Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Günter
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#51

Beitrag von Günter »

Das ist der Nachteil, wenn Infos nur tröpfchenweise rieseln. Das hätte alles in den Widerspruch gehört und von den Bewerbungen hätte ich auch nicht eine weggeschickt, sondern ein Anschreiben an den SB gemacht.

Sehr geehrter Herr ....

Ihr Versuch mit den VVs Gründe für Sanktionen zu generieren läuft ins Leere, bzw wird im Zweifelsfall vor dem Sozialgericht landen.

Ihnen ist bekannt, dass ich meinen Ausbildungsberuf seit Ende der Lehrzeit vor 20 Jahren nicht ausgeübt habe. Somit fehlt mir nicht nur jegliche Berufserfahrung, die in den VVs ausdrücklich verlangt wird, ich bin auch in keiner Weise mit den technischen Entwicklungen und Vorschriftenänderungen vertraut. Das sollte Ihnen als Arbeitsvermittler nicht unbekannt sein.

Der befristete Job bei einer Leiharbeitsfirma würde meine Selbstständigkeit zerstören und mein Einkommen zerstören. Bitte benennen Sie mir die gesetzliche Grundlage, die Sie berechtigt, mir entsprechende Vermögensschäden zuzufügen.

Im übrigen vertragen sich die geforderten Arbeiten nicht mit meinem Gesundheitszustand.

Ich weise auch daraufhin, dass ich vom JC ein Darlehen für den Aufbau meiner Selbstständigkeit erhielt, dass ich in monatlichen Raten abzahle.


Die Ratenzahlung wäre durch die Zerstörung der Selbstständigkeit nicht mehr möglich.

Im übrigen wurde auch keinerlei Vereinbarung über die Übernahme der Bewerbungskosten getroffen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#52

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#53

Beitrag von marsupilami »

Günter hat geschrieben: Do 18. Jul 2019, 09:32 Der befristete Job bei einer Leiharbeitsfirma würde a) meine Selbstständigkeit zerstören und damit meine derzeitige Einkommensquelle trockenlegen. Bitte benennen Sie mir die gesetzliche Grundlage, die Sie berechtigt, mir entsprechende Vermögensschäden zuzufügen.
Und b) stellt sich in der Konsequenz die Frage: was kommt nach diesem befristeten Job? Denn generell werde ich wohl kaum noch im Pool der zu beauftragenden Fotografen sein und mein Ruf als zuverlässiger Fotograf, der die Bilder des jeweiligen Events wirklich zeitnah zur Verfügung stellt, wird am Boden liegen.
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Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#54

Beitrag von Knipsibunti »

Ich weiß doch leider nicht, was alles relevant und wichtig ist und was nicht.
Ich war bisher in keiner solchen Situation.

Die Schreiben sind noch nicht versendet, ich kann durchaus weitere Änderungen vornehmen.

Das Darlehen wurde im Rahmen einer abschließenden EKS bzw. auch in einer Prognose ursprünglich bewilligt. Es ist kein Darlehen, das vom Jobcenter kommt, sondern durch einen Finanzierungskauf im Laden mit Kreditvertrag bei einer Finanzierungsbank. Ich käme niemals auf die Idee, ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen! Tatsache ist aber, dass nach Vorlage des Kreditvertrages beim Jobcenter das Darlehen akzeptiert wurde.

Es ist also noch schlimmer. Wäre es ein Darlehen vom Jobcenter, müssten die eben damit leben, wenn ich keine Mittel mehr hätte, die Raten zu tilgen. Das ist aber ein Darlehen in der Privatwirtschaft. Das heisst, wenn ich diese Raten nicht mehr tilgen kann, hat das die üblichen Folgen, von der daraus folgenden Kreditunwürdigkeit bis hin zur Pfändung usw.


Einen Sanktionsversuch bezüglich der Vermittlungsvorschläge vom 04.07.2019 fand noch nicht statt. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass der Sachbearbeiter Versuch unternehmen wird. Der Vermittlungsvorschlag im Callcenter (befristete Stelle) ist keine Leiharbeiterbude. Das habe ich auch nicht geschrieben. Alles andere, was Günter schreibt, ist korrekt. Die Vermittlungsvorschläge passen nicht auf mein Profil.
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#55

Beitrag von marsupilami »

Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich persönlich es als sehr schwierig empfinde, hier in diesem Fall Unterstützung aus der Ferne über das Forum zu gewähren.

Die Ratschläge und Formulierungshilfen sind nach meiner Ansicht nach nicht ausreichend.
Gibt es in Deiner, Knipsibunti, Umgebung vor Ort keine Initativen, Beratungsstellen, Vereine Die Dir auch psychische Unterstützung gewähren könnten?


Jaaaaa ich weiß, dann ist die Anonymität wieder im Eimer.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#56

Beitrag von Knipsibunti »

Lieber marsupilami,

mir ist bewusst, dass der Fall sehr umfangreich und schwierig ist. Vor allem, weil das Jobcenter ganz massiv gegen meine Person schießt. Ich frage mich ernsthaft, ob ich die einzige Person in Deutschland bin, gegen die ein Jobcenter so massiv vorgeht.

Anonymität ist mir in dem Fall egal.
Ich habe den Fall auch schon an die Tagesschau bzw. an zwei Zeitungen und an "gegen-hartz.de" geschickt. Leider ohne Rückmeldung.

Ich wüsste nicht, dass ich eine psychische Unterstützung benötige. Ich möchte einfach, dass dieser Wahnsinn irgendwie gestoppt wird. Das Jobcenter scheißt mich regelrecht mit unsinnigen Schreiben zu und ich bin permanent gebunden, diesen Mist zu beantworten, zu klagen oder sonstwas zu machen.

Was das Jobcenter hier macht, und darüber scheint es mir sind wir uns hier alle einig, ist pures Unrecht!

Mir liegt jedenfalls an einer *Lösung* des Problems.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#57

Beitrag von Koelsch »

Das was Marsu meint mit "psychische Unterstützung" ist letztendlich das Wesentlich an den Stammtischen in Aachen und Krefeld/Viersen: Es treffen sich Leute in vergleichbaren Sch...situationen und sehen oftmals erstmals: Huch, ich bin ja keineswegs alleine, da gibt's ja noch eine ganze Reihe durchaus netter und fähiger Menschen, denen genauso mitgespielt wird. Allein das zu sehen, baut enorm auf.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#58

Beitrag von Knipsibunti »

Ich wüsste nicht, ob es in Berlin so etwas gibt.
Ich war vor Urzeiten mal auf einem "Stammtisch" für Existenzgründer, da ging es aber um ganz andere Dinge. Da waren zwar auch Leute, die aus dem ALG II heraus gegründet haben, aber da war niemand mit "fundiertem Wissen" dabei. Ich kenne auch niemanden. Mein privater Bekanntenkreis tendiert ohnehin gegen "null", außer meinem Geschäftspartner habe ich privat faktisch zu keinem anderen Menschen Kontakt.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#59

Beitrag von Olivia »

Ich sag mal so, das beste Gegengift gegen die Aberkennung der Selbständigkeit wäre ein Anrechnungsbetrag. Der kann ja ganz klein beginnen und langsam steigen. Das Jobcenter achtet sehr auf Zahlen. Es geht in erster Linie um die Minderung der Bedürftigkeit. Das Wohlergehen des Betroffenen kommt danach.

Wenn dem Jobcenter ein Plan eingereicht wird, wie solch ein Anrechnungsbetrag in Zukunft erreicht wird, kann man eventuell auf eine andere Ebene der Kommunikation gelangen als jetzt.

Ansonsten wird das Jobcenter bei seiner Sicht der Dinge bleiben: Leistungsempfänger macht "Urlaub und Auslandsreisen auf Staatskosten", entzieht sich so der Vermittlung, und das muss unterbunden werden.
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#60

Beitrag von marsupilami »

Tut mir leid, für die falsche Ausdrucksweise.
Ich dachte dabei an einen "externen" aber Vor-Ort-Blick auf die Unterlagen, Bescheide, etc. und daraus resultierende Ratschläge, Formulierungshilfen, Rücken stärken, Begleitung zu Terminen beim JC.
Ich wollte Dir keinen "Psycho" a la "Klappse" unterstellen.

Begleitung zum JC-Termin lässt oft genug die JC-MA erst gar nicht auf ein hohes Ross klettern.

Und damit auch das, was Koelsch gepostet hat. Danke, Koelsch.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#61

Beitrag von Knipsibunti »

Update:
Folgende Schreiben habe ich nun versendet:

* Widerspruch gegen Maßnahme
* Widerspruch gegen Ablehnung der Ortsabwesenheit 09.07. bis 16.07.2019
* Beschwerde gegen die Vermittlungsvorschläge
* 5 Bewerbungen der Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgebelehrung

Zur Formulierung habe ich quasi alle Argumente benutzt, die auch hier im Forum genannt wurden. Günters Formulierungen habe ich lediglich ein wenig abgemildert (zum Beispiel die Formulierung "hirnrissig", so treffend sie sein mag, abgewandelt), aber im Grunde übernommen.

Das Resultat der Bewerbungenbemühungen wird ohnehin eindeutig sein: Ich erfülle die Voraussetzungen nicht und habe in der Tätigkeit seit meinem Ausbildungsabschluss von vor knapp 20 Jahren noch nie in dem Job gearbeitet. Die werden mich also garantiert mit Handkuss einstellen. Aber ich habe die Verpflichtung aus der Rechtsfolgebelehrung, wenn auch verspätet, erfüllt.

Es ist schließlich nicht das erste Mal, das ich zu Bewerbungen verpflichtet wurde. Das war in der Vergangenheit bereits mehrfach der Fall. Sämtliche Bewerbungsbemühungen von mir liefen stets ins Leere. Mein Lebenslauf, zusammen mit meinen gesundheitlichen Einschränkungen, scheint wohl nicht sexy zu sein für den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsmarkt.

Zumindest dürfte das, im Falle eines Rechtsstreites vor Gericht (sofern das Jobcenter einen Sanktionsversuch unternimmt), den Wind aus den Segeln nehmen. Denn ich habe mich, meinen Möglichkeiten entsprechend, sehr zeitnah beworben: Am 16.07.2019 um 21 Uhr Rückkehr von beruflicher Ortsabwesenheit, Versand der Bewerbung am 18.07.2019.

Noch offen:
* Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter
* die EGV (die ich definitiv nicht unterschreiben werde)

Ich habe den Fall auch einigen renommierten Journalisten zugesendet und hoffe dort auf Rückmeldung.
Parallel ging diese (zugegeben lange) Mail auch an Personen, die mit dem Fall "vertraut" sind oder in der Vergangenheit in der Sache bereits aktiv waren. Allen voran der SGB II-Koordinatorin im Bezirksamt Berlin sowie an Frau Monteiro (SPD), Bezirksbürgermeisterin in Berlin. Beide hatten sich in dem Fall in der Vergangenheit schon einmal eingeschaltet - allerdings, wie man erkennt, ohne erkennbare Wirkung.


Ich habe heute auch versucht, drei Anwälte zu kontaktieren. Leider ist eine davon im Urlaub, die Zweite hat heute keine Bürozeiten und beim Dritten war nur der AB dran. Ich werde es wohl am Montag erneut versuchen.

marsupilami hat geschrieben: Do 18. Jul 2019, 17:21 Tut mir leid, für die falsche Ausdrucksweise.
Ich dachte dabei an einen "externen" aber Vor-Ort-Blick auf die Unterlagen, Bescheide, etc. und daraus resultierende Ratschläge, Formulierungshilfen, Rücken stärken, Begleitung zu Terminen beim JC.
Ich wollte Dir keinen "Psycho" a la "Klappse" unterstellen.

Begleitung zum JC-Termin lässt oft genug die JC-MA erst gar nicht auf ein hohes Ross klettern.

Und damit auch das, was Koelsch gepostet hat. Danke, Koelsch.
Aktuell leisten "jcgeschaedigter" und ich uns gegenseitig Beistand bei den Jobcenter-Terminen. Das Problem dabei ist, dass wir beim selben Jobcenter sind und die Sachbearbeiter uns beide bereits namentlich begrüßen. Die wissen ganz genau, wer wir sind. Und mein jetziger Sachbearbeiter meinte auch schon, er würde künftig den Fall von "jcgeschaedigter" ebenfalls betreuen. Also mit anderen Worten: Die wollen die Daten beider Bedarfsgemeinschaften in einen Topf werfen und untereinander abgleichen.
Ob das zulässig ist, weiß ich nicht. Andererseits haben wir zumindest diebezüglich nichts zu befürchten, denn wenn wir naturgemäß untereinander abrechnen, dann ist das alles seit eh und je sauber verbucht.

Ich vermute, dass die "Zusammenlegung" der Daten aus zwei Selbständigkeiten zweier unterschiedlicher Bedarfsgemeinschaften nicht erlaubt sein dürfte, andererseits: Wie will man es beweisen, dass das Jobcenter das tatsächlich macht?

Eine GbR zu gründen haben wir übrigens nie gewagt, vor allem aus Gründen des Jobcenters und weil wir davon ausgehen, dass es dann noch mehr Probleme geben wird, als ohnehin schon vorhanden sind.

Die Schwierigkeit bei Selbständigkeit wird sein, eine Gruppe zu finden, die sich damit wirklich und konkret auskennt. Bisher waren das ausschließlich Rechtsanwälte, mit denen ich Kontakt hatte. Und auch da ist es gefühlt relativ durchwachsen. Die haben oft zwar Ahnung im Sozialrecht, aber Selbständigkeit ist dann doch ein "Spezialfall", der wohl nicht so häufig auftritt.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#62

Beitrag von Koelsch »

Ist doch positiv zu sehen, wenn SB Euch beide kennt, dann weiß er, er kann sich manchen Mist nicht erlauben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#63

Beitrag von Günter »

Für eine Zusammenlegung fehlt jegliche Rechtsgrundlage und ihr könnt doch bei den Bewilligungen erkennen, wessen Daten verwendet wurden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schimmy
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#64

Beitrag von schimmy »

Sind denn zwischenzeitlich weitere VV von dem Juristen des Jobcenters eingetroffen?
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Günter
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#65

Beitrag von Günter »

Nochmal Thema Zerstörung der Selbstständigkeit
Theoretische Ansätze den nicht tragfähigen Selbstständigkeiten zu begegnen
Problem: Art. 12 GG ?
Art 12 GG schützt auch die Selbstständigkeit soweit sich aus einem qualifiziertem Gesetz heraus
keine Grundrechtsschranken ergeben. Das SGB II hält allerdings keine Möglichkeit vor, die
Selbstständigkeit zu untersagen!
Hieraus folgt, dass es seitens des Jobcenters keine legitime Möglichkeit gibt, von einem
selbstständigen Leistungsberechtigten die Aufgabe / Einstellung seiner Selbstständigkeit
unmittelbar zu verlangen!
Zu beachtende Kriterien im Prozess des Ergreifens von Alternativen
• Person des / der Selbstständigen, z.B.:
- Alter
- Qualifikation
- gesundheitliche Situation

• Branche der ausgeübten Selbstständigkeit (Krisenbranche oder Entwicklungspotential)
• Dauer der Selbstständigkeit
• realistische berufliche Alternativen
• insgesamt Aberkennung des Erreichens der wirtschaftlichen Tragfähigkeit in der Zukunft
https://www.gib.nrw.de/service/download ... igkeit201c


Und da wird es für den SB schwierig. Deine Qualifikation gleich Null und deine gesundheitlichen Einschränkungen verhindern eine bedarfsdeckende Anstellung.

Im Übrigen fehlt auch hier die Definition der Tragfähigkeit, Ich denke die verwechseln wirtschaftliche Tragfähigkeit mit Bedarfsdeckung.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#66

Beitrag von Günter »

LSG Sachsen, 12.02.2015 - L 3 AS 643/13
Amtlicher Leitsatz:
1. Wirtschaftlich tragfähig im Sinne von § 16c Abs. 1 Satz 1 SGB II a. F. (seit 1. April 2012: § 16c Abs. 3 Satz 1 SGB II) ist eine selbständige Tätigkeit, wenn der erzielte Gewinn wenigstens die Betriebsausgabe deckt (Fortführung des Senatsrechtsprechung: Sächs. LSG, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - L 3 AS 318/09 B ER –
https://www.xing.com/communities/posts/ ... 1009992084
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#67

Beitrag von Knipsibunti »

Lieber schimmy,

weitere Vermittlungsvorschläge sind bisher nicht eingegangen.
Mich verwundert das auch nicht, denn die 5 zugesendeten mit RFB waren größtenteils nicht wirklich auf mein Profil passend. Ich unterstelle einfach mal, die VV vom 04.07.2019 sollten lediglich der Kontrolle dienen, ob ich auch wirklich am 09.07.2019 wieder zu Hause bin und ggf. einen Sanktionsversuch generieren (weil ich mich nicht bzw. in meinem Fall "zu spät" beworben habe). Bisher ist jedenfalls noch nichts in der Post in dieser Richtung.
Die 5 Bewerbungen sind rausgeschickt, ich warte nun ab, was passiert.


Lieber Günter,

danke für die Links.
Das PDF von Michael Herbers wäre inhaltlich ebenfalls gegen mich anwendbar - zumindest was die Verpflichtung zu Bewerbungsbemühungen angeht.
Aber erstaunlich, dass doch 52% von ca. 130.000 Selbständigen im Leistungsbezug unter 200 Euro monatlichen Gewinn erwirtschaften. Das war mir bisher so nicht bewusst.

Andererseits, bei den Daumenschrauben, die einem angelegt werden, kein Wunder. Wenn durch gesetzliche Einschränkungen (Angemessenheit, Notwendigkeit, stete Nachweispflicht, mickriger Freibetrag usw.) das Backen winzigster Brötchen per Gesetz zementiert ist, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Brötchen sich irgendwann zu Broten entwickeln. Wo keine Entwicklung, da auch kein Fortschritt. Unter Bezug von ALG II improvisiert man mehr, als man sich entwickelt. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

Zwischenziel wäre es demnach, zumindest in den Bereich 200-300 Euro zu kommen. Aber dazu müsste mich das Jobcenter auch mal lassen. Und das hat es bis heute nie getan. Ich bin mehr mit Recherchen, Widersprüchen und Klagen beschäftigt, als meiner Arbeit nachzukommen. Und das seit Jahren.

Bewerbungsverpflichtungen sind das eine, die Zuweisung in eine Voll- oder Teilzeitmaßnahme, welche die Ausübung der bestehenden Tätigkeit unmöglich macht, etwas anderes.

Was ich zudem nicht verstehe:
Ich habe eine bestehende Selbständigkeit, die regelmäßig (SB "beschwert" sich über berufsbedingte Ortsabwesenheiten. Eigentlich sollte er eher froh sein. Je öfter und mehr ich unterwegs bin, desto mehr Aufträge habe ich) Umsätze abwirft. Anstatt auf die Idee zu kommen, mich in dem zu unterstützen, was ich seit Jahren ausübe und mich darin zu stärken, meint der Sachbearbeiter, es sei sinnvoller, an einer Vollzeitmaßnahme mit zweifelhaftem Inhalt (negatives Einkommen) teilzunehmen und dass ich mich auf Stellen in dem ursprünglich mal gelernten Beruf, aber seit knapp 20 Jahren (noch nie) ausgeübten Beruf zu bewerben.

Vielleicht nebensächlich, aber provokativ könnte man zudem fragen:
Wie hoch rechnet er sich die Chancen auf Erfolg aus, wenn er jemanden dazu zwingt sich auf Stellen zu bewerben, die derjenige gar nicht ausüben möchte (Stichwort: Motivation)?

Das Ergebnis ist doch absehbar und führt in der Konsequenz zu einer dauerhaften Hilfsbedürftigkeit als Folge von sich steigernder Perspektivlosigkeit. Und die Rotation Maßnahme -> vielleicht Billigjob -> 1-Euro-Job -> Maßnahme kann ja wohl nicht das Ziel bis zur Rente sein?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#68

Beitrag von Knipsibunti »

Lieber Wampe,

die Bewerbungen sind zwischenzeitlich verschickt. Es geht maximal darum, dass die Bewerbungen "verspätet" verschickt wurden aufgrund der Ortsabwesenheit. Aber wie gesagt, da muss ich abwarten, ob da überhaupt was kommt. Ich trau es dem Sachbearbeiter jedenfalls zu.

Zum anderen Punkt, deswegen schrieb ich ja auch den Satz davor. Es geht mir rein um die Frage, wie hoch die Vermittlungswahrscheinlichkeit ist, wenn jemand widerwillig zu etwas gezwungen wird und ob es aus strategischen Gründen der Arbeitsvermittlung nicht sinnvoller wäre, die Kräfte entsprechend zu bündeln, so dass beide Parteien an EINEM Strang ziehen. Aber das ist ohnehin der generelle Irrweg dieser verfehlten Politik, obwohl es eigentlich alle besser wissen müssten (es gibt schließlich unzählige Dokumentationen und Studien zu dem Thema mit eindeutigen Ergebnis)

Die Schriftstücke sind jedenfalls alle verschickt und jetzt heisst es abwarten. Ich melde mich in dem Thread wieder, wenn es weitergeht. Ab Dienstag bin ich noch einmal eine Woche lang unterwegs - auf einem Event, das in jedem Jahr ca. 1.500 Euro Kosten verursacht hat, aber in jedem Jahr jeweils um die 4.000 Euro Umsatz erzielte. An der Stelle kann wohl kaum jemand behaupten, das sei nicht wirtschaftlich (außer das Jobcenter natürlich, weil die Einnahmen nicht innerhalb von zwei Wochen fließen, sondern verteilt auf 2 Jahre).

Vielen Dank jedenfalls bis hierher, es kamen viele Argumente zusammen. Ob diese nun berücksichtigt werden, liegt nun nicht an uns.
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#69

Beitrag von Olivia »

Gibt es schon Neuigkeiten vom Jobcenter?
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#70

Beitrag von Knipsibunti »

Ich bin erst seit gestern Nacht wieder zurück.
Bisher gibt es keine Neuigkeiten außer einem Schreiben, dass die Widersprüche eingegangen sind.

Ich werde wohl zwangsläufig Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz / Aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht stellen müssen. Kann man das so abschicken, oder bedarf es noch einer Ergänzung bzw. Veränderung?

Ich möchte auch noch auf ein weiteres pikantes Detail hinweisen:
Vor Kurzem erhielt mein Geschäftspartner, jcgeschaedigter, einen abschließenden Bescheid für den zurückliegenden Bewilligungsabschnitt.
Genau wie ich reichte er die abschließende EKS, zusammen mit den kopierten Belegen über Einnahmen und Ausgaben sowie Kontoauszügen ein.
Im jetzigen Bescheid wurden bei ihm sämtliche Betriebsausgaben anstandslos vollständig anerkannt!
Dabei sieht seine Buchhaltung sehr ähnlich zu meiner aus, da seine Ausgaben im Großen und ganzen den Meinigen gleichen.
Bearbeitet wurde der Bescheid vom selben Team wie auch meiner. Nur dass bei mir sämtliche Ausgaben gestrichen wurden und werden. Hinzu kommt, dass man uns bei Terminen stets beide namentlich begrüßt, dem Jobcenter also sehr wohl der Sachverhalt klar ist, dass wir zusammenarbeiten.
Hinzu kommt die bemerkenswerte kurze Bearbeitungszeit. Ich warte bis heute auf abschließende Bescheide aus 2016, trotz drei laufender Untätigkeitsklagen zu drei Zeiträumen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#71

Beitrag von Olivia »

Begründung:

Als Begründung verweise ich auf den beigefügten Widerspruch. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass Herr xxxxx als zuständiger Bearbeiter des Jobcenters meine Selbständigkeit stillegen will. Ich bin jedoch durch meine ausgeübte Tätigkeit bereits in Arbeit integriert. Mir hat der Arbeitsvermittler wörtlich sehr klar und deutlich dargelegt, dass es ihm einzig und allein um die Sabotage meiner Selbständigkeit geht. Dies will er mit allen Mitteln durchsetzen.

Dies tat Herr xxxxx im Beisein eines Zeugen (der auch Notizen dazu anfertigte) mit folgenden Worten: „Hiermit erkenne ich Ihnen Ihre, sagen wir mal in Anführungszeichen, Selbständigkeit, ab.“ „Durch Ihre berufliche Ortsabwesenheit verhindern Sie die Integration in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, aus dem Grund werde ich in Zukunft jede Ortsabwesenheit, insbesondere berufliche Termine, grundsätzlich ablehnen.“

Eine Rechtsgrundlage benannte Herr xxxxx nicht. Die willkürliche Beendigung meiner Selbständigkeit ist klar rechtswidrig. Zu der fraglichen Maßnahme fand keinerlei Vorgespräch statt. Herr xxxxx entschied einzig und alleine aufgrund der Aktenlage ohne Einbeziehung meiner Person. Alle entsprechenden Maßnahmen waren bereits vorbereitet. Meine Meinung interessierte Herrn xxxxx nicht, was er auch dadurch verdeutlichte, dass er jede Äußerung meinerseits unterband. Um eine sinnvolle Steigerung meiner Erträge und um den sinnvollen Ausbau meiner Selbständigkeit geht es ihm nicht.

Ich sehe in der Art und Weise des Vorgehens einen Rechtsbruch und einen Versuch der Nötigung bzw. Erpressung. Erschwerend kommt hinzu, dass auch hier das Jobcenter erneut mit Manipulationen und Unwahrheiten agiert. Ich war im gesamten Jahr 2019 an bisher ca. 40 Tagen berufsbedingt ortsabwesend, davon auch stets inklusive Wochenenden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ich an den bisherigen 210 Tagen, die in diesem Jahr vergangen sind, an 170 Tagen ortsanwesend im Sinne des Sozialgesetzes war. Berufliche Ortsabwesenheiten als Sportfotograf dienen der Erzielung von Umsätzen und sollten daher vom Jobcenter aktiv unterstützt werden. Außerdem ist die Erzielung von Einkommen ein wichtiger Grund für eine Ortsabwesenheit. Ich arbeite daran, meine Umsätze und Erträge kontinuierlich zu steigern.

Die Maßnahme (in Voll- oder Teilzeit) ist schlicht und ergreifend weder notwendig noch begründet und dient einzig und allein dem Zweck, meine selbständige Tätigkeit zu unterbinden und zu stören.

Herr xxxxx versucht meiner Meinung nach, die Sozialgesetze und Instrumente zu seinem Zweck zu missbrauchen, weswegen ich auch Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht habe. Die Maßnahme dient ausschließlich dem Zweck, berufliche Ortsabwesenheiten mit der Begründung untersagen zu können, dass diese die „Integration in den Arbeitsmarkt verhindern“. Dabei bin ich durch meine ausgeübte Selbständigkeit bereits in den Arbeitsmarkt integriert. Eine Änderung der Integrationsstrategie wurde nicht im beiderseitigen Einvernehmen abgestimmt. Es müsste auch die gesundheitliche und persönliche Situation von mir als Selbständigen mit einbezogen werden, was nicht mal ansatzweise geschehen ist.

Laut den mir obliegenden Pflichten muss ich alles tun, um meine Bedürfigkeit zu mindern. Das mache ich durch die Abarbeitung meiner Aufträge. Es sind bereits erhebliche Kosten im Vorfeld entstanden. Wenn wie gefordert keine Umsätze mehr erwirtschaftet werden dürfen, dann vernichten diese Kosten sämtliche bereits erwirschafteten Gewinne, so dass sie bewusst meine Bedürftigkeit erhöhen. Auch das ist gesetzwidrig. Im übrigen ist die Begründung, ich sei in der Abwesenheit vermittelbar, etwas hirnrissig, denn es fand keinerlei Vermittlungstätigkeit durch das Jobcenter statt. Ich habe meinen Beruf vor 20 Jahren gelernt, aber nicht einen Tag nach der Ausbildung ausgeübt. Dem Jobcenter sollte somit bekannt sein, dass ich mit dieser Vorgeschichte gar nicht vermittelbar bin.

Ich habe als Selbständiger lang laufende Verträge mit meinen Auftraggebern, an die ich gebunden bin und ggf. schadensersatzpflichtig werden würde. DIe vom Jobcenter auferlegte Massnahme würde mir einen unmittelbaren Vermögensschaden zufügen. Insbesondere würde sie für mich zu einer massiven finanziellen und wirtschaftlichen Schädigung führen, was hinsichtlich des Nutzens der Maßnahme nicht verhältnismäßig ist. Es droht schlussendlich eine durch das Jobcenter ausgelöste Katastrophe, nämlich meine Insolvenz und ein gesundheitlich-psychosozialer Zusammenbruch.

Bitte helfen Sie mir und untersagen die Massnahme des Jobcenters!

Mit freundlichen Grüßen
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#72

Beitrag von Koelsch »

Sehr gut, ich würde aber sehr deutlich machen - entweder Untersagung der Maßnahme, alternativ Anordnung der aufschiebenden Wirkung für den Widerspruch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#73

Beitrag von schimmy »

Vielleicht noch am Rande, das es sich bei Herrn xxxxx um einen Juristen handelt würde ich noch mit erwähnen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#74

Beitrag von Knipsibunti »

Dann werde ich noch einige Änderungen einfließen lassen, die Olivia gemacht hat. Da sind noch einige gute Punkte dabei, die zwar im Widerspruch bereits drin stehen, aber eben nicht als Begründung im Schreiben ans Gericht.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#75

Beitrag von Koelsch »

Auf den Juristen würde ich nicht hinweisen - ich bin auch Jurist, und Schimmy ist auch Jurist, wenn er das meint. Das ist nämlich keine geschützte Berufsbezeichnung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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