassnahme ist die "Beratung und Kenntnisvermittlung für Selbständige". Der TE sollte erreichen, solch einer Massnahme zugeteilt zu werden und nicht einer Massnahme, die nicht mit seiner Selbständigkeit vereinbar ist und auf eine Festanstellung abzielt.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Lieber ,
korrekt ist, dass die Ortsabwesenheit vom 03.07. bis 08.07.2019 sowie vom 23.07. bis 31.07.2019 bereits genehmigt war (anderer Sachbearbeiter) und der neue Sachbearbeiter, das sagte er mir beim "Gespräch" am 02.07.2019, diese "leider" im Nachhinein nicht mehr ablehnen konnte.
Er nahm dann das Schriftstück mit der weiteren Ortsabwesenheit vom 09.07. bis 16.07.2019 in Empfang, meinte aber, er würde ab sofort keine Ortsabwesenheiten mehr genehmigen, erst recht nicht, wenn sie mit der Argumentation der Ausführung der selbständigen Tätigkeit beantragt würden.
Kurzfristig ergab sich jedoch, dass ich direkt im Anschluss an die Ortsabwesenheit bis 08.07.2019 zu einem weiteren Event eingeladen wurde. Dieses begann am 10.07. und endete am 15.07.2019. Am 16.07.2019 fand die Rückreise statt (12 Stunden dauerte die Rückfahrt gestern mit Stau, Stadtverkehr etc.). Ich bin also direkt von München nach Österreich gefahren. Alles andere wäre auch absurd gewesen. Ich hätte am 08.07.2019 erst von München nach Berlin fahren müssen, um dann am 09.07.2019 von Berlin nach Österreich zu fahren.
Selbst wenn man den gesundheitlichen Aspekt unbeachtet lässt, wäre das auch aus betriebswirtschaftlicher Überlegung heraus kompletter Unsinn:
Meine Rechnung:
Fahrt von Berlin nach München: 600 Kilometer
Fahrt von München nach Österreich: 400 Kilometer
Fahrt von Österreich nach Berlin: 950 Kilometer
= 1.950 Kilometer
Alternativ (mit Rückfahrt nach Berlin zwischen beiden Events):
Fahrt von Berlin nach München: 600 Kilometer
Fahrt von München nach Berlin: 600 Kilometer
Fahrt von Berlin nach Österreich: 950 Kilometer
Fahrt von Österreich nach Berlin: 950 Kilometer
= 3.100 Kilometer
Und das nur zwecks einer einzigen Übernachtung. Ich wäre spät abends in Berlin gewesen und hätte dann, nach kurzem Schlaf, am nächsten Morgen 11-12 Stunden wieder nach Österreich aufbrechen müssen. Das wäre zudem gesundheitlich bedenklich.
korrekt ist, dass die Ortsabwesenheit vom 03.07. bis 08.07.2019 sowie vom 23.07. bis 31.07.2019 bereits genehmigt war (anderer Sachbearbeiter) und der neue Sachbearbeiter, das sagte er mir beim "Gespräch" am 02.07.2019, diese "leider" im Nachhinein nicht mehr ablehnen konnte.
Er nahm dann das Schriftstück mit der weiteren Ortsabwesenheit vom 09.07. bis 16.07.2019 in Empfang, meinte aber, er würde ab sofort keine Ortsabwesenheiten mehr genehmigen, erst recht nicht, wenn sie mit der Argumentation der Ausführung der selbständigen Tätigkeit beantragt würden.
Kurzfristig ergab sich jedoch, dass ich direkt im Anschluss an die Ortsabwesenheit bis 08.07.2019 zu einem weiteren Event eingeladen wurde. Dieses begann am 10.07. und endete am 15.07.2019. Am 16.07.2019 fand die Rückreise statt (12 Stunden dauerte die Rückfahrt gestern mit Stau, Stadtverkehr etc.). Ich bin also direkt von München nach Österreich gefahren. Alles andere wäre auch absurd gewesen. Ich hätte am 08.07.2019 erst von München nach Berlin fahren müssen, um dann am 09.07.2019 von Berlin nach Österreich zu fahren.
Selbst wenn man den gesundheitlichen Aspekt unbeachtet lässt, wäre das auch aus betriebswirtschaftlicher Überlegung heraus kompletter Unsinn:
Meine Rechnung:
Fahrt von Berlin nach München: 600 Kilometer
Fahrt von München nach Österreich: 400 Kilometer
Fahrt von Österreich nach Berlin: 950 Kilometer
= 1.950 Kilometer
Alternativ (mit Rückfahrt nach Berlin zwischen beiden Events):
Fahrt von Berlin nach München: 600 Kilometer
Fahrt von München nach Berlin: 600 Kilometer
Fahrt von Berlin nach Österreich: 950 Kilometer
Fahrt von Österreich nach Berlin: 950 Kilometer
= 3.100 Kilometer
Und das nur zwecks einer einzigen Übernachtung. Ich wäre spät abends in Berlin gewesen und hätte dann, nach kurzem Schlaf, am nächsten Morgen 11-12 Stunden wieder nach Österreich aufbrechen müssen. Das wäre zudem gesundheitlich bedenklich.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Lieber Wampe,
danke für die Rückmeldung.
Die Zuordnung zur Maßnahme kam im gelben Brief, Datum: 09.07.19.
Den Briefumschlag zur OAW-Ablehnung kann ich leider nicht mehr zuordnen. Ich habe noch zwei weitere kleine Briefumschläge vom Jobcenter, Datum einmal 03.07.2019 und einmal Datum 09.07.2019. Keiner der Briefe hat mich demnach rechtzeitig erreichen können.
Ich vermute (angesichts des Datum des Schreibens), dass sich die OAW-Ablehnung im Umschlag vom 03.07.2019 befand.
Das andere waren A4- und A5-Umschläge. Das waren jedoch diverse Vermittlungsvorschläge (zum Teil mit Rechtsfolgebelehrung).
Stichpunkt fähiger Anwalt: Kennt jemand einen guten Sozialrechtsanwalt, der sich mit der Thematik auskennt, in Berlin?
danke für die Rückmeldung.
Die Zuordnung zur Maßnahme kam im gelben Brief, Datum: 09.07.19.
Den Briefumschlag zur OAW-Ablehnung kann ich leider nicht mehr zuordnen. Ich habe noch zwei weitere kleine Briefumschläge vom Jobcenter, Datum einmal 03.07.2019 und einmal Datum 09.07.2019. Keiner der Briefe hat mich demnach rechtzeitig erreichen können.
Ich vermute (angesichts des Datum des Schreibens), dass sich die OAW-Ablehnung im Umschlag vom 03.07.2019 befand.
Das andere waren A4- und A5-Umschläge. Das waren jedoch diverse Vermittlungsvorschläge (zum Teil mit Rechtsfolgebelehrung).
Stichpunkt fähiger Anwalt: Kennt jemand einen guten Sozialrechtsanwalt, der sich mit der Thematik auskennt, in Berlin?
- marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Bin aus Ba-Wü, wie man unschwer erkennen kann.
Aber kukk mal hier:
https://www.juraforum.de/rechtsanwalt/a ... zialrecht/
http://tinyurl.com/yyp77dnd
runterscrollen und auf "Berlin" klicken
https://www.hartz4.org/rechtsanwaelte/
Aber kukk mal hier:
https://www.juraforum.de/rechtsanwalt/a ... zialrecht/
http://tinyurl.com/yyp77dnd
runterscrollen und auf "Berlin" klicken
https://www.hartz4.org/rechtsanwaelte/
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
SB möge einmal begründen warum er meint Pkt 2.4 hier https://harald-thome.de/fa/harald-thome ... 014-12.pdf nicht beachten zu müssen
Kurz und knapp schreibt es Herr Herbers - der u.a. SB's ausbildet - https://www.gib.nrw.de/service/download ... des-sgb-ii
Kurz und knapp schreibt es Herr Herbers - der u.a. SB's ausbildet - https://www.gib.nrw.de/service/download ... des-sgb-ii
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Lieber ,
einen Umzug habe ich tatsächlich seit Langem in Planung. Es fehlt jedoch an den finanziellen Mitteln. Ich möchte eigentlich gerne nach Österreich ziehen. Dort war ich in den letzten 3 Jahren etwa 8x berufsbedingt und ich fühle mich dort sehr wohl, verstehe mich sehr gut mit den Leuten dort und hätte einen meiner Hauptauftraggeber sogar direkt vor der Türe.
Problem 1:
Ich bekomme ALG II und möchte eigentlich in Österreich nicht vom AMS abhängig sein (wovon ich glaube, dass das auchg ar nicht funktionieren würde).
Meine Idee wäre ein flexibler Teilzeitjob und parallel die Selbständigkeit weiter vorantreiben.
Problem 2:
Der schnöde Mammon. Woher das Geld für einen solchen Umzug nehmen?
Problem 3:
Meine letzte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit war 2002. Seitdem gab es zwar unzählige Bewerbungsbemühungen, diese liefen aber immer ins Leere - weswegen ich mich damals zur Selbständigkeit entschied, um wenigstens regelmäßig etwas Einkommen zu erzielen. Wieso soll das ausgerechnet in Österreich anders sein?
einen Umzug habe ich tatsächlich seit Langem in Planung. Es fehlt jedoch an den finanziellen Mitteln. Ich möchte eigentlich gerne nach Österreich ziehen. Dort war ich in den letzten 3 Jahren etwa 8x berufsbedingt und ich fühle mich dort sehr wohl, verstehe mich sehr gut mit den Leuten dort und hätte einen meiner Hauptauftraggeber sogar direkt vor der Türe.
Problem 1:
Ich bekomme ALG II und möchte eigentlich in Österreich nicht vom AMS abhängig sein (wovon ich glaube, dass das auchg ar nicht funktionieren würde).
Meine Idee wäre ein flexibler Teilzeitjob und parallel die Selbständigkeit weiter vorantreiben.
Problem 2:
Der schnöde Mammon. Woher das Geld für einen solchen Umzug nehmen?
Problem 3:
Meine letzte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit war 2002. Seitdem gab es zwar unzählige Bewerbungsbemühungen, diese liefen aber immer ins Leere - weswegen ich mich damals zur Selbständigkeit entschied, um wenigstens regelmäßig etwas Einkommen zu erzielen. Wieso soll das ausgerechnet in Österreich anders sein?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Oh. Danke lieber koelsch.
Die Arbeitshilfe Selbständigkeit werde ich in der Hinterhand behalten, falls der Widerspruch erwartungsgemäß zurückgewiesen wird und ich ins Klageverfahren gehen muss.
Das Dokument von Herrn Herbers hatte ich auch bereits in der Vergangenheit gefunden, wusste das aber nicht einzuordnen.
Oder soll ich die relevanten Teile beider Dokumente ausdrucken und dem Widerspruch direkt beifügen?
PS:
Und dann noch eine Frage:
Was soll ich mit den Vermittlungsvorschlägen vom 04.07.2019 machen? Die haben zum Teil eine Rechtsfolgebelehrung und besagen, ich soll mich "umgehend" bewerben. Soll ich da pro Forma eine (verspätete) Bewerbung anfertigen oder sie in die geduldige Ablage verlagern?
Die Arbeitshilfe Selbständigkeit werde ich in der Hinterhand behalten, falls der Widerspruch erwartungsgemäß zurückgewiesen wird und ich ins Klageverfahren gehen muss.
Das Dokument von Herrn Herbers hatte ich auch bereits in der Vergangenheit gefunden, wusste das aber nicht einzuordnen.
Oder soll ich die relevanten Teile beider Dokumente ausdrucken und dem Widerspruch direkt beifügen?
PS:
Und dann noch eine Frage:
Was soll ich mit den Vermittlungsvorschlägen vom 04.07.2019 machen? Die haben zum Teil eine Rechtsfolgebelehrung und besagen, ich soll mich "umgehend" bewerben. Soll ich da pro Forma eine (verspätete) Bewerbung anfertigen oder sie in die geduldige Ablage verlagern?
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Besteht eigentlich eine EGV, ggf. auch als Verwaltungsakt, in der geregelt ist, dass sich der TE für den allgemeinen Arbeitsmarkt bereithalten muss?
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Ja, bewirb DichKnipsibunti hat geschrieben: ↑Mi 17. Jul 2019, 14:16 Oh. Danke lieber koelsch.
Die Arbeitshilfe Selbständigkeit werde ich in der Hinterhand behalten, falls der Widerspruch erwartungsgemäß zurückgewiesen wird und ich ins Klageverfahren gehen muss.
Das Dokument von Herrn Herbers hatte ich auch bereits in der Vergangenheit gefunden, wusste das aber nicht einzuordnen.
Oder soll ich die relevanten Teile beider Dokumente ausdrucken und dem Widerspruch direkt beifügen?
PS:
Und dann noch eine Frage:
Was soll ich mit den Vermittlungsvorschlägen vom 04.07.2019 machen? Die haben zum Teil eine Rechtsfolgebelehrung und besagen, ich soll mich "umgehend" bewerben. Soll ich da pro Forma eine (verspätete) Bewerbung anfertigen oder sie in die geduldige Ablage verlagern?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
zu Olivia:
Nein, es gibt keine aktuell gültige EGV.
Die neue EGV, die ich hier eingestellt habe, soll ja als Verwaltungsakt kommen.
zu koelsch:
Alles klar. Auch wenn ich dafür überhaupt keine Zeit habe. Die Arbeit und das Geld bleiben liegen, die Kosten hingegen belasten das Konto bereits *seufz*
Nein, es gibt keine aktuell gültige EGV.
Die neue EGV, die ich hier eingestellt habe, soll ja als Verwaltungsakt kommen.
zu koelsch:
Alles klar. Auch wenn ich dafür überhaupt keine Zeit habe. Die Arbeit und das Geld bleiben liegen, die Kosten hingegen belasten das Konto bereits *seufz*
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
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Ist zwar Potsdam, aber sie ist gut und ich denke auch in Berlin tätig.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Was ist mit RA Füßlein? Arbeitet der noch?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- kleinchaos
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Wenn du Glück hast bekommst du Richter Geiger, der kennt sich mit Selbständigen aus
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Danke. Ich muss mal sehen.
Mein Plan ist wie folgt. Morgen schicke ich ab:
* Widerspruch gegen Ablehnung OAW (Günters Text)
* Bewerbungen zu den Vermittlungsvorschlägen mit Rechtsfolgebelehrung
In den nächsten Tagen:
* Fachaufsichtsbeschwerde (ziemlich brotlos, so viel weiß ich bereits)
* Widerspruch gegen Zuweisung Maßnahme
Wenn ich dann von meiner OAW am 31. Juli zurück bin, werde ich mal einige der hier genannten Anwälte anrufen und nach Möglichkeit einen Termin vereinbaren. Evtl. wird man dann auch schon die aufschiebende Wirkung bezüglich der Maßnahme beantragen müssen. Denn Fakt ist, dass mich diese Maßnahme direkt in die Insolvenz treibt, da ich meiner Arbeit in keinster Weise mehr nachkommen kann. Weder bezüglich weiterer Termine, noch bezüglich der Aufarbeitung der bisher geleisteten Arbeit (immerhin Bildaufnahmen aus 4 Sportevents).
Ich hoffe, das passt dann erstmal so weit.
Bezüglich Sozialgericht hab ich bisher gemischte Gefühle. Wenn ich daran denke, wie lange es gedauert hat, bis ich den einstweiligen Rechtsschutz durchbekommen habe nach der willkürlichen Kürzung meiner Prognose... Letztlich hat es zwar geklappt, aber es war ein harter Kampf. Ich habe ein wenig das Gefühl, dass auf das "Sozialrecht" irgendwie niemand so wirklich Interesse hat. Sind ja nur "Hartzis" und geht ja nur um "Peanuts".
Mein Plan ist wie folgt. Morgen schicke ich ab:
* Widerspruch gegen Ablehnung OAW (Günters Text)
* Bewerbungen zu den Vermittlungsvorschlägen mit Rechtsfolgebelehrung
In den nächsten Tagen:
* Fachaufsichtsbeschwerde (ziemlich brotlos, so viel weiß ich bereits)
* Widerspruch gegen Zuweisung Maßnahme
Wenn ich dann von meiner OAW am 31. Juli zurück bin, werde ich mal einige der hier genannten Anwälte anrufen und nach Möglichkeit einen Termin vereinbaren. Evtl. wird man dann auch schon die aufschiebende Wirkung bezüglich der Maßnahme beantragen müssen. Denn Fakt ist, dass mich diese Maßnahme direkt in die Insolvenz treibt, da ich meiner Arbeit in keinster Weise mehr nachkommen kann. Weder bezüglich weiterer Termine, noch bezüglich der Aufarbeitung der bisher geleisteten Arbeit (immerhin Bildaufnahmen aus 4 Sportevents).
Ich hoffe, das passt dann erstmal so weit.
Bezüglich Sozialgericht hab ich bisher gemischte Gefühle. Wenn ich daran denke, wie lange es gedauert hat, bis ich den einstweiligen Rechtsschutz durchbekommen habe nach der willkürlichen Kürzung meiner Prognose... Letztlich hat es zwar geklappt, aber es war ein harter Kampf. Ich habe ein wenig das Gefühl, dass auf das "Sozialrecht" irgendwie niemand so wirklich Interesse hat. Sind ja nur "Hartzis" und geht ja nur um "Peanuts".
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Bau mal auch ein, dass du Verträge mit den Auftragsgebern hast, an die du gebunden bist und ggf schadensersatzpflichtig bist. Auch da fehlt die gesetzliche Vollmacht, die ihn ermächtigt, dir einen "Vermögensschaden" zuzufügen.
Als Jurist sollte er wissen, dass Verträge eingehalten werden müssen.
Das würde ich auch bei der Abwehr der möglichen Sanktionen wegen der fehlenden Bewerbungen anführen.
Ich kann mich derzeit nicht auf die Stellenangebote bewerben, da ich feste Aufträge für die nächsten drei Monate habe, die ich ausführen muss, da ich sonst schadensersatzpflichtig bin.
Dann die VV aussortieren, die ungeeignet sind.
Für die folgenden VVs ... fehlen mir die geforderten Voraussetzungen. Ich habe den Beruf vor 20 Jahren gelernt, aber nicht einen Tag nach der Ausbildung ausgeübt. Als Arbeitsvermittler sollte ihnen bekannt sein, dass ich damit nicht vermittelbar bin.
Als Jurist sollte er wissen, dass Verträge eingehalten werden müssen.
Das würde ich auch bei der Abwehr der möglichen Sanktionen wegen der fehlenden Bewerbungen anführen.
Ich kann mich derzeit nicht auf die Stellenangebote bewerben, da ich feste Aufträge für die nächsten drei Monate habe, die ich ausführen muss, da ich sonst schadensersatzpflichtig bin.
Dann die VV aussortieren, die ungeeignet sind.
Für die folgenden VVs ... fehlen mir die geforderten Voraussetzungen. Ich habe den Beruf vor 20 Jahren gelernt, aber nicht einen Tag nach der Ausbildung ausgeübt. Als Arbeitsvermittler sollte ihnen bekannt sein, dass ich damit nicht vermittelbar bin.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Lieber Günter,
es ist tatsächlich so, dass maximal ein einziger Vermittlungsvorschlag geeignet wäre - und das ist ein zeitlich befristeter Job in einem Callcenter. Alle anderen fordern langjährige Berufserfahrung oder Kenntnisse, die ich gar nicht besitze ("fundierte Kenntnisse mit Schwerpunkt Buchhaltung und Rechnungswesen", "Operative Führung von Bauvorhaben"). Die Bewerbungen habe ich nun bereits geschrieben und vertütet, die Reaktion wird entweder eine Absage sein, oder aber meine Bewerbung landet direkt in der Rundablage.
Schadensersatzpflicht dürfte schwierig sein, denn das müsste ich im Zweifel vor dem Sozialgericht belegen. Der Vermögensschaden entsteht aber ohnehin durch Zuweisung in die Maßnahme, da ich meiner Tätigkeit nicht mehr nachkommen kann. Wenn ich 20- oder im schlimmsten Fall über 40 Stunden pro Woche in einer Maßnahme sitze (deren Inhalt zudem zweifelhaft ist), wann soll ich dann noch meiner Arbeit nachkommen?
Die Kosten sind längst entstanden (die Fotos sind im Kasten) und ich habe vertraglich mehrere hundert Euro unvermeidbare Fixkosten pro Monat, und das mindestens über die nächsten 2 Jahre. Da ist auch ein vom Jobcenter bewilligtes Darlehen mit dabei, das ich monatlich tilge.
es ist tatsächlich so, dass maximal ein einziger Vermittlungsvorschlag geeignet wäre - und das ist ein zeitlich befristeter Job in einem Callcenter. Alle anderen fordern langjährige Berufserfahrung oder Kenntnisse, die ich gar nicht besitze ("fundierte Kenntnisse mit Schwerpunkt Buchhaltung und Rechnungswesen", "Operative Führung von Bauvorhaben"). Die Bewerbungen habe ich nun bereits geschrieben und vertütet, die Reaktion wird entweder eine Absage sein, oder aber meine Bewerbung landet direkt in der Rundablage.
Schadensersatzpflicht dürfte schwierig sein, denn das müsste ich im Zweifel vor dem Sozialgericht belegen. Der Vermögensschaden entsteht aber ohnehin durch Zuweisung in die Maßnahme, da ich meiner Tätigkeit nicht mehr nachkommen kann. Wenn ich 20- oder im schlimmsten Fall über 40 Stunden pro Woche in einer Maßnahme sitze (deren Inhalt zudem zweifelhaft ist), wann soll ich dann noch meiner Arbeit nachkommen?
Die Kosten sind längst entstanden (die Fotos sind im Kasten) und ich habe vertraglich mehrere hundert Euro unvermeidbare Fixkosten pro Monat, und das mindestens über die nächsten 2 Jahre. Da ist auch ein vom Jobcenter bewilligtes Darlehen mit dabei, das ich monatlich tilge.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Den halt Dir "warm", also griffbereit, denn auch das ist ein deutlicher Hinweis, dass die Jobs unzumutbar sind. Kein Selbstständiger kann m.E. in einen befristeten Job "gezwungen" werden, denn danach ist die seit Jahren aufgebaute Selbstständigkeit kaputt.Knipsibunti hat geschrieben: ↑Do 18. Jul 2019, 00:07 ..... dass maximal ein einziger Vermittlungsvorschlag geeignet wäre - und das ist ein zeitlich befristeter Job in einem Callcenter.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Das ist ja vollkommen widersinnig - da wird erst mal ein Darlehen zur Förderung der Selbständigkeit vergeben, und dann versucht der neue Sachbearbeiter, Deine Selbständigkeit abzuerkennen. Damit wird doch auch die Darlehenstilgung gefährdet!Knipsibunti hat geschrieben: ↑Do 18. Jul 2019, 00:07 Da ist auch ein vom Jobcenter bewilligtes Darlehen mit dabei, das ich monatlich tilge.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
So isses
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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